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Autorenarchiv

Freitag ist KaffeeKlatsch Tag heute mit Frau Sturm

Frau Sturm erobert die Bühnen der Welt. Was sie so besonders macht, versucht Manuel Zeh im Kaffeeklatsch herauszufinden. Auf jeden Fall hat er sie direkt danach für den 80€ Waldi Talk im Theater im Walzwerk am 7.5.25 verpflichtet
Zu hören am Freitag von 19-20 Uhr und am Sonntag von 14-15 Uhr als Wiederholung.

Klavierkabarett in der Abtei Brauweiler

Caroline Bungeroth – „Mutausbruch“ – Klavierkabarett
Samstag, 22. Februrar 2025, 20 Uhr im Kaisersaal

Erfrischend und von unglaublicher Sogkraft ist das Bühnenprogramm der Klavierkabarettistin Caroline Bungeroth. „Mutausbruch“ thematisiert den Umzug der Berlinerin nach Bern – nach immerhin 25 Jahren. So schwer kann das ja nicht sein!
Soweit die Theorie. Doch schnell prallt preußischer Großstadt-Überlebenskampf auf Schweizer Gemütlichkeit, Missverständnisse sind vorprogrammiert:
Mit dem Fahrrad auf Berlins Prenzlauer Berg kann ja nicht so viel anders sein als auf den nächsten Schweizer Berg! Oder doch?
Caroline Bungeroth besinnt sich aber auf „Ich atme ein, ich raste noch nicht aus“ und dreht am Wutausbruch, bis ein Mutausbruch draus wird. So lernt die Berliner Schnauze das „Nett sein“ von den Schweizerinnen und Schweizern.
„Mutausbruch“ bietet den Ausweg aus der Sackgasse der Wut und ermutigt, die Kurven des Lebens mit einem befreienden Lächeln zu nehmen.

Eintritt: 17 Euro – Mitglieder erhalten Rabatt, zzgl. Systemgebühren

Kartenvorverkauf
bei Reservix (www.reservix.de), allen angeschlossenen Vorverkaufsstellen (Telefon: 0761/888499-99), sowie direkt über den Ticketshop der Abtei Brauweiler (www.abteibrauweiler.reservix.de/events) und im Abtei-Shop.

Karten an der Abendkasse jeweils 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung (wenn nicht ausverkauft)
Abtei-Shop, Ehrenfriedstr. 19, 50259 Pulheim, Tel: 02234 98 54-212
Öffnungszeiten: Di –So 11-17 Uhr

Ortsmitte Brauweiler – Neues Parkplatzkonzept

Die Verwaltung hat einen neuen Entwurf zur Verbesserung der Parksituation in Brauweiler vorgelegt. Dadurch könnte die Anzahl der kostenfrei zur Verfügung stehenden Parkplätze rund um den Guidelplatz mehr als verdoppelt werden.

Die Konzeption der Verwaltung sieht vor, dass die im Eigentum der REWE Markt GmbH befindlichen Kundenparkplätze zukünftig öffentlich genutzt werden können. Die besagte Fläche bietet Platz für bis zu 50 Pkw. Im Gegenzug erhält die REWE Markt GmbH die Erlaubnis, auf der öffentlichen Verkehrsfläche an der Kaiser-Otto-Straße gegenüber dem Markteingang eine Einkaufswagenbox zu errichten. Um den Kundinnen und Kunden den Zugang zum Parkplatz zu erleichtern, ist zudem die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Kaiser-Otto-Straße vorgesehen. Bei Umsetzung belaufen sich die Kosten für diese Maßnahmen auf rund 5.000 Euro und werden durch die REWE Markt GmbH übernommen.

Darüber hinaus wurde ein Plan zur Umgestaltung des Fußgängerzonenbereichs zwischen dem Guidelplatz und der Kaiser-Otto-Straße erarbeitet. Hierbei bleibt einerseits der ursprüngliche Gedanke einer Fußgängerzone weitestgehend erhalten, gleichzeitig könnten aber auch neue Stellplätze geschaffen und eine Fahrradabstellanlage platziert werden. Der geschätzte Kostenaufwand für die Umgestaltung liegt bei rund 8.000 Euro.

In ihrem Entwurf spricht sich die Verwaltung außerdem dafür aus, den öffentlichen Parkplatz an der Langgasse aus der gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung herauszunehmen. Dadurch würde sich das Angebot an kostenfreien Parkplätzen im Brauweiler Zentrum zusätzlich um 34 Stellflächen erhöhen.

