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Die Dansweiler Ortsgemeischaft (DOG) entledigt sich langjähriger Mitglieder

Da haben einige Mitglieder der Dansweiler Ortsgemeischaft nicht schlecht gestaunt als sie in Ihren Briefkasten schauten, Post von der DOG. In dem Brief teilt man dem Mitglied mit, dass seine Mitgliedschaft beendet sei. Als Begründung wird angeführt, dass man die Zustimmung zur DSGVO (Datenschutzbestimmung) nicht unterschrieben habe. (Eine Kopie des Briefes liegt dem Brauweilerblog vor.) Dazu ist zu sagen, dass bereits bestehende Mitglieder nach der der DSGVO Artikel 6 Absatz 1 lit b und Artikel 6 Absatz 1 lit f keine entsprechende Zustimmung unterschreiben müssen. Weiterhin stand auf der Zustimmumgserkärung, dass das Mitglied, wenn es die Erklärung nicht unterschreibt, mit keinen Nachteilen zu rechnen hat.

Der Vorstand der DOG kann laut eigener Satzung keine entsprechende Kündigung aussprechen, den hier heisst es:

§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied in der DOG kann jede geschäftsfähige natürliche oder juristische Person
werden.
Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie werden dadurch von der Pflicht zur
Beitragszahlung befreit.
2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vor-
stand der DOG beantragt. Die Aufnahme von Bewerbern erfolgt durch Beschluss
des Vorstandes.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele der DOG und ihrer Organe nach besten
Kräften zu unterstützen und die Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
4. Die Mitgliedschaft endet
a) durch Tod,
b) durch Austritt, der zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand
schriftlich zu erklären ist,
c) durch schriftliche Mitteilung des Vorstandes, falls ein Mitglied trotz zweimaliger
Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet,
d) durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

Vielleicht kennt der Vorstand ja auch nicht die eigene Satzung. Es kommt der Verdacht auf, dass man versucht unbequeme Mitglieder loszuwerden.
Zur Zeit wird rechtlich geprüft, wie die Kündigung zu bewerten ist und ob rechtliche Schritte gegen den Vorstand der DOG eingeleitet werden.

2 Kommentare to “Die Dansweiler Ortsgemeischaft (DOG) entledigt sich langjähriger Mitglieder”

  • Liebe Leute,

    ein kleiner Tip von mir (nicht als Anwalt). Vereinsinterne Probleme sind innerhalb des Vereins zu lösen, nicht in der Öffentlichkeit, nicht hier im Blog, nicht in den sozialen Medien, nicht in der Zeitung.

    Die öffentliche Diskussion hilft niemandem und schadet nur dem Verein.

    Reißt Euch zusammen, geht ein Bier trinken, klärt, was zu klären ist, und dann ist gut.

    Schöne Grüße
    Christoph Schepers

    • Lieber Herr Schepers,
      ihr Kommentar ist sicherlich gut gemeint, aber es geht ja nicht um den Verein, sondern um das Dorfleben in Dansweiler, welches gerade sehr leidet. Und das geht zumindest die Dansweiler an.
      Viele Grüße
      Der Brauweilerblog

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