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Archiv für April 2019

Schriftliche Anfrage für den Rat am 09.04.2019 zu rechtsradikalen Plakaten in Pulheimer Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Keppeler,

durch den Brauweilerblog wurden wir auf beigefügte Plakate (Fotos), die sich vorwiegend in Brauweiler und Dansweiler befinden sollen, aufmerksam gemacht. Wir verurteilen diese rechtsradikalen Äußerungen auf das Schärfste und denken nicht, dass diese nach Pulheim gehören.

1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung schnellstmöglich gegen diese Plakate mit derart rechtsextremen Äußerungen vorzugehen?

2. Wird die Verwaltung eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlichen, um die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen und zu Meldungen solcher Plakate aufzurufen?

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Liste-Partsch

Naziorte, Brauweiler und Dansweiler! Oder doch nicht?

Seit dem Wochenende hängen in Brauweiler und Dansweiler (sicherlich auch noch in anderen Orten) „Werbeplakate“ der Rechten, unter anderem mit dem Spruch: „Wir hängen nicht nur Plakate!“ Während des Nazianalsozialismus sind anders denkende Menschen aufgehangen worden.
Wollen Sie das unser Ort wieder so wird wie vor 86 Jahren (30.Januar 1933) oder machen wir etwas dagegen? Pulheim duldet kein rechtes Gedankengut, das hoffen wir zumindest! Interessant ist auch dieses Bild auf Instagram

Nebenstelle zu

Die Nebenstelle der Einwohnermeldeabteilung im ehemaligen Rathaus in Brauweiler ist am Mittwoch, 10. April, geschlossen (normale Öffnungszeiten jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 14.30 bis 18 Uhr).

Mitteilung der BI: Bürgerbegehren Abteipassage, Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehnung unserer Initiative

Abtei Passage

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Stellungnahme erheben wir Einwände gegen die Darstellung der Verwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Vorlagen-Nr. 66/2019 der Ratssitzung am 09.04.2019:

Unser Bürgerbegehren ist zulässig. Wir appellieren an die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim, die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens festzustellen.

Sollte der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.04.2019 die Unzulässigkeit feststellen, wäre dieser Beschluss rechtswidrig.

Dies ergibt sich aus Folgendem:

1 Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss nach § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 GO NRW

Von der Verwaltung ist vom Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme zur Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens eingeholt worden. Diese Stellungnahme ist nach der Vorlage der Verwaltung eindeutig: Danach ist nach der Neufassung der insoweit maßgeblichen Vorschriften der GO NRW auch ein auf die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses gerichtetes Bürgerbegehren – wie in unserem Fall – zulässig.

Dies entspricht zudem nicht nur der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes, sondern unmissverständlich auch dem gesetzgeberischen Willen des nordrhein-westfälischen Landtages.

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen in der Drucksache 15/2151 des nordrhein-westfälischen Landtages vom 08.06.2011 „Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung“ – eingebracht von der Landesregierung – zu § 26 Abs. 5 Nr. 5 GO NRW, wo es wie folgt eindeutig heißt:
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Andrea Szebel spendet für die Stadtbücherei Pulheim

Büchereileiter Manfred Gerten und Mitarbeiterin Barbara Dietrich nehmen die Bücher von Andrea Szebel in Empfang.


In der Stadtbücherei Pulheim gibt es ein Team von ehrenamtlichen Lesepaten und Lesepatinnen, die in den Kindertageseinrichtungen den kleinen Jungen und Mädchen regelmäßig viele spannende und lustige Geschichten vorlesen. Seit zehn Jahren gehört Andrea Szebel dazu. Ihr ist es genauso wie allen Paten eine Herzensangelegenheit, bei den Kindern die Lust aufs Lesen zu fördern. Als Frau Szebel vor einiger Zeit einen runden Geburtstag gefeiert hat, hat sie auf Geschenke verzichtet und stattdessen um einen finanziellen Beitrag für die Stadtbücherei gebeten. Von dem Erlös sind Kinderbücher angeschafft worden. Die neue Lektüre hat Andrea Szebel kürzlich an Büchereileiter Manfred Gerten und seine Mitarbeiterin Barbara Dietrich übergeben. Manfred Gerten bedankte sich für die Initiative: „Von dem Geld haben wir eine attraktive Auswahl an Kinderbüchern erworben.“
Die Lesepaten leisten im Namen der Stadtbücherei alljährlich viele Vorlesestunden im Pulheimer Stadtgebiet. Damit erbringen sie einen wichtigen Beitrag zur Leseförderung.

Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage

(PM) – Am Freitag, 05.04.2019 ( !!) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehung der Zulässigkeit unseres Begehrens im Ratsinfosystem für Dienstag,den 09.04.2019 (!!) eingestellt. Nur durch Zufall haben wir diese entdecken können, da wir seitens der Stadt nicht informiert wurden.
 
Die Beschlussvorlage ist an falschen Darstellungen kaum zu übertreffen. So wird die beschlossene frühzeitige Bürgerbeteiligung als Grund für die Unzulässigkeit des Begehrens gedeutet …. dabei ist diese ausweislich der von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen erst NACH dem Ende unseres Begehrens veröffentlicht worden (19.03.2019). Zudem könnte dann ja ein Bürgerbegehren grundsätzlich verhindert werden, wenn der Ausschuss schlicht jedes Mal die Bürgerbeteiligung mit beschließt, da wäre es ja lächerlich einfach den Willen des Gesetzgebers ad absurdum zu führen.
 
Zudem wird kritisiert, wir hätten in unserer Begründung einen direkten Zusammenhang mit der Baumaßnahme hergestellt. Dabei wird unser Begründungstext aus der Unterschriftenliste erst gar nicht tatsächlich zitiert.  Zudem hat die Stadtverwaltung diesen Zusammenhang ja selbst hergestellt, indem sie der Beschlussvorlage, die ja VORHABENBEZOGEN ist (!!), die Planungsunterlagen des Bauträgers selber angehängt und damit veröffentlicht hat.  Unsere Broschüre ist NICHT offizieller Bestandteil der Unterschriftenliste und gibt erkennbar unsere Meinung wieder, das sollte in einer Demokratie möglich sein ohne den Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen zu erwirken.
 
Vielmehr stellt der von der Verwaltung vorgelegte Einwand hinsichtlich der Broschüre die Meinung der Verwaltung dar und birgt selber offenbare Falschinformationen, so ist der Abriss des Gebäudes sehr wohl genehmigungspflichtig laut Bauordung NRW (ausgenommen sind nur Gebäude der Kategorie 1-3 bis 7m Traufhöhe oder technische Anlagen).
Auch wurde uns in einer Email bezüglich der möglichen späteren Löschung der Vormerkung wörtlich „man wolle sich anderen Investoren gegenüber nicht festlegen“ mitgeteilt, von einem rechtlichen Hindernis hinsichtlich des Verfahrens war uns ggb. nie die Rede. (Email-Ausdruck kann vorgelegt werden…)
 
Wir sind entsetzt und fühlen uns von der Verwaltung der Stadt diskreditiert und getäuscht.
 
Wir fordern die Bürger der Stadt Pulheim auf, am Dienstag um 18:00 Uhr die Möglichkeit, Fragen zu stellen zu nutzen, um ihre Meinung zu diesen undemokratischen Vorgängen Kund zu tun.

Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage

Ostermarkt in Pulheim

Zum 14. Ostermarkt lädt der Aktionsring in Pulheim ein. Die Veranstaltung ist am Samstag, 13. April, und am Sonntag, 14. April, jeweils von 11 bis 22 Uhr, geöffnet.
Der Ostermarkt findet auf dem Marktplatz vor dem alten Rathaus, in der Fußgängerzone Auf dem Driesch, auf dem Wilhelm-Mevis-Platz und in der Blumachergasse statt.
Die Aufbauarbeiten beginnen am Freitag, 12. April, ab 14.30 Uhr. Der Abbau erfolgt
am Montag, 15. April.

