(PM) – Für den Winterdienst gelten in der Stadt Pulheim für Anlieger folgende Regelungen: Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind auf Gehwegen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte zu beseitigen. Sind beide Ereignisse erst nach 20 Uhr eingetreten, sind sie werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Dabei ist der Schnee auf Gehwegen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite zu räumen. Wer in einer Fußgängerzone wohnt, hat dort einen durchgehenden Streifen von 1,50 Meter Breite – gemessen von der jeweiligen gemeinsamen Grundstücksgrenze aus – zu fegen. In den Bereichen von Bushaltestellen müssen Anlieger auf den Gehwegen für gefahrlose Zu- und Abgänge sorgen.
Der Einsatz von Streusalz und anderen Taumitteln ist verboten. Ihre Verwendung ist nur auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefäll- und Steigungsstrecken, im Bereich besonderer Gefahrenstellen oder bei Eisregen erlaubt. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen grundsätzlich nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.
Beim Fegen ist darauf zu achten, dass der Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf den Fahrbahnrand gelagert wird. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden. Kanaleinläufe und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Abstumpfende Streumittel wie Sand oder Split sind nach Beendigung der Kältephase zu beseitigen und über die graue Tonne zu entsorgen.
In verkehrsberuhigten Straßen müssen die Anwohner die Fahrbahn räumen
Die Stadtverwaltung Pulheim weist daraufhin, dass die Fahrbahnen von verkehrsberuhigten Straßen (auf Mischflächen, die keinen Gehweg aufweisen, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen frei zu halten) von den Anwohnern vom Schnee zu räumen sind. Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes werden hier nicht tätig.
Im Internet www.pulheim.de unter Rat und Verwaltung, Ortsrecht, Öffentliche Einrichtungen, kann man sich über die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung und das Straßenverzeichnis zur Satzung informieren. Dort ist auch aufgeführt, welche Straßen von den Anliegern zu reinigen sind.
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