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Stichwahlen 2025 – Versand der Briefwahlunterlagen

Am kommenden Sonntag, 28. September 2025, finden die Stichwahlen um das Amt des Landrats des Rhein-Erft-Kreises sowie um das Amt des Bürgermeisters der Stadt Pulheim statt. Die Verwaltung hat Hinweise erhalten, dass Briefwahlunterlagen – trotz Versands – noch nicht per Post zugestellt worden sind.

Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt, aber noch nicht erhalten haben, können seit heute Briefwahl unter Vorlage des Personalausweises im Wahlbüro im Rathaus vornehmen. Um eine mögliche doppelte Stimmabgabe zu verhindern, wird zunächst der bereits ausgestellte und versandte Wahlschein im System ungültig gemacht. Im Anschluss werden neue Unterlagen ausgestellt, sodass sofort vor Ort die Stimmabgabe erfolgen kann.

Das Wahlbüro im Rathaus hat heute bis 18 Uhr geöffnet, am morgigen Freitag ist die Briefwahl im Wahlbüro durchgehend bis 15 Uhr möglich. Die Verwaltung hat innerhalb kurzer Zeit bereits mehr als 13.900 Briefwahlunterlagen versandt. Sollte – trotz aller Sorgfalt – einmal eine Unterlage fehlen, sind die Bürgerinnen und Bürger gebeten, das Wahlbüro zu kontaktieren.

Am Wahltag selbst kann im gewohnten Wahllokal die Stimme abgegeben werden. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, reicht dafür der Personalausweis.

Am Wahlsonntag werden zudem im Rathaus-Foyer ab 18 Uhr die ersten Schnellmeldungen und Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken präsentiert. Interessierte, die dies von unterwegs oder von zu Hause verfolgen möchten, erhalten unter folgendem Link die aktuellen Angaben: Kommunalwahl 2025 2025 – Wahlenübersicht

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