Archiv für die Kategorie „Familie“
Betreuungsgebühren für Juni und Juli sollen halbiert werden
Die Stadt Pulheim will die Familien während der Coronavirus-Pandemie weiter entlasten: Die Verwaltung wird den Ratsmitgliedern vorschlagen, jeweils die Hälfte der Gebühren für die Betreuung in der Kindertagespflege, den Kindertagesstätten sowie im Offenen Ganztag für die Monate Juni und Juli 2020 zu erlassen. „Auch in den nächsten Wochen wird es nicht den gewohnten Betreuungsumfang geben“, erläutert Bürgermeister Frank Keppeler die Initiative.
Die Landesregierung hatte am Dienstag (26.05.2020) mitgeteilt, dass das Land die Hälfte des Ausfalls der Beiträge übernimmt – allerdings nur für die Betreuung in der Kindertagespflege und in den Kindertagesstätten. „Es ist aus unserer Sicht aber nur gerecht, hier auch die Betreuung in der OGS zu berücksichtigen“, fügt Frank Keppeler hinzu. „Denn die Grundschulkinder werden in den kommenden Wochen nur noch an wenigen Tagen in der Schule sein.“
Der Vorschlag ist mit den Spitzen der Ratsfraktionen schon besprochen. Eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung wird derzeit vorbereitet und soll bereits am kommenden Mittwoch, 3. Juni 2020, den Mitgliedern des Ältestenrates zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Keine Kita- und OGS-Gebühren im Mai
Obwohl die Notbetreuung in der Kindertagespflege, in den Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag deutlich erweitert worden ist, sind die Einrichtungen von einem regulären Betrieb noch weit entfernt. Deshalb erhebt die Stadt Pulheim auch für den Monat Mai 2020 keine Elternbeiträge für die Betreuung. Die Regelung gilt auch für Familien, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Diesem Vorschlag von Bürgermeister Frank Keppeler ist der Ältestenrat – die Spitzen der im Rat vertretenen Fraktionen – einstimmig gefolgt. „Damit haben die Familien auch für den aktuellen Monat Klarheit. Ich danke den Ratsmitgliedern für die breite Zustimmung“, sagt Bürgermeister Keppeler.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Hälfte des Gebührenausfalls auch für den Monat Mai 2020 zu übernehmen, wenn das zuständige politische Gremium einer Kommune einen solchen Gebührenerlass beschließen sollte. Dies bedeutet für Pulheim, dass die Stadt einen Kostenanteil in Höhe von fast 200.000 Euro für den Monat Mai 2020 übernimmt.
Darüber hinaus hat der Ältestenrat entschieden, auch das Essensgeld für Mai 2020 in den städtischen Kindertagesstätten auszusetzen. Dies gilt nicht für die Kita Bärenkinder in Geyen, da hier die Verköstigung über den dortigen Förderverein eigenverantwortlich geregelt wird.
Spielplätze ab Donnerstag wieder offen
Die Spielplätze der Stadt Pulheim sind ab Donnerstag, 7. Mai 2020, wieder geöffnet. Dies hat der Stab außergewöhnliche Ereignisse (SaE) heute unter der Leitung von Bürgermeister Frank Keppeler entschieden. Die neue Coronaschutzverordnung sieht diese Möglichkeit vor – unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln.
Coronavirus-Pandemie: Stadt Pulheim erhebt keine Kita- und OGS-Gebühren für April
Die Stadt Pulheim erhebt für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege, in den Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag. Die Regelung gilt auch für Familien, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Diesem Vorschlag von Bürgermeister Frank Keppeler ist der Ältestenrat – die Spitzen der im Rat vertretenen Fraktionen – heute einstimmig gefolgt.
„Mit dieser Dringlichkeitsentscheidung entlasten wir Familien finanziell und schaffen zugleich eine sichere Rechtsgrundlage, wie mit den Elternbeiträgen verfahren wird“, erläutert Bürgermeister Keppeler. „Ich danke allen Fraktionen für die große Zustimmung“, fügt er hinzu.
Die Stadt Pulheim folgt damit dem Vorschlag, auf den sich das Land Nordrhein-Westfalen und die kommunalen Spitzenverbände in der vergangenen Woche verständigt hatten: Die Kosten für den Gebührenausfall im Monat April tragen jeweils zur Hälfte das Land und die Kommunen. Für die Stadt Pulheim bedeutet dies die Übernahme von Kosten in Höhe von mehr als 200.000 Euro.
