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Archiv für die Kategorie „Städtebau“

Neues vom Umbau Rathauskreuzung Pulheim

Im Zuge des Umbaus der Rathauskreuzung in Pulheim wird mit dem Bau des neuen Rad-Gehweges auf der westlichen Seite der Geyener Straße begonnen. Gleichzeitig wird die Kreuzung Am Wiesenhang/ Geyener Straße/ Rathausstraße umgebaut.
Voraussichtlich ab Mittwoch, 31. Juli, wird deshalb die Geyener Straße auf dem Teilstück zwischen Sonnenallee (Kreisverkehr) und Am Wiesenhang halbseitig gesperrt. Der Verkehr in Richtung Geyen wird über die Bergheimer Straße und die Sonnenallee umgeleitet. Die Ampelanlage wird außer Betrieb genommen. In Fahrtrichtung Bahnhof Pulheim kann die Geyener Straße weiterhin befahren werden.
Um die Sperrung der Rathauskreuzung für den Kfz-Verkehr am 30. November aufheben zu können, wird die beauftragte Firma trotz Ferien die Zahl der an der Baustelle tätigen Mitarbeiter nach und nach erhöhen. Aktuell werden im Bereich der Rathauskreuzung Bordsteine gesetzt und die Pflasterarbeiten aufgenommen. Zudem beginnt südlich der Bahnunterführung der Bau der Gabionenwand für den neuen Geh- und Radweg (östliche Seite) in Richtung Geyen. Die seit einigen Wochen stattfindende Errichtung der versetzten Stützwand nördlich der Unterführung (vor dem Parkplatz) wird in Kürze abgeschlossen. Anschließend erfolgt der Bau des Stauraumkanals zwischen Rathauskreuzung und Unterführung.

Lassen wir uns überraschen!

Es kommt noch dicker für Brauweiler! Ehrenfriedstraße wird gesperrt

(PM) – Der Umbau des Guidelplatzes geht in die nächste Phase: Zu Beginn der zweiten Sommerferienwoche, am 22. Juli 2019, wird die Ehrenfriedstraße zwischen Kaiser-Otto-Straße und Sankt Nikolaus Kirche für den Verkehr vollständig gesperrt. Fußgänger können in der Regel die Stelle entlang der Prälatur passieren; außerdem steht ihnen als Umleitung der Weg durch den Abteipark zur Verfügung. Wie die Verwaltung mitteilt, soll die Sperrung möglichst am 28. August 2019 wieder aufgehoben werden. „Dieses Ziel ist sehr ambitioniert, aber wir werden alles dafür tun, um es zu erreichen“, sagt der zuständige Technische Beigeordnete Martin Höschen.

Die Umleitungen für den Kfz-Verkehr laufen wie folgt:
Großräumig über L 183 Bonnstraße, L 213 Ortsumgehung nach Glessen, L 91 Glessen-Dansweiler-Königsdorf, K 25 Bernhardstraße

ÖPNV:
Die Linien 980 und 949 werden über Bernhardstraße, Pfalzgrafenstraße, Friedhofsweg, Alfred-Brehm-Straße, Kaiser-Otto-Str., Wiesenweg, Glessener Str. geführt. Die Linie 961 nimmt zwischen Dansweiler und Brauweiler ihren üblichen Weg und biegt dann ebenfalls ab am Aldi-Markt vorbei zur Ortsumgehung und wird dann über die Bonnstraße geführt. Die Linie 962 wird komplett über die Ortsumgehungen geführt. Alle Linien halten aber in Höhe des Aldi-Kreisels.

Neue Verkehrsregelungen beim Umbau der Rathauskreuzung

Die Arbeiten an der Pulheimer Rathauskreuzung schreiten voran: Die noch nutzbaren Plätze auf dem Parkplatz Steinstraße und das P&R-Parkhaus am Bahnhof sind ab sofort über eine neue Zufahrt zu erreichen: Hierfür wurde neben der Mauer zum Aldi-Markt eine Ersatzzufahrt hergestellt und in Betrieb genommen. Die provisorische Zufahrt ermöglicht es auch Fußgängern, auf direktem Weg von der Steinstraße zum Bahnhof zu gelangen. Die Breite des Provisoriums ist allerdings begrenzt, so dass sich Fahrzeuge dort nicht begegnen können. Es gilt eine Einbahnstraßenregelung. Die Ausfahrt von den Parkplätzen ist nur noch in Richtung der Straße  Am Bahnhof möglich.
Zudem wurde der entlang der Rathausstraße (K25) führende Geh- und  Radweg im Abschnitt zwischen Bahnunterführung und Am Wiesenhang gesperrt. Eine Umleitung über die Straße Am Brunnen ist eingerichtet.

