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Archiv für die Kategorie „Corona“

Aktuelle 7-Tages-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis

Der Inzidenzwert im Kreisgebiet lag mit Stand von gestern (08.02.2022, 17 Uhr) bei 1.584,5.
Wie ersichtlich spielt sich das Infektionsgeschehen weiterhin insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendlichen ab. So liegt die Inzidenz in der Altersgruppe der 5 bis 9-Jährigen bei 3.321,9 und in der Altersgruppe der 10 bis 14-Jährigen bei 4.160,1. In der Tabelle sind alle Altersgruppen vom 02.02.2022 bis zum 08.02.2022 aufgelistet. (Tabelle anklicken!) In absoluten Zahlen (kumuliert) hat sich die Zahl der infizierten 5 bis 14-Jährigen von 10687 (07.02.2022) auf 11026 (08.02.2022) um 337 an nur einem Tag erhöht.

Impfaktion im Dr.-Hans-Köster-Saal: 2. Booster-Impfung für Menschen ab 70 Jahren

Bei der für kommenden Freitag, 11. Februar 2022, von 12 Uhr bis 16 Uhr im Dr.-Hans-Köster-Saal geplanten mobilen Impfaktion gibt es ein zusätzliches Angebot für Menschen ab 70 Jahren: Sie können an diesem Tag eine 2. Booster-Impfung gegen Covid 19 vornehmen lassen, wenn ihre 1. Booster-Impfung (3. Impfung) mindestens 90 Tage zurückliegt.

Neben der 2. Booster-Impfung für diesen speziellen Personenkreis, wendet sich die zweite mobile Impfaktion, die das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises in Kooperation mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und der Stadt Pulheim ermöglicht, grundsätzlich an alle Impfwillige ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können Erst- und Zweitimpfungen in Anspruch nehmen, erstmalige Booster-Impfungen sind für Personen ab 16 Jahren möglich. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Kinder und Jugendliche von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Zur Verfügung stehen die Impfstoffe von BioNTech (ab 12 Jahre), Moderna (ab 30 Jahre) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahre).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Impfung von Personen aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich, für die die STIKO ebenfalls eine weitere Booster-Impfung empfiehlt, inklusive der dafür notwendigen Beratungsgespräche im ehemaligen Impfzentrum in Hürth erfolgt.

Aktion Flagge zeigen

Dansweiler Schüler- und Elternschaft zeigt Flagge und Solidarität

Foto: Larissa Lulic
Schülerinnen und Schüler der Wolfhelmschule zeigen Flagge

Morgens um 7.30 Uhr war es am 31.01.2022 etwas heller auf dem Weg zu Schule. Das lag leider nicht an den Sonnenstrahlen, sondern an den weißen Flaggen, die die Schülerinnen und Schüler und die Eltern der Wolfhelmschule mit sich führten. Die weißen Flaggen sollten nicht ein Zeichen der Kapitulation sein, sondern ein Zeichen der Solidarität mit dem gesamten Schulpersonal, welches seit Beginn der Pandemie unter erheblich erschwerten Bedingungen arbeiten muss. Maske auf, Maske aus, Distanzunterricht, Wechselunterricht, Präsenzunterricht, Einbahnstraßensystem und natürlich Schnell- und Pooltests in allen Variationen. Letzten Donnerstag Abend (27.01.2022) nach 22 Uhr bekamen die Grundschulen die Information, dass bei einem positiven Pooltest nicht die Rückstellproben per PCR-Test kontrolliert werden, sondern die Schülerinnen und Schüler am nächsten Tag in der Schule per Schnelltest in der Schule getestet werden, wenn nicht die Eltern am Tag vorher den Gang in ein Testzentrum angetreten sind. Warum das alles? Die Prioritäten werden aufgrund der begrenzten Kapazitäten der PCR-Tests anders gesetzt. Und da fallen die vielen umgeimpften Grundschulkinder leider raus. Einmal mehr ziehen die Kinder in der Pandemie den kürzeren.
Mit den weißen Fahnen soll signalisiert werden, dass sowohl die Schüler- als auch die Elternschaft sieht, unter welchen Bedingungen der Schulalltag stattfindet. Gerade die Grundschulzeit sollte nahezu unbeschwert sein und der Spaß am Lernern sollte nicht verloren gehen. Jetzt heißt es allerdings weiterhin: Zähne zusammenbeißen und hinter der Maske lächeln!

Änderung im Corona-Testverfahren an den Schulen in NRW

Angesichts des stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und den begrenzten PCR-Testkapazitäten, hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW bekannt gegeben, dass sich die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen verändert.

