Fraktion BVP beantragt Pooltestungen durch PCR-Lolli-Tests in Kitas
Die Corona-Pandemie erlebt gerade ihre vierte Welle. Durch das aktuelle Infektionsgeschehen, welches zunehmend durch die Omikron-Variante beeinflusst wird, sind auch Kinder und Jugendliche von Coronainfektionen stark betroffen. Dies stellt die Pulheimer Familien teilweise vor große Herausforderungen. Aus der Elternschaft der Kitas kommt aufgrund der sehr dynamischen Lage des aktuellen Infektionsgeschehens vermehrt der Wunsch den Einsatz von PCR-Lolli-Tests im Rahmen von Pooltestungen neben den Schulen auch in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.
Die Fraktion des BVP hat daher beantragt, dass die Stadt Pulheim zeitnah die flächendeckende Pooltestung in den städtischen Kitas ermöglicht und mit Hochdruck nach einem Labor mit entsprechender Kapazität sucht. Darüber hinaus wurde angeregt, Kontakt zu allen Kitaträgern Pulheims aufzunehmen, um eine flächendeckende Pooltestung in allen Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.
„Bisher werden die Kinder der Kindertageseinrichtungen durch zur Verfügung gestellte Antigen-Schnelltests zu Hause getestet, wobei die Durchführung freiwillig ist. Schnelltests/Selbsttests sind jedoch nicht annährend so zuverlässig wie PCR- Testungen. Ferner können die Infektionen bei einer PCR-Testung bereits in einem sehr frühen Stadium nachgewiesen und Infektionsketten so schneller entdeckt und kurzgehalten werden“, erläutert die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Wir unterstützen das Anliegen der Elternschaft. Es sollte schnellstmöglich eine Pooltestung in den Kitas erfolgen. Hierbei sollte auch die Möglichkeit mit in Betracht gezogen werden, dass das Kita-Personal bei Bedarf an diesem Testverfahren teilnimmt. Auch wenn es aktuell keinen Landeserlass zur Pooltestung in Kitas gibt und die Teilnahme ebenfalls freiwillig wäre, denken wir, dass es sowohl auf Seiten der Träger als auch auf Seiten der Elternschaft eine große Bereitschaft hierzu geben wird. Dies bestätigen auch die zahlreichen Kommunen in NRW, welche bereits Pooltestungen in den Kitas durchführen. Sollte hierzu ein Ratsbeschluss erforderlich sein, ist dieser zeitnah per Dringlichkeitsbeschluss herbeizuführen“, so Liste-Partsch weiter.
Unfall in Pulheim Dansweiler mit mehreren Verletzten
Die Leitstelle der Feuerwehr des Rhein-Erft-Kreises wurde am Freitagvormittag gegen 09:15 Uhr über einen Verkehrsunfall auf der L91 zwischen Glessen und Dansweiler informiert. Ein Linienbus war mit einem PKW kollidiert. Durch die Leitstelle wurde unverzüglich der Löschzug Brauweiler, die hauptamtliche Wache aus Pulheim, ein Notarzt und drei Rettungswagen alarmiert. Die ersteintreffenden Kräfte des Löschzuges Brauweiler kümmerten sich bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zunächst um die fünf Businsassen, wovon drei verletzt waren, als auch um den verletzten PKW-Fahrer. Nach Untersuchung der vier Verletzten durch den Notarzt und Rettungsdienst wurden zwei Personen ins Krankenhaus transportiert. Da an den verunfallten Fahrzeugen Betriebsmittel austraten, wurden diese durch die Feuerwehr mit Bindemitteln aufgenommen. Nachdem die verunfallten Fahrzeuge vom Unfallort entfernt waren, wurde die Straße zusätzlich von herumliegenden Karosserieteilen befreit. Insgesamt war die Feuerwehr mit acht Fahrzeugen, drei Rettungs- und einem Notarztwagen sowie 25 Kräften unter Einsatzleitung von Brandoberinspektor Thomas Bedburdick vor Ort. Die Landstraße war in diesem Bereich durch die Tätigkeiten der Feuerwehr und Polizei für etwa zwei Stunden gesperrt.
Corona-Schutzimpfungen bei der AWO in Brauweiler
In Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises bietet die AWO Brauweiler/Dansweiler am Freitag, 7. Januar 2022, zwischen 11 und 16 Uhr für alle Interessierten im Alten Rathaus in Pulheim-Brauweiler, Adenauerplatz 2, kostenlose Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus an. Es können Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren geimpft werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind Personalausweis resp. Lichtbildausweis oder Pass, Impfpass, das ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt für mRNA bzw für den Vektorimpfstoff und die Einverständniserklärung. Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren können nur dann geimpft werden, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der das Sorgerecht besitzt. Verfügbar sind Impfstoffe von Biontec, Johnson & Johnson (ab 18 J) und Moderna, die nach den Vorgaben der Ständigen Impfkommission verimpft werden. Elmar Brix, der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Brauweiler/Dansweiler sieht in dieser Aktion einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der augenblicklichen vierten Corona-Welle und der befürchteten fünften Welle durch die Omikron-Variante: „Immer mehr niedrigschwellige Impfangebote ‚um die Ecke‘ sind erforderlich, um die noch immer bestehenden Impflücken zu schließen und letztlich Gesundheit und Leben zu retten. Die AWO sieht sich hier in der Verantwortung.“
Eingeklemmter Fahrer wurde durch Feuerwehr befreit
Am Montag, 27.12.2021, wurde ein PKW-Fahrer zwischen Fahrertür und Fahrzeugkarosserie seines Fahrzeugs eingeklemmt und durch die Feuerwehr aus seiner misslichen Lage befreit.
