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Parken in Brauweiler – der Bürger wird künftig doppelt zur Kasse gebeten

„Jetzt ist die Katze aus dem Sack“, so die Fraktionsvorsitzende des BVP.

Für die kommende Sitzung des Liegenschafts- und Hochbauausschusses am 28.11.19 hat sich die Verwaltung eine ganz besondere „Bescherung“ für die Brauweiler Bürgerinnen und Bürger einfallen lassen.

In dieser Vorlage geht es um Nutzungsrechte für 70 öffentliche Stellplätze, die in Brauweiler geschaffen werden sollen. Hierfür möchte die Stadt 3.081.481,40 € als Obergrenze zur Verfügung stellen. Diese exorbitante Summe von über drei Millionen Euro wird damit begründet, dass Interessenten auch „kostenintensive Tiefgaragenplätze anbieten“ können. Wo diese Plätze geschaffen werden sollen, dürfte auf der Hand liegen, denn, gibt es in Brauweiler für diese Überlegungen der Verwaltung überhaupt wirkliche Alternativen, als in der sowieso sehr umstrittenen Tiefgarage im künftigen Abteiquartier?
Mithin würde die Stadt und somit die Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler die Stellplätze mit ca. € 44.000 pro Tiefgaragenplatz finanzieren. Eigentümer bleibt der Investor – lediglich die Nutzungsrechte liegen bei der Stadt!

Doch es kommt noch besser:

Die Stadt möchte sich zwar die Nutzungsrechte für diese Parkplätze sichern, aber die Parkgebühren darf der Eigentümer der Stellplätze einstreichen. Dieses Recht behält er, selbst dann, wenn im übrigen Zentrum von Brauweiler keine Parkgebühren mehr erhoben werden sollten.

Der Investor kassiert somit doppelt und die Bürgerinnen und Bürger zahlen doppelt!

„Öffentliche Parkplätze werden durch Steuergelder finanziert. Für die Schaffung dieses Parkraums hat der Bürger bereits gezahlt! In unseren Augen ist es unredlich, ihn deshalb immer wieder für ein und dieselbe Leistung zur Kasse zu bitten, zumal die Parkgebühren nicht zurück in den städtischen Haushalt, sondern in de Kassen des Investors fließen sollen.
Wer möchte, dass das Geld auch künftig in Brauweiler ausgegeben wird, sollte die Menschen nicht durch Gebühren an jeder Ecke verprellen und den Einzelhandel im Abteiort nicht weiter schwächen“, so Liste-Partsch weiter.
Die Sitzung am 28.11.19 um 18 Uhr im Rathaus ist öffentlich und kann von jedem Bürger besucht werden. Es besteht auch die Möglichkeit sich zu Wort zu melden.
Fraktion Bürgerverein Pulheim (BVP)

Der Link zur Beschlussvorlage

5 Kommentare to “Parken in Brauweiler – der Bürger wird künftig doppelt zur Kasse gebeten”

  • Hallo,
    ist es nicht so, dass bei Eröffnung eines Geschäfts, Parkplätze vom Eigentümer ausgewiesen bzw. bereitgestellt werden müssen?
    Sind dann in diesem Fall die ca. 3 Millionen Euro ein Geschenk der Stadt an den Investor? Die Parkgebühren, so sie dann erhoben werden, fließen zusätzlich dem Eigentümer ins Säckl.
    Kennt man sich, war noch ein Gefallen fällig, oder ist Geld übrig, das von der Kommune für z.B. Bildung bereitgestellt aber nicht abgeholt wurde. Böse Gedanken beschleichen mich.
    In Wirklich ist es wahrscheinlich vollkommen anders und der Investor lässt im Gegenzug für diesen, nennen wir es Gefallen, die Parkgebühren wieder zurück in die Kommune fließen. Dann können damit vernünftige Fahrradwege gebaut und vielleicht etwas für den digitalen Ausbau getan werden. Ja, so wird es sein…

  • Faktenlieferant:

    Was nicht im Text vom Bürgerverein, aber in der vom brauweilerblog verlinkten Beschlussvorlage steht: der Eigentümer darf Gebühren erheben, muss davon aber auch die laufenden Kosten der Parkplätze bezahlen.
    Und zum doppelt bezahlen: warum kritisiert der Bürgerverein das nur hier und nicht auch bei allen anderen öffentlichen Parkplätzen mit Parkgebühren in Pulheim? Denn dort ist die Situation sachlich identisch: von der Stadt/Steuerzahler bezahl, Nutzer müssen nochmal zahlen.

