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Familienpass der Stadt Pulheim

Neuanträge und Verlängerungen möglich

Bereits ausgestellte Familienpässe der Stadt Pulheim können für ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen fortbestehen. Neuanträge bzw. Verlängerungen können ab sofort im Rathaus, Sozialamt, Anke Bockwinkel, Zimmer 012, Telefon, 02238 – 808 123, Montag bis Donnerstag, 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, und Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, gestellt bzw. vorgenommen werden.

Der Pulheimer Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen:

1. 30% Ermäßigung für den Eintritt in die Schwimmbäder der Stadt Pulheim.
2. 30% Ermäßigung für die Eintrittskarten von kulturellen Veranstaltungen der Stadt, sofern diese selbst Ausrichter ist.
3. Die Stadt Pulheim verzichtet bei Familienpassinhabern auf die anfallenden Gebühren für die Ausstellung von Kinderausweisen.
4. 30% Ermäßigung der Kursgebühren und Veranstaltungsgebühren der Volkshochschule und der Musikschule La Musica
5. Sofern der Schülertransport kostenpflichtig ist, wird ebenfalls eine 30%-ige Ermäßigung auf die maßgeblichen Kosten gewährt.
6. Auf die Leihgebühren der Pulheimer Bücherei gewährt die Stadt Pulheim 30 % Ermäßigung.

Anspruchberechtigt sind – bei den unten genannten Einkommensgrenzen -:

1. Familien mit 3 und mehr Kindern *)
2. Alleinerziehende mit 1 Kind *)
3. Alleinerziehende mit 2 und mehr Kindern *)
4. Familien mit 2 und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend erzielen aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kapt. 1-4.
5. Familien mit 1 Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S. des Schwerbehindertengesetzes vorliegt.

*) Als Kinder gelten auch Schülerinnen/Schüler und Jugendliche (Auszubildende und Studentinnen/Studenten), für die dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind.

Das jährliche Brutto-Familieneinkommen (Arbeitseinkommen, Zins- und Mieteinnahmen, Dividenden, Gewerbeeinkommen, Kindergeld etc.) darf 61.355 € nicht überschreiten. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind darf das Brutto-Familieneinkommen 30.000 € nicht überschreiten. Sämtliche Familienmitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Pulheim haben.

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