Straßenausbaubeiträge sind überholt und eine ungerechte Belastung für die Bürger

SPD Pulheim unterstützt Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Nicht nur im Düsseldorfer Landtag ging es in der vergangenen Woche um die umstrittenen Straßenausbaubeiträge, sondern auch im Pulheimer Rat (Ratssitzung am 28.05.2019). Der Vorsitzende der Pulheimer SPD, Klaus Steinbeck, macht die Haltung der Sozialdemokraten klar: „Dass über 460.000 Menschen die Petition zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unterstützen zeigt ganz klar, dass die Initiative der SPD-Landtagsfraktion, diese Gebühren abzuschaffen und stattdessen aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren völlig richtig ist. Die Pulheimer SPD unterstützt diese Initiative ausdrücklich.“

Noch im vergangenen November war der Antrag der SPD-Landtagsfraktion von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden. Nun kam es zu einer Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag.

„Regelmäßig kann man in der Zeitung von immensen finanziellen Belastungen bei Straßensanierungen lesen, die mitunter existenzbedrohend für Hauseigentümer sind, denn die Gebühren werden unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit fällig. Im Nachbarort Glessen kämpfen gerade betroffene Bürger gegen solche Bescheide“, betont Steinbeck.

Auch der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Frank Sommer, fordert die Abschaffung der Gebühren: „Hier geht es noch nicht einmal um 0,2% des Landeshaushalts. Diese aus Steuermitteln zu übernehmen und damit Bürgern Existenzängste zu nehmen, sollte doch eigentlich keine große Diskussion sein. Zumal damit für die Kommunen auch ein spürbarer Bürokratieabbau verbunden wäre, denn die Erstellung der Gebührenbescheide ist aufwendig und führt oft zu Prozessen. Bürokratieabbau scheint für CDU und FDP aber nur wichtig zu sein, wenn es Konzernen nutzt, nicht aber dem einfachen Bürger.“

Dass der technische Beigeordnete der Stadt Pulheim trotzdem für die Beibehaltung der Gebühren plädierte, kann Sommer verstehen: „Die Vorschläge zur Reform von CDU und FDP, es jeder Kommune freizustellen, die Gebühren zu erheben oder andernfalls auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist natürlich ein schlechter Witz für kommunale Kassen. Es ist ja leider schlechte Praxis der schwarz-gelben Landesregierung, die Städte auf Kosten sitzen zu lassen. Der SPD-Vorschlag sieht dagegen vor, dass die Kommunen finanziell nicht schlechter gestellt werden. Ich hoffe sehr, dass hier CDU und FDP im Land im Sinne der Bürger über ihren Schatten springen.“

Eilantrag der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren „Abteipassage“ vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt – BVP nimmt Stellung!

Der Eilantrag der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren „Abteipassage“ ist vor dem Verwaltungsgericht Köln ohne Erfolg geblieben. Das Gericht hat diesen am 11.06.2019 abgelehnt.

„Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wurde der Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt, weil sich das Verfahren nicht mehr im Stadium der Einleitung befunden habe. Hintergrund ist, dass gleichzeitig mit dem Beschluss der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auch der Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst wurde“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Wenn dies tatsächlich einzig und allein der ausschlaggebende Grund der Ablehnung des Bürgerbegehrens ist, so wird hier nach Ansicht des Bürgervereins die Gesetzgebung, die nämlich ausschließlich bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ein Bürgerbegehren zulässt, ad absurdum geführt. Der Verwaltung sind damit Tür und Tor geöffnet, in solchen Fällen jedes Bürgerbegehren durch die gleichzeitige Beschlussfassung auszuhebeln. Das kann in unseren Augen nicht Sinn der Gesetzgebung sein“, so Liste-Partsch weiter.

