So sieht es Schepers – »Die kürzeste Ratsitzung ever – was war da los?«
Schepers hat in der neuesten Episode in den Zentralort geschaut. Dort sollte am Donnerstagabend in einer Sondersitzung das neue Friedhofskonzept „verhandelt“ werden. Lesen Sie selbst:
Liebe Mitglieder des Rates der Stadt Pulheim,
wir müssen reden.
Am 30.3.17 fand die vielleicht kürzeste Ratssitzung ever statt.
Sitzung eröffnet, Beschlußunfähigkeit festgestellt, Sitzung geschlossen. Tschüss zusammen.
Was war da los?
Am 15.11.16 hatte der Rat ein neues Friedhofskonzept beschlossen. Dieses neue Friedhofskonzept hat nicht allen Bürgern gefallen. Anstatt jedoch über die Ratsmitglieder politikverdrossen zu schimpfen, haben einige dieser Bürger sich gekümmert.
Sie begehrten auf und leierten ein Bürgerbegehren an.
Diese Möglichkeit eröffnet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Grundsätzlich ist der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig ( § 41 GO NRW). Die Bürger können jedoch gemäß § 26 Absatz 1 GO NRW beantragen (Bürgerbegehren), daß sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Falls der Rat über eine bestimmte Angelegenheit bereits beschlossen hat, kann sich das Bürgerbegehren auch gegen einen bestimmten Ratsbeschluß richten. Allerdings muß das dann innerhalb einer kurzen Frist von 6 Wochen bzw. 3 Monaten erfolgen (§ 26 Absatz 3 GO NRW).
Für ein solches Bürgerbegehren muß man ziemlich viele Unterschriften sammeln, je nach Größe der Gemeinde 3 % bis 10 % aller Bürger (§ 26 Absatz 4 GO NRW). Bürger ist jeder, der zur Gemeindewahl berechtigt ist (§ 21 Absatz 2 GO NRW).
Das haben die aufbegehrenden Bürger geschafft. Sie haben über 4.000 Unterschriften gesammelt und das Bürgerbegehren eingereicht. Die haben da richtig was auf die Beine gestellt!
Was dann zu folgen hat, ist klar geregelt. Der Rat stellt unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist (§ 26 Absatz 6 GO NRW). Dafür braucht es eine Ratssitzung. Eine entsprechende Sondersitzung des Rates hatten drei Fraktionen beantragt (vgl. § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim), der Bürgermeister hatte den Rat zur Sitzung am 30.3.17 einberufen (§ 47 Absatz 1 Satz 1 GO NRW), und der Rat hätte entscheiden sollen.
Er hätte entscheiden müssen, ob er das Bürgerbegehren für zulässig erachtet oder nicht (§ 26 Absatz 6 Satz 1 GO NRW). Falls er es für zulässig erachtet hätte, hätte er darüberhinaus entscheiden müssen, ob er dem Bürgerbegehren entspricht (§ 26 Absatz 6 Satz 3 GO NRW). Der Rat hätte also seinen Ratsbeschluß vom 15.11.16 zum Friedhofskonzept wieder aufheben können. Damit hätte sich das Bürgerbegehren erledigt. Der Rat hätte dem Wunsch vieler Bürger Folge geleistet, ein Bürgerentscheid (also eine gesonderte Abstimmung durch die Bürger) wäre nicht mehr erforderlich (§ 26 Absatz 6 Satz 4 GO NRW).
Hätter der Rat dem Bürgerbegehren nicht entsprochen, so wäre innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen gewesen (§ 26 Absatz 6 Satz 3 GO NRW).
Der Rat hätte einfach nur beschließen müssen – in die eine oder in die andere Richtung.
Konnte er aber nicht. Er war nicht beschlußfähig. Es war nicht mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder anwesend (§ 49 Absatz 1 GO NRW). Zwei Fraktionen hatten die Ratssitzung boykottiert. Sitzung geplatzt. Abstimmung verschoben.
Deshalb müssen wir reden, liebe Ratsmitglieder.
Was war da los?
Bürger, die Euch in den Rat geschickt haben, beantragen ein Bürgerbegehren, und Ihr geht einfach nicht hin.
Was soll das?
Ihr seid ehrenamtliche Ratsmitglieder. Ihr macht das in Eurer Freizeit, werdet nicht dafür bezahlt, sondern erhaltet allenfalls eine Aufwandsentschädigung. Ihr kümmert Euch für uns um unsere Angelegenheiten. Und dafür erhaltet Ihr selten genug Anerkennung und Lob.
Aber bitte erklärt uns, was da am 30.3.17 abgelaufen ist!
Bürger stellen etwas auf die Beine, sagen Euch, um diese Sache (Friedhofskonzept) wollen wir uns selber kümmern, und Ihr geht darüber hinweg. Ihr ignoriert das einfach.
Wo wart Ihr am 30.3.17, als Ihr eigentlich an der Ratssitzung teilnehmen solltet?
Liebe Ratsmitglieder, ich frage jeden einzelnen von Euch:
Wo warst Du am 30.3.17?
Ich weiß, Stadtrat ist nicht Bundestag. Ihr macht das in Eurer Freizeit. Ist beim Fußball auch so. Bundesliga wird gut bezahlt, da kann man volle Hingabe verlangen. Kreisliga ist anders. Das ist Freizeit. Hobby. Da hat jeder Spieler mindestens 7 Omas, jede davon hat mindestens 3 mal im Jahr Geburtstag. Deshalb kann jeder Spieler mindestens 21 mal im Jahr wegen Omas Geburtstag nicht zum Training kommen.
Hatte Deine Oma am 30.3.17 Geburtstag?
Erklär mir einfach, was am 30.3.17 abgelaufen ist. Ich verstehe es nicht.
Der Bürger kümmert sich und Du verpaßt ihm eine schallende Ohrfeige?
Ich habe keine Ahnung vom politischen Geschäft, deshalb brauche ich Deine Hilfe.
Erkläre mir einfach, was da am 30.3.17 passierte, als nichts passierte!