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Archiv für April 2017

So sieht es Schepers – »Diesmal wart Ihr da«

Schepers war im Zentralort. Denn es war wieder Ratssitzung.

Liebe Mitglieder des Rates der Stadt Pulheim,
diesmal wart Ihr da. Gestern bei der Ratssitzung.
 Ich war auch da. Als Zuschauer. Nicht die ganze Zeit, so viel Kondition habe ich nicht. Aber 2 ½ Stunden habe ich geschafft.
Deshalb weiß ich jetzt auch, wieso letzte Woche die vielleicht kürzeste Ratssitzung ever stattgefunden hat.
Die anderen haben nicht angerufen. Die haben Euch nicht Bescheid gesagt.
Die Minderheitsfraktionen haben die Mehrheitsfraktionen nicht darüber informiert, eine Sondersitzung beantragen zu wollen.
Die Mehrheitsfraktionen haben die Minderheitsfraktionen nicht darüber informiert, nicht vollständig an der Sondersitzung teilnehmen können.
Die Minderheitsfraktionen haben die Mehrheitsfraktionen nicht darüber informiert, ob sie vollständig an der Sondersitzung teilnehmen werden.
Die Mehrheitsfraktionen wußten nicht, ob die üblichen Mehrheitsverhältnisse auch in der Sondersitzung vorherrschen würden.
Die Minderheitsfraktionen wußten nicht, daß die Mehrheitsfraktionen die Sondersitzung boykottieren würden.
Schuld sind die anderen. Die, die Euch nicht Bescheid gesagt haben. Ihr selber brauchtet nicht Bescheid zu sagen, weil ja die anderen hätten Bescheid sagen können.
Merkt Ihr was?
Ich will jetzt nicht sagen, daß Ihr versagt habt. Aber das habt Ihr. Der Rat hat versagt. Der Rat, das seid Ihr alle.
Die wichtigste Aufgabe des Rates ist, funktionsfähig zu sein. Das bedeutet vor allem, beschlußfähig zu sein.
In der Sondersitzung am 30.3.17 war der Rat nicht beschlußfähig.
Schuld daran waren die Ratsmitglieder. Alle Ratsmitglieder. Die, die da waren und die, die nicht da waren. Ihr hättet im Vorfeld sicherstellen können, daß der Rat in der Sondersitzung beschlußfähig ist. Jeder von Euch. Ihr hättet nur mit den anderen reden müssen. Habt Ihr aber nicht. Hast Du nicht.
Das könnt Ihr besser. Viel besser.
Aber das wißt Ihr selber.
Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft habt Ihr in der Ratssitzung bereits angesprochen. Und das ist gut so.

Aquarena Pulheim Öffnungszeiten in den Osterferien

In den Osterferien, Sonntag, 9. April, bis Sonntag, 23. April, gelten in der Aquarena Pulheim die normalen Öffnungszeiten. Änderungen gibt es lediglich an den Feiertagen.
Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag ist das Hallenbad von 8 bis 21 Uhr
auf. In der Ferienzeit stehen den Badegästen beide Becken zur Verfügung.
Die Sauna ist von 9 bis 21 Uhr geöffnet. Weitere Informationen findet man auf der Homepage www.aquarena-pulheim.de.

Dansweiler: Fahrraddieb festgenommen

Dansweiler (ots) – Zeuge erkannte den Täter und rief die Polizei.

In der Nacht von Freitag (31. März) auf Samstag (01. April) entwendete ein 36-jähriger Mann aus Pulheim das Fahrrad eines 32-Jährigen. Das Fahrrad war mit einem weiteren Rad auf dem Lindenplatz fest angeschlossen. Als der 32-jährige Mann aus Frechen am Folgetag (2. April) den Täter wieder erkannte, rief er die Polizei hinzu. Die Beamten nahmen den Mann fest und durchsuchten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Wohnung des 36-Jährigen. Dort fanden die Beamten das entwendete Fahrrad auf. In der Wohnung befanden sich weitere Fahrräder und Fahrradteile, die die Beamten beschlagnahmten. Die Ermittlungen zu weiteren möglichen Taten dauern derzeit an. (wp)

So sieht es Schepers – »Die kürzeste Ratsitzung ever – was war da los?«

Schepers hat in der neuesten Episode in den Zentralort geschaut. Dort sollte am Donnerstagabend in einer Sondersitzung das neue Friedhofskonzept „verhandelt“ werden. Lesen Sie selbst:

