Planungsrecht für Brauweiler Vereinsheime soll geschaffen werden – Bebauungsplanverfahren soll Ende des Jahres beginnen
Ein Schritt ist getan: Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung einstimmig – bei Enthaltungen – die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Sportzentrum Brauweiler vorzubereiten. Wie die Verwaltung ausgeführt hat, ist der Start des Verfahrens für Ende des Jahres 2025 vorgesehen. Mit diesem Verfahren wird der aktuelle Bebauungsplan so verändert, dass Planungsrecht für die neuen Vereinsheime des SV Grün-Weiß Brauweiler 1961 e.V. sowie des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. entsteht.
Bereits seit einigen Jahren befindet sich die Verwaltung im Austausch mit den beiden Sportvereinen. Das Umkleidegebäude, das derzeit noch am Kunstrasenplatz steht, ist sanierungsbedürftig und für die gewachsene Zahl der Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr ausreichend. Die Verwaltung hat deshalb ein Raumprogramm entwickelt, dass die sogenannte Daseinsvorsorge abdeckt und somit auch die Bedarfe durch die schulische Nutzung berücksichtigt. Für den Bau einer Umkleide, die zur Daseinsvorsorge entsteht, sind im Haushalt 2024/25 Mittel in Höhe von insgesamt 2,7 Millionen Euro eingestellt.
Die Pläne von Grün-Weiß Brauweiler sehen jedoch nicht nur den Ersatz der bisherigen Umkleide vor. Vielmehr soll ein zweigeschossiges Gebäude entstehen, das deutlich mehr Platz einnimmt als das bisherige. Es soll an der Längsseite des Kunstrasenplatzes entstehen. Somit wären Bäume auf dem begrünten Wall betroffen. Das entsprechende Vorhaben stellte Grün-Weiß Brauweiler in der Sitzung des Planungsausschusses vor und berichtete, dass die zusätzlichen Räume vom Verein finanziert würden.
Für dieses neue Gebäude besteht jedoch zum jetzigen Zeitpunkt kein Planrecht, da es komplett außerhalb des im aktuellen Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegt und auch dessen Ausmaße deutlich überschreitet. Darüber hinaus plant auch der TuS Brauweiler, im Sportzentrum Brauweiler ein eigenes Vereinsheim mit Übungsräumen zu errichten. Dies soll im vorderen Bereich unter Einbeziehung der heutigen Parkplatzfläche entstehen. Auch dafür besteht derzeit kein Planungsrecht: Für beide Vorhaben muss folglich der Bebauungsplan geändert werden.
Mit dem Beschluss des Planungsausschusses ist nun die Verwaltung offiziell damit beauftragt, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Zu einem solchen Verfahren gehören neben der Beteiligung der Öffentlichkeit auch die Erstellung notwendiger Gutachten insbesondere zum Artenschutz und zu Fragen der Lärmemission. In der Regel dauert ein solches Verfahren rund zwei Jahre. Sobald der Bebauungsplan beschlossen ist, können Baugenehmigungen erteilt und die Bauvorhaben realisiert werden.
Die Diskussion in den städtischen Gremien – der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau folgen noch Sitzungen des Umweltausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses – war ausgelöst worden durch einen Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. In diesem war gefordert worden, das Vorhaben von Grün-Weiß Brauweiler vorzuziehen. Der TuS hatte in einem Schreiben auf die Notwendigkeit hingewiesen, eigene Räume für den Verein zu schaffen und darum gebeten, dass beide Projekte im Blick gehalten werden. In der Abstimmung im Planungsausschuss sprach sich keine der Ratsfraktionen für den Vorschlag des Bürgerantrags aus.
Die Stadtverwaltung hat in einer ausführlichen Vorlage darauf hingewiesen, dass es keine zeitliche Verkürzung gebe, wenn der Bebauungsplan zunächst nur für ein Vorhaben geändert würde. Vielmehr müssten bei zwei getrennten Verfahren beispielsweise die notwendigen Gutachten mehrfach beauftragt werden. Deshalb spricht sich die Verwaltung für eine ganzheitliche Planung für das Sportzentrum Brauweiler aus, die auch die Pläne des TTC Brauweiler, Abteilung Tennis, umfasst und die Verkehrsbelange sowie die Stellplatzfrage berücksichtigt.
Dieser Auffassung ist der Planungsausschuss ohne Gegenstimme gefolgt. Die nächsten Beratungen stehen nun im Umweltausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss an.
(Redaktion: Wir gehen davon aus, dass vor 2035 kein Gebäude stehen wird.)