Wetter
Leider mussten wir das Wetter von Wetter24 entfernen, da es noch kein Widget mit SSL Verschlüsselung gibt.

Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“

Umbau der Rathauskreuzung in Pulheim beginnt am Montag, 29. April

Am Montag, 29. April, wird mit dem Beginn der Umbauarbeiten die Unfallhäufungsstelle Rathauskreuzung in Pulheim entschärft. Die Arbeiten sollen Ende November beendet sein. Mit der Maßnahme sind Straßen-, Parkplatz- und Gehwegsperrungen, veränderte Verkehrsführungen und zum Teil weiträumige Umleitungen verbunden. Der Kreuzungsbereich wird für einen Zeitraum von sieben Monaten komplett gesperrt.

Die Stadtverwaltung bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Geduld für die damit verbundenen Behinderungen und Beeinträchtigungen. Für Anregungen und Beschwerden ist im Tiefbauamt eine Telefonhotline, Ruf 02238/ 808 555 (erreichbar zu den Öffnungszeiten des Rathauses), (E-Mail tiefbauamt@pulheim.de) eingerichtet worden. Weitergehende Informationen findet man auf der Homepage www.pulheim.de.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – die Kreuzung ist mit über 70 schweren Unfällen
in einem Fünfjahreszeitraum eine Unfallhäufungsstelle – ist der Umbau der zentralen Rathauskreuzung (Rathausstraße L 183/ K 25 und Steinstraße L 183/ K 24, zwischen Rathausgebäude, ehemaligem Postgebäude, Bahnunterführung und ALDI-Filiale) unbedingt notwendig. Gleichzeitig wird die Leistungsfähigkeit verbessert.

Vorgaben für die Planung sind die konfliktfreie Führung sämtlicher Kfz-Verkehre untereinander, die störungsfreie Führung der linksabbiegenden Kfz-Verkehre und der querenden Fußgänger, die eindeutige Führung des Radverkehrs innerhalb des Knotenpunktes, die Verbreiterung der Gehwege und die Bereinigung der bestehenden Defizite (Unfallhäufungsstelle).

Im Zuge der Arbeiten werden Umbaumaßnahmen am Parkplatz Steinstraße (der Parkplatz wird bis auf ca. 30 Stellflächen im hinteren Bereich komplett gesperrt), auf der Steinstraße und auf der Jakobstraße vorgenommen.

Die kleine Bahnunterführung Am Kleekamp/ Zur alten Wassemühle wird für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Die Planungen sind der betroffenen und interessierten Öffentlichkeit in zwei Bürgerversammlungen im Juni 2018 und im April 2019 vorgestellt und erläutert worden. Der Tiefbau- und Verkehrsausschusses hatte sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Februar 2018, mit der Baumaßnahme befasst, bevor der Planungsausschuss, der Umweltausschuss und des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr in einer gemeinsamen Sondersitzung am Mittwoch, 16. Mai 2018, über das Projekt diskutiert haben. Die Ausschussmitglieder haben die Entwurfsplanung einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Bauprojekt auf dieser Grundlage fortzuführen.

Maibäume werden kostenpflichtig abgegeben

Ausgabe auf dem städtischen Bauhof am Dienstag, 30. April, 18 Uhr

In der Stadt Pulheim erfolgt die Ausgabe von Maibäumen am Dienstag 30. April, wieder auf dem städtischen Bauhof. Wie bereits im vergangenen Jahr müssen pro Exemplar 5 Euro bezahlt werden. Für den Betrag erhält jeder Erwerber einen Bauhoftaler, der gegen einen Maibaum eingetauscht wird. Die Übergabe der Bäume erfolgt ab 18 Uhr. Die kostenpflichtige Abgabe ist vom Stadtrat wegen der gestiegenen Kosten und als Konsolidierungsmaßnahme beschlossen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai die städtischen Grünanlagen bewacht werden. Wer beim illegalen Abschlagen eines Baumes erwischt wird, muss mit einer Anzeige rechnen.

