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Archiv für April 2020

Fraktion BVP informiert: Coronavirus-Pandemie – Ältestenrat fällt Dringlichkeitsentscheidungen zu diversen Themen

Einstimmig haben am 01.04.2020 die Fraktionsspitzen gemeinsam mit Bürgermeister Frank Keppeler im Ältestenrat Dringlichkeitsentscheidungen getroffen, die gerade in Zeiten der Corona-Krise wichtig und unabdingbar sind.

Unter anderem wurde beschlossen, dass die Stadt Pulheim für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege, in den Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag erhebt. Politik und Verwaltung folgen damit dem Vorschlag, auf den sich das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände in der letzten Woche verständigt hatten. Zusätzlich hat der Ältestenrat beschlossen, dass die Stadt Pulheim, rückwirkend zum 16.03.2020, auf die Erhebung von Essensgeld in den städtischen Kindertagesstätten verzichtet.
Außerdem werden die digitalen Angebote der Stadtbücherei Pulheim allen volljährigen Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum 30.04.2020 kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Entscheidungen wurden zum Stellenplan der Stadt, insbesondere zur Personalaufstockung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, und zur Verschwenkung der Stromleitungstrasse in Geyen (Ultranet) gefasst. Über alle wichtigen Inhalte informiert die städtische Internetseite www.pulheim.de.

„Ich freue mich, dass in dieser Krisenzeit alle Ratsfraktionen gemeinsam mit der Verwaltung an einem Strang ziehen. Gerade jetzt ist Sachpolitik und ein faires Miteinander wichtig“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch. „In Krisenzeiten müssen politische Interessen zurücktreten, um gemeinsam alle nötigen Maßnahmen im Sinne und zum Schutz der Pulheimerinnen und Pulheimer einleiten zu können“, so Liste-Partsch weiter.

Coronavirus-Pandemie: Stadt Pulheim erhebt keine Kita- und OGS-Gebühren für April

Die Stadt Pulheim erhebt für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege, in den Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag. Die Regelung gilt auch für Familien, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Diesem Vorschlag von Bürgermeister Frank Keppeler ist der Ältestenrat – die Spitzen der im Rat vertretenen Fraktionen – heute einstimmig gefolgt.
„Mit dieser Dringlichkeitsentscheidung entlasten wir Familien finanziell und schaffen zugleich eine sichere Rechtsgrundlage, wie mit den Elternbeiträgen verfahren wird“, erläutert Bürgermeister Keppeler. „Ich danke allen Fraktionen für die große Zustimmung“, fügt er hinzu.
Die Stadt Pulheim folgt damit dem Vorschlag, auf den sich das Land Nordrhein-Westfalen und die kommunalen Spitzenverbände in der vergangenen Woche verständigt hatten: Die Kosten für den Gebührenausfall im Monat April tragen jeweils zur Hälfte das Land und die Kommunen. Für die Stadt Pulheim bedeutet dies die Übernahme von Kosten in Höhe von mehr als 200.000 Euro.

Städtische Kindertagesstätten: Kein Essensgeld bis Ende April 2020
Darüber hinaus hat der Ältestenrat entschieden, auch das Essensgeld in den städtischen Kindertagesstätten auszusetzen. Dies gilt nicht für die Kita Bärenkinder in Geyen, da hier die Verköstigung über den dortigen Förderverein eigenverantwortlich geregelt wird. Die Regelung umfasst den Zeitraum zwischen dem 16. März 2020 sowie dem 30. April 2020 und gilt auch für den Fall, dass die Betreuung mit dem Ende der Osterferien wieder beginnen sollte. Die Stadtverwaltung informiert die Eltern zeitnah über die konkreten Abwicklungsmodalitäten. „Mit der Festsetzung dieses langen Zeitraums sorgt die Stadt Pulheim auch bei diesem Thema für Planungssicherheit“, sagt Bürgermeister Keppeler.

Durch die nun getroffene Entscheidung entfallen Einnahmen in Höhe von rund 52.500 Euro. Da allerdings wegen der laufenden Notbetreuung kaum Kosten für Verpflegung entstehen, rechnet die Verwaltung damit, dass diesem Betrag Minderausgaben in etwa gleicher Höhe gegenüberstehen werden. Die freien und kirchlichen Träger der anderen Kindertagesstätten im Stadtgebiet entscheiden selbst, wie sie in dieser Frage verfahren.

Anwohner in Geyen und Brauweiler wehren sich

2018 gründete sich die Pulheimer Bürgerinitiative gegen Ultranet e.V. (PBU). Die Forderung nach mehr Abstand zu Wohnhäusern durch eine sog. „Verschwenkung“ der Leitung wird auch von allen Fraktionen im Stadtrat, der Verwaltung, sowie vom Kreis mitgetragen.
Unter www.ultranet-einspruch.de kann jeder Bürger – ob persönlich betroffen oder nicht – noch bis zum 16.4.2020 seinen Einwand an die zuständige Bundesnetzagentur mit wenigen Klicks konfigurieren und verschicken.
Die PBU e.V. ruft Mitbürger zur Solidarität auf: „Im Zuge einer nachhaltigen, dezentralen Energiewende machen Monstertrassen wie Ultranet keinen Sinn, sondern erzeugen Steuerzahlern und Stromkunden unnötige Kosten für neuartige Übertragungswege.“
Nachdem Übertragungsnetzbetreiber Amprion 2018 begonnen hat, im Pulheimer Stadtgebiet neue, deutlich höhere Strommasten zu errichten folgt nun der nächste Schritt. Bei der Bundesnetzagentur wurde als Pilotprojekt die neue hybride Gleichstromtrasse Ultranet von NRW nach BW beantragt. Zum ersten Mal sollen Gleich- und Wechselstrom über dieselben Masten in unmittelbarer Nähe zu Wohngebäuden fließen.
Die Strahlenschutzkommission (SSK) mahnte 2013, zunächst sollten gesundheitliche Folgen in Humanstudien erforscht werden. Ein Abstand von 400 Metern zu Wohngebäuden sei sinnvoll, urteilte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bereits 2016.

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