Grundsätzlich werden auch weiterhin in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt, allerdings ist keine Abgabe von Einzel-PCR Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen. Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.

Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests (PoC-Tests) getestet. Hierzu verfügen die Schulen nach Aussagen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen. Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.

Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett (mit Rückstellungsprobe) in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

BVP-Antrag wird umgesetzt! – PCR-Lolli-Tests in städtischen Kitas ab Anfang Februar

Erfreulicherweise setzt die Verwaltung den Antrag des BVP vom 04.01.2022 auf flächendeckende Pooltestungen mittels PCR-Lolli-Tests in städtischen Kitas ab Anfang Februar endlich um. Unter dem Druck der Öffentlichkeit und den steigenden Zahlen der Corona-Infektionen fand wohl ein Umdenken bei Verwaltung und Bürgermeister statt. Auch FDP und CDU unterstützen nun überraschenderweise öffentlichkeitswirksam die Einführung der Pooltestung, während bereits z. B die SPD früher dazu Anfragen stellte.

„Schon Anfang des Jahres war absehbar, dass das Pandemiegeschehen durch die Omikron-Variante noch einmal an Fahrt aufnehmen wird. Daher haben wir Anfang Januar sofort den Bürgermeister angeschrieben und um die Einführung der flächendeckenden Pooltestung mittels PCR-Lolli-Tests in den städtischen Kitas gebeten. Die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens hatte auch viele Eltern beunruhigt, die solche Testungen in den Kitas forderten“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Die Verwaltung hatte dazu ursprünglich eine andere Meinung und argumentierte, dass die Testungsverantwortung allein bei den Eltern läge und die Pooltestungen auch logistisch für die Stadt kaum möglich wären. Auch auf eine Erinnerung hin, erhielten wir vom Bürgermeister keine Auskunft zum Bearbeitungssachstand unseres Antrags. Nun überraschte unsere Fraktion gestern (25.01.2022) die Meldung in den sozialen Netzwerken, dass ab Anfang Februar Lolli-Tests in den Kitas durchgeführt werden sollen. Eine Rückmeldung oder Information seitens Verwaltung und Bürgermeister lag uns bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, obwohl wir die Initiatoren waren. Die mangelnde Transparenz und Kommunikation und das schleppende Agieren der Verwaltung tragen leider nicht zur Vertrauensbildung bei uns und in der Öffentlichkeit bei. Immerhin erhielten wir am späteren Abend eine kurze Mitteilung des Bürgermeisters per Mail. Wohlgemerkt nachdem der Start der Pooltestung in den Kitas bereits in den sozialen Netzwerken kursierte und online in E-Paper-Ausgaben für den nächsten Tag in kommunalen Medien zu lesen war“, so Liste-Partsch weiter.

„Leider gab es gestern auch die Meldung, dass die Labore in NRW mit den Pooltestungen in den Grund- und Förderschulen überlastet sind und die Test-Strategie so nicht weiter fortgesetzt werden kann. Was das für die Pooltestungen mittels Lolli-Tests in den Kitas bedeutet, bleibt abzuwarten“, meint Liste-Partsch.

Zusätzliche Impfaktion gegen Covid-19

Der Erfolg der Impfaktionen von Dezember und Januar, über 900 Dosen Impfstoff wurden insgesamt verimpft, ermuntert die beteiligten Mitglieder des Lions Club Pulheim die Aktion kurzfristig zu wiederholen.

Am Sonntag, dem 6. Februar 2022, von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Ort: Kath. Pfarrzentrum, Hackenbroicher Straße 7.
Keine vorherige Terminvergabe notwendig.

Die Ärzte impfen nach den Empfehlungen der STIKO, zurzeit 3 Monate nach der Grundimmunisierung. Grundimmunisierung nach 2 Mal mRNA (BioNTech, Moderna), AstraZeneca. oder Kombination dieser Impfstoffe, oder Grundimmunisierung nach einer Impfung mit Johnson und Johnson. Es werden auch Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt.
Es stehen die Impfstoffe Moderna und, vor allem für unter 30-jährige, der Impfstoff von BioNTech/Pfizer zur Verfügung.
Folgende Dokumente müssen mitgebracht werden.
Personalausweis resp. Lichtbildausweis oder Pass, und Impfausweis. Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoff und den Anamnesebogen und unterschriebene Einwilligungserklärung:

Die Abstandsregeln müssen in der Warteschlange und den Räumlichkeiten eingehalten werden.
Es sollte eine FFP2-Maske, mindestens eine OP-Maske getragen werden.
Ohne Vorlage eines Impfpasses kann nicht geimpft werden.

