Archiv für die Kategorie „Städtebau“
Abteiquartier Brauweiler – Stillstand bis mindestens 2024
Schon lange wurde spekuliert, wie es mit dem Abteiquartier weitergeht.
In einer Mitteilungsvorlage für den Planungsausschuss am 30.03.2022 heißt es dazu, dass die Vorhabenträgerin im Zuge der Ausschreibungen der Bauleistungen die Erkenntnis gewonnen habe, dass die zweigeschossige Tiefgarage mit resultierenden statischen Aufwänden wirtschaftlich so nicht umsetzbar sei. Hinzu würden Abstimmungen mit REWE treten, die noch nicht abgeschlossen seien. Das Bebauungsplanverfahren könne erst fortgesetzt werden, wenn ein neuer belastbarer Bebauungsplan vorliegt und dieser für die Wiederholung mindestens der Offenlage ausgearbeitet ist. Mit Blick auf das Jubiläumsjahr 2024 habe sich der Vorhabenträger einverstanden erklärt, den Abriss erst nach Abschluss der Feierlichkeiten durchzuführen. Eine etwaige Zwischennutzung würde derzeit geprüft. Die Verwaltung weist zudem noch darauf hin, dass für die „vorschnell gefällten“ Platanen eine Ersatzbepflanzung im Abteipark abgestimmt werden konnte. Nicht nur die Platanen wurden vorschnell gefällt. Viele kleine Betriebe hätten noch über Jahre in der Abteipassage ihr Gewerbe aufrecht erhalten können.
„Wir vom BVP hatten von Beginn an erhebliche Bedenken wegen der in unseren Augen zu massiven Bebauung und der generellen Realisierbarkeit des Bauvorhabens. Dies auch im Hinblick auf den Vorhabenträger. Daher hatten wir seinerzeit als einzige Fraktion gegen das Bauvorhaben gestimmt. Dass sich unsere Befürchtungen nun bewahrheiten ist bitter“, meint Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
SEK Brauweiler 2030: Eintauchen in Stadtentwicklungsideen – Ergebnispräsentation auf Ausstellung und digitaler Projektmesse
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Brauweiler ist erarbeitet und wird nun im Rahmen einer Ausstellung präsentiert. Interessierte können sich die Entwicklungsideen und -ergebnisse sowohl online unter Digitale Projektmesse ISEK Brauweiler 2030 | Stadt Pulheim als auch vor Ort im Schaufenster des Infocenters in der Abteipassage in Brauweiler anschauen. Die Vor-Ort-Ausstellung dauert zwei Wochen von Freitag, 18. Juni 2021, bis Freitag, 2. Juli 2021.
Das ISEK Brauweiler zeigt Entwicklungsperspektiven und -ziele für den zentralen Bereich von Brauweiler für das nächste Jahrzehnt auf. Kernstück des ISEKs sind 20 Maßnahmen in verschiedenen Themenbereichen wie Einzelhandel, Verkehr und Mobilität, Wohnen oder öffentlicher Raum. In der Erarbeitungsphase des Konzeptes haben sich die Bürgerinnen und Bürger sowie zentrale Akteure der Stadtgesellschaft von Brauweiler ihre Ideen und Vorstellungen für die Zukunft von Brauweiler aktiv eingebracht. Weitere Informationen zum ISEK Brauweiler gibt es hier: ISEK Brauweiler 2030 | Stadt Pulheim
Digitale Projektmesse am 23. Juni 2021: Jetzt anmelden
Zusätzlich zur Ausstellung findet am Mittwoch, 23. Juni 2021, um 19 Uhr eine digitale Infoveranstaltung statt. Während dieser „Projektmesse“ besteht die Gelegenheit, sich über das Konzept, den erarbeiteten Maßnahmenkatalog des ISEKs sowie das weitere Vorgehen zu informieren. Wer teilnehmen möchte, kann sich bis Montag, 21. Juni 2021, per E-Mail bei Andreas Krüger, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, unter andreas.krueger@pulheim.de anmelden. Für Rückfragen steht er telefonisch unter 02238/808-695 zur Verfügung. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer per E-Mail die Zugangsdaten zur digitalen Projektmesse.
