Archiv für die Kategorie „Städtebau“
Öffentlichkeitsbeteiligung: Bauleitpläne einsehbar
Aktuell liegen die Unterlagen zu fünf Bauleitplanverfahren im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, aus. Einzusehen sind diese während der Rathaus-Öffnungszeiten im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, 2. Obergeschoss.
Die Beteiligung für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 99 Pulheim Südwest findet bis Donnerstag, 16. Januar 2025, statt. Ziel dieser Bauleitplanung ist die Ausweisung des neuen Gewerbegebietes Pulheim Südwest auf einem derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Areal in der Nähe der Feuer- und Lehrrettungswache. Parallel erfolgt die Beteiligung zur zugehörigen Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes 16.9 Pulheim.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 162 Pulheim – Modulsporthalle Peter-Kanters-Allee mit der Zielsetzung, das Planrecht für eine Dreifeld-Turnhalle auf dem bisherigen Sportplatz zu schaffen, ist bis Donnerstag, 23. Januar 2025, einsehbar.
Die frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Nr. 164 Pulheim findet von Donnerstag, 19. Dezember 2024, bis Donnerstag, 30. Januar 2025 statt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Industriegebietes an der Otto-Lilienthal-Straße zu schaffen. Parallel läuft die Beteiligung zur zugehörigen Teilbereichsänderung 20.5 Pulheim des Flächennutzungsplans.
Ab Donnerstag, 19. Dezember 2024, bis Donnerstag, 30. Januar 2025, erfolgt die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 27 Stommeln 3. Änderung. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau der Christinaschule geschaffen werden.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 157 Sinnersdorf – Kita Am Paulspfädchen wird erneut öffentlich ausgelegt. Auch diese Beteiligung für die Realisierung der neuen Kindertagesstätte findet bis Donnerstag, 23. Januar 2025, statt. Parallel erfolgt die Beteiligung zur zugehörigen Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes 18.8 Sinnersdorf.
Die Unterlagen zu den oben genannten Bauleitverfahren liegen nicht nur öffentlich im Rathaus aus, sondern sind zudem auch online abrufbar: Stadt Pulheim / Stadtplanung. Unter dem angegebenen Link können Interessierte zu der Planungen Stellung nehmen und diese Stellungnahme übermitteln. Stellungnahmen können aber auch schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail unter stadtplanung@pulheim.de abgegeben werden.
Sondersitzung: Rat berät über Finanzierung der geplanten Flüchtlingsunterkünfte
Der Rat der Stadt Pulheim wird in einer Sondersitzung am Donnerstag, 31. Oktober 2024, um 18 Uhr im Dr.-Hans-Köster-Saal des Kultur- und Medienzentrums über die Finanzierung der geplanten Flüchtlingsunterkünfte in Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf beraten. Diese Sitzung ist notwendig geworden, da nach der Auswertung der eingegangenen Angebote für die Bauten deutlich geworden ist, dass mehr Geld benötigt wird als zuvor kalkuliert. Die Lücke beträgt rund 3,5 Millionen Euro, sodass für die Unterkünfte nun etwa 17 Millionen Euro veranschlagt werden. Das Geld steht grundsätzlich im Haushalt zur Verfügung. Ein Ratsbeschluss ist allerdings notwendig, um die fehlenden Mittel von anderen Projekten zu diesem Vorhaben umzuschichten.
Nur mit einer gesicherten Finanzierung kann das Verfahren ohne eine erhebliche Verzögerung fortgeführt werden. Das oberste Ziel der Verwaltung ist es, die Sporthallen im Zentralort, Stommeln und Brauweiler, in denen zur Zeit Notunterkünfte untergebracht sind, so zügig wie möglich wieder dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung zu stellen.
Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Derzeit leben 1.546 Flüchtlinge in Pulheim, 1.018 von ihnen in einer der 29 städtischen Unterkünfte.
Die Tagesordnung der Sondersitzung sowie die Vorlage sind auf der Homepage der Stadt Pulheim unter www.pulheim.de eingestellt.
BVP beantragt die Prüfung von Tiny-Haus-Siedlungen in Pulheim
Der BVP hat für den Planungsausschuss am 18. September und den Liegenschaftsausschuss am 26. September beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, zu untersuchen, auf welchen Flächen im Stadtgebiet Tiny-Haus-Siedlungen und -Bebauungen entstehen könnten und welche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssten. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen und Kriterien das Aufstellen von Tiny-Häusern auf privaten Grundstücken möglich wäre, insbesondere unter Berücksichtigung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen.
