Die Sperrung der Mühlenstraße Straße in Höhe der Hausnummer 9 verlängert sich. Nach der Behebung des Rohrbruches werden dort anschließend die für das Neubaugebiet notwendigen Kanalanschlussarbeiten durchgeführt. Um die An- und Abfahrt der Anlieger zu gewährleisten, ist das Einfahrverbot von der Bernhardstraße weiterhin aufgehoben. Die Einfahrt ist nur für Anlieger zulässig, es besteht keine Wendemöglichkeit. Eine Umleitung ist eingerichtet. Die Sperrung wird voraussichtlich bis Freitag, 5. März 2021, andauern.
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