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Pulheim: Doppelhaushalt 2017/ 2018

Eckdaten und Gebühren

Der Doppelhaushalt 2017 und 2018 sieht folgende Eckdaten und Gebühren vor:
Im Ergebnisplan belaufen sich die Erträge im Jahr 2017 auf rund 150 Mio. Euro. Die Aufwendungen betragen rd. 153 Mio. Euro. Das ergibt einen Fehlbetrag von rd. 3,1 Mio. Euro. Die Ausgleichsrücklage ist aufgebraucht. Deshalb ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erforderlich.
Im Jahr 2018 werden die Erträge mit rd. 160 Mio. Euro und die Aufwendungen mit rd. 159 Mio. Euro beziffert. Der Überschuss von rd. 0,9 Mio. Euro wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Die Gesamtbeträge der Kredite, deren Aufnahmen für Investitionen erforderlich sind, werden für 2017 auf rd. 6,9 Mio. Euro und für 2018 auf rd. 5,6 Mio. Euro festgesetzt.
Die Steuersätze für die Grundsteuer A (300 v.H.), die Grundsteuer B (565 v.H.) und Gewerbesteuer (485 v.H.) werden nach langer Zeit erhöht. Sie bleiben unter dem Durchschnitt im Rhein-Erft-Kreis. Erhöht wird auch die Hundesteuer (1. Hund von 75 auf 90 Euro; 2. Hund von 90 auf 115 Euro; 3. Hund von 105 auf 150 Euro). Zusätzlich wird eine Sexsteuer erhoben.
In den Haupteinnahmeblöcken werden in 2017 beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 35,37 Mio. Euro erwartet, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2,3 Mio. Euro, bei der Gewerbesteuer 20,3 Mio. Euro, bei der Grundsteuer B 11,3 Mio. Euro und bei den Schlüsselzuweisungen 0 Euro. Dem stehen fremdbestimmte Umlagen wie die Kreisumlage – Hebesatz 41,3 Prozent – gegenüber. Sie beträgt rd. 25,3 Mio. Euro; die Gewerbesteuerumlage rd. 2,8 Mio. Euro.
Die Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Pulheim bleiben konstant. Die Gebühr für Schmutzwasser pro m³ fällt von 2,05 € auf 1,91 € (-6,8%). Die Gebühr für das Niederschlagswasser pro m² steigt dagegen um 3 Cent von 0,88 € auf 0,91 € (3,4%). Günstiger werden die Straßenreinigungsgebühren. Die Gebühr für Anliegerstraßen fällt von 1,42 € auf 1,35 € (-4,9%). Für innerörtliche Straßen wird im kommenden Jahr eine Gebühr von 1,45 € statt 1,52 € (-4,6%) erhoben. Für überörtliche Straßen verringert sie sich von 1,44 € auf 1,37 € (-4,9%). Preisgünstiger wird die Handreinigung. Sie sinkt von 9,89 € auf 9,61 € (-2,8%).
Im Bereich des Friedhofswesens sinken die Gebühren zum Teil erheblich. Ein traditionelles Sarggrab kostet statt bisher 1.608,00 Euro ab 2017 1.452,00 Euro (-9,7%). Für einen Urnengrab (traditionell) wird eine Gebühr von 1.015,00 Euro statt bislang 1.404,00 Euro (-27,7%) erhoben.
Die Gebührenübersicht findet man im Internet auf der Homepage unter folgendem Link: http://www.pulheim.de/file_453-238553-42480/gebührenübersicht-2015-2017.pdf

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