Archiv für die Kategorie „Bundestagswahl“
Bundestagswahl 2025 – Kurzer Zeitraum für die Briefwahl
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfinden. Die Wahlbenachrichtigungen werden am Mittwoch, 22. Januar 2025, an die Bürgerinnen und Bürger versandt.
Wer die Briefwahl nutzen möchte, sollte die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen. Dies kann ab sofort schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gewünschter Versandadresse per E-Mail an wahlen@pulheim.de oder über das Online-Formular auf der städtischen Homepage unter Briefwahl | Stadt Pulheim erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich (AdR.: das wird wohl kaum stimmen. Wenn etwas per E-Mail geht, dann erst recht per Telefon. Eine E-Mail ist leichter zu fälschen.).
Da die Stimmzettel voraussichtlich erst ab Montag, 10. Februar 2025, im Rathaus für die Zustellung an die Bürgerinnen und Bürger vorliegen werden, gibt es dieses Mal nur einen kurzen Zeitraum für die Briefwahl. Deshalb sollten Briefwählerinnen und Briefwähler nach Erhalt der Briefwahlunterlagen diese so schnell wie möglich wieder zurückschicken, damit die Stimmen rechtzeitig eingehen.
Im Wahlbüro im Rathaus (Raum 0.46) kann die Briefwahl voraussichtlich ab 10. Februar 2025 zu den Öffnungszeiten vorgenommen werden: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, montags, dienstags und mittwochs von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr.
Bundestagswahl 2021: Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am Sonntag, 26. September 2021, sucht die Stadt Pulheim ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Dieses Engagement stellt einen wichtigen Dienst für die Demokratie und die Möglichkeit freier Wahlen dar: Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Zusätzlich unterstützen sie bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Die Wahlzeit beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. Es wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro als Aufwandsentschädigung gezahlt. Wer das ehrenamtliche Wahlhelferteam unterstützen möchte, kann sich telefonisch unter 02238/808-384 oder per E-Mail unter wahlen@pulheim.de mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen oder das Onlineformular unter www.pulheim.de/form-solutions-formulare/anmeldung-als-wahlhelferin-wahlhelfer.php zur Anmeldung nutzen.
Voraussetzung für die ehrenamtliche Wahlhelfertätigkeit ist, dass die Personen selbst wahlberechtigt sind. Weitere Informationen gibt es online unter www.pulheim.de.
Bundestagswahl 2017 – Wahlhelfer gesucht
Für die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September, sucht die Stadtverwaltung Pulheim ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Wahllokale in Pulheim und Stommeln. Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro bezahlt. Wer mitmachen möchte, meldet sich bei Andreas Müller-Beyreiss, Rathaus-Center, Alte Kölner Straße, Telefon 02238/ 808 369.
Bundestagswahl am 24. September – Wahlbüro geöffnet
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September, werden durch die Post vom 18. August. bis 1. September verteilt. Das Wahlbüro im Rathaus Pulheim ist seit Montag, 14. August, (Sitzungssaal 46 im Erdgeschoss) während der allgemeinen Besucherzeiten geöffnet. Mit Vorlage des Personalausweises können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Briefwahl ist direkt im Rathaus möglich. Die Stimmzettel werden gegen Vorlage des Wahlscheinantrages oder eines gültigen Personalausweises ausgehändigt. Eine Wahlkabine und eine Wahlurne befinden sich im Raum. Das Wahlbüro hat die Rufnummern 02238/ 808 591 oder 808 220.
Am Freitag, 22. September, ist das Büro bis 18 Uhr geöffnet.