Dorferneuerungsprogramm 2022 mit Schwerpunkt Feuerwehrhäuser
CDU-Landtagsabgeordnete Romina Plonsker: „Pulheim, jetzt Anträge stellen!“
Mit einem Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“ schreibt die nordrhein-westfälische Landesregierung ihr sehr erfolgreiches „Dorferneuerungsprogramm“ fort. Darauf machen Romina Plonsker und Gregor Golland aufmerksam, die beiden CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis. Technische Veränderungen und Neuerungen machten gerade in Dörfern mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oftmals aufwändige Investitionen in die Infrastruktur notwendig, wissen die beiden Christdemokraten. Dies betreffe insbesondere den Neubau oder den Erhalt und somit die Sanierung bestehender Feuerwehrhäuser. Plonsker und Golland: „Wir wollen unsere Dörfer oder Stadtteile im ländlichen Raum zukunftsfähig und lebenswert erhalten. Deshalb fördern wir Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur dort.“
Mit insgesamt 28,5 Millionen Euro unterstützt das Dorferneuerungsprogramm von Nordrhein-Westfalens Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) in diesem Jahr 344 Projekte in 145 Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. „Ob Dorfladen, Dorfgemeinschaftshäuser, ein Mehr an Barrierefreiheit oder die dorfgemäße Gestaltung von Plätzen: Mit dem Dorferneuerungsprogramm stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und geben den kleinen Städten und Gemeinden eine Entwicklungsperspektive“, sagen Plonsker und Golland. Immerhin leben rund die Hälfte der Menschen in Nordrhein-Westfalen in ländlich geprägten Räumen mit zahlreichen Dörfern oder dörflich geprägten Kommunen. Mit 21,9 Millionen Euro fließt über ein Fünftel des Geldes in die Zukunftsregion Rheinisches Revier.
„Wir fördern Projekte, die identitätsstiftend für unsere Heimat sind“, sagen Plonsker und Golland. Darüber hinaus unterstütze das Programm auch das ehrenamtliche Engagement der Menschen vor Ort, denn auch Privatpersonen könnten sich mit ihren Projekten um Zuschüsse bewerben. „Gerade auf dem Land erleben wir, dass viele Menschen mit Liebe zu ihrer Heimat sich darum kümmern, dass es dort schön und heimelig ist.“
Die Fördergrundsätze als auch das Antragsformular zum Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“ finden sich auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/dorferneuerung unter Downloads. Förderanträge im Rahmen der Dorferneuerung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung erhältlich. Alle Anträge sind dort bis zum 30. September eines Jahres (Antragsfrist für das Förderjahr 2022: 30. September 2021!) einzureichen.
Geplante Umleitungsstrecke für Linie 980 – Viele offene Fragen in Brauweiler
Die für eine Dauer von fast zwei Jahren geplante Verlegung der Buslinie 980 in das Wohngebiet Medardusstraße/ Mühlenstraße trifft auf Widerstand und Unverständnis der Bürger
Vor drei Wochen haben einige Anwohner durch informellen Austausch von der geplanten, fast zweijährigen Verlegung der Buslinie 980 in das Wohngebiet im Süden Brauweilers erfahren. In Ermangelung von offiziellen Informationen haben mehr als einhundert Anwohner den Bürgermeister der Stadt Pulheim Frank Keppeler aufgefordert, im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Der Bürgermeister hat in einem Schreiben den aktuellen Sachstand der Baumaßnahme Bernhardstraße geschildert und im Nachgang hat auch der Leiter des Tiefbauamtes in groben Umrissen zur Umbaumaßnahme Bernhardstraße Stellung genommen. Eine Erklärung aus welchem Grund man die betroffenen Brauweiler Bürger nicht über die geplante Linienführung informiert hat, ist die Stadt schuldig geblieben.
Aus der Anwohnerschaft haben sich inzwischen sieben betroffene Bürger zusammengefunden, um die zahlreichen Fragen Ihrer Nachbarn zu sammeln und den entsprechenden Stellen weiterzuleiten. Denn die Ausführungen der Vertreter der Stadt Pulheim konzentrierten sich vorrangig auf die Notwendigkeit, im Rahmen der temporären Sperrung der Bernhardstraße eine alternative Route für den Bus- und Durchgangsverkehr zu finden und gingen nicht ausreichend auf die Belange der Anwohner ein.
