Neue Kommentare
Buy Local
Buy Local
Wetter
Leider mussten wir das Wetter von Wetter24 entfernen, da es noch kein Widget mit SSL Verschlüsselung gibt.
Abteiführungen
Abteiführungen
Partner Gewinnung
Partner Gewinnung

Archiv für die Kategorie „Gesundheit“

Änderung im Corona-Testverfahren an den Schulen in NRW

Angesichts des stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und den begrenzten PCR-Testkapazitäten, hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW bekannt gegeben, dass sich die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen verändert.

Grundsätzlich werden auch weiterhin in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt, allerdings ist keine Abgabe von Einzel-PCR Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen. Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.

Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests (PoC-Tests) getestet. Hierzu verfügen die Schulen nach Aussagen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen. Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.

Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett (mit Rückstellungsprobe) in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

BVP-Antrag wird umgesetzt! – PCR-Lolli-Tests in städtischen Kitas ab Anfang Februar

Erfreulicherweise setzt die Verwaltung den Antrag des BVP vom 04.01.2022 auf flächendeckende Pooltestungen mittels PCR-Lolli-Tests in städtischen Kitas ab Anfang Februar endlich um. Unter dem Druck der Öffentlichkeit und den steigenden Zahlen der Corona-Infektionen fand wohl ein Umdenken bei Verwaltung und Bürgermeister statt. Auch FDP und CDU unterstützen nun überraschenderweise öffentlichkeitswirksam die Einführung der Pooltestung, während bereits z. B die SPD früher dazu Anfragen stellte.

„Schon Anfang des Jahres war absehbar, dass das Pandemiegeschehen durch die Omikron-Variante noch einmal an Fahrt aufnehmen wird. Daher haben wir Anfang Januar sofort den Bürgermeister angeschrieben und um die Einführung der flächendeckenden Pooltestung mittels PCR-Lolli-Tests in den städtischen Kitas gebeten. Die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens hatte auch viele Eltern beunruhigt, die solche Testungen in den Kitas forderten“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Die Verwaltung hatte dazu ursprünglich eine andere Meinung und argumentierte, dass die Testungsverantwortung allein bei den Eltern läge und die Pooltestungen auch logistisch für die Stadt kaum möglich wären. Auch auf eine Erinnerung hin, erhielten wir vom Bürgermeister keine Auskunft zum Bearbeitungssachstand unseres Antrags. Nun überraschte unsere Fraktion gestern (25.01.2022) die Meldung in den sozialen Netzwerken, dass ab Anfang Februar Lolli-Tests in den Kitas durchgeführt werden sollen. Eine Rückmeldung oder Information seitens Verwaltung und Bürgermeister lag uns bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, obwohl wir die Initiatoren waren. Die mangelnde Transparenz und Kommunikation und das schleppende Agieren der Verwaltung tragen leider nicht zur Vertrauensbildung bei uns und in der Öffentlichkeit bei. Immerhin erhielten wir am späteren Abend eine kurze Mitteilung des Bürgermeisters per Mail. Wohlgemerkt nachdem der Start der Pooltestung in den Kitas bereits in den sozialen Netzwerken kursierte und online in E-Paper-Ausgaben für den nächsten Tag in kommunalen Medien zu lesen war“, so Liste-Partsch weiter.

„Leider gab es gestern auch die Meldung, dass die Labore in NRW mit den Pooltestungen in den Grund- und Förderschulen überlastet sind und die Test-Strategie so nicht weiter fortgesetzt werden kann. Was das für die Pooltestungen mittels Lolli-Tests in den Kitas bedeutet, bleibt abzuwarten“, meint Liste-Partsch.

Zusätzliche Impfaktion gegen Covid-19

Der Erfolg der Impfaktionen von Dezember und Januar, über 900 Dosen Impfstoff wurden insgesamt verimpft, ermuntert die beteiligten Mitglieder des Lions Club Pulheim die Aktion kurzfristig zu wiederholen.

Am Sonntag, dem 6. Februar 2022, von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Ort: Kath. Pfarrzentrum, Hackenbroicher Straße 7.
Keine vorherige Terminvergabe notwendig.

