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Archiv für Januar 2017

Winterdienst in der Stadt Pulheim – Was müssen Anlieger tun?

(PM) – Für den Winterdienst gelten in der Stadt Pulheim für Anlieger folgende Regelungen: Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind auf Gehwegen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte zu beseitigen. Sind beide Ereignisse erst nach 20 Uhr eingetreten, sind sie werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Dabei ist der Schnee auf Gehwegen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite zu räumen. Wer in einer Fußgängerzone wohnt, hat dort einen durchgehenden Streifen von 1,50 Meter Breite – gemessen von der jeweiligen gemeinsamen Grundstücksgrenze aus – zu fegen. In den Bereichen von Bushaltestellen müssen Anlieger auf den Gehwegen für gefahrlose Zu- und Abgänge sorgen.
Der Einsatz von Streusalz und anderen Taumitteln ist verboten. Ihre Verwendung ist nur auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefäll- und Steigungsstrecken, im Bereich besonderer Gefahrenstellen oder bei Eisregen erlaubt. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen grundsätzlich nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.
Beim Fegen ist darauf zu achten, dass der Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf den Fahrbahnrand gelagert wird. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden. Kanaleinläufe und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Abstumpfende Streumittel wie Sand oder Split sind nach Beendigung der Kältephase zu beseitigen und über die graue Tonne zu entsorgen.
In verkehrsberuhigten Straßen müssen die Anwohner die Fahrbahn räumen
Die Stadtverwaltung Pulheim weist daraufhin, dass die Fahrbahnen von verkehrsberuhigten Straßen (auf Mischflächen, die keinen Gehweg aufweisen, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen frei zu halten) von den Anwohnern vom Schnee zu räumen sind. Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes werden hier nicht tätig.
Im Internet www.pulheim.de unter Rat und Verwaltung, Ortsrecht, Öffentliche Einrichtungen, kann man sich über die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung und das Straßenverzeichnis zur Satzung informieren. Dort ist auch aufgeführt, welche Straßen von den Anliegern zu reinigen sind.

Winterdienst in der Stadt Pulheim – Der Bauhof ist vorbereitet

(PM) – Es hat geschneit. Der Winter ist da! Der Bauhof der Stadtverwaltung Pulheim hat sich darauf vorbereitet, um über 60 Straßenkilometer im gesamten Stadtgebiet – falls notwendig – von Schnee und Eis befreien zu können. Die Vorbereitungen auf die aktuelle Winterzeit haben bereits unmittelbar nach dem vergangenen Winter begonnen. Alle Geräte, Maschinen und LKWs wurden gründlich vom Salz gereinigt. Die Winterdienstgeräte wurden gewartet, eingefettet und trocken eingelagert. Die Multifunktionsfahrzeuge wurden für den Sommer umgerüstet.

Weil der Bauhof mittlerweile 180 Kubikmeter Salz lagern kann, statt früher 50 Kubikmeter, sind die Planungen und der Einsatz im Winterdienst wesentlich effizienter und wirtschaftlicher.
Die Verträge mit dem Salzlieferanten garantieren Lieferungen innerhalb von 24 Stunden. Der Bedarf an Salz für die Stadt Pulheim ist im Winter gesichert.

Wenn die Wettervorhersage die Entstehung von Glätte oder Schneefall ankündigt, werden durch einen Bereitschaftsmitarbeiter zu festgelegten Uhrzeiten Kontrollfahrten im Stadtgebiet durchgeführt. Diese beginnen morgens um 3.30 Uhr. Wenn Glätte festgestellt wird, werden über eine Telefonkette die übrigen Bereitschaftsmitarbeiter alarmiert und Streueinsätze gefahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass alle Hauptdurchgangsstraßen morgens bis 7 Uhr geräumt und gestreut sind und der Berufsverkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Der Winterdienst wird von 20 Bauhofmitarbeitern geleistet, die sich (außerhalb der Dienstzeit) in Rufbereitschaft befinden. Hiervon sind acht Mitarbeiter auf den vier Streufahrzeugen dem maschinellen Winterdienst zugeteilt. Die übrigen zwölf machen manuellen Winterdienst auf den Bürgersteigen in den Innenstadtbereichen, an wichtigen Fußgängerüberwegen, an Bushaltestellen sowie auf den Bürgersteigen vor städtischen Liegenschaften.