Das ehemals ruhige Wohngebiet ist derzeit schon durch mehrere Baumaßnahmen, von denen die jüngst erst begonnene Großbaustelle für den Neubaukomplex mit 35 Wohnungen die gewichtigste ist, belastet. Nun plant die Stadt zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis auch noch die Buslinie 980, die mit mehr als 70 Fahrten an Wochentagen unterwegs ist, den Anwohnern aufzubürden. Die in den letzten Jahren immer wieder partiell ausgebesserten Straßen drohen dem geballten Gewicht von LKW- und Omnibusverkehr nicht Stand zu halten und die Anwohner befürchten auf den Kosten für die nach der Busnutzung notwendige Sanierung sitzen zu bleiben.
Der Rhein-Erft-Kreis hat zur Verlegung der Buslinie 980 den Wirtschaftsweg zwischen der Mühle Brauweiler und der Kreuzung Vierwinden zudem asphaltiert. Inwieweit der notwendige Einsatz von Streusalz in den Wintermonaten in unmittelbarer Nähe zu den erst vor kurzem vom Landschaftsverband Rheinland angelegten Wildwiesen im Einklang stehen kann, fragen sich nicht nur die Anwohner.
Thomas Abrokat (für den Arbeitskreis der Anwohner)
Der Pulheimer Weg – ein neues Baulandkonzept
Die Fraktion Wir für Pulheim hat ein neues zukunftsweisendes Baulandkonzept für Pulheim und seine Stadtteile entwickelt. 40 – 30 – 20, 40% Geschosswohnungsbau, davon 30% öffentlich gefördert und 20% preisgedämpfte Mietwohnungen. Anlass dazu gibt die bisherige Vereinbarung zu öffentlich geförderten Wohnungen, die nicht im Ansatz die Bedarfe deckt.
Unser Konzept beinhaltet eine ganzheitliche Betrachtung der Gesamtsituation. Von der geförderten Mietwohnung mit Wohnberechtigungsschein A bis zum freistehenden Einfamilienhaus, mit Blick auf alle Bevölkerungsgruppen, vom Geringverdiener über Familien, Senioren, bis hin zu Singles.
Fraktionsvorsitzender Frank Sommer: „Zur Lösung der wohnungspolitischen Probleme in Pulheim ist der Geschosswohnungsbau, die Nutzungsart, welche die bestehenden Probleme am Wohnungsmarkt am ehesten zu lösen im Stande ist – ob öffentlich gefördert oder privat finanziert. Aus diesem Grund ist eine Quotierung des Geschosswohnungsbaus von wesentlicher Bedeutung.“
Das ist ein Kurswechsel, von einer bisher stark dominierenden Einfamilienhausbebauung hin zu einem konkreten Anteil an Geschosswohnung, teilweise sozial gebunden und preisgedämpft. Daraus gewollt, entsteht ein höherer, Umwelt Boden und Ressourcen schonender Dichtewert, d.h. es wohnen mehr Menschen auf einer Fläche.
„Wer in Pulheim arbeitet, sollte es sich leisten können hier zu wohnen. Ob mit großem oder kleinem Portmonee“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Walter Lugt.
Feuerwehrhaus Brauweiler – Geeignete Standorte müssen vorgestellt werden
Die Freiwillige Feuerwehr in Brauweiler benötigt dringend eine Ausstattung, die den aktuellen Anforderungen entspricht. Das Feuerwehrhaus ist in die Jahre gekommen, muss modernisiert, rechtliche Auflagen erfüllen und das Gerätehaus muss vergrößert werden.
Gemeinsam haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und BVP Anfang Februar einen Antrag gestellt, die Stadt möge alternative Flächen benennen, die für einen neuen Standort in Frage kommen. Dabei müssen folgende Kriterien beachtet werden: a) Eignung gemäß den spezifischen Anforderungen der Feuerwehr, b) klimarelevante Auswirkungen gemäß den Vorgaben des Pulheimer Appells und c) Vorgaben städtebaulicher Richtlinien. CDU, FDP und AfD haben diesem Antrag leider nicht zugestimmt. Nach wie vor fordern Bündnis 90/Die Grünen, SPD und BVP mit einem erneuten Antrag zum Umweltausschuss am 18.03.2021 und zum Planungsausschuss am 20.04.2021 die Erarbeitung und Vorstellung von extern beauftragten Gutachten zu alternativen Flächen, über die dann abzuwägen und zu entscheiden ist. Bei der Planung eines neuen Feuerwehrhauses müssen neben den oben genannten Punkten städteplanerische Gesichtspunkte, die für die nächsten Jahrzehnte von Bedeutung sind, berücksichtigt werden.