Die Ärzte impfen nach den Empfehlungen der STIKO, zurzeit 3 Monate nach der Grundimmunisierung. Grundimmunisierung nach 2 Mal mRNA (BioNTech, Moderna), AstraZeneca. oder Kombination dieser Impfstoffe, oder Grundimmunisierung nach einer Impfung mit Johnson und Johnson. Es werden auch Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt.
Es stehen die Impfstoffe Moderna und, vor allem für unter 30-jährige, der Impfstoff von BioNTech/Pfizer zur Verfügung.
Folgende Dokumente müssen mitgebracht werden.
Personalausweis resp. Lichtbildausweis oder Pass, und Impfausweis. Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoff und den Anamnesebogen und unterschriebene Einwilligungserklärung:

Die Abstandsregeln müssen in der Warteschlange und den Räumlichkeiten eingehalten werden.
Es sollte eine FFP2-Maske, mindestens eine OP-Maske getragen werden.
Ohne Vorlage eines Impfpasses kann nicht geimpft werden.

Kontaktnachverfolgung: Rhein-Erft-Kreis stellt auf digitale Benachrichtigungen um

Der Rhein-Erft-Kreis setzt bei der Kontaktnachverfolgung ab sofort auf digitale Mittel. Über PCR-Testung bestätigte Neuinfizierte erhalten statt eines Anrufs ab sofort im Regelfall eine SMS. Damit setzt der Kreis auf mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Wichtig: sämtliche digitalen Nachrichten erfolgen vom Absender Climedo.

Angesichts der rasant steigenden Zahl von Corona-Infizierten ändert das Gesundheitsamt den Modus der Kontaktnachverfolgung: Menschen mit einem positiven Befund werden per SMS gebeten, einem Link zu folgen und per Online-Formular ihre personenbezogenen Informationen zur Ansteckung und zum Krankheitsverlauf dem Gesundheitsamt mitzuteilen und ggf. darüber hinaus die Daten der noch nicht vollständig geimpften Haushaltsangehörigen. Das ist erforderlich, um die Erfassung von Falldaten und Meldezyklen trotz hoher Infektionszahlen weiterhin sicherzustellen. Darüber hinaus helfen diese Daten, das Infektionsgeschehen besser zu verstehen und Maßnahmen zielgenau einzusetzen bzw. umzustellen. Von der digitalen Straffung des Verfahrens erwartet das Gesundheitsamt ein effizienteres Management bei der Kontaktnachverfolgung.

Infizierte Personen sind darüber hinaus aufgefordert, eigenverantwortlich haushaltsfremde enge Kontakte über ihre Infektion zu informieren und entsprechend zum Eigen- und Fremdschutz zu sensibilisieren. Infizierte Personen und ihre nicht vollständig geimpften Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich nach der gültigen Corona Test- und Quarantäneverordnung selbstständig in sogenannte Quarantäne bzw. Absonderung zu begeben. Menschen, die in vulnerablen Bereichen arbeiten (Pflege, medizinische Versorgung) sind angehalten, sich bezüglich ihrer eigenen Infektion oder einer Infektion im eigenen Haushalt eng mit ihrem Arbeitgeber abzustimmen.

Was passiert bei einem positiven PCR-Befund?

Positive PCR-Befunde werden dem Gesundheitsamt weiterhin automatisiert von den Laboren gemeldet. Neuinfizierte erhalten vom Gesundheitsamt eine SMS an die beim Testen hinterlegte Mobilnummer oder E-Mail-Adresse, mit der Bitte, die Daten nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Gleichzeitig erhalten sie Hinweise auf die zu beachtende häusliche Quarantäne für die gesamte Haushaltsgemeinschaft sowie ein Link zur Website des Rhein-Erft-Kreises mit allen nötigen Informationen zu Quarantäne und Freitestmöglichkeiten. Die telefonische Nachverfolgung erfolgt ausschließlich nur noch in vulnerablen Bereichen: Krankenhäuser, Pflegeheime, Eingliederungshilfen.

Alle Informationen finden Sie auch im Corona-Portal des Kreises: https://www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus

 

