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Archiv für die Kategorie „Gesundheit“

Neuer Höchststand bei positiven Bürgertests im Kreis

Mit einer Quote von 6,45 % hat die Zahl der positiven Bürgertestungen (PoCSchnelltest) im Rhein-Erft-Kreis in der vergangenen Woche (07.03. – 13.03.) einen neuen Höchstwert erreicht. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum im Rhein-Erft-Kreis 153.457 Bürgertestungen durchgeführt, von denen 9.899 positiv waren.
Die hohe Quote an positiven Tests überrascht nach Einschätzung des Gesundheitsamtes des Kreises angesichts der in Woche nach Karneval gemeldeten Neuinfektionen nicht. Auch hier waren Tageshöchstwerte zu verzeichnen und das Infektionsgeschehen ist im Landesvergleich deutlich angestiegen. Diese Entwicklung wird durch die nun vorliegenden Zahlen zu den Bürgertests bestätigt. Im Landesvergleich liegt die Quote der positiven Bürgertests bei 5,21 % (Stand 13.03.)

Nach Karneval steigen auch im Rhein-Erft-Kreis die Inzidenzwerte deutlich an

In der Woche nach Karneval ist auch die 7-Tages-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis deutlich angestiegen. Allein am Donnerstag, den 03.03.2022 wurden dem Gesundheitsamt durch die Labore 2.250 neue Fälle gemeldet, was einen neuen Tageshöchstwert in der gesamten Pandemie bedeutet.

Aufgrund der hohen Zahl an Neuinfektionen kommt es derzeit auch wieder verstärkt zu Rückständen bei der Meldung der Fälle durch das Gesundheitsamt an das LZG / RKI. Stand 06.03., 18:00 Uhr betrug die 7-Tages-Inzidenz 1.467 – in der Woche zuvor lag sie bei 1.013. Rechnet man die derzeitigen Rückstände ein, beträgt die aktuelle 7-Tages-Inzidenz knapp 2.000.

„Wir sehen damit eine ähnliche Entwicklung wie in Köln, wo die Zahl der Neuinfektionen in den Tagen nach Karneval stark angestiegen ist“, stellt Gesundheitsdezernent Christian Nettersheim fest. Bei den Altersgruppen sind derzeit nicht wie in den vergangenen Wochen die Kinder im Alter zwischen 5-14 Jahren besonders stark betroffen, sondern die Jugendlichen und jungen Erwachsen zwischen 15 und 24 Jahren, was ebenfalls auf einen gewissen Karnevalseffekt hindeutet. In dieser Altersgruppe beträgt die 7-Tages-Inzidenz derzeit knapp 4.000 und liegt damit doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. „Aufgrund der geringen Krankheitslast in diesen Altersgruppen rechnen wir nicht mit einer negativen Auswirkung auf die Situation im Gesundheitswesen, insbesondere in Krankenhäusern. Wichtig ist, dass die Betroffenen zu Hause bleiben und die Quarantäneregeln einhalten“, so Landrat Frank Rock.

Novavax-Impfung im Hürther Impfzentrum ab Montag 28.02. möglich

Ab kommenden Montag wird im Impfzentrum des Kreises in Hürth der Impfstoff der Firma Novavax verimpft. Hierfür stehen 4.000 Impfdosen für die Woche 28.02. bis 04.03.2022 zur Verfügung. Eine entsprechende Lieferung wurde dem Kreis heute vom Land angekündigt.

Die Termine für die Impfung können online unter rek.impfsystem.de gebucht werden. Der Großteil des erwarteten Impfstoffes sind nach Erlass des Landes für Beschäftigte aus Unternehmen und Einrichtungen reserviert, die der sektoralen Impfpflicht nach § 20 IfSG unterfallen und bislang noch nicht geimpft sind.

Die Vorlage eines entsprechenden Arbeitgebernachweises ist für die Impfung Voraussetzung. Die entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber kann im Rahmen der Terminbuchung heruntergeladen werden.

„Ich hoffe sehr, dass viele bislang ungeimpfte Mitarbeitende aus dem Kranken- und Pflegebereich in den kommenden Tagen von der Möglichkeit der Impfung Gebrauch machen, um sich und andere zu schützen“, so Landrat Frank Rock.

Die Impfung mit dem Novavax-Impfstoff ist zunächst nur im Impfzentrum Hürth (Theresienhöhe 4, 50354 Hürth) möglich.