Liebe Mitglieder des Rates der Stadt Pulheim,
wir müssen reden.
Am 30.3.17 fand die vielleicht kürzeste Ratssitzung ever statt.
Sitzung eröffnet, Beschlußunfähigkeit festgestellt, Sitzung geschlossen. Tschüss zusammen.
Was war da los?
Am 15.11.16 hatte der Rat ein neues Friedhofskonzept beschlossen. Dieses neue Friedhofskonzept hat nicht allen Bürgern gefallen. Anstatt jedoch über die Ratsmitglieder politikverdrossen zu schimpfen, haben einige dieser Bürger sich gekümmert.
Sie begehrten auf und leierten ein Bürgerbegehren an.
Diese Möglichkeit eröffnet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Grundsätzlich ist der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig ( § 41 GO NRW). Die Bürger können jedoch gemäß § 26 Absatz 1 GO NRW beantragen (Bürgerbegehren), daß sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Falls der Rat über eine bestimmte Angelegenheit bereits beschlossen hat, kann sich das Bürgerbegehren auch gegen einen bestimmten Ratsbeschluß richten. Allerdings muß das dann innerhalb einer kurzen Frist von 6 Wochen bzw. 3 Monaten erfolgen (§ 26 Absatz 3 GO NRW).
Für ein solches Bürgerbegehren muß man ziemlich viele Unterschriften sammeln, je nach Größe der Gemeinde 3 % bis 10 % aller Bürger (§ 26 Absatz 4 GO NRW). Bürger ist jeder, der zur Gemeindewahl berechtigt ist (§ 21 Absatz 2 GO NRW).
Das haben die aufbegehrenden Bürger geschafft. Sie haben über 4.000 Unterschriften gesammelt und das Bürgerbegehren eingereicht. Die haben da richtig was auf die Beine gestellt!
Was dann zu folgen hat, ist klar geregelt. Der Rat stellt unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist (§ 26 Absatz 6 GO NRW). Dafür braucht es eine Ratssitzung. Eine entsprechende Sondersitzung des Rates hatten drei Fraktionen beantragt (vgl. § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim), der Bürgermeister hatte den Rat zur Sitzung am 30.3.17 einberufen (§ 47 Absatz 1 Satz 1 GO NRW), und der Rat hätte entscheiden sollen.
Er hätte entscheiden müssen, ob er das Bürgerbegehren für zulässig erachtet oder nicht (§ 26 Absatz 6 Satz 1 GO NRW). Falls er es für zulässig erachtet hätte, hätte er darüberhinaus entscheiden müssen, ob er dem Bürgerbegehren entspricht (§ 26 Absatz 6 Satz 3 GO NRW). Der Rat hätte also seinen Ratsbeschluß vom 15.11.16 zum Friedhofskonzept wieder aufheben können. Damit hätte sich das Bürgerbegehren erledigt. Der Rat hätte dem Wunsch vieler Bürger Folge geleistet, ein Bürgerentscheid (also eine gesonderte Abstimmung durch die Bürger) wäre nicht mehr erforderlich (§ 26 Absatz 6 Satz 4 GO NRW).
Hätter der Rat dem Bürgerbegehren nicht entsprochen, so wäre innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen gewesen (§ 26 Absatz 6 Satz 3 GO NRW).
Der Rat hätte einfach nur beschließen müssen – in die eine oder in die andere Richtung.
Konnte er aber nicht. Er war nicht beschlußfähig. Es war nicht mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder anwesend (§ 49 Absatz 1 GO NRW). Zwei Fraktionen hatten die Ratssitzung boykottiert. Sitzung geplatzt. Abstimmung verschoben.
Deshalb müssen wir reden, liebe Ratsmitglieder.
Was war da los?
Bürger, die Euch in den Rat geschickt haben, beantragen ein Bürgerbegehren, und Ihr geht einfach nicht hin.
Was soll das?
Ihr seid ehrenamtliche Ratsmitglieder. Ihr macht das in Eurer Freizeit, werdet nicht dafür bezahlt, sondern erhaltet  allenfalls eine Aufwandsentschädigung. Ihr kümmert Euch für uns um unsere Angelegenheiten. Und dafür erhaltet Ihr selten genug Anerkennung und Lob.
Aber bitte erklärt uns, was da am 30.3.17 abgelaufen ist!
Bürger stellen etwas auf die Beine, sagen Euch, um diese Sache (Friedhofskonzept) wollen wir uns selber kümmern, und Ihr geht darüber hinweg. Ihr ignoriert das einfach.
Wo wart Ihr am 30.3.17, als Ihr eigentlich an der Ratssitzung teilnehmen solltet?
Liebe Ratsmitglieder, ich frage jeden einzelnen von Euch:
Wo warst Du am 30.3.17?
Ich weiß, Stadtrat ist nicht Bundestag. Ihr macht das in Eurer Freizeit. Ist beim Fußball auch so. Bundesliga wird gut bezahlt, da kann man volle Hingabe verlangen. Kreisliga ist anders. Das ist Freizeit. Hobby. Da hat jeder Spieler mindestens 7 Omas, jede davon hat mindestens 3 mal im Jahr Geburtstag. Deshalb kann jeder Spieler mindestens 21 mal im Jahr wegen Omas Geburtstag nicht zum Training kommen.
Hatte Deine Oma am 30.3.17 Geburtstag?
Erklär mir einfach, was am 30.3.17 abgelaufen ist. Ich verstehe es nicht.
Der Bürger kümmert sich und Du verpaßt ihm eine schallende Ohrfeige?
Ich habe keine Ahnung vom politischen Geschäft, deshalb brauche ich Deine Hilfe.
Erkläre mir einfach, was da am 30.3.17 passierte, als nichts passierte!