Städtische Kindertagesstätten: Kein Essensgeld bis Ende April 2020
Darüber hinaus hat der Ältestenrat entschieden, auch das Essensgeld in den städtischen Kindertagesstätten auszusetzen. Dies gilt nicht für die Kita Bärenkinder in Geyen, da hier die Verköstigung über den dortigen Förderverein eigenverantwortlich geregelt wird. Die Regelung umfasst den Zeitraum zwischen dem 16. März 2020 sowie dem 30. April 2020 und gilt auch für den Fall, dass die Betreuung mit dem Ende der Osterferien wieder beginnen sollte. Die Stadtverwaltung informiert die Eltern zeitnah über die konkreten Abwicklungsmodalitäten. „Mit der Festsetzung dieses langen Zeitraums sorgt die Stadt Pulheim auch bei diesem Thema für Planungssicherheit“, sagt Bürgermeister Keppeler.
Durch die nun getroffene Entscheidung entfallen Einnahmen in Höhe von rund 52.500 Euro. Da allerdings wegen der laufenden Notbetreuung kaum Kosten für Verpflegung entstehen, rechnet die Verwaltung damit, dass diesem Betrag Minderausgaben in etwa gleicher Höhe gegenüberstehen werden. Die freien und kirchlichen Träger der anderen Kindertagesstätten im Stadtgebiet entscheiden selbst, wie sie in dieser Frage verfahren.
Coronavirus-Pandemie: Aktuelle Lage in der Stadt Pulheim
Laut Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen im gesamten Pulheimer Stadtgebiet bei 46. In häuslicher Quarantäne befinden sich 399 Menschen – 23 Personen mehr als gestern.
Gebühren für Betreuung in Tagespflege, Kita und OGS
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich heute mit der Landesregierung auf einen Kompromiss zum Thema „Beiträge für die Betreuung in den Kindertagesstätten, der Offenen Ganztagsschule und der Kindertagespflege“ verständigt: Demnach verzichten die Kommunen für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge. Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte. Die Beiträge für die zweite Märzhälfte hingegen sollen der Verständigung zufolge nicht zurückerstattet werden. Die Betreuung in der Tagespflege, in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag ist seit dem 16. März 2020 wegen der Coronavirus-Pandemie nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Babysitting & Kinderbetreuung in Familien
Am 14. und 15. März 2020 können Jugendliche ab 14 Jahren den Kurs „Babysitting & Kinderbetreuung in Familien“, den evka-DAS ÖKUMENISCHE FAMLIENZENTRUM in Kooperation mit dem Kath. Bildungsforum Rhein-Erft anbietet, absolvieren. In diesen zwei Tagen erfahren die TeilnehmerInnen alles Notwendige und Wichtige, was sie im Umgang mit Kindern wissen müssen. Nach Absolvierung der Kurstermine sowie der Hospitation in einer Kindertagesstätte erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat. Veranstaltungsort ist die Ev. Kita Miteinander, Friedhofsweg 4 in Brauweiler. Der Kurs findet in der Zeit zwischen 09.00 – 16.30 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 20,00 Euro. Anmeldschluss ist der 6. März. Anmeldung und Information unter 02234/986069 oder kontakt@familienzentrum-evka.de
Familienpass Pulheim – Neuanträge und Verlängerungen ab sofort möglich
Den Pulheimer Familienpass gibt es auch in diesem Jahr wieder. Er bietet anspruchsberechtigten Familien mit Hauptwohnsitz in Pulheim vergünstigten Zugang zu vielen Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten der Stadt. Ab sofort können im Sozialamt des Rathauses bereits ausgestellte Familienpässe für ein weiteres Jahr verlängert sowie Neuanträge gestellt werden.
Ansprechpartnerin ist: Anke Bockwinkel, Zimmer 012, Telefon 02238-808-123
Montag bis Donnerstag von 8.30 – 12 Uhr, Donnerstagnachmittag von 14 – 18 Uhr
Inhaber des Pulheimer Familienpasses profitieren von folgenden Vergünstigungen:
– 30 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis in die Aquarena
– 30 Prozent Ermäßigung auf Eintrittskarten von kulturellen, städtischen Veranstaltungen
– 30 Prozent Ermäßigung der Kurs- und Veranstaltungsgebühren bei der Volkshochschule und der Musikschule La Musica
– 30 Prozent Ermäßigung des kostenpflichtigen Schülertransports
– 30 Prozent Ermäßigung der Leihgebühren der Pulheimer Bücherei
Verzicht auf anfallende Gebühren für die Ausstellung von Kinderausweisen für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr
Anspruchsberechtigt sind Familien, deren jährliches Brutto-Familieneinkommen
61.355 Euro nicht überschreitet, mit:
– drei oder mehr Kindern
– mit zwei und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kapt. 1-4 erzielen
– mit einem Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S. des Schwerbehindertengesetzes vorliegt
Bei Alleinerziehenden mit einem Kind liegt die Brutto-Familieneinkommensgrenze bei 30.000 Euro.