„Der Begriff “Tiny House” ist als Oberbegriff zu verstehen und soll keine Möglichkeiten ausschließen. Gemeint sind ebenfalls Mini(Klein)häuser, Small Houses, Modulhäuser, Singlehäuser und vergleichbare Varianten mit oder ohne Fahrwerk. In Pulheim fehlt es an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere für junge Familien und junge Erwachsene. Angesichts steigender Mietpreise und der aktuellen Wohnungssituation in Pulheim sollte die Wohnform der Tiny-Häuser in Pulheim ermöglicht werden“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Die Vorteile liegen dabei auf der Hand:
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Geringe Baukosten aufgrund der kleinen Wohnfläche
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Kleine Grundstücksflächen sind ausreichend
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Geringe Unterhaltungskosten
- Energiesparend und daher umweltschonend
„Ein weiterer großer Vorteil für Pulheim wäre, dass sich für interessierte Menschen ein attraktiver Lebensraum gestalten lässt, ohne dass die typische Einfamilienhausbebauung mit großem Flächenverbrauch genehmigt werden muss. Nicht nur für jüngere Menschen, sondern gerade für die Generation der jetzt über 50-Jährigen wäre diese Wohnform eine Chance, sich von ihren Einfamilienhäusern zu trennen und somit Wohnraum für junge Familien freizugeben. Zudem könnten durch das Hinzufügen von Modulhäusern z.B. für Pflegepersonal oder den Einsatz eines mobilen Pflegedienstes neue Wohnformen für Senioren entstehen. Mit der Umsetzung von Tiny-Haus-Siedlungen o. ä. könnte Pulheim eine Vorreiterrolle im Rhein-Erft-Kreis und der Region einnehmen“, so Liste-Partsch weiter.
“Hoch hinaus: Brauweilers Bordsteine als neue Herausforderung für Rollatoren und Rollstühle”
Die Fraktion des Bürgerverein Pulheim (BVP) hat eine offizielle Anfrage an Bürgermeister Frank Keppeler gestellt, um auf die Herausforderungen hinzuweisen, die durch die kürzlich fertiggestellte Bernhardstraße in Brauweiler entstanden sind. Trotz der Freude über die abgeschlossene Bauphase und die Wiedereröffnung der Straße, haben mehrere Bürgerinnen und Bürger Bedenken hinsichtlich der Barrierefreiheit geäußert.
Der BVP betont, dass der hohe Bordstein von fast 14 cm insbesondere für ältere Menschen und Personen mit Handicap problematisch ist. Diese haben Schwierigkeiten, die Straße außerhalb der vorgesehenen Querungshilfen zu überqueren. Besonders betroffen sind Menschen, die auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind. Der BVP weist darauf hin, dass eine Bordsteinhöhe von 3 cm als Kompromiss für Menschen mit Sehbehinderung sowie für Personen mit Bewegungseinschränkungen empfohlen wird.
„Wir möchten erfahren, aus welchen Gründen die Entscheidung für eine Bordsteinhöhe von 14 cm getroffen wurde und ob diese in Abstimmung zwischen Kreis und der Stadtverwaltung erfolgte. Hohe Bordsteinkanten mögen vielleicht gut für den Muskelaufbau sein, aber sie sind definitiv nicht förderlich für die Mobilität unserer Bürger. “, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Da von Gewerbetreibenden und Anwohnern der Wegfall von öffentlichen Stellplätzen beklagt wird, möchte die Fraktion ebenso wissen, wie viele Parkplätze entfallen sind.
Der BVP schlägt darüber hinaus vor, gemeinsam mit dem Kreis zu prüfen, wie die Sicherheit an den Zebrastreifen bei der Volksbank – an dem PKWs aus alter Gewohnheit nach wie vor halten – sowie am Kreisel in Richtung Königsdorf, bei dem die Sicht beim Parken von größeren Fahrzeugen eingeschränkt ist, verbessert werden kann.