„Für uns heißt dies, dass wir künftig der Verwaltung noch intensiver auf die Finger schauen werden.
Diese Entscheidung ist auf jeden Fall ein Schlag ins Gesicht der weit über 2500 Bürgerinnen und Bürger, die wie 2015 von allen Fraktionen versprochen, ihren Ort mitgestalten wollen und mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt haben. Und irgendwie ist es auch ein Rückschlag für unsere Demokratie, wenn ein Bürgerbegehren so einfach umgangen werden kann.
Wir hätten uns gerade bei diesem sehr strittigen Bauvorhaben gewünscht, dass die Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden dürfen, ob sie wirklich einen „Mega-REWE“ und gewiss erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen in ihrem Abteiort in Kauf nehmen möchten, oder sich doch eher einen Ortskern mit einem gemütlichen Ambiente gewünscht hätten. Ein offenes Miteinander mit der Bürgerschaft sieht für uns auf jeden Fall anders aus. Gegen den Beschluss bleibt nur der Gang zum Oberverwaltungsgericht nach Münster, den die Initiative auch gehen wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Beschwerde gegen das Urteil dort Erfolg hat und das OVG die Bürgerrechte stärkt“, meint Liste-Partsch.

CDU, Grüne und FDP stimmen gegen Bürgerbeteiligung in Brauweiler und treiben die Bürgerinnen und Bürger in die Klage!

Ratsmehrheit erklärt das Bürgerbegehren „Abteipassage“ für unzulässig!

(PM) – Man möchte bauen um jeden Preis, auch wenn man dafür die Bürgerbeteiligung in „Schutt und Asche“ legt. Davon muss man nach dem Beschluss der Ratsmehrheit zur Abteipassage Brauweiler ausgehen. Bürgermeister Keppeler, CDU, Grüne und FDP wischten über 3.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern einfach so vom Tisch, indem sie das Bürgerbegehren „Abteipassage“ in der Ratssitzung am 09.04.2019 für unzulässig erklärten. Sie folgten damit der Argumentation der Verwaltung, die jedoch aus Sicht der Fraktion Bürgerverein Pulheim nicht überzeugt, sondern eher auf die Verhinderung eines Bürgerentscheids und der Mitbestimmung der Bürgerschaft ausgelegt zu sein scheint.
„Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind als Elemente direkter Demokratie in der Gemeindeordnung aufgenommen und sollen Bürgerinnen und Bürger in der Kommune politisch stärker einbinden. Wie man auch immer inhaltlich zu dem Bürgerbegehren steht, auch dieses Bürgerbegehren verfolgt genau diesen Zweck. Sowohl der Spitzenverband der Kommunen – der Städte- und Gemeindebund – als auch der Verein „Mehr Demokratie“ halten dieses Bürgerbegehren für zulässig“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage

Der Wille von ca. 3000 Bürgern, die das Bürgerbegehren Abteipassage unterschrieben haben, um so ihr Recht auf Mitbestimmung einzufordern, ist durch die mehrheitliche Ratsentscheidung ignoriert worden. „Ich lasse mich doch nicht von Bürgern kastrieren“, so sinngemäß Fraktionsvorsitzender Werner Theisen, CDU.
Diese Einstellung zur Demokratie vertraten Gott sei Dank nicht alle Ratsmitglieder, diskutiert wurde die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in der Frage, ob ein Begehren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan grundsätzlich rechtlich möglich ist. Durch Änderungen in der Gemeindeverordnung ist eine klare Entscheidung schwierig geworden.
Anstatt für das Bürgerbegehren zu stimmen wollte die Mehrheit von 33 Ratsmitgliedern von CDU, Grünen und FDP dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erst durch juristische Mittel erzwungen werden muss.
Somit ist die Initiative Abteipassage gezwungen, selbst Klage einzureichen.
Die damit verbundene Verzögerung der Planung der Baumaßnahmen hat der Rat der Stadt Pulheim zu verantworten.

Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage

Mitteilung der BI: Bürgerbegehren Abteipassage, Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehnung unserer Initiative

Abtei Passage

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Stellungnahme erheben wir Einwände gegen die Darstellung der Verwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Vorlagen-Nr. 66/2019 der Ratssitzung am 09.04.2019:

Unser Bürgerbegehren ist zulässig. Wir appellieren an die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim, die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens festzustellen.

Sollte der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.04.2019 die Unzulässigkeit feststellen, wäre dieser Beschluss rechtswidrig.

Dies ergibt sich aus Folgendem:

1 Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss nach § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 GO NRW

Von der Verwaltung ist vom Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme zur Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens eingeholt worden. Diese Stellungnahme ist nach der Vorlage der Verwaltung eindeutig: Danach ist nach der Neufassung der insoweit maßgeblichen Vorschriften der GO NRW auch ein auf die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses gerichtetes Bürgerbegehren – wie in unserem Fall – zulässig.

Dies entspricht zudem nicht nur der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes, sondern unmissverständlich auch dem gesetzgeberischen Willen des nordrhein-westfälischen Landtages.

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen in der Drucksache 15/2151 des nordrhein-westfälischen Landtages vom 08.06.2011 „Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung“ – eingebracht von der Landesregierung – zu § 26 Abs. 5 Nr. 5 GO NRW, wo es wie folgt eindeutig heißt:
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Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage

(PM) – Am Freitag, 05.04.2019 ( !!) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehung der Zulässigkeit unseres Begehrens im Ratsinfosystem für Dienstag,den 09.04.2019 (!!) eingestellt. Nur durch Zufall haben wir diese entdecken können, da wir seitens der Stadt nicht informiert wurden.
 
Die Beschlussvorlage ist an falschen Darstellungen kaum zu übertreffen. So wird die beschlossene frühzeitige Bürgerbeteiligung als Grund für die Unzulässigkeit des Begehrens gedeutet …. dabei ist diese ausweislich der von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen erst NACH dem Ende unseres Begehrens veröffentlicht worden (19.03.2019). Zudem könnte dann ja ein Bürgerbegehren grundsätzlich verhindert werden, wenn der Ausschuss schlicht jedes Mal die Bürgerbeteiligung mit beschließt, da wäre es ja lächerlich einfach den Willen des Gesetzgebers ad absurdum zu führen.
 
Zudem wird kritisiert, wir hätten in unserer Begründung einen direkten Zusammenhang mit der Baumaßnahme hergestellt. Dabei wird unser Begründungstext aus der Unterschriftenliste erst gar nicht tatsächlich zitiert.  Zudem hat die Stadtverwaltung diesen Zusammenhang ja selbst hergestellt, indem sie der Beschlussvorlage, die ja VORHABENBEZOGEN ist (!!), die Planungsunterlagen des Bauträgers selber angehängt und damit veröffentlicht hat.  Unsere Broschüre ist NICHT offizieller Bestandteil der Unterschriftenliste und gibt erkennbar unsere Meinung wieder, das sollte in einer Demokratie möglich sein ohne den Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen zu erwirken.
 
Vielmehr stellt der von der Verwaltung vorgelegte Einwand hinsichtlich der Broschüre die Meinung der Verwaltung dar und birgt selber offenbare Falschinformationen, so ist der Abriss des Gebäudes sehr wohl genehmigungspflichtig laut Bauordung NRW (ausgenommen sind nur Gebäude der Kategorie 1-3 bis 7m Traufhöhe oder technische Anlagen).
Auch wurde uns in einer Email bezüglich der möglichen späteren Löschung der Vormerkung wörtlich „man wolle sich anderen Investoren gegenüber nicht festlegen“ mitgeteilt, von einem rechtlichen Hindernis hinsichtlich des Verfahrens war uns ggb. nie die Rede. (Email-Ausdruck kann vorgelegt werden…)
 
Wir sind entsetzt und fühlen uns von der Verwaltung der Stadt diskreditiert und getäuscht.
 
Wir fordern die Bürger der Stadt Pulheim auf, am Dienstag um 18:00 Uhr die Möglichkeit, Fragen zu stellen zu nutzen, um ihre Meinung zu diesen undemokratischen Vorgängen Kund zu tun.

Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2024 1. Halbjahr als Download.

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