Kontaktnachverfolgung: Rhein-Erft-Kreis stellt auf digitale Benachrichtigungen um

Der Rhein-Erft-Kreis setzt bei der Kontaktnachverfolgung ab sofort auf digitale Mittel. Über PCR-Testung bestätigte Neuinfizierte erhalten statt eines Anrufs ab sofort im Regelfall eine SMS. Damit setzt der Kreis auf mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Wichtig: sämtliche digitalen Nachrichten erfolgen vom Absender Climedo.

Angesichts der rasant steigenden Zahl von Corona-Infizierten ändert das Gesundheitsamt den Modus der Kontaktnachverfolgung: Menschen mit einem positiven Befund werden per SMS gebeten, einem Link zu folgen und per Online-Formular ihre personenbezogenen Informationen zur Ansteckung und zum Krankheitsverlauf dem Gesundheitsamt mitzuteilen und ggf. darüber hinaus die Daten der noch nicht vollständig geimpften Haushaltsangehörigen. Das ist erforderlich, um die Erfassung von Falldaten und Meldezyklen trotz hoher Infektionszahlen weiterhin sicherzustellen. Darüber hinaus helfen diese Daten, das Infektionsgeschehen besser zu verstehen und Maßnahmen zielgenau einzusetzen bzw. umzustellen. Von der digitalen Straffung des Verfahrens erwartet das Gesundheitsamt ein effizienteres Management bei der Kontaktnachverfolgung.

Infizierte Personen sind darüber hinaus aufgefordert, eigenverantwortlich haushaltsfremde enge Kontakte über ihre Infektion zu informieren und entsprechend zum Eigen- und Fremdschutz zu sensibilisieren. Infizierte Personen und ihre nicht vollständig geimpften Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich nach der gültigen Corona Test- und Quarantäneverordnung selbstständig in sogenannte Quarantäne bzw. Absonderung zu begeben. Menschen, die in vulnerablen Bereichen arbeiten (Pflege, medizinische Versorgung) sind angehalten, sich bezüglich ihrer eigenen Infektion oder einer Infektion im eigenen Haushalt eng mit ihrem Arbeitgeber abzustimmen.

Was passiert bei einem positiven PCR-Befund?

Positive PCR-Befunde werden dem Gesundheitsamt weiterhin automatisiert von den Laboren gemeldet. Neuinfizierte erhalten vom Gesundheitsamt eine SMS an die beim Testen hinterlegte Mobilnummer oder E-Mail-Adresse, mit der Bitte, die Daten nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Gleichzeitig erhalten sie Hinweise auf die zu beachtende häusliche Quarantäne für die gesamte Haushaltsgemeinschaft sowie ein Link zur Website des Rhein-Erft-Kreises mit allen nötigen Informationen zu Quarantäne und Freitestmöglichkeiten. Die telefonische Nachverfolgung erfolgt ausschließlich nur noch in vulnerablen Bereichen: Krankenhäuser, Pflegeheime, Eingliederungshilfen.

Alle Informationen finden Sie auch im Corona-Portal des Kreises: https://www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus

 

Aktueller Stand der Impfungen im Rhein-Erft-Kreis

Im Rhein-Erft-Kreis steigt – wie in ganz Nordrhein-Westfalen – die Anzahl der Covid-Erkrankten, insbesondere bei Kindern und jungen Menschen auf einen bisher noch nicht erreichten Höchststand.
Die Omikron-Variante ist auch im Kreis vorherrschend. Die höchsten Inzidenzen von über 1.000 pro 100.000 Einwohner zeigen sich insbesondere bei den 5 bis 20-jährigen. Bislang sind 23 % der Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren im Kreis erstgeimpft und knapp 8 % verfügen über einen guten Impfschutz nach der 2. Impfung, während 66 % der 12 bis 17-jährigen schon zweimal geimpft und 13 % geboostert sind.
Bis einschließlich 20.01.2022 wurden im Rhein-Erft-Kreis 864.570 Corona-Schutzimpfungen durchgeführt. Binnen einer Woche wurden somit im Zeitraum zwischen dem 13.01. und 20.01. insgesamt etwas mehr als 16.200 Impfungen (Erst-, Zweit- und Drittimpfungen) durchgeführt.
46,66 % der Bevölkerung im Kreis hat mittlerweile eine Auffrischungsimpfung erhalten. „Wir sehen insgesamt deutlich, dass die Impfungen trotz Omikron einen guten Schutz gegen schwere Erkrankungen für sich selbst und auch für andere bieten.“ so Landrat Frank Rock. „Nutzen Sie daher weiterhin die Angebote in Praxen, bei kommunalen Impfsprechstunden in Ihrer Nähe oder im Impfzentrum, um den persönlichen Schutz vor einer Erkrankung zu stärken. “
Neben den Impfangeboten in den Arztpraxen gibt es täglich eine freie Impfsprechstunde im Impfzentrum in Hürth von 13:00 bis 20:00 Uhr für alle Altersgruppen mit der besonderen Beratungsmöglichkeit durch Kinder- und Jugendärzten vor Ort.
„Um soziale Kontakte im Alltag risikoarm zu ermöglichen, gibt es kreisweit viele Angebote zur Bürgertestung. Auch ohne Symptome können wir den Virus übertragen. Mit einer Testung, bevor Sie andere Menschen im privaten Umfeld treffen, helfen wir alle mit, um die rollende Welle mit Omikron einzugrenzen. “ ist sich Rock sicher.

