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Historische Standesamtdaten digitalisiert

Gemeinsam mit Standesbeamtin Dagmar Gottwald und Stadtarchivar Horst Kandt hat Bürgermeister Frank Keppeler die ersten Mikrofilme und digitalen Speicherungen der Inhalte alter Personenstandsbücher (Standesamtsbände) bei Dr. Arie Nabrings in Brauweiler in Empfang genommen. Dr. Nabrings hatte sich als Leiter des Archivberatungs- und Fortbildungszentrums des Landschaftsverbandes Rheinland bereit erklärt, diese aufwendigen Arbeiten in seinem Haus für die Stadt Pulheim durchführen zu lassen. Bürgermeister Keppeler dankte ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Abteilung Mikrofilmstelle/Reprografie für die Übernahme und für die gute Ausführung des Auftrags. (Foto: visipix.com) „Wie ich erfahren habe,“ so Bürgermeister Keppeler bei der Übergabe, „ist es das erste Mal, dass der LVR Standesamtsbände verfilmt und digitalisiert hat. Für das für Pulheim perfekte Angebot des LVR möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Sie haben uns sehr geholfen und die Arbeit für uns leicht gemacht, weil Sie vor Ort sind und die Transportwege deshalb kurz sind.“ Die digitale Speicherungen machen die Daten leichter zugänglich, können die Familienforschung erleichtern und tragen zur Schonung der Originalbände bei. Verfilmt und digitalisiert worden sind die Beurkundungen des Stan¬des¬amtes Brauweiler: Geburten von 1801 bis einschließlich 1903 und Eheschließungen von 1801 bis einschließlich 1930. Es wurden 7077 Mikrofilmaufnahmen gemacht. Die drei Filmrollen haben eine Gesamtlänge von 194 Metern Film. Der Stadtrat hat für die Durchführung der Arbeiten im Haushalt 2.000 Euro bewilligt. Für die Folgejahre nach 1930 sollen die Arbeiten im Landschaftsverband fortgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Rat dafür weiteres Geld zur Verfügung stellt.
Seit 2009 werden die neu entstehenden Daten im Standesamt direkt digital gespeichert. Seit diesem Jahr ist auch der öffentliche Zugriff auf Standes¬amts¬daten gesetzlich neu geregelt. Die Geburts-, Heirats- und Sterberegister können nun nach gewissen Fristen und anders als früher von jedem Interessenten eingesehen werden: Geburtsregister nach 110 Jahren, Heiratsregister nach 80 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren. Für das Jahr 2011 heißt das beispielsweise: die Geburtsregister vor 1901, die Heiratsregister vor 1931 und die Sterberegister vor 1981 sind öffentlich zugänglich. Das Standesamt bittet jedoch noch um etwas Geduld. Für die Benutzung müssen noch einige Vorarbeiten geleistet werden.
Bei Archivalien mit Informationen, die „nur ein Mal original“ existieren, kommt statt einer Schutz- auch eine Sicherungsverfilmung in Betracht. Für das Stadtarchiv Pulheim sind die „napoleonischen“ Amtsbücher mit Dokumentationen von Verwaltungshandeln der Bürgermeisterei Brauweiler für die geförderte Sicherungsverfilmung durch den LVR beantragt.

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