Die Feuerwehr Pulheim wurde am Montagnachmittag durch die Kreisleitstelle zu einem Unfall in der Albert-Schweitzer Straße gerufen. Aufgrund der Meldung wurden neben der hauptamtlichen Wache und dem Rettungsdienst ebenfalls die freiwilligen Kräfte des Löschzugs Pulheim alarmiert. Bei Eintreffen der ersten Kräfte wurde festgestellt, dass der Fahrer eines Kleinwagens mit seinem Bein zwischen Fahrzeugtüre und der Fahrzeugkarosserie eingeklemmt war. Die Fahrzeugtüre ihrerseits ließ sich nicht weiter öffnen, da diese gegen das Mauerwerk des Gebäudes im Bereich einer mit einem Rolltor verschlossenen, abschüssigen Zufahrt zu einer Tiefgarage gestoßen war.
Der Fahrer wurde sofort durch den Rettungsdienst und Notarzt betreut, wobei bereits zu diesem frühen Zeitpunkt festgestellt werden konnte, dass dieser keine offensichtlichen Verletzungen davongetragen hat.
Um den Fahrer aus dieser Situation zu befreien, wurde das Fahrzeug mit einem Seilzug behutsam zurückgezogen, bis sich die Türe ausreichend weit öffnen ließ. Nachdem der Fahrer nochmals durch den Rettungsdienst ausgiebig untersucht worden war, konnte dieser anschließend wohlauf entlassen werden. Die Feuerwehr, die unter Einsatzleitung von Brandoberinspektor Guido Bruckmann mit knapp 30 Kräften und acht Fahrzeugen vor Ort war, konnte die Einsatzstelle nach etwa einer halben Stunde wieder verlassen. (Anm d.R.: Ob die große Anzahl an Kräften und Fahrzeugen gerechtfertigt ist mag dahingestellt sein!)
Neujahrsimpfen gegen Covid-19
Der große Erfolg der Impfaktion am 18. Dezember, fast 500 Dosen Impfstoff wurden verimpft, ermuntert uns die Aktion kurzfristig zu wiederholen.
Am Sonntag, dem 2. Januar 2022, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Kath. Pfarrzentrum, Hackenbroicher Straße 7.
Keine vorherige Terminvergabe notwendig.
Die Ärzte impfen nach den Empfehlungen der STIKO, zurzeit 3 Monate nach der Grundimmunisierung. Grundimmunisierung nach 2 Mal mRNA (BioNTech, Moderna), AstraZeneca. oder Kombination dieser Impfstoffe, oder Grundimmunisierung nach einer Impfung mit Johnson und Johnson. Es werden auch Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt.
Es stehen die Impfstoffe Moderna und, vor allem für unter 30-jährige, der Impfstoff von BioNTech/Pfizer zur Verfügung.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Personalausweis resp. Lichtbildausweis oder Pass, und Impfausweis. Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoff: Bitte herunterladen unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile
Anamnesebogen und unterschriebene Einwilligungserklärung
Bitte herunterladen unter: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile
Wichtig: Die Abstandsregeln müssen in der Warteschlange und den Räumlichkeiten eingehalten werden.
Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske, mindestens eine OP-Maske.
Ohne Vorlage eines Impfpasses kann nicht geimpft werden.
KG Stommeler Buure im Einsatz für das Ahrtal
Vor Ort ist er auf das Projekt „60 Spielplätze für das Ahrtal“ der Gruppierung „Eifel für Eifel“ aufmerksam geworden. Er berichtete davon dem Vorstand der KG Stommeler Buure, deren Mitglied er ist. „So entstand die Idee, dass wir die Patenschaft über einen der Spielplätze übernehmen, die wiederaufgebaut werden müssen“, erläuterte KG-Präsident Hans-Peter Hasche. Auch die Mühlenritter, die innerhalb der Stommeler Buure als Förderer agieren und sich für soziale Zwecke einsetzen, waren schnell mit dabei. „Dieses Engagement passt genau zu unseren Zielen“, fügte der Erste Mühlenritter Hans-Georg Simons hinzu.
Bürgermeister Keppeler zeigte sich beeindruckt von diesem Einsatz. „Die Flutkatastrophe hat die Existenz vieler Menschen vernichtet. Gerade die Kinder sind von der Situation sehr betroffen und brauchen wieder Raum zum Spielen. Das Projekt der KG Stommeler Buure bringt ein Stück Alltag und Normalität zurück“, sagte Bürgermeister Keppeler.