Rat beschließt neue „Baulandrichtlinie 40-50 – Der Pulheimer Weg“
„Heute ist ein guter Tag für die Menschen in Pulheim.“, kommentierte Walter Lugt, zweiter stellvertretender Bürgermeister, „Die Richtlinie ist ein Paradigmenwechsel für Pulheim.“
Mit der Richtlinie legt der Rat den Grundstein, um die Wohnraumsituation für alle Menschen in Pulheim zu verbessern, für alle Generationen und jeden Geldbeutel. Das gilt für frei finanzierten und insbesondere für Miet- oder öffentlich geförderten Wohnungsbau. Zumindest ist dies das Ziel.
Die Überschrift der Baulandrichtlinie beinhaltet Eckpunkte: 40% Geschosswohnungsbau und davon 50% öffentlich gefördert. Das betrifft Flächen an den Außenbereichen von Pulheim und ab einer bestimmten Größe Wohnflächen im Innenbereich der Stadt.
Bis zu drei Geschosse plus Staffelgeschoss beträgt die vereinbarte Geschosszahl. Die von dem Rat geforderte Verdichtung und Ressourcenschonung wird damit erreicht. Was die Innenverdichtung angeht, wird mit den aktuellen Projekten Oppelner Höfe (bis zu fünf Geschossen) in Pulheim und dem Abteiquartier in Brauweiler Schritte in die richtige Richtung gegangen. Im Abteiquartier wird der erste Anwendungsfall der Richtlinie, mit der von der Verwaltung genannten Flächengröße für öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Mit „preisgedämpftem Wohnen“, dem „sogenannten Düsseldorfer-Modell“, hat Pulheim Neuland betreten. Pulheim will den Familien, die gerade über den Einkommensgrenzen für öffentlich geförderte Wohnungen liegen, die monatliche Mietbelastung senken. Rechtliche Gründe sprachen dagegen. In der Richtlinie erfolgte dafür eine Kompensation, indem der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen von 30% auf 50% erhöht wurde.
Eine angestrebte Bevorzugung Pulheimer Bürgerinnen und Bürger bei der Wohnraumvergabe ist leider nicht umsetzbar. Zwei Gruppen stehen dabei besonders im Fokus: Senioren, die ihre Häuser an junge Familien geben, bei der Vergabe einer adäquaten Wohnung in ihrem Umfeld zu bevorzugen. Und die Kinder aus unserer Stadt, die nach Ausbildung, Beruf und Familiengründung zurück in die Stadtteile oder den Zentralort wollen.
BVP: Bürgerinformationsveranstaltung zum Abteiquartier erneut abgelehnt!
In der gestrigen Sitzung des Planungsausschusses wurde unser Antrag auf eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Planungsvorhaben Abteiquartier erneut abgelehnt. Diese Entscheidung trafen nicht nur die üblichen Parteien wie CDU, WfP und FDP, sondern auch die SPD und Teile der Grünen lehnten unseren Antrag ab, obwohl sie im Umweltausschuss noch dafür gestimmt haben.
Wir vom BVP hatten den Antrag gestellt, die neuen Planungen in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Warum? Weil wir davon überzeugt sind, dass frühzeitige Informationen unerlässlich sind. Nur so können wir Gerüchten vorbeugen, Vertrauen schaffen und Akzeptanz für wichtige Vorhaben gewinnen.
Die Zusage des Investors in der gestrigen Sitzung, die Pläne im ehemaligen Schreibwarenladen der Abteipassage auszuhängen und seine Rufnummer für etwaige Fragen bereitzustellen, stellt einen ersten Schritt dar. Dennoch sind wir der Meinung, dass dies nicht ausreicht. Eine persönliche Begegnung, ein offener Dialog – das schafft Vertrauen und stärkt die Gemeinschaft.
Diese Chance wurde nun erneut vertan.
Bürger-Talk in Brauweiler – Gemeinsam für einen lebenswerten Abteiort
Die Fraktion des BVP (Bürgerverein Pulheim) lädt herzlich zum Bürg-Talk in Brauweiler ein. Die Veranstaltung findet am Montag, dem 03.Juni 2024 ab 18 Uhr in der Gaststädte „Abtei“, Ehrenfiedstraße 14 statt. Themen wie die neuen Planungen zum Abteiquartier, die Außenwirkung von Brauweiler und vor allen Dingen die Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger stehen im Fokus der Veranstaltung. Der BVP freut sich auf zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer und einen konstruktiven Austausch!