Aktueller Stand der Impfungen im Rhein-Erft-Kreis

Im Rhein-Erft-Kreis steigt – wie in ganz Nordrhein-Westfalen – die Anzahl der Covid-Erkrankten, insbesondere bei Kindern und jungen Menschen auf einen bisher noch nicht erreichten Höchststand.
Die Omikron-Variante ist auch im Kreis vorherrschend. Die höchsten Inzidenzen von über 1.000 pro 100.000 Einwohner zeigen sich insbesondere bei den 5 bis 20-jährigen. Bislang sind 23 % der Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren im Kreis erstgeimpft und knapp 8 % verfügen über einen guten Impfschutz nach der 2. Impfung, während 66 % der 12 bis 17-jährigen schon zweimal geimpft und 13 % geboostert sind.
Bis einschließlich 20.01.2022 wurden im Rhein-Erft-Kreis 864.570 Corona-Schutzimpfungen durchgeführt. Binnen einer Woche wurden somit im Zeitraum zwischen dem 13.01. und 20.01. insgesamt etwas mehr als 16.200 Impfungen (Erst-, Zweit- und Drittimpfungen) durchgeführt.
46,66 % der Bevölkerung im Kreis hat mittlerweile eine Auffrischungsimpfung erhalten. „Wir sehen insgesamt deutlich, dass die Impfungen trotz Omikron einen guten Schutz gegen schwere Erkrankungen für sich selbst und auch für andere bieten.“ so Landrat Frank Rock. „Nutzen Sie daher weiterhin die Angebote in Praxen, bei kommunalen Impfsprechstunden in Ihrer Nähe oder im Impfzentrum, um den persönlichen Schutz vor einer Erkrankung zu stärken. “
Neben den Impfangeboten in den Arztpraxen gibt es täglich eine freie Impfsprechstunde im Impfzentrum in Hürth von 13:00 bis 20:00 Uhr für alle Altersgruppen mit der besonderen Beratungsmöglichkeit durch Kinder- und Jugendärzten vor Ort.
„Um soziale Kontakte im Alltag risikoarm zu ermöglichen, gibt es kreisweit viele Angebote zur Bürgertestung. Auch ohne Symptome können wir den Virus übertragen. Mit einer Testung, bevor Sie andere Menschen im privaten Umfeld treffen, helfen wir alle mit, um die rollende Welle mit Omikron einzugrenzen. “ ist sich Rock sicher.

Booster in der Regel nach 5 Monaten und nicht nach 4 Wochen

Das Land hat heute Vormittag per Erlass die Regelungen zur Auffrischungsimpfung (sog. Booster-Impfung) erneut geändert. Nach dem aktuellen Erlass sollen Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten werden, bei denen die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sind jedoch nicht abzuweisen und ebenfalls zu impfen – sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist. Eine Impfung vier Wochen nach der zweiten Impfdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung sich an dieser Stelle nunmehr zeitnah korrigiert hat. Die durch den alten Erlass ermöglichte 4-Wochen-Frist war weder von den vorhandenen Kapazitäten an Personal und Impfstoff gedeckt noch medizinisch sinnvoll. Bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und in den kommunalen Strukturen hat sie aber gestern für einen enormen Mehraufwand durch Nachfragen und unnötige Abstimmungen gesorgt, was angesichts der momentanen Belastung der Systeme nur schwer zu verkraften ist. Auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Verlässlichkeit staatlicher Entscheidungen und Vorgaben wird durch solche gravierenden und schnellen Änderungen leider immer wieder aufs Spiel gesetzt, womit alle Akteure im Rahmen der Impfkampagne zu kämpfen haben“, so Gesundheitsdezernent Christian Nettersheim. Im Rhein-Erft-Kreis wird man sich jedenfalls an die neue Erlasslage halten und im Grundsatz nur Personen impfen, deren Grundimmunisierung mindesten vier am besten aber fünf Monate zurückliegt.

Pulheimer Ärzte impfen gegen COVID-19

Schirmherrschaft: Lions Club Pulheim

Am Samstag, dem 18.12.2021, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Kath. Pfarrzentrum, Hackenbroicher Straße 7

Keine Terminvergabe notwendig

Parkplätze, rechts neben der Kirche, Escher Straße
Es steht hauptsächlich der Impfstoff „Moderna“ zur Verfügung. Für unter 30-jährige gibt es eine begrenzte Anzahl BioNTech-Impfstoff.

Geimpft werden Personen, 5 Monate nach der Erstimmunisierung, außerdem werden Erstimpfungen vorgenommen.

Folgende Dokumente sind mitzubringen:

Personalausweis bzw einen Lichtbildausweis (Führerschein oder ähnliches), Impfausweis (Wenn Sie keinen haben, so beschaffen Sie sich einen blanko Ausweis von Ihrem Arzt), Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoff, Anamnesebogen und unterschriebene Einwilligungserklärung

Wichtig: Die Abstandsregeln müssen in der Warteschlange und den Räumlichkeiten eingehalten werden. Es soll eine FFP2-Maske, mindestens eine OP-Maske getragen werden

Ohne Vorlage eines Impfpasses kann nicht geimpft werden.