Zu diesen Gesichtspunkten gehört auch der Erhalt bereits vorhandener Grünflächen. Die in unmittelbarer Nähe des jetzigen Feuerwehrhauses liegende ist für die Bevölkerung von großer Bedeutung. Sie ist nicht nur ein beliebter Aufenthaltsort, sondern im Hinblick auf den Klimawandel von lokaler Bedeutung.
Umso nötiger ist es für die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und BVP, dass bei der Entscheidung für einen geeigneten Standort sämtliche relevanten Aspekte berücksichtigt und sorgfältig abgewogen werden. In den Gutachten muss deshalb die Eignung der möglichen Standorte dargestellt und verglichen werden, damit eine zukunftsorientierte Entscheidung getroffen werden kann.
„Für uns ist es wichtig, dass alle Schritte in einem transparenten Verfahren erfolgen, in das alle Beteiligten, besonders die Anwohner und die Feuerwehrleute, einbezogen werden. Gleich auf welchen Standort die Wahl am Ende fällt, es wird wohl ein neuer Bebauungsplan aufzustellen sein. In diesem Verfahren sind gesetzlich weitgehende Mitwirkungs- und Einspruchsmöglichkeiten vorgesehen. Darüber hinaus erwarten wir von Seiten der Stadt zu diesem Thema eine offene Kommunikation, auch in Form von Bürgerversammlungen, und eine Berücksichtigung aller Aspekte für ein Projekt, das für die nächsten Jahrzehnte konzipiert wird“, so Sylvia Fröhling. Darüber sind sich die antragstellenden Fraktionen einig.
Spatenstich für neue Kita am Eisvogelweg
Mit dem symbolischen Spatenstich ist am 25.02.2021 der offizielle Startschuss für die Bauarbeiten der neuen Kindertagesstätte am Eisvogelweg im Zentralort gefallen. „Pulheim versteht sich als familienfreundliche Stadt, die die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft. Ein wichtiger Baustein ist diese neue Kita, in der schon in wenigen Monaten mehr als 100 Kinder spielen können und betreut werden“, sagte Bürgermeister Frank Keppeler, der der GWG Rhein-Erft als Bauherrn für die gute Kooperation dankte.
Die GWG Rhein-Erft lässt auf dem mehr als 4.300 Quadratmeter großen Grundstück im Neubaugebiet eine zweigeschossige Kindertagesstätte in Holzbauweise errichten. In der barrierefrei gestalteten Einrichtung wird auf einer Fläche von mehr als 1.100 Quadratmetern Platz für sechs Gruppen sein: von Nestgruppen bis hin zu Gruppen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Die GWG Rhein-Erft investiert nach eigenen Angaben rund 4,3 Mio. Euro in Bau und Grundstück. Die Einrichtung soll Mitte September 2021 fertiggestellt sein und dem Träger übergeben werden. „Zum dritten Mal errichten wir eine nachhaltige Kindertagesstätte und es soll nicht die letzte ihrer Art sein. Mein herzlicher Dank gilt unserer Architektin Frau Faßbender-Jäger, Herrn Kappler als Holzbauer und den am Bau Beteiligten“, so GWG-Geschäftsführer Achim Leirich.
Pulheim nimmt den Fußverkehr in den Blick
Wie ist die Situation der Fußgängerinnen und Fußgänger in Pulheim? Wie kann die sichere und elternunabhängige Mobilität von Kindern und Jugendlichen verbessert werden? Welche besonderen Bedürfnisse haben Seniorinnen und Senioren? Diese und viele weitere Fragen nehmen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung im Rahmen des Fußverkehrs-Checks gemeinsam in den Blick.
Als eine von zwölf Kommunen hat Pulheim im März 2020 beim landesweiten Wettbewerb um einen Fußverkehrs-Check vom „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ den Zuschlag erhalten. Der Fußverkehrs-Check wird zu 100 Prozent vom Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert und ist ein klassisches sowie partizipatives Element des Mobilitätsmanagements.
Verschiedene Etappen des Fußverkehrs-Checks
In Pulheim wurde der Fußverkehrs-Check in das parallel in Erarbeitung befindliche Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) eingebettet. Der Betrachtungsraum für den Fußverkehrs-Check bezieht sich somit auf die zentralen Bereiche innerhalb des ISEK-Gebietes des Ortsteils Pulheim.
