Holländische Reiseveranstalter nehmen die Reisewarnung für Nord Holland nicht ernst!

Holland ist schön und wir Deutsche machen gerne Urlaub dort. Aber passen Sie auf, da in der Coronazeit einige holländische Veranstalter sich weigern, das Geld trotz Reisewarnung zurück zu zahlen. Man beruft sich auf die Recron Bedingungen und sagt, dass der Coroanavirus kein Stornierungsgrund sei. Mögen die deutschen Urlauber doch in Holland krank werden. Das mag vielleicht in den Niederlanden gültiges Recht sein aber sich als Veranstalter jetzt darauf zu berufen ist kurzsichtig und dumm. Man kann nur jedem zur Zeit abraten Urlaub in Holland zu buchen. Vielleicht sollten wir uns einfach anderswo umschauen.
Wenn Sie nach „Recron Bedingungen Corona“ googlen, finden Sie viele holländische Websites von Veranstaltern, die einfach sich nur lapidar auf die Recron Bedingungen berufen und schreiben, dass es das Risiko, des Kunden sei – Geld zurück, Fehlanzeige, vor allem jetzt so kurzfristig.
Hier eine E-mail:

Sehr geehrte Herr/Frau,

Vielen dank für Ihre Nachricht.

Sie können sich vorstellen das wir viele mail mit diese Fragen bekommen im moment.
Est is eine sehr unangenehme Situation für alle.

Wenn Sie jetzt stornieren möchten, erfolgt die Abrechnung gemäß den Recron-Bedingungen.Sie können diese Bedingungen über diesen Link einsehen.
Wenn Sie selbst eine Annullierungsversicherung abgeschlossen haben, können Sie sich an Ihre eigene Versicherungsgesellschaft wenden.

Wenn Ihre Reservierung aufgrund der Koronapandemie Anfang des Jahres bereits umgebucht wurde, oder wenn Sie diese mit einem Freizeitgutschein bezahlt haben, werden wir Sie leider nicht entschädigen.
Diese Umbuchung war eine Ausnahme.

Natürlich sind Sie auf unserer Insel sehr willkommen.
Wenn Sie dennoch absagen möchten, würden wir gerne von Ihnen hören

Met Texelse groet,

Inge de Groot
Afdeling reserveringen

Roggeslootweg 6, 1795 JV De Cocksdorp – Texel

So geht man in den Niederlanden und auf Texel mit Kunden um. Was heisst dass Sie auf unserer Insel willkommen sind? Nein, nicht Sie sind in den Niederlanden willkommen sondern nur Ihr Geld, schade! Eine Reisewarnung für die Niederlande ist vielleicht auch aus Gründen von fehlender Fairness zurecht ausgesprochen.

Hier die Recron Bedingungen bezüglich Stornierungen. Es handelt sich nicht um niederländisches Recht:

Artikel 6: Annullierung1. Bei Annullierung hat der Erholungssuchende dem Unternehmer eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt:­ bei Annullierung drei Monate vor dem Anfangsdatum oder früher: 15% des vereinbarten Preises;­ bei Annullierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem Anfangsdatum: 50% des vereinbarten Preises;­ bei Annullierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor dem Anfangsdatum: 75% des vereinbarten Preises;­ bei Annullierung innerhalb eines Monats vor dem Anfangsdatum: 90% des vereinbarten Preises;­ bei Annullierung am Tag des Anfangsdatums: 100% des vereinbarten Preises.2. Die Entschädigung ist proportional abzüglich der Verwaltungs­kosten rückzuerstatten, wenn der Platz von einem Dritten auf Empfehlung des Erholungssuchenden und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers für denselben Zeitabschnitt oder einen Teil dieses Zeitabschnitts reserviert wird.

admin

Brauweiler. Stadtteil von Pulheim. Die ehemalige Bendiktinerabtei Brauweiler gehört zu den herausragenden kulturellen Denkmälern des nördlichen Rheinlands. Brauweiler hat ca. 8.000 Einwohner. Dorf mit regem Vereinsleben im Westen von Köln.

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