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Ultranet-Vorhaben: „Eine Befriedung der Situation ist mit vergleichsweise einfachen Mitteln möglich“

Landtagsabgeordnete Romina Plonsker und Ralph Bombis sprechen sich für Verschwenkung der Wechselstrom-Bestandstrasse in Pulheim-Geyen aus

Nach der öffentlichen Auslegung der Unter­lagen im Rahmen der Bundesfachplanung zum Vorhaben 2, besser bekannt als „Ultranet“, auf dem Abschnitt von Rommerskirchen nach Weißenthurm, konnte sich die Öffentlichkeit bis zum 16. April zum Verfahren äußern. Diese Gelegenheit nutzten auch die beiden Landtagsabgeordneten Romina Plonsker (CDU) und Ralph Bombis (FDP), um mit einer gemeinsamen Einwendung auf einen optimierten Trassenverlauf im Bereich Pulheim-Geyen hinzuweisen.
Dort verläuft die aktuelle Wechselstromtrasse nah am Wohngebiet. Genau diese Bestandstrasse soll laut Vorhabenträgerin, der Amprion GmbH, auch für die neue Hybridtrasse aus Wechsel- und Gleichstrom genutzt werden. Sehr zum Leidwesen der Anwohnerinnen und Anwohner, wie die beiden Landtagsabgeordneten feststellen: „Die Wohnqualität wird durch die fast 80 Meter hohen Masten reduziert. Durch eine Verschwenkung der Wechselstrom-Bestandstrasse kann man den Abstand zwischen Wohngebiet und Masten deutlich erhöhen.“
Weiter führen sie aus: „Der Bundesgesetzgeber hat das Netzausbaubeschleunigungsgesetz, kurz NABEG, im Frühjahr 2019 novelliert und explizit eine Erleichterung von Verschwenkungen der Bestandstrassen geschaffen. Diese gesetzliche Maßgabe für Bundesnetzagentur und Netzbetreiber zielt auf eine Verbesserung der Akzeptanz für den Netzausbau ab. So kann beides gelingen: die Energiewende und deren Akzeptanz bei der Bevölkerung.“
Plonsker und Bombis weisen auch auf die Problematik der Feintrassierung hin: „Trassenkorridore nach Bundesfachplanung sollen laut Bundesnetzagentur zunächst 500m bis 1.000m breite Gebietsstreifen sein. Mit der geplanten Umwandlung der Bestandstrasse wird der vom Gesetzgeber vorgesehene Ablauf umgangen.“
Für die beiden Mitglieder der NRW-Koalition sei es wichtig, „die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner nach minimalen Einschränkungen ernst zu nehmen, Entscheidungen auf der Grundlage der bestehenden Gesetze und gesetzlichen Maßgaben zu treffen sowie bei Spielräumen eine bürgerfreundliche Lösung zu finden.“
„Eine Befriedung der Situation in Pulheim-Geyen ist mit vergleichsweise einfachen, aber durchaus effektiven Mitteln möglich. Daher regen wir im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner eine Verschwenkung, insbesondere des Mastes 22, an,“ so Plonsker und Bombis abschließend.

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