In den kommenden Wochen stehen verschiedene Etappen des Fußverkehrs-Checks auf dem Programm. Los geht es am Donnerstag, 8. Oktober 2020, mit einem Auftaktworkshop, der von 18 Uhr bis 20 Uhr im Dr.-Hans-Köster-Saal, Steinstraße 12, stattfindet. Am Mittwoch, 28. Oktober 2020 (10 Uhr bis 12 Uhr) und am Donnerstag, 29. Oktober 2020 (17 Uhr bis 19 Uhr) schließen sich die Begehungen als Kernstücke des Fußverkehrs-Checks an.
Beim ersten Begehungstermin stehen die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler im Fokus, beim zweiten die der Seniorinnen und Senioren sowie der mobilitätseingeschränkten Personen. Die Teilnehmenden haben die Gelegenheit, sich die Gegebenheiten vor Ort anzusehen und im direkten Austausch mit Politik, Verwaltung und Planern Ideen und Lösungsvorschläge zu erörtern und zu diskutieren. Die genauen Wegrouten und Treffpunkte werden im Auftaktworkshop vorgestellt und im Anschluss bekanntgegeben. Am Dienstag, 1. Dezember 2020, gibt es von 18 Uhr bis 20 Uhr einen Abschlussworkshop ebenfalls wieder im Dr.-Hans-Köster-Saal. Hier werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Begehungen präsentiert sowie sich daraus ergebende Handlungsansätze und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Fußverkehrssituation vorgestellt.
Am Ende wird es eine Dokumentation mit Hinweisen und Empfehlungen für Verwaltung und Politik geben, die in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Pulheim 2030 aufgenommen wird und dieses um eine Detailbetrachtung des Themenfeldes Fußverkehr ergänzt. Die zentralen Erkenntnisse und Aussagen des Fußverkehrs-Checks fließen zugleich auch in das gesamtstädtische Mobilitätskonzept ein, das zurzeit erarbeitet wird.
Vorherige Anmeldung für Begehungen notwendig
Alle Termine finden unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln der Corona-Schutzverordnung statt. Für die angebotenen Begehungstermine ist die Teilnehmerzahl pandemiebedingt begrenzt. Daher ist hier eine vorherige Anmeldung mit Angabe der Kontaktdaten bis Montag, 26. Oktober 2020, beim Mobilitätsmanager der Stadt Alexandre Ludwig telefonisch unter 02238-808-422 oder per E-Mail unter alexandre.ludwig@pulheim.de erforderlich. Für die abendlichen Workshops ist keine vorherige Anmeldung notwendig.
Detaillierte Informationen zum Wettbewerb Fußverkehrs-Checks NRW 2020 sind unter https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/fussverkehrs-checks zu finden.
Ratsbeschluss – geschützte Platanen in Brauweiler müssen weichen
Nach gestrigem Ratsbeschluss soll die Motorsäge noch in diesem Monat angeworfen und die 5 geschützten Platanen hinter der Abteipassage abgeholzt werden. Dieser Beschluss wurde mit Stimmen von CDU, SPD und FDP gestern so gefasst. An der Stelle, wo die geschützten Platanen über Jahrzehnte standen und im Sommer vielen Passanten Schatten gespendet haben, soll Ende des Jahres mit den Bodenarbeiten für den umstrittenen Bau des Abteiquartiers begonnen werden.
Der Umweltausschuss, welcher eigentlich solche Beschlüsse fassen sollte, ist bei dieser Entscheidung schlicht und ergreifend übergangen worden. In diesem hätten sich auch die Bürger an der Debatte beteiligen können. Die Stadt argumentiert mit einer Dringlichkeit, da Fällarbeiten nur noch im Februar erfolgen können. Die Verwaltung räumt jedoch selbst ein, dass es noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, der eine Fällgenehmigung geschützter Bäume zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen würde. Auch musste in der Sitzung zugegeben werden, dass man selbst keinen Kontakt zum Amt für Bodendenkmalpflege hatte, um zu klären, ob das Fällen der Bäume für etwaige archäologische Ausgrabungen erforderlich ist. Eine anwesende Bürgerin gab in der Sitzung den Hinweis, dass diese mit dem Amt für Bodendenkmalpflege gesprochen habe und die Notwendigkeit der Fällung verneint wurde. Zudem hat der Investor selbst eingeräumt, dass er frühestens Ende diesen, Anfang des kommenden Jahres mit den Bodenarbeiten beginnen will.
