Bei Reihen- beziehungsweise Urnenreihengräbern läuft das Nutzungsrecht nach 20-jähriger Ruhefrist ab. In diesem Jahr betrifft dies Reihengrabstätten, in denen bis zum 30. Juni 2005 Bestattungen erfolgten. Daher werden die Angehörigen gebeten, die entsprechenden Grabmale einschließlich der Fundamente, Einfassungen sowie Bepflanzung, Grablampen und Schalen bis spätestens 30. September 2025 abzuräumen.
Erfolgt die Abräumung nicht innerhalb dieser Frist, ist die Friedhofsverwaltung gemäß der Friedhofs- und Bestattungssatzung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Verantwortlichen abräumen zu lassen. Nicht entfernte Gegenstände oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Pulheim über.
Für Informationen und Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 02238/808-376 oder die Friedhofsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter vor Ort zur Verfügung.
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