Hebammensprechstunde

Die Frühen Hilfen im Jugendamt der Stadtverwaltung Pulheim haben ihr Angebot erweitert und bieten jeweils dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr in der Erziehungsberatungsstelle, Rathauscenter, Alte Kölner Straße 44, eine offene Hebammensprechstunde an. Nächster Termin ist Dienstag, 23. April. Anmeldungen sind nicht notwendig. Informationen erteilt Iwan Peters, Telefon 02238/808316.
Die Sprechstunde mit der Hebamme Alica Rennerich möchte (werdenden) Eltern die Möglichkeit geben, über Gesundheitsthemen zu sprechen. Die Hebamme kann eine Lotsenfunktion durch das Gesundheitssystem übernehmen. Eine medizinische Behandlung findet nicht statt.

Versteigerung von Fundsachen

Eine Versteigerung von Fundsachen wird das Fundbüro der Stadtverwaltung Pulheim
am Mittwoch, 8. Mai, 15 Uhr, auf dem Bauhof, Zum Schwefelberg, durchführen. Die
zur Versteigerung anstehenden Gegenstände (Fahrräder und verschiedene Kleinteile) können ab 14.30 Uhr besichtigt werden. Die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände erfolgt ausschließlich gegen Bezahlung mit Bargeld.
Versteigert werden Fundgegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, deren Empfangsberechtigte sich bisher nicht gemeldet haben oder auf ihr Eigentumsrecht verzichtet haben. Mögliche Ansprüche an den Fundsachen können bis zum Beginn des Versteigerungstermins geltend gemacht werden.

Überprüfung der Standsicherheit von Grabmälern auf den Friedhöfen im Stadtgebiet

Die Stadt Pulheim ist im Rahmen der Verkehrssicherung verpflichtet, auf allen städtischen Friedhöfen einmal jährlich jeden Grabstein auf seine Standsicherheit zu überprüfen. Unfallgefahren für Friedhofsbesucher sollen dadurch ausgeschlossen werden. Die Überprüfungen werden von Mitarbeitern des städtischen Bauhofes von Montag, 6. Mai, bis Freitag, 24. Mai, mit dem „Kipp-Tester“, einem Grabsteinprüfgerät, vorgenommen. Wenn Beanstandungen vorliegen, wird der Grabstein mit einem entsprechenden Aufkleber versehen. Außerdem werden die Nutzungsberechtigten schriftlich auf die Gefahr hingewiesen und um umgehende Instandsetzung gebeten.
Bei akuter Umsturzgefahr wird der Grabstein entweder gesichert oder sofort umgelegt.

Schriftliche Anfrage für den Rat am 09.04.2019 zu rechtsradikalen Plakaten in Pulheimer Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Keppeler,

durch den Brauweilerblog wurden wir auf beigefügte Plakate (Fotos), die sich vorwiegend in Brauweiler und Dansweiler befinden sollen, aufmerksam gemacht. Wir verurteilen diese rechtsradikalen Äußerungen auf das Schärfste und denken nicht, dass diese nach Pulheim gehören.

1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung schnellstmöglich gegen diese Plakate mit derart rechtsextremen Äußerungen vorzugehen?

2. Wird die Verwaltung eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlichen, um die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen und zu Meldungen solcher Plakate aufzurufen?

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Liste-Partsch

Nebenstelle zu

Die Nebenstelle der Einwohnermeldeabteilung im ehemaligen Rathaus in Brauweiler ist am Mittwoch, 10. April, geschlossen (normale Öffnungszeiten jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 14.30 bis 18 Uhr).

Mitteilung der BI: Bürgerbegehren Abteipassage, Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehnung unserer Initiative

Abtei Passage

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Stellungnahme erheben wir Einwände gegen die Darstellung der Verwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Vorlagen-Nr. 66/2019 der Ratssitzung am 09.04.2019:

Unser Bürgerbegehren ist zulässig. Wir appellieren an die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim, die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens festzustellen.

Sollte der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.04.2019 die Unzulässigkeit feststellen, wäre dieser Beschluss rechtswidrig.

Dies ergibt sich aus Folgendem:

1 Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss nach § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 GO NRW

Von der Verwaltung ist vom Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme zur Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens eingeholt worden. Diese Stellungnahme ist nach der Vorlage der Verwaltung eindeutig: Danach ist nach der Neufassung der insoweit maßgeblichen Vorschriften der GO NRW auch ein auf die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses gerichtetes Bürgerbegehren – wie in unserem Fall – zulässig.