Wie KG-Präsident Hasche berichtet, hat die Karnevalsgesellschaft ein Spendenkonto eingerichtet und spendet außerdem drei Euro für jeden verkauften Sessionsorden.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der KG Stommeler Buure oder per E-Mail unter kontakt@stommelerbuure.de.
Ein schwarzer Tag für die Demokratie in NRW – Versammlungsverhinderungsgesetz beschlossen
Mit knapper Mehrheit hat die schwarz-gelbe Landesregierung am gestrigen Mittwoch (15. Dezember 2021) das Versammlungsgesetz NRW beschlossen. Vorausgegangen waren monatelange Proteste von Gewerkschafter, Fußballfans, zahlreichen weiteren Initiativen und auch unserer Partei, die Linke NRW. Aus diesem Anlass erklärt Amid Rabieh, innenpolitischer Sprecher von DIE LINKE NRW:
„Heute ist ein schwarzer Tag für die Demokratie. Dass wir in Nordrhein-Westfalen jetzt das repressivste Versammlungsgesetz der Republik haben, unterstreicht die Notwendigkeit eines Politikwechsels. Dieses Gesetz soll Versammlungen verhindern anstatt sie zu ermöglichen. Wenn Innenminister Herbert Reul im Rahmen der Einbringung auch noch linke Gruppen mit Neonazis gleichsetzt, dann wird deutlich, dass diese Landesregierung aus der Geschichte nichts gelernt hat. Zukünftig ist es weitgehend verboten sich Neonazi-Aufmärschen entgegenzustellen. Das ist ein Skandal, der durch die geringfügigen Korrekturen in der letzten Beratungsrunde nicht aufgehoben wurde. Wenn die Landesregierung mit diesem Hau-Ruck-Verfahren glaubt, einen Schlussstrich unter das Thema setzen zu können, dann irrt sie sich. Als Teil des Bündnisses ‚Versammlungsgesetz NRW stoppen!‘ werden wir auch in Zukunft für unsere Grundrechte auf Straße gehen. Denn Gesetze, die erlassen wurden, können auch wieder zurückgenommen werden.“
Weihnachtsgrüße aus dem ZAHNRAD Brauweiler
Liebe Freunde und Freundinnen, Referenten und Besucher des Zahnrads,
ein intensives Jahr voller Turbulenzen und zahlreichen (coronabedingten) Einschränkungen neigt sich dem Ende zu. Auch das DRK Kinder-, Jugend- und Kulturhaus Zahnrad als offene Freizeiteinrichtung war und ist von diesen Maßnahmen betroffen. Aber durch Ihre/Eure intensive Unterstützung war es uns möglich, eine Vielzahl an offenen Angeboten für Kinder und Jugendliche bereitzustellen, um ein wenig Kreativität, soziales Miteinander und gemeinsames Tun zu leben. Der Kleinkunsttag fand bei sonnigem Wetter statt, das Jugendcafé wurde im Rahmen der Beachvolleyball- und Jugendkulturnacht eröffnet, zahlreiche Kooperationsprogramme mit der Gesamtschule angeleitet, Geburtstage und Klassenfeiern organisiert unter den vorherrschenden Regelungen durchgeführt.
Dafür sagen wir danke: Danke für die rege Unterstützung durch Einhaltung aller Maßnahmen, der Teilnahme an all den Angeboten und der immerwährenden positiven Grundhaltung. Gemeinsam werden wir gestärkt aus all dem gehen.
Wir wünschen Ihnen/Euch Gesundheit, besinnliche und erholsame Feiertage, bis wir uns ab dem 10.01.2022 wiedersehen.
Ihr/Euer Team vom Zahnrad
Booster in der Regel nach 5 Monaten und nicht nach 4 Wochen
Das Land hat heute Vormittag per Erlass die Regelungen zur Auffrischungsimpfung (sog. Booster-Impfung) erneut geändert. Nach dem aktuellen Erlass sollen Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten werden, bei denen die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sind jedoch nicht abzuweisen und ebenfalls zu impfen – sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist. Eine Impfung vier Wochen nach der zweiten Impfdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.
„Wir begrüßen, dass die Landesregierung sich an dieser Stelle nunmehr zeitnah korrigiert hat. Die durch den alten Erlass ermöglichte 4-Wochen-Frist war weder von den vorhandenen Kapazitäten an Personal und Impfstoff gedeckt noch medizinisch sinnvoll. Bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und in den kommunalen Strukturen hat sie aber gestern für einen enormen Mehraufwand durch Nachfragen und unnötige Abstimmungen gesorgt, was angesichts der momentanen Belastung der Systeme nur schwer zu verkraften ist. Auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Verlässlichkeit staatlicher Entscheidungen und Vorgaben wird durch solche gravierenden und schnellen Änderungen leider immer wieder aufs Spiel gesetzt, womit alle Akteure im Rahmen der Impfkampagne zu kämpfen haben“, so Gesundheitsdezernent Christian Nettersheim. Im Rhein-Erft-Kreis wird man sich jedenfalls an die neue Erlasslage halten und im Grundsatz nur Personen impfen, deren Grundimmunisierung mindesten vier am besten aber fünf Monate zurückliegt.