Fraktion BVP beantragt Pooltestungen durch PCR-Lolli-Tests in Kitas

Die Corona-Pandemie erlebt gerade ihre vierte Welle. Durch das aktuelle Infektionsgeschehen, welches zunehmend durch die Omikron-Variante beeinflusst wird, sind auch Kinder und Jugendliche von Coronainfektionen stark betroffen. Dies stellt die Pulheimer Familien teilweise vor große Herausforderungen. Aus der Elternschaft der Kitas kommt aufgrund der sehr dynamischen Lage des aktuellen Infektionsgeschehens vermehrt der Wunsch den Einsatz von PCR-Lolli-Tests im Rahmen von Pooltestungen neben den Schulen auch in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.
Die Fraktion des BVP hat daher beantragt, dass die Stadt Pulheim zeitnah die flächendeckende Pooltestung in den städtischen Kitas ermöglicht und mit Hochdruck nach einem Labor mit entsprechender Kapazität sucht. Darüber hinaus wurde angeregt, Kontakt zu allen Kitaträgern Pulheims aufzunehmen, um eine flächendeckende Pooltestung in allen Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.

„Bisher werden die Kinder der Kindertageseinrichtungen durch zur Verfügung gestellte Antigen-Schnelltests zu Hause getestet, wobei die Durchführung freiwillig ist. Schnelltests/Selbsttests sind jedoch nicht annährend so zuverlässig wie PCR- Testungen. Ferner können die Infektionen bei einer PCR-Testung bereits in einem sehr frühen Stadium nachgewiesen und Infektionsketten so schneller entdeckt und kurzgehalten werden“, erläutert die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Wir unterstützen das Anliegen der Elternschaft. Es sollte schnellstmöglich eine Pooltestung in den Kitas erfolgen. Hierbei sollte auch die Möglichkeit mit in Betracht gezogen werden, dass das Kita-Personal bei Bedarf an diesem Testverfahren teilnimmt. Auch wenn es aktuell keinen Landeserlass zur Pooltestung in Kitas gibt und die Teilnahme ebenfalls freiwillig wäre, denken wir, dass es sowohl auf Seiten der Träger als auch auf Seiten der Elternschaft eine große Bereitschaft hierzu geben wird. Dies bestätigen auch die zahlreichen Kommunen in NRW, welche bereits Pooltestungen in den Kitas durchführen. Sollte hierzu ein Ratsbeschluss erforderlich sein, ist dieser zeitnah per Dringlichkeitsbeschluss herbeizuführen“, so Liste-Partsch weiter.

Corona-Schutzimpfungen bei der AWO in Brauweiler

In Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises bietet die AWO Brauweiler/Dansweiler am Freitag, 7. Januar 2022, zwischen 11 und 16 Uhr für alle Interessierten im Alten Rathaus in Pulheim-Brauweiler, Adenauerplatz 2, kostenlose Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus an. Es können Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren geimpft werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind Personalausweis resp. Lichtbildausweis oder Pass, Impfpass, das ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt für mRNA bzw für den Vektorimpfstoff und die Einverständniserklärung. Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren können nur dann geimpft werden, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der das Sorgerecht besitzt. Verfügbar sind Impfstoffe von Biontec, Johnson & Johnson (ab 18 J) und Moderna, die nach den Vorgaben der Ständigen Impfkommission verimpft werden. Elmar Brix, der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Brauweiler/Dansweiler sieht in dieser Aktion einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der augenblicklichen vierten Corona-Welle und der befürchteten fünften Welle durch die Omikron-Variante: „Immer mehr niedrigschwellige Impfangebote ‚um die Ecke‘ sind erforderlich, um die noch immer bestehenden Impflücken zu schließen und letztlich Gesundheit und Leben zu retten. Die AWO sieht sich hier in der Verantwortung.“

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