Für die Nutzung aller Parkflächen empfiehlt die Verwaltung eine einheitliche Gestaltung der Parkregelungen. Es soll eine Parkscheibenpflicht mit einer Parkdauer von maximal zwei Stunden, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr mit Ausnahme von Feiertagen angeordnet werden.

Wenn der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr der Verwaltung folgt, wären im Brauweiler Ortskern statt 56 in Zukunft 140 Parkplätze kostenfrei und öffentlich nutzbar. „Dies wäre eine gute Lösung, um die Parksituation in der Brauweiler Ortsmitte zu verbessern“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler.

Bürgerhaus Sinthern – Ein Ort, der verbindet“

Es muss nicht immer eine neue, kostspielige Idee sein, um ein Dorf lebendig zu halten. Manchmal genügt es, vorhandene Räume neu zu denken und sie mit Leben zu füllen. Das Bürgerhaus in Sinthern, aktuell für geflüchtete Menschen ein wichtiger Zufluchtsort, soll auf Antrag der Fraktion BVP, nach dem Ende dieser Übergangsphase, wieder zu dem werden, was es früher einmal war: Ein Bürgerhaus, ein lebendiger Treffpunkt für alle Generationen.

„In Sinthern gibt es keinen richtigen Ort mehr für den Austausch“, erklärt Birgit Liste-Partsch. „Das Bürgerhaus könnte genau der Ort sein, der uns alle wieder zusammenbringt. Die Vision für das Bürgerhaus ist klar: Ein Treffpunkt, der die Menschen im Ort vereint – unabhängig von Alter, Herkunft oder Interessen“, so Liste-Partsch weiter.

Ein solches Zentrum könnte auch den zahlreichen Vereinen in Sinthern zugutekommen. So etwa der Maigesellschaft Weißer Flieder, die seit 90 Jahren aktiv das Brauchtum und die Gemeinschaft im Ort pflegt. Trotz ihrer langen Geschichte muss die Gesellschaft ihre Versammlungen immer wieder in Gaststätten abhalten, was ihre Arbeit erschwert. Mit dem Bürgerhaus könnte ein dauerhafter Ort für solche kulturellen und sozialen Treffen entstehen – ein Platz, an dem Traditionen gelebt und neue Ideen entwickelt werden können.

„Wir hoffen sehr, dass unser Antrag von allen Seiten breite Unterstützung findet“, so Liste-Partsch weiter. „Denn, es geht nicht um parteipolitische Interessen, sondern um die Zukunft und das Miteinander in Sinthern.“

Rat – Nachtragsstellenplan einstimmig beschlossen – Ratsmitglied Claudia Wrede verabschiedet

Mit Wirkung zum 5. Februar 2025 hat Claudia Wrede ihr Ratsmandat niedergelegt. In der Ratssitzung am Dienstag, 4. Februar 2025, ist sie nach über 25 Jahren im Rat der Stadt Pulheim von Bürgermeister Frank Keppeler offiziell verabschiedet worden. Bereits seit 1999 war die praktizierende Landwirtin für die CDU – jeweils immer direkt gewählt – im Rat der Stadt Pulheim. Sie wirkte als stellvertretende Vorsitzende im Planungsausschuss sowie als Mitglied im Umweltausschuss und war zuvor unter anderem auch im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr aktiv. Bürgermeister Keppeler dankte Claudia Wrede für ihr langjähriges Mitwirken im Rat der Stadt Pulheim und insbesondere für ihren Einsatz für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Stommeln und Stommelerbusch.

Änderung der Baumschutzsatzung
In der Ratssitzung am vergangenen Dienstag hat der Rat der Stadt Pulheim wichtige Entscheidungen getroffen. So wurde unter anderem eine Änderung der Baumschutzsatzung beschlossen. Wesentliche Neuerungen bestehen insbesondere darin, dass zukünftig auch Obstbäume – ausgenommen bleiben Erwerbsobstbäume – ab einem gewissen Stammumfang und Abstand zu Wohngebäuden unter den Schutz der Satzung fallen. Das gleiche gilt für Kiefern, Eiben und Weißtannen, die fortan – anders als andere Nadelbäume – ebenfalls vom Schutz der Satzung umfasst sind.

Neue Stellen für Feuerwehr und Ordnungsamt
Beschlossen wurde auf Vorschlag der Verwaltung zudem der 1. Nachtragsstellenplan zum Doppelhaushalt 2024/2025. Dieser sieht die Einrichtung beziehungsweise Entfristung von zwei Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie mehrere neue Stellen in der Feuerwehr sowie beim Ordnungsamt vor. „Mit den einstimmig getroffenen Beschlüssen belegen Rat und Verwaltung, welch große Bedeutung den Themen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Pulheim zukommt“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler.