Die Räumung und Streuung erfolgt nach drei Streustufen:
In Stufe 1 sind die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen enthalten
(z.B. Hauptdurchgangsstraßen, Strecken mit gefährlichen Steigungen, Schulwege etc.).
Diese Straßen werden bei jeder Glätte gestreut.
In Stufe 2 sind die weniger wichtigen Nebenstraßen aufgeführt. Diese werden erst angefahren wenn die Räum- und Streuarbeiten nach Stufe 1 beendet sind und nur wenn starke Glätte vorherrscht (z.B. Glatteis).
In Stufe 3 sind die reinen Anliegerstraßen aufgeführt, wo die Reinigung nach der Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen ist. Hier wird keinerlei Winterdienst durchgeführt.

Die Kreisstraßen im Pulheimer Stadtgebiet werden außerhalb der Ortslagen vom Kreis bedient, die Bundes- und Landstraße vom Landesbetrieb Straßenbau NRW. Innerhalb der Ortslagen werden diese Straßen vom städtischen Bauhof versorgt.

Bauhofleiter Michael Funk weist daraufhin, dass trotz intensiver Vorbereitungen nicht alle Wetterereignisse beherrschbar sind. Verkehrsteilnehmer müssen bei Schnee und Eis grundsätzlich vorsichtig sein. „Ein dem Straßenzustand angepasstes Verhalten vermindert das Risiko von Unfällen. Sorgfältig geparkte Autos am Straßenrand erleichtern den Winterräumdienst,“ so Michael Funk.

20. Pulheimer Staffel-Marathon-Lauf am Sonntag, 15. Januar 2016, 9 bis 17 Uhr

Der 20. Pulheimer Staffel-Marathon findet am Sonntag, 15. Januar 2017, Start 10.30 Uhr, statt. Wer teilnehmen möchte – beim Marathon, Halbmarathon, 5er, 10er oder als Staffelteam , kann sich hier anmelden. http://www.staffellauf-pulheim.de/

Die Verkehrsteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass im Bereich der Streckenführung mit erheblichen Behinderungen zu rechnen ist.
Der 1.100 Meter Rundkurs beginnt und endet am Geschwister-Scholl-Gymnasium und führt über die Hackenbroicher Straße zum Sportzentrum und weiter über Im Waffental und am Schürgespfad.
Der 2.200 m Rundkurs, beginnend am Geschwister-Scholl-Gymnasium, Hackenbroicher Straße Richtung Sportzentrum, die Straßen Im Waffental, An der Kriegershecke, Am Schürgespfad, Sebastianusstraße, Raiffeisenstraße, Unterster Weg und Hackenbroicher Straße bis Gymnasium, wird für den allgemeinen Verkehr in der Zeit von 9 bis 17 Uhr gesperrt.
Das Gleiche gilt für den 5.000 m Rundkurs, der beginnend am Geschwister-Scholl-Gymnasium über die Hackenbroicher Straße Richtung Sportzentrum sowie über die Straßen Im Waffental, Kriegershecke, Schürgespfad am Parkfriedhof vorbei über den Feldweg Richtung Stommeln sowie weiter über den Fahrradweg an der Venloer Straße entlang Richtung Pulheim sowie die Blumenstraße und Hackenbroicher Straße zurück bis zum Gymnasium führt. Ausnahmsweise ist ein Befahren für den Anlieger- und Anwohnerverkehr nach Absprache mit den Streckenposten bzw. der Polizei möglich.

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