„All dies und auch die Tatsache, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hinsichtlich des Bürgerbegehrens noch aussteht (hier ist die Terminierung der 24.03.2020), zeigt, dass einmal mehr Fakten geschaffen werden sollen. Und das, obwohl dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist. Rein theoretisch könnte das Urteil des OVGs Münster und ein etwaiger daraus resultierender Bürgerentscheid das ganze Vorhaben noch ins Wanken bringen. Zudem ist auch nicht ausgeschlossen, dass Anwohner nach Rechtskräftigkeit des Bebauungsplans gegen das Vorhaben klagen und es so zu weiteren Verzögerungen oder eines Kippens des Bebauungsplans kommt. Die Platanen sind dann aber weg und dass, trotz des Pulheimer Appells, der im letzten Jahr vollmundig von allen Fraktionen beschlossen wurde. Die Bäume hätten nach aktuellem Sachstand noch gut und gerne mindestens einen weiteren Frühling, einen Sommer und einen Herbst erleben und etwas für unser Mikroklima tun können. Wir bedauern, dass CDU, SPD und FDP diese Tatsache einfach ausblenden und das trotz Pulheimer Appells. Ein Appell fürs Klima ist aber zu wenig, wenn nicht auch danach gehandelt wird“, so die Fraktionsvorsitzende des BVP, Birgit Liste-Partsch.
Brauweiler ist in Kürze um 5 geschützte Platanen ärmer
Wieder sollen Bäume weichen – Brauweiler ist in Kürze um 5 geschützte Platanen ärmer
Umweltausschuss soll übergangen werden
„Dass rund um den Bau des Abteiquartiers immer wieder Entscheidungen ohne eine mögliche Bürgerbeteiligung getroffen werden, scheint Methode zu haben“, so die Fraktionsvorsitzende des BVP, Birgit Liste-Partsch.
In der kommenden Sitzung des Rates am 11.02.2020 sollen ohne eine vorherige Behandlung des Themas im Umweltausschuss – hier hätten die Bürgerinnen und Bürger ein Diskussionsrecht und könnten sich zu diesem Tagesordnungspunkt äußern – erneut Fakten geschaffen werden. Der Rat soll der Fällung der 5 Platanen auf dem Parkplatz hinter der Abteipassage zustimmen, damit diese noch bis Ende des Monats gefällt werden können.
Die Fraktion BVP hat nun beantragt, dass das Thema nicht in der Ratssitzung behandelt wird, sondern in einer Sitzung des Umweltausschusses, um so auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich an der Debatte zu beteiligen.
„Wir können die nunmehr an den Tag gelegte Hektik nicht nachvollziehen. Zwar dürfen Bäume nur bis Ende Februar gefällt werden. Bei diesen geschützten Bäumen fehlt es aber aktuell an der Grundlage, die eine Fällung ermöglichen würde. Denn, da der vorhaben-bezogene Bebauungsplan bisher nicht rechtskräftig ist, kann eine solche Fällgenehmigung, wie die Verwaltung selbst ausführt, nicht erteilt werden. Der Investor – der im Übrigen schon mit Datum vom 20.11.2019 die Fällung der geschützten Platanen beantragt hatte – begründet das jetzige Fällen mit etwaigen archäologischen Ausgrabungen und damit großflächigen Bodenuntersuchungen. Diese sollen einen Zeitraum von 4-8 Monaten in Anspruch nehmen, sodass frühestens Ende dieses Jahres/ Anfang des nächsten Jahres mit dem Abriss der Passage und den Erdarbeiten begonnen werden kann“, meint Liste-Partsch.
„Da der Antrag am 20.11.2019 einging, hätte man diesen zudem sowohl als Dringlichkeitsantrag im Umweltausschuss am 27.11.2019 oder im Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2019 behandeln und somit der Bürgerschaft die Möglichkeit des Mitredens geben können. Auch vor dem Hintergrund des kürzlich verabschiedeten Pulheimer Appells halten wir eine Befassung des Fachausschusses mit dieser Thematik unter Beteiligung der Bürger für unerlässlich. Zur Not ist eine Sondersitzung des Umweltausschusses einzuberufen“, so Liste-Partsch weiter.