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Grundsteuer B – Einheitlicher, aufkommensneutraler Hebesatz für 2025 soll komme

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.2024 wurde beschlossen, dass in Pulheim ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer B ein einheitlicher, aufkommensneutraler Hebesatz in Höhe von 467 % zur Anwendung kommen soll. Zu Grunde lag der Entscheidung, die in der Ratssitzung am 03.12.2024 noch bestätigt werden muss, ein gemeinsamer schriftlicher Antrag der Fraktionen von CDU, WfP, FDP sowie von Bündnis 90/Die Grünen. Auch die SPD stimmte zu.

Damit halten Rat und Verwaltung Wort: Der aufkommensneutrale Hebesatz stellt sicher, dass das Aufkommen der Grundsteuer im Ganzen für die Kommune gleich bleibt – eine Erhöhung des Steueraufkommens für die Stadt erfolgt also nicht. Allerdings ist jeder Vorgang getrennt zu betrachten: In jedem Einzelfall kann der zur Aufkommensneutralität im ganzen führende Hebesatz entweder zu einer höheren, niedrigeren oder gleich bleibenden Grundsteuer führen.

Weitere Infos im Ratsinformationssystem gibt es hier.

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