Als Kinder gelten auch Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind.
Beratungsangebot des Frühförderzentrums
Eltern, die eine Entwicklungsverzögerung oder -störung bei ihrem Kind vermuten, sind oft verunsichert. Sie können seit Januar ein spezielles Beratungsangebot vor Ort nutzen, das das Frühförderzentrum des Caritasverbandes Rhein-Erft-Kreis in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Pulheim entwickelt hat: Einmal im Monat bietet eine qualifizierte Mitarbeiterin des Caritasverbandes Rhein-Erft-Kreis mittwochs eine kostenfreie Sprechstunde an.
Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch, 19. Februar 2020, ab 9 Uhr, in den Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung Waldwichtel, Friedrich-Ebert-Straße 3, in Pulheim, statt. Eine telefonische Anmeldung unter 02237/638010 oder per E-Mail unter brigitte.vieren@caritas-rhein-erft.de wird empfohlen.
Weitere Mittwoch-Sprechstundentermine: 18. März, 22. April und 27. Mai 2020
Spielplatzkommission lädt zur ersten Spielplatzrundfahrt 2020 ein
Die Spielplatzkommission trifft sich zu ihrer ersten Sitzung in diesem Jahr am Mittwoch, 12. Februar 2020, von 17 Uhr bis 18:30 Uhr in Raum 46 des Pulheimer Rathauses.
Darauf folgt am Samstag, 28. März 2020, die erste gemeinsame Spielplatzrundfahrt, bei der insgesamt vier Spielplätze in Brauweiler und Dansweiler in Augenschein genommen werden. Traditionell findet die Rundfahrt klimaneutral mit dem Fahrrad statt. Interessierte kleine und große Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich anzuschließen. Für Rückfragen steht Michael Meyer im Jugendamt unter der Telefonnummer 02238/808-490 zur Verfügung.
Geplant sind folgende Spielplatzstationen:
09:00 Uhr – Spielplatz Koepchenstraße, Brauweiler
10:10 Uhr – Spielplatz Tilsiter Straße, Brauweiler
11:10 Uhr – Spielplatz Franz-Wenzeler-Straße, Dansweiler
12:10 Uhr – Spielplatz Zum Sonnentor, Dansweiler
Die Stadtverwaltung Pulheim hat die Spielplatzkommission im Sommer 2017 ins Leben gerufen. In dieser engagieren sich Fachpersonen aus Kindertagesstätten, Schulen und mobiler Jugendarbeit sowie Spielplatzpaten und interessierte Eltern.
Weiberfastnacht – 2. Auflage geht an den Start
Nach dem tollen Erfolg im letzten Jahr, als die Premiere der Wieverfastelovends-Party, unter dem Motto „För mich, Dich un de janze Familich“ ausgerichtet wurde, steht in dieser Session die 2. Auflage an. „Sechs Vereine, aus dem von der IG Vereine organisierten Arbeitskreis Karneval, werden wieder dafür sorgen, dass, getreu dem benannten Motto, der Spaß an der Freude gelebt werden kann“, so Axel Rück der 2. Vorsitzende der IG.
„Nach dem traditionellen Umzug der Ortsvereine, in Begleitung eines Musikzuges durch die Schulen und Banken bzw. durch den Abteiort, sowie der offiziellen Eröffnung des Straßenkarnevals vor der Prälatur der Abtei, ziehen wir zum Schützenhaus Brauweiler und feiern dort Weiberfastnacht mit einem entsprechenden Rahmenprogramm über den ganzen Tag verteilt“, so IG Geschäftsführer Sven Heinemann und Gerda Dischleidt vom Arbeitskreis. „Wir freuen uns auf bunt kostümierte Jecken, können unabhängig vom Wetter feiern und bieten sicher insbesondere für Familien eine tollen Veranstaltungsort“, so IG Vorsitzender Michael Weyergans.
Der Einlass im Schützenhaus erfolgt bereits ab 11:11 Uhr. Gegen 12:00 Uhr erwartet man dort dann den närrischen Umzug und anschließend startet das Rahmenprogramm mit 100% Karnevalsmusik. Der Eintritt im Schützenhaus ist frei. Jugendliche bis 16 Jahre haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.