Rund um Ostern

Am Sonntag, 14. April, 14 bis 18 Uhr, findet im Caritas Jugendzentrum POGO in Pulheim ein Workshop „Rund um Ostern“ statt. Kinder im Alter ab acht Jahren sind zum Backen und Basteln herzlich eingeladen. Der Beitrag für die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt fünf Euro. Um eine frühzeitige Anmeldung, Telefon 02238/55236, oder per E-Mail jugendzentrum-pogo@caritas-rhein-erft.de, wird gebeten.
In der ersten Osterferienwoche wird vom 15. bis 18. April ein Fotoworkshop mit einer professionellen Fotografin durchgeführt. Auch für diese Veranstaltung kann man sich noch anmelden.

Ein stationäres Hospiz für Pulheim

Hospizstiftung Pulheim soll das Projekt vorantreiben

Foto (Hospiz Pulheim e.V.): Der designierte Vorstand der Hospizstiftung Pulheim: Elisabeth Rehmann, Karl Heinz Bossier (rechts), Werner Weiland (links) und Dr. Wolfgang Lerch (2. von links)

Der Pulheimer Hospizverein wird eine eigene Stiftung gründen – dies beschloss die Mitgliederversammlung des Vereins einstimmig. Die neue Stiftung soll dabei zwei Ziele verfolgen: Sie soll die bisherigen Angebote der ambulanten Hospizarbeit unterstützen und darüber hinaus den Bau eines stationären Hospizes in Pulheim verwirklichen.

Es ist eine der häufigsten telefonischen Anfragen von Pulheimer Bürgerinnen und Bürgern an den Hospizverein: „Haben Sie noch freie Hospizbetten?“ Doch ist der Verein nur ambulant tätig, betreut also schwerkranke und sterbende Menschen in ihrer vertrauten Umgebung, etwa zu Hause oder im Heim. Stationäre Hospize gibt es derzeit nur in zwei Städten des Rhein-Erft-Kreises: in Frechen und in Erftstadt. Die Nachfrage nach den insgesamt 16 Hospizbetten ist groß, nicht selten kommt es zu Wartelisten. Der Pulheimer Hospizverein will vor diesem Hintergrund das Angebot durch den Bau eines stationären Hospizes mit zehn Betten erweitern. „Bei Baukosten von voraussichtlich mehr als drei Millionen Euro ist das ein durchaus ehrgeiziges Ziel,“ räumt Vorsitzender Dr. Wolfgang Lerch ein. „Wir wollen jedoch alles daran setzen, die nötigen Mittel einzuwerben.“ Die neu zu gründende Hospizstiftung soll dabei helfen, durch verschiedene Arten von Zuwendungen – etwa Spenden, Zustiftungen oder Erbschaften – mittelfristig die finanzielle Basis für das Projekt „Stationäres Hospiz“ zu schaffen. Darüber hinaus soll die Stiftung mit den eingeworbenen Mitteln auch die ambulante Hospizarbeit in Pulheim unterstützen. „Uns geht es dabei um die bestmögliche Vernetzung von ambulanter und stationärer Hospizarbeit in Pulheim“, erläutert Karl Heinz Bossier, stellvertretender Vorsitzender des Hospizvereins.

Im nächsten Schritt wird der Verein die Stiftungssatzung der Finanzverwaltung zur Prüfung übersenden, bevor er anschließend den Antrag auf Genehmigung der Stiftung bei der Bezirksregierung Köln stellt. Der erste Vorstand der Stiftung soll weitgehend mit dem aktuellen Vorstand des Pulheimer Hospizvereins identisch sein: Elisabeth Rehmann, Werner Weiland, Karl Heinz Bossier und Dr. Wolfgang Lerch sollen als Vorstand die Geschicke der neuen Stiftung lenken.

Der Kaffee Klatsch im Pulheimer Bahnhof

Wie aus einer Bauruine ein attraktives Schmuckstück wurde erzählt Gregor Worms, der aktuelle Nutzer des Bahnhofs, im Kaffee Klatsch. Mit viel Geduld und Liebe ist hier etwas wirklich schönes geworden. Jeder ist dazu eingeladen den alten neuen Bahnhof zu besichtigen. Zu hören am Freitag von 19 – 20 Uhr und am Sonntag als Wiederholung von 13 – 14 Uhr. Wo? Auf Antenne Pulheim UKW 97,2 MHz oder im Internet www.antennepulheim.de.

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2024 1. Halbjahr als Download.

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