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Wichtige Hinweise für Hundehalter

Nochmals eine Pressemitteilung der Stadt wegen unnötiger Tretminen.

Anleinpflicht und Kotbeseitigung

(PM) Die Stadtverwaltung Pulheim weist daraufhin, dass zur Vermeidung von Gefahren Hunde in bebauten Ortsteilen auf Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen an der Leine geführt werden müssen (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW). Die Anleinpflicht gilt auch für der Allgemeinheit zugängliche, umfriedete Park-, Garten- und Grünanlagen sowie bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen; außerdem in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Auf Kinderspielplätze, Bolzplätze und Friedhöfe dürfen Tiere überhaupt nicht – auch nicht angeleint – mitgenommen werden!

Zudem sind die Verunreinigungen durch Hundekot auch in der Stadt Pulheim leider immer wieder ein Thema. Die Stadtverwaltung bekommt laufend Beschwerden über die unschönen Hinterlassenschaften.
Hundekot im öffentlichen Raum, auf Plätzen, auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Schulhöfen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Leidtragende sind Spaziergänger oder spielende Kinder, die in die „Häufchen“ hineintreten oder sie beim Spielen vielleicht sogar mit den Händen anfassen. Mit diesen Verschmutzungen werden die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes tagtäglich konfrontiert – entweder durch Hinweise aus der Bevölkerung oder weil sie bei ihren Tätigkeiten davon selber betroffen sind (z.B. beim Rasen mähen).

Deshalb werden alle Hundehalter gebeten, einige Verhaltensregeln im Umgang mit ihren Tieren zu beachten:
– den Hund nicht unbeaufsichtigt umherlaufen lassen
– grundsätzlich Friedhöfe, Spielplätze, Sportanlagen und Schulhöfe meiden, auf denen Hunde ohnehin nicht mitgeführt werden dürfen
– sollte der Hund sein „Geschäft“ im öffentlichen Raum verrichtet haben, sind
die Hundehalter dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen

Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Beim Gassigehen sollte eine Tüte mitgeführt werden, um mit ihr den Kot aufzunehmen und zu entsorgen. In der Nähe stark frequentierter Wege und Grünanlagen sind speziell für die Beseitigung dieser Verunreinigungen 45 Hundetoiletten (Spender für Hundekot-Beutel und Abfallbehälter) aufgestellt worden. Es wird darum gebeten, diese Dienstleistung der Stadt anzunehmen.

Grundsätzlich gilt: Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Hunde mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Außerdem ist darauf zu achten, dass Mitmenschen nicht durch umherspringende Hunde beeinträchtigt werden und dass wildlebende Tiere in ihren Ruheräumen nicht gestört und nicht gehetzt werden.
Informationen findet man im Ortsrecht der Stadt Pulheim unter „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Pulheim (§ 5).Im Internet: https://onlinemarketing453.permanent.de/file_453-145141-18835/ordnungsbehoerdliche-verordnung-ueber-die-aufrechterhaltung-der-oeffentlichen-sicherheit-und-ordnung-im-gebiet-der-stadt-pulheim.pdf

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