Sommerferienspiele 2017

Anmeldungen ab sofort bis 5. Mai möglich

Das Jugendamt der Stadt Pulheim bietet in Kooperation mit dem DRK Kinder- und Jugendhaus Zahnrad in Brauweiler, dem Caritasverband als Träger der Jugendfreizeiteinrichtungen Pogo Pulheim, dem Jugendtreff Sinnersdorf, dem Jugendtreff Stommeln und dem Verein Ganztag in Pulheim e.V. (GiP) in den Sommerferien von Montag, 17. Juli, bis Freitag, 25. August, ein Betreuungsangebot an. Teilnehmen können Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Sie können für (bis zu) drei Wochen angemeldet werden.

Erstmals erfolgt die Anmeldung in diesem Jahr online auf der Internetseite www.unser-ferienprogramm.de/pulheim. Sie können ab sofort bis Freitag, 5. Mai (wer über keinen eigenen Internetzugang verfügt oder Hilfe beim Eingeben der Daten benötigt, kann sich im Jugendamt melden) vorgenommen werden.

Weitere Informationen erteilt im Jugendamt Miriam Eckes, Telefon 02238/ 808 311. Außerdem kann man sich im Internet http://www.pulheim.de/jugend-familie-soziales/kinder-jugend-familie/ferienb%C3%B6rse/?id=19735 informieren.

Die Betreuungszeiten in den einzelnen Stadtteilen:
Pulheim:          1. – 3. Ferienwoche (Caritasverband) 9 bis 17 Uhr
Pulheim:          4. – 6. Ferienwoche (Ganztag in Pulheim e.V.) 8 bis 16 Uhr
Brauweiler:       1. – 3. Ferienwoche (Deutsches Rotes Kreuz) 9 bis 17 Uhr
Sinnersdorf:      5. – 6. Ferienwoche (Caritasverband) 9 bis 17 Uhr
Stommeln:        1. – 2. Ferienwoche (Caritasverband) 9 bis 17 Uhr

Die Kosten betragen pro Woche 75 Euro für das erste Kind. Geschwisterkinder zahlen 60 Euro. Für Familien, die sich in finanzieller Notsituation befinden, gibt es Ermäßigungen. Im Beitrag enthalten sind täglich ein warmes Mittagessen, Getränke und das Programm, zu dem wieder viele Ausflüge und andere Attraktionen gehören.

Skate-Events

Am Montag, 3. April, ist es wieder soweit! Auf dem Platz vor dem Kultur-und Medienzentrum in Pulheim starten die Skate-Events 2017. Kinder und Jugendliche können bis Donnerstag, 6. April, täglich von 16 bis 19 Uhr mit ihren BMX-Rädern, Inlineskates oder Skateboards auf den zur Verfügung gestellten Rampen fahren. Außerdem gibt es eine Musikanlage, für die die Jugendlichen ihre eigene Musik mitbringen können. Sicherheitskleidung mit Helm und Schoner sind Pflicht. Weitere Informationen erteilt die Caritas Mobile Jugendarbeit Pulheim, Telefon 0178/ 4775735.

Bis Juli werden die Skate-Events an wechselnden Standorten fortgesetzt. Die mobilen Skaterampen werden auf Schulhöfen und Plätzen in mehreren Stadtteilen aufgebaut. Jeweils von montags bis donnerstags stehen die Rampen für alle Skateboard-BMX-Inliner- und Scooterfahrer auf Schulhöfen in Stommeln, Sinnersdorf, Geyen/ Sinthern und auf dem Platz vor dem Kultur-und Medienzentrum täglich von 16 bis 19 Uhr zur Verfügung.

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2024 1. Halbjahr als Download.

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