Mit dem Nachtragsstellenplan und der Schaffung von drei Tagdienststellen in der Feuer- und Lehrrettungswache wird der erst im Dezember 2024 vom Rat beschlossene Brandschutzbedarfsplan konsequent umgesetzt. Zudem werden eineinhalb weitere Stellen für den Außendienst des Ordnungsamtes geschaffen. „Damit kann die seit vielen Jahren mit der Polizei bestehende Ordnungspartnerschaft im Interesse der Pulheimer Bürgerschaft weiter ausgebaut werden“, fügt Bürgermeister Keppeler hinzu.

Schwerer Verkehrsunfall zwischen Pulheim und Köln

Am Montagmittag (27.01.) wurde die Feuerwehr zu einem Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person zwischen Pulheim und Köln alarmiert. Als die ersten Retter eintrafen mussten diese feststellen, dass der Fahrer bereits verstorben war.

Kurz nach 14 Uhr wurde die Feuerwehr Pulheim zu einem Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person gerufen. Aufgrund dieser Meldung wurden durch die Kreisleitstelle ein Notarzt mit zwei Rettungswagen, als auch der Löschzug der ehrenamtlichen als auch hauptamtlichen Kräfte, alarmiert. Als die ersten Kräfte auf der Venloer Straße im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 59 eintrafen, fanden diese einen PKW zwischen zwei Bäumen im rechten Straßengraben (in Fahrtrichtung von Köln nach Pulheim) nach einem Alleinunfall vor. Ersthelfer hatten den zunächst seitlich liegenden verunfallten Kleinwagen, der zuvor noch einen Baum touchiert hatte, auf die Räder gestellt, um so an den Fahrer, der sich alleine in dem Fahrzeug befand, heranzukommen.
Der Notarzt konnte aber nur noch den Tod des Fahrers feststellen, wobei wohl ein internistischer Notfall für den Unfall und den Tod des Fahrers ursächlich war.
Da die Person in dem Fahrzeug nicht eingeklemmt war, konnte der ehrenamtliche Löschzug noch vor Eintreffen an der Unfallstelle seinen Einsatz abbrechen. Die Arbeit der Feuerwehr unter Einsatzleitung von Brandamtsrat Frank Blankenstein, der mit elf Kräften und drei Fahrzeugen vor Ort war, beschränkte sich im Wesentlichen auf die Sicherung des Brandschutzes, austretender Betriebsmittel als auch – gemeinsam mit der Polizei – der Unfallstelle. Während der Maßnahmen der Feuerwehr und der Unfallaufnahme durch die Polizei blieb die Venloer Straße mehrere Stunden gesperrt.

Berufsmesse an der Gesamtschule Pulheim

Am 06.02.2025 findet wieder die alljährliche Berufsmesse der Gesamtschule Pulheim statt.
In diesem Jahr präsentieren sich über 100 Betriebe und Institutionen und stehen den Messebesucher*innen für Fragen rund um Praktika, betriebliche Ausbildungen oder Studiengänge zur Verfügung. Damit hat sich die Anzahl der Aussteller in den letzten beiden Jahren nahezu verdoppelt.
Inzwischen ist beinahe jedes Berufsfeld vertreten und die Berufsmesse der Gesamtschule Pulheim steht allen Schülerinnen und Schüler des Pulheimer Stadtgebietes sowie den umliegenden Kommunen offen.
Die Berufsmesse wird um 17 Uhr von Bürgermeister Frank Keppeler eröffnet. Kommen Sie gerne vorbei! Der Eintritt ist frei und für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Der LVR verlässt X

Der Verwaltungsvorstand des LVR beschließt Verlassen der Plattform X / LVR reagiert auf Entwicklung der Plattform als Forum für die Verbreitung extremistischer Positionen
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) verlässt nach 13 Jahren die Plattform X (ehemals Twitter). Das hat der Verwaltungsvorstand des LVR in seiner Sitzung vom 20.01.2025 beschlossen. Die Entscheidung ist das Ergebnis eines fortlaufenden Abwägungsprozesses zwischen eigenen kommunikativen Aufgaben, zielgruppenseitiger Akzeptanz und plattformspezifischen Entwicklungen. Der LVR reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung von extremistischen und demokratiefeindlichen Positionen auf der Plattform, die im Widerspruch zu den Werten des LVR stehen.