Dies entspricht zudem nicht nur der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes, sondern unmissverständlich auch dem gesetzgeberischen Willen des nordrhein-westfälischen Landtages.

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen in der Drucksache 15/2151 des nordrhein-westfälischen Landtages vom 08.06.2011 „Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung“ – eingebracht von der Landesregierung – zu § 26 Abs. 5 Nr. 5 GO NRW, wo es wie folgt eindeutig heißt:
Diesen Beitrag weiterlesen »

Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage

(PM) – Am Freitag, 05.04.2019 ( !!) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehung der Zulässigkeit unseres Begehrens im Ratsinfosystem für Dienstag,den 09.04.2019 (!!) eingestellt. Nur durch Zufall haben wir diese entdecken können, da wir seitens der Stadt nicht informiert wurden.
 
Die Beschlussvorlage ist an falschen Darstellungen kaum zu übertreffen. So wird die beschlossene frühzeitige Bürgerbeteiligung als Grund für die Unzulässigkeit des Begehrens gedeutet …. dabei ist diese ausweislich der von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen erst NACH dem Ende unseres Begehrens veröffentlicht worden (19.03.2019). Zudem könnte dann ja ein Bürgerbegehren grundsätzlich verhindert werden, wenn der Ausschuss schlicht jedes Mal die Bürgerbeteiligung mit beschließt, da wäre es ja lächerlich einfach den Willen des Gesetzgebers ad absurdum zu führen.
 
Zudem wird kritisiert, wir hätten in unserer Begründung einen direkten Zusammenhang mit der Baumaßnahme hergestellt. Dabei wird unser Begründungstext aus der Unterschriftenliste erst gar nicht tatsächlich zitiert.  Zudem hat die Stadtverwaltung diesen Zusammenhang ja selbst hergestellt, indem sie der Beschlussvorlage, die ja VORHABENBEZOGEN ist (!!), die Planungsunterlagen des Bauträgers selber angehängt und damit veröffentlicht hat.  Unsere Broschüre ist NICHT offizieller Bestandteil der Unterschriftenliste und gibt erkennbar unsere Meinung wieder, das sollte in einer Demokratie möglich sein ohne den Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen zu erwirken.
 
Vielmehr stellt der von der Verwaltung vorgelegte Einwand hinsichtlich der Broschüre die Meinung der Verwaltung dar und birgt selber offenbare Falschinformationen, so ist der Abriss des Gebäudes sehr wohl genehmigungspflichtig laut Bauordung NRW (ausgenommen sind nur Gebäude der Kategorie 1-3 bis 7m Traufhöhe oder technische Anlagen).
Auch wurde uns in einer Email bezüglich der möglichen späteren Löschung der Vormerkung wörtlich „man wolle sich anderen Investoren gegenüber nicht festlegen“ mitgeteilt, von einem rechtlichen Hindernis hinsichtlich des Verfahrens war uns ggb. nie die Rede. (Email-Ausdruck kann vorgelegt werden…)
 
Wir sind entsetzt und fühlen uns von der Verwaltung der Stadt diskreditiert und getäuscht.
 
Wir fordern die Bürger der Stadt Pulheim auf, am Dienstag um 18:00 Uhr die Möglichkeit, Fragen zu stellen zu nutzen, um ihre Meinung zu diesen undemokratischen Vorgängen Kund zu tun.

Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage

Kreuzstraße in Sinthern gesperrt

Die Kreuzstraße in Sinthern ist vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung Pulheim bis auf weiteres für den Durchgangsverkehr gesperrt worden. Bei einem Sturm vor ca. zwei Wochen sind Schäden an einem Wohngebäude entstanden, die aus Sicherheitsgründen behoben werden müssen. Dem Hauseigentümer ist vom Bauordnungsamt zur Durchführung der Reparaturarbeiten per Ordnungsverfügung eine Frist bis Donnerstag, 11. April, gesetzt worden. Anschließend droht ein Zwangsgeld. Verkehrsteilnehmer werden über die Brauweiler Straße und Martinstraße umgeleitet.

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2026 2. Halbjahr als Download.

Archive
Kategorien