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Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage

(PM) – Am Freitag, 05.04.2019 ( !!) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehung der Zulässigkeit unseres Begehrens im Ratsinfosystem für Dienstag,den 09.04.2019 (!!) eingestellt. Nur durch Zufall haben wir diese entdecken können, da wir seitens der Stadt nicht informiert wurden.
 
Die Beschlussvorlage ist an falschen Darstellungen kaum zu übertreffen. So wird die beschlossene frühzeitige Bürgerbeteiligung als Grund für die Unzulässigkeit des Begehrens gedeutet …. dabei ist diese ausweislich der von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen erst NACH dem Ende unseres Begehrens veröffentlicht worden (19.03.2019). Zudem könnte dann ja ein Bürgerbegehren grundsätzlich verhindert werden, wenn der Ausschuss schlicht jedes Mal die Bürgerbeteiligung mit beschließt, da wäre es ja lächerlich einfach den Willen des Gesetzgebers ad absurdum zu führen.
 
Zudem wird kritisiert, wir hätten in unserer Begründung einen direkten Zusammenhang mit der Baumaßnahme hergestellt. Dabei wird unser Begründungstext aus der Unterschriftenliste erst gar nicht tatsächlich zitiert.  Zudem hat die Stadtverwaltung diesen Zusammenhang ja selbst hergestellt, indem sie der Beschlussvorlage, die ja VORHABENBEZOGEN ist (!!), die Planungsunterlagen des Bauträgers selber angehängt und damit veröffentlicht hat.  Unsere Broschüre ist NICHT offizieller Bestandteil der Unterschriftenliste und gibt erkennbar unsere Meinung wieder, das sollte in einer Demokratie möglich sein ohne den Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen zu erwirken.
 
Vielmehr stellt der von der Verwaltung vorgelegte Einwand hinsichtlich der Broschüre die Meinung der Verwaltung dar und birgt selber offenbare Falschinformationen, so ist der Abriss des Gebäudes sehr wohl genehmigungspflichtig laut Bauordung NRW (ausgenommen sind nur Gebäude der Kategorie 1-3 bis 7m Traufhöhe oder technische Anlagen).
Auch wurde uns in einer Email bezüglich der möglichen späteren Löschung der Vormerkung wörtlich „man wolle sich anderen Investoren gegenüber nicht festlegen“ mitgeteilt, von einem rechtlichen Hindernis hinsichtlich des Verfahrens war uns ggb. nie die Rede. (Email-Ausdruck kann vorgelegt werden…)
 
Wir sind entsetzt und fühlen uns von der Verwaltung der Stadt diskreditiert und getäuscht.
 
Wir fordern die Bürger der Stadt Pulheim auf, am Dienstag um 18:00 Uhr die Möglichkeit, Fragen zu stellen zu nutzen, um ihre Meinung zu diesen undemokratischen Vorgängen Kund zu tun.

Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage

1 Kommentar to “Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage”

  • Faktenlieferant:

    „Unsere Broschüre ist NICHT offizieller Bestandteil der Unterschriftenliste und gibt erkennbar unsere Meinung wieder, das sollte in einer Demokratie möglich sein ohne den Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen zu erwirken.“

    Das kann ich nicht nachvollziehen.
    Angenehmerweise können sich alle Interessierten selbst ein Bild machen, Broschüre und Stellungnahme der Stadt dazu finden sich im Ratsinformationssystem.

    Schon im ersten Kasten lese ich „Nach dem Willen des Stadtrates soll sie abgerissen werden“. Nach meinem Sprachverständnis ist dies eine Tatsachenbehauptung, keine Meinung. Zudem ist diese Tatsachenbehauptung auch gar nicht möglich, da es bis heute keinen Beschluss des Stadtrates zur Frage des Abbruchs der Abtei-Passage gab.

    Auch die Verbindung von einem Entwirf und dem Text „Der Rat der Stadt möchte an ihrer Stelle lieber ein solches Gebäude an ihre Stelle gesetzt sehen“ ist keine Meinung, sondern schlicht eine mehrfach falsche Behauptung. Erstens ist die Visualisierung nur eine Möglichkeit, es ist nicht fix, dass der Investor so bauen will. Und bezüglich der Ratsmeinung gilt das oben gesagte.

    Sehr geehrter Herr Dr. Franke, Texte wie dieser Ihrige sind nicht dazu geeignet, die Vorwürfe von fortgestzten Falschbehauptungen gegen sie zu entkräften – ganz im Gegenteil!

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