Mit dem Verlassen der Plattform X setzt der LVR ein Zeichen für eine werteorientierte Kommunikation. Der Fokus liegt weiterhin darauf, transparente Informationen bereitzustellen und den Dialog mit der Öffentlichkeit über verlässliche Kanäle zu fördern. Dabei bleibt die Erreichbarkeit für die Zielgruppen ein zentrales Anliegen des LVR. Vielfalt, Meinungsfreiheit und ein respektvolles Miteinander sind essenzielle Prinzipien, die auf der Plattform nicht mehr gewährleistet sind.

Grundsteuerreform – Jahresabgabenbescheide werden verschickt

Die Jahresabgabenbescheide für 2025 werden ab Freitag, 24. Januar 2025, verschickt. Darin ist auch die Höhe der Grundsteuer enthalten, die sich aufgrund der Grundsteuerreform verändert hat. Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung im Dezember 2024 für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 467 Prozent beschlossen. Dies ist einer der niedrigsten Hebesätze für die Grundsteuer B im Rhein-Erft-Kreis. Zuvor lag der Hebesatz bei 555 Prozent.

Der nun gültige Hebesatz entspricht dem vom Land Nordrhein-Westfalen übermittelten aufkommensneutralen Hebesatz, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer B möglichst unverändert bleibt. Ob sich die zu zahlende Grundsteuer für die einzelne Bürgerin beziehungsweise den einzelnen Bürger erhöht oder verringert, hängt vom Grundsteuerwert ab, den das Finanzamt für ein Grundstück festlegt.

Einwendungen, die diesen zugrundeliegenden Grundsteuerwert oder generell die vom Finanzamt festgestellten Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuerwertbescheid beziehungsweise -messbescheid des Finanzamtes) betreffen, sind nicht durch Widerspruch bei der Stadt Pulheim, sondern unmittelbar beim Finanzamt Bergheim durch Einspruch vorzubringen. Diesbezügliche Widersprüche bei der Stadt wären erfolglos und zurückzuweisen. Zudem besteht die Zahlungspflicht trotz eingelegtem Widerspruch fort. Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen müssten (auch bei einem eingelegten Widerspruch) kostenpflichtig angemahnt und beigetrieben werden.

Das Amt für Steuern, Zahlungsabwicklung und Vollstreckung – Steuerabteilung – steht auch in diesem Jahr für Rückfragen unter der Sammelrufnummer 02238 / 808-440 zur Verfügung. Allerdings ist aufgrund der Grundsteuerreform mit einem stark erhöhten Aufkommen an Rückfragen zu rechnen. Deshalb bittet die Stadtverwaltung um Verständnis dafür, dass Anliegen möglicherweise nicht kurzfristig bearbeitet werden können. Auf der Homepage der Stadt Pulheim ist zudem unter www.pulheim.de ein Informationsblatt mit Fragen und Antworten hinterlegt.

Um das erhöhte Aufkommen bearbeiten zu können, wird die Steuerabteilung jeweils mittwochs nicht für persönliche Gespräche oder Telefonate zur Verfügung stehen. Diese Regelung gilt befristet von Mittwoch, 29. Januar 2025, bis Mittwoch, 5. März 2025.

Bundestagswahl 2025 – Kurzer Zeitraum für die Briefwahl

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfinden. Die Wahlbenachrichtigungen werden am Mittwoch, 22. Januar 2025, an die Bürgerinnen und Bürger versandt.

Wer die Briefwahl nutzen möchte, sollte die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen. Dies kann ab sofort schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gewünschter Versandadresse per E-Mail an wahlen@pulheim.de oder über das Online-Formular auf der städtischen Homepage unter Briefwahl | Stadt Pulheim erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich (AdR.: das wird wohl kaum stimmen. Wenn etwas per E-Mail geht, dann erst recht per Telefon. Eine E-Mail ist leichter zu fälschen.).

Da die Stimmzettel voraussichtlich erst ab Montag, 10. Februar 2025, im Rathaus für die Zustellung an die Bürgerinnen und Bürger vorliegen werden, gibt es dieses Mal nur einen kurzen Zeitraum für die Briefwahl. Deshalb sollten Briefwählerinnen und Briefwähler nach Erhalt der Briefwahlunterlagen diese so schnell wie möglich wieder zurückschicken, damit die Stimmen rechtzeitig eingehen.

Im Wahlbüro im Rathaus (Raum 0.46) kann die Briefwahl voraussichtlich ab 10. Februar 2025 zu den Öffnungszeiten vorgenommen werden: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, montags, dienstags und mittwochs von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr.

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2025 1. Halbjahr als Download.

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