Seit fast 30 Jahren haben die Anwohner auf der Königsberger Straße in Brauweiler die Hälfte des Fußweges in Richtung Wiesenweg als Parkfläche mitbenutzt. Dies war nötig, da sonst die Fahrbahnbreite, wenn in der Gegenrichtung auch geparkt wurde, für den durchfahrenden Schwerlastverkehr (z.B. Feuerwehr, Krankenwagen, Müllabfuhr) zu gering war. Nie gab es diesbezüglich Probleme oder Beschwerden.
Vor einiger Zeit jedoch wurden an den dort parkenden Autos Schreiben angebracht und die Halter dahingehend belehrt, dass das Parken auf den Gehwegen verboten ist und es bei zukünftigen Verstößen mit einem Bußgeld geahndet wird.
Durch diese Maßnahme kann auf der genannte Straßenseite nicht mehr geparkt werden und die Anlieger müssen für ihre Autos in umliegenden Straßen, wo ebenfalls schon Parknot herrscht, Parkgelegenheiten suchen. Auch wenn sie Besuch bekommen, der mit dem Auto anreist, gibt es große Probleme.
Um eine Rechtslage zu schaffen, die das Teilparken auf dem Gehweg gestattet, bittet die CDU Brauweiler, vertreten durch Manfred Michatz abzuklären, ob die Möglichkeit besteht, Teilparkflächen auf dem Gehweg einzuzeichnen.
Herr Michatz hat deshalb einen Ortstermin mit dem techn. Beigeortneten Herrn Höschen und dem Leiter des Tiefbauamtes Herrn Kleine-Erwig vereinbart. Der Ortstermin findet am Mittwoch, den 15. Juli, um 16:00 Uhr auf der Königsberger Straße statt. Wir hoffen auf zahlreiche Beteiligung der Betroffenen.
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