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BVP beantragt Rücknahme Reinigungspflicht der öffentlichen Parkbuchten durch Anliegerinnen und Anlieger

Mit der Vorlage 297/2016 wurde seinerzeit mehrheitlich beschlossen, dass die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Parkbuchten auf die angrenzenden Anliegerinnen und Anlieger übertragen wird. Diese Änderung trat zum 01.01.2017 in Kraft. Der BVP hat schon damals gegen diese Vorlage gestimmt und ist auch heute noch der Meinung, dass die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Parkbuchten nur eine städtische Pflicht sein kann.

„Daher haben wir für den TVA am 21.09.2022 beantragt, dass die mehrheitlich beschlossene Übertragung der Reinigungspflicht der öffentlichen Parkbuchten auf die angrenzenden Anliegerinnen und Anlieger wieder zurückgenommen wird und die Reinigungspflicht zukünftig somit wieder in städtischer Hand liegt“, so Ratsmitglied und verkehrspolitischer Sprecher Sandro De Salve.
„Die von der Verwaltung angedachte Vorgehensweise hat sich als wenig praktikabel erwiesen. So müssen sich die Anwohnerinnen und Anwohner einig werden, wer wann in welchem Turnus die Reinigung der Parkflächen wahrnehmen muss. Dies kann sich manchmal als schwierig erweisen. Die Gründlichkeit dieser Reinigung hängt zudem maßgeblich von dem subjektiven Empfinden des oder der Verantwortlichen ab – ein mehr oder weniger einheitlicher Standard kann so nicht gewährleistet werden“, so De Salve weiter.

„Darüber hinaus müssen die Anwohnerinnen und Anwohner dafür sorgen, dass die Parkbuchten zum geplanten Reinigungstermin frei sind. Hier hätte es die Verwaltung verhältnismäßig leicht, in dem sie in den jeweiligen Straßen „offizielle“ Hinweisschilder aufstellt, wann die Parkbuchten gereinigt werden und dass diese zum entsprechenden Zeitpunkt freizuhalten sind. Die Verwaltung kann zudem einen festen Reinigungsturnus festlegen. All dies ist für Anwohnerinnen und Anwohner nicht oder nur sehr schwer umsetzbar. Hinzu kommt noch, dass es viele Wohnsiedlungen gibt, wo die Bevölkerung einen recht hohen Altersdurchschnitt aufweist, so dass unter Umständen körperliche Einschränkungen der Erfüllung der auferlegten Pflichten entgegenstehen.
Aus unserer Sicht ist die Rückübertragung der Reinigungspflicht an die Stadt Pulheim daher unumgänglich und sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Neufassung der Straßenreinigungssatzung umgesetzt werden“, meint die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

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