Wir brauchen zusätzliche Impfmöglichkeiten in Pulheim, so die Forderung der SPD Pulheim und die des brauweilerblogs

Mit einem Schreiben an den Bürgermeister hat die SPD-Stadtratsfraktion am 26.11.2021 um die Schaffung lokaler Impfmöglichkeiten in Pulheim gebeten. Rekewitz: „Wir erleben gerade, wie uns die fatale Schließung der Impfzentren durch die CDU-FDP-Landesregierung nun auf die Füße fällt. Die teilweise Reaktivierung hilft kaum, um den Ansturm der Impfwilligen zu bedienen. Auch bei vielen niedergelassenen Ärzten gibt es lange Wartezeiten. Andere Städte im Rhein-Erft-Kreis haben bereits umfangreiche eigene Impfaktionen bekanntgegeben oder planen diese gerade. Pulheim sollte diesem Beispiel dringend folgen.“

Die Mitvorsitzende Sylvia Fröhling ergänzt: „Die Menschen wollen sich ‚boostern‘ lassen; und auch zahlreiche Menschen, die bisher gar nicht geimpft sind, holen dies nun nach. Hier müssen wir in unser aller Interesse rasch für ausreichende Angebote sorgen. Das ist – anders als die Pulheimer Verwaltung bisher immer betonte – auch Aufgabe der Stadt, nicht nur des Kreises. Andere Bürgermeister machen es vor.“

Mobiles Impfangebot in Pulheim-Sinnersdorf

Am Dienstag, 30. November 2021, gibt es von 11 Uhr bis 15 Uhr das nächste mobile Impfangebot im Pfarrheim der Gemeinde St. Hubertus, Kölner Straße 74-76, in Sinnersdorf.
Einwohnerinnen und Einwohner ab einem Alter von zwölf Jahren können sich ohne vorherige Terminabsprache impfen lassen. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten begleitet werden.

Keine Luftfilter für Pulheims Schulen und Kitas! CDU, FDP und WFP lehnen BVP-Antrag ab

Der Antrag des BVPs, welcher unter anderem beinhaltete, dass die Schulen und Kitas, in denen es ein eindeutiges Votum für mobile Luftfilteranlagen gab, diese auch erhalten, wurde von den Fraktionen der CDU, FDP und WFP in der gestrigen Ratssitzung abgelehnt. Auch unser Anliegen, dass auf Wunsch nochmals Begehungen der Einrichtungen mit Lehrenden und Elternvertretern stattfinden, um konkrete Bedarfe zu ermitteln, wurde abgelehnt.
Wenn man heute den Nachrichten entnehmen kann, dass die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Deutschland den Höchststand der zweiten Welle heute mit 33.949 Corona-Neuinfektionen übertroffen hat, können wir die ablehnende Haltung der Fraktionen noch weniger verstehen.
Lüften alleine wird nicht helfen die hoch ansteckende Delta-Variante zu stoppen. Wir möchten uns nicht vorstellen, wie es sein wird, wenn nun künftig bis zu 30 Kinder im Klassenraum ohne Maske und Abstand beschult werden. Die Investition in Luftfilter wäre nach Ansicht des BVP ein sinnvoller und wichtiger Baustein gewesen, um gemeinsam mit anderen Hygienemaßnahmen das Risiko einer Infektion für Lernende und Lehrende zu reduzieren.
Stattdessen sollen auf Antrag der drei Fraktionen nun lediglich 30 Luftfilter für alle Pulheimer Schulen angeschafft werden. Diese Anzahl können wir uns vom BVP nicht erklären und auch die Fraktionen hatten in der Sitzung keine konkrete Antwort auf diese geschätzte Zahl.

Immerhin wurde einstimmig beschlossen, dass Schulen und Kitas mit CO2-Ampeln ausgestattet werden. Diese ist sicherlich eine sinnvolle Maßnahme, wenn es um das Anzeigen von „schlechter Luft“ im Klassenraum geht, hilft aber nicht die Virenlast zu reduzieren.
Die Äußerung eines Fraktionsvorsitzenden, welcher meinte, dass es nicht nachvollziehbar sei, ob sich die Investition „lohnen würde“, können wir nicht verstehen. Es geht schließlich um den Schutz von Kindern und allen am Bildungsprozess beteiligten Personen.
Wir sind der Meinung: Kinder brauchen endlich wieder eine „sichere“ Bildung!
Diese Chance wurde leider erst einmal vertan.

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2024 1. Halbjahr als Download.

BLOGPARTNER
BLOGPARTNER
VERANSTALTUNGEN
VERANSTALTUNGEN
Wir über uns
Wir über uns
Archive
Kategorien