Das Möbelhaus Segmüller und die Stadt Pulheim

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am 2. Oktober den Bebauungsplan „Sondergebiet Möbelhaus“ außer Vollzug gesetzt und damit ist der Bebauungsplan für dieses Projekt vorerst nicht weiter umsetzbar. Die Städte Bergheim und Leverkusen hatten geklagt. Nun hat das OVG Münster die Begründung für seine Urteile der Stadt Pulheim nachgereicht.
Das Gericht macht Verfahrensfehler und einen fehlerhaften Abwägungsprozess geltend.
Wie die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, werden die jeweils 35 Seiten umfassenden Urteilsbegründungen eingehend geprüft und ausgewertet, um feststellen zu können, welche Konsequenzen und rechtliche Schritte jetzt geboten sind. Wegen der Kompliziertheit der Angelegenheit ist eine umfassende und gründliche Bearbeitung notwendig. „An der Ansiedlung des Segmüller-Möbelhauses hält die Stadt Pulheim ohne Wenn und Aber fest“, so der 1. Beigeordnete Wolfgang Thelen.

Weiterhin steht in der Mitteilung der Stadt:
„Positiv fällt ins Gewicht, dass das Gericht es weiterhin für möglich hält, dass sich die von der Stadt vorgelegte Auswirkungsanalyse, wonach die Flächenproduktivität des Möbelhauses deutlich niedriger sein könnte, als von einem Gutachter der Städte Bergheim und Leverkusen behauptet, als zutreffend erweisen könnte. Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass das interkommunale Abstimmungsgebot den Einzelhandel in einer Nachbarstadt nicht automatisch vor Konkurrenz schützt. Wirtschaftliche und wettbewerbliche Auswirkungen eines Bauvorhabens reichen nicht aus, eine städtebauliche Schädigung von Nachbarkommunen feststellen zu können.“

Lassen wir uns überraschen.

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