Neue Planungen zum Abteiquartier werden vorgestellt – BVP beantragt Bürgerversammlung
„Wir vom BVP haben das ursprüngliche Vorhaben seit 2018 kritisch begleitet. Leider haben sich viele unserer Bedenken im Nachhinein bestätigt. Nicht zuletzt fehlte es seinerzeit an der nötigen Transparenz. Umso wichtiger ist es für uns, dass die Menschen nun von Beginn an in die Planungen und Überlegungen einbezogen werden. Wir haben daher beantragt, dass die Verwaltung zeitnah eine Bürgerversammlung zu dem neuen Vorhaben einberuft. Denn nur durch die nötige Transparenz und einen offenen Austausch kann in unseren Augen ein solch großes Vorhaben gelingen“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Welche Ziele verfolgt die Verwaltung mit der Rahmenplanung Brauweiler?
Der BVP hat beantragt, dass TOP 16.2 „Rahmenplanung Brauweiler“ des heutigen Planungsausschusses (PA) als ordentlicher Punkt in die Tagesordnung mit aufgenommen und behandelt wird. In der Sitzung des PA vom 29.11.2023 wurde die Verwaltung mehrheitlich mit einer Rahmenplanung zur Baulandentwicklung für Brauweiler/Dansweiler beauftragt. Sobald eine Aufgabenstellung als Leistungsbeschreibung vorliegt, sollte diese dem Planungsausschuss vorgestellt werden.
„Wie der Mitteilungsvorlage 16.2. des heutigen Planungsausschusses nun zu entnehmen ist, wurde die Aufgabenstellung zur Rahmenplanung Baulandentwicklung Brauweiler/Dansweiler zwischenzeitlich an das avisierte Planungsbüro übermittelt. Wir kritisieren, dass dies erfolgt ist, ohne dass der Planungsausschuss final die Aufgabenstellung freigegeben hat oder Änderungswünsche einbringen konnte. Nach unserer Ansicht wurde dies seinerzeit so nicht kommuniziert. Wir halten eine inhaltliche Diskussion für unerlässlich“, meint die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Der BVP möchte in der heutigen Sitzung von der Verwaltung Fragen beantwortet haben, die sich für die Fraktion, aber auch für die Brauweiler Bürgerinnen und Bürger stellen.
„Wie unsere Fraktion den Sitzungsunterlagen entnehmen kann, soll im Bereich „Brauweiler Nord“ eine Fläche von rund 20.000 m² für den Neubau eines vierzügigen Gymnasiums vorgesehen werden. Erweiterungsmaßnahmen oder Überlegungen zu Neubauten von Grundschulen finden wir hingegen nicht. Welche Ideen verbergen sich hinter den Überlegungen im Bereich Brauweiler Nord ein vierzügiges Gymnasium neu zu errichten? Gab es hierzu Gespräche mit den Schulleitungen? Soll das Gymnasium zusätzlich zum bestehenden Abteigymnasium entstehen oder dasselbe ersetzen? Welche Konsequenzen hat dies ggf. für die Zügigkeit der Gesamtschule? Aus welchen Gründen wurden diese Überlegungen nicht bei den Planungen zur Masterplanung Schulen mit berücksichtigt? Auf diese und andere Fragen erwarten wir Antworten seitens der Verwaltung“, so Liste-Partsch weiter.
Der BVP fordert in diesem Zusammenhang auch die Erörterung weiterer Punkte, so z. B. die Planungen einer viergruppigen Kita und deren Standort, die Einrichtung einer Tagespflegeeinrichtung mit Hospiz direkt an einem Kreisverkehr, die Auswirkungen der Planungen auf das Schützenhaus im Abteiort, der Verlust wertvoller Ackerböden und die Auswirkungen auf die Landwirtschaft.
Interessierte können alle Einzelheiten im Ratsinformationssystem nachlesen.
Fahrbahnverbreiterung – Abschnitt der Kirchgasse gesperrt
In der Kirchgasse wird die Fahrbahn im Bereich zwischen der Hausnummer 20 und der Straße Am Brauweiler Pfädchen verbreitert. Deshalb wird dieser Abschnitt von Montag, 26. Februar 2024, bis voraussichtlich Dienstag, 30. April 2024, voll gesperrt.
Die Anwohnerinnen und Anwohner der Kirchgasse können zu ihren Häusern fahren; nur mit kleineren, temporären Verkehrsbehinderungen muss gerechnet werden. Fußläufig sind die Grundstücke jederzeit erreichbar. Auch während der Bauzeit können die Entsorgungsbetriebe die Kirchgasse zur Leerung der Mülltonnen anfahren.