  • Geschätzter ”Faktenlieferant”,

    leider kann ich Sie nicht mit Namen ansprechen, da Sie es vorziehen, sich hinter einem Pseudonym zu verstecken.

    Fakt ist, dass der Eigntümer die laufenden Kosten trägt, die Stellplätze bleiben ja schließlich in seinem Eigentum. Lediglich die Nutzungsrechte lässt er sich mit satten 3 Millionen vergüten und darf zusätzlich die Einnahmen aus den Parkgebühren einstreichen. Durch diese 3 Millionen entsteht weder der Stadt unmittelbar, noch dem Pulheimer Bürger ein Vorteil. Der Investor würde seine Stellplätze so oder so bewirtschaften und dem zahlenden Bürger zur Verfügung stellen. Nur kann die Stadt jetzt behaupten, dass sie im Ortskern 70 hochwertige Stellplätze zur Verfügung stellen. Das erscheint dem BVP mit einem Preis von 3 Millionen aber teuer eingekauft. Fakt ist zudem, dass der Sachverhalt zu anderen öffentlichen Stellplätzen nicht identisch ist. Der Unterschied ist, dass bei anderen öffentlichen Stellplätzen die Einnahmen wieder an die Stadt – also an den Steuerzahler – zurückfließen und die Stadt Eigentümer der Plätze ist und bleibt. Fakt ist auch, dass der BVP seit mehren Jahren kritisiert, dass die Stadt für die Parkraumbewirtschaftung Gebühren in den Ortsteilen Brauweiler, Sinnersdorf und Stommeln erhebt und er hat hierzu bereits entsprechende Anträge gestellt, die leider von Schwarz/Grün abgelehnt wurden. Nur eine Abschaffung der Parkgebühren trägt unseres Erachtens zu einer Belebung dieser Ortsteile bei und schützt vor weiterem Leerstand. Brauweiler sollte es uns wert sein, dass wir uns alle im Interesse der Einzelhändler, die weiß Gott schon genug Einbußen erlitten haben, und der Bürgerinnen und Bürger, die sich weiterhin einen attraktiven Ortskern wünschen, für kostenlose Stellplätze einsetzen.
    Mit bürgerfreundlichen Grüßen
    Birgit Liste-Partsch
    (BVP)

  • Faktenlieferant:

    „leider kann ich Sie nicht mit Namen ansprechen, da Sie es vorziehen, sich hinter einem Pseudonym zu verstecken“
    Kommt es nicht auf die Fakten Argumente an. Ist denn wichtig, wer die benennt?

    „Fakt ist, dass der Eigntümer die laufenden Kosten trägt, die Stellplätze bleiben ja schließlich in seinem Eigentum. Lediglich die Nutzungsrechte lässt er sich mit satten 3 Millionen vergüten und darf zusätzlich die Einnahmen aus den Parkgebühren einstreichen.“
    Jetzt müsste man schon wissen, ob die laufenden Kosten der Tiefgarage größer oder kleiner als die Parkgebühren sind.

    „Fakt ist zudem, dass der Sachverhalt zu anderen öffentlichen Stellplätzen nicht identisch ist. Der Unterschied ist, dass bei anderen öffentlichen Stellplätzen die Einnahmen wieder an die Stadt – also an den Steuerzahler – zurückfließen und die Stadt Eigentümer der Plätze ist und bleibt.“
    Haben die Steuerzahler denn etwas von den Einnahmen, die zurückfliessen? Ist (ihnen) bekannt, ob die Parkgebühren die Unterhaltungskosten oder Gewinn entsteht? Also da, wo Parkgebühren erhoben werden.
    Als diese anderen öffentlichen Parkplätze gebaut wurden, hat die der Bürger doch auch gezahlt. Und zahlt, wenn er da parkt, also auch doppelt.

  • Ernst Mayer:

    Kölsches Prinzip: Man kennt sich, man hilft sich. 🙂

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