Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“
Nebenstelle zu
Die Nebenstelle der Einwohnermeldeabteilung im ehemaligen Rathaus in Brauweiler ist am Mittwoch, 10. April, geschlossen (normale Öffnungszeiten jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 14.30 bis 18 Uhr).
Mitteilung der BI: Bürgerbegehren Abteipassage, Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehnung unserer Initiative
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Stellungnahme erheben wir Einwände gegen die Darstellung der Verwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Vorlagen-Nr. 66/2019 der Ratssitzung am 09.04.2019:
Unser Bürgerbegehren ist zulässig. Wir appellieren an die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim, die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens festzustellen.
Sollte der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.04.2019 die Unzulässigkeit feststellen, wäre dieser Beschluss rechtswidrig.
Dies ergibt sich aus Folgendem:
1 Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss nach § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 GO NRW
Von der Verwaltung ist vom Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme zur Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens eingeholt worden. Diese Stellungnahme ist nach der Vorlage der Verwaltung eindeutig: Danach ist nach der Neufassung der insoweit maßgeblichen Vorschriften der GO NRW auch ein auf die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses gerichtetes Bürgerbegehren – wie in unserem Fall – zulässig.
Dies entspricht zudem nicht