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Pulheimer Spielplätze – Schilder weisen auf Nutzungsbedingungen hin

Das Jugendamt der Stadtverwaltung Pulheim weist daraufhin, dass die Nutzungsbedingungen für die Spielplätze im Stadtgebiet unbedingt zu beachten sind. Sie werden auf den auf den Anlagen aufgestellten Schildern mit Piktogrammen beschrieben. 
Grundsätzlich dürfen Spielplätze nur bis 20 Uhr bzw. bis zum Einbruch der Dunkelheit von Kindern im Alter bis 14 Jahren zum Spielen aufgesucht werden. Verschmutzungen und Zerstörungen sind zu unterlassen. Besonders Glasscherben und beschädigte Spielgeräte können für spielende Kinder zur Gefahr werden.


Verstöße gegen das Aufenthaltsgebot und die Pflicht zur Sauberhaltung können mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Eltern von heranwachsenden Jugendlichen werden gebeten, die jungen Leute auf die Nutzungsbedingungen hinzuweisen und sie zu bitten, sich nicht auf Spielplätzen aufzuhalten und Verschmutzungen und Zerstörungen unbedingt zu unterlassen. Spielplätze erfüllen wichtige Funktionen für Kinder.


Weitere Auskünfte zu diesem Thema werden am städtischen Spielplatztelefon, Ruf 02238-808490, erteilt. 
Eine Häufung von Beschwerden in den Sommermonaten über spätabendliche Lärmbelästigungen auf dem Spielplatz im Edelsteingaten in Pulheim hat das Jugendamt zum Anlass genommen, die Nutzungsbedingungen von Spielplätzen für alle sichtbar auf Schildern darzustellen.

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