Aktuelle 7-Tages-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis

Die tabellarische Übersicht der 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner aus dem Rhein-Erft-Kreis – gestaffelt nach Altersgruppen.
Wie ersichtlich lag mit Stand von gestern (15.02.2022, 17.30 Uhr) der 7-Tages-Inzidenz bei 1.100,7. (Tabelle anklicken!) Immer noch ist die Gruppe der 5 bis 14-Jährigen die stärkste Gruppe. Die Zahlen haben sich aber verbessert, sie nehmen im Schnitt von Tag zu Tag ab. Trotzdem gibt es eine große Dunkelziffer. Leider ist aber die absolute Zahl der infizierten diese Gruppe um 367 gestiegen! Am Wochenende werden die Schüler in der Schule nicht getestet.

CO2-Ampeln für Schulen und städtische Kindertagesstätten

Besser spät als nie. Derzeit werden 400 CO2-Ampeln an die städtischen Schulen sowie an die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Pulheim ausgeliefert. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 45.000 Euro. „Diese Geräte zeigen mit einem roten Licht an, wenn die CO2-Konzentration im Raum zu hoch ist und gelüftet werden sollte. Diese technische Unterstützung wird auch nach der Coronavirus-Pandemie sicherlich sinnvoll genutzt werden können“, sagte Bürgermeister Frank Keppeler bei der symbolischen Übergabe der Geräte an Ruth Klein, Schulleiterin der Barbaraschule, sowie an den Schulhausmeister Lorenz Becker.

Die Stadtverwaltung wertet zudem derzeit die zahlreichen Angebote aus, die aufgrund der öffentlichen Ausschreibung für 44 Luftfiltergeräte für die Schulen eingegangen sind.

Aktuelle 7-Tages-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis

Der Inzidenzwert im Kreisgebiet lag mit Stand von gestern (08.02.2022, 17 Uhr) bei 1.584,5.
Wie ersichtlich spielt sich das Infektionsgeschehen weiterhin insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendlichen ab. So liegt die Inzidenz in der Altersgruppe der 5 bis 9-Jährigen bei 3.321,9 und in der Altersgruppe der 10 bis 14-Jährigen bei 4.160,1. In der Tabelle sind alle Altersgruppen vom 02.02.2022 bis zum 08.02.2022 aufgelistet. (Tabelle anklicken!) In absoluten Zahlen (kumuliert) hat sich die Zahl der infizierten 5 bis 14-Jährigen von 10687 (07.02.2022) auf 11026 (08.02.2022) um 337 an nur einem Tag erhöht.

Impfaktion im Dr.-Hans-Köster-Saal: 2. Booster-Impfung für Menschen ab 70 Jahren

Bei der für kommenden Freitag, 11. Februar 2022, von 12 Uhr bis 16 Uhr im Dr.-Hans-Köster-Saal geplanten mobilen Impfaktion gibt es ein zusätzliches Angebot für Menschen ab 70 Jahren: Sie können an diesem Tag eine 2. Booster-Impfung gegen Covid 19 vornehmen lassen, wenn ihre 1. Booster-Impfung (3. Impfung) mindestens 90 Tage zurückliegt.

Neben der 2. Booster-Impfung für diesen speziellen Personenkreis, wendet sich die zweite mobile Impfaktion, die das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises in Kooperation mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und der Stadt Pulheim ermöglicht, grundsätzlich an alle Impfwillige ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können Erst- und Zweitimpfungen in Anspruch nehmen, erstmalige Booster-Impfungen sind für Personen ab 16 Jahren möglich. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Kinder und Jugendliche von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Zur Verfügung stehen die Impfstoffe von BioNTech (ab 12 Jahre), Moderna (ab 30 Jahre) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahre).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Impfung von Personen aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich, für die die STIKO ebenfalls eine weitere Booster-Impfung empfiehlt, inklusive der dafür notwendigen Beratungsgespräche im ehemaligen Impfzentrum in Hürth erfolgt.

Änderung im Corona-Testverfahren an den Schulen in NRW

Angesichts des stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und den begrenzten PCR-Testkapazitäten, hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW bekannt gegeben, dass sich die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen verändert.

Grundsätzlich werden auch weiterhin in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt, allerdings ist keine Abgabe von Einzel-PCR Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen. Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.

Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests (PoC-Tests) getestet. Hierzu verfügen die Schulen nach Aussagen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen. Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.

Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett (mit Rückstellungsprobe) in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

BVP-Antrag wird umgesetzt! – PCR-Lolli-Tests in städtischen Kitas ab Anfang Februar

Erfreulicherweise setzt die Verwaltung den Antrag des BVP vom 04.01.2022 auf flächendeckende Pooltestungen mittels PCR-Lolli-Tests in städtischen Kitas ab Anfang Februar endlich um. Unter dem Druck der Öffentlichkeit und den steigenden Zahlen der Corona-Infektionen fand wohl ein Umdenken bei Verwaltung und Bürgermeister statt. Auch FDP und CDU unterstützen nun überraschenderweise öffentlichkeitswirksam die Einführung der Pooltestung, während bereits z. B die SPD früher dazu Anfragen stellte.

„Schon Anfang des Jahres war absehbar, dass das Pandemiegeschehen durch die Omikron-Variante noch einmal an Fahrt aufnehmen wird. Daher haben wir Anfang Januar sofort den Bürgermeister angeschrieben und um die Einführung der flächendeckenden Pooltestung mittels PCR-Lolli-Tests in den städtischen Kitas gebeten. Die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens hatte auch viele Eltern beunruhigt, die solche Testungen in den Kitas forderten“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Die Verwaltung hatte dazu ursprünglich eine andere Meinung und argumentierte, dass die Testungsverantwortung allein bei den Eltern läge und die Pooltestungen auch logistisch für die Stadt kaum möglich wären. Auch auf eine Erinnerung hin, erhielten wir vom Bürgermeister keine Auskunft zum Bearbeitungssachstand unseres Antrags. Nun überraschte unsere Fraktion gestern (25.01.2022) die Meldung in den sozialen Netzwerken, dass ab Anfang Februar Lolli-Tests in den Kitas durchgeführt werden sollen. Eine Rückmeldung oder Information seitens Verwaltung und Bürgermeister lag uns bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, obwohl wir die Initiatoren waren. Die mangelnde Transparenz und Kommunikation und das schleppende Agieren der Verwaltung tragen leider nicht zur Vertrauensbildung bei uns und in der Öffentlichkeit bei. Immerhin erhielten wir am späteren Abend eine kurze Mitteilung des Bürgermeisters per Mail. Wohlgemerkt nachdem der Start der Pooltestung in den Kitas bereits in den sozialen Netzwerken kursierte und online in E-Paper-Ausgaben für den nächsten Tag in kommunalen Medien zu lesen war“, so Liste-Partsch weiter.

„Leider gab es gestern auch die Meldung, dass die Labore in NRW mit den Pooltestungen in den Grund- und Förderschulen überlastet sind und die Test-Strategie so nicht weiter fortgesetzt werden kann. Was das für die Pooltestungen mittels Lolli-Tests in den Kitas bedeutet, bleibt abzuwarten“, meint Liste-Partsch.

Zusätzliche Impfaktion gegen Covid-19

Der Erfolg der Impfaktionen von Dezember und Januar, über 900 Dosen Impfstoff wurden insgesamt verimpft, ermuntert die beteiligten Mitglieder des Lions Club Pulheim die Aktion kurzfristig zu wiederholen.

Am Sonntag, dem 6. Februar 2022, von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Ort: Kath. Pfarrzentrum, Hackenbroicher Straße 7.
Keine vorherige Terminvergabe notwendig.

Die Ärzte impfen nach den Empfehlungen der STIKO, zurzeit 3 Monate nach der Grundimmunisierung. Grundimmunisierung nach 2 Mal mRNA (BioNTech, Moderna), AstraZeneca. oder Kombination dieser Impfstoffe, oder Grundimmunisierung nach einer Impfung mit Johnson und Johnson. Es werden auch Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt.
Es stehen die Impfstoffe Moderna und, vor allem für unter 30-jährige, der Impfstoff von BioNTech/Pfizer zur Verfügung.
Folgende Dokumente müssen mitgebracht werden.
Personalausweis resp. Lichtbildausweis oder Pass, und Impfausweis. Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoff und den Anamnesebogen und unterschriebene Einwilligungserklärung:

Die Abstandsregeln müssen in der Warteschlange und den Räumlichkeiten eingehalten werden.
Es sollte eine FFP2-Maske, mindestens eine OP-Maske getragen werden.
Ohne Vorlage eines Impfpasses kann nicht geimpft werden.

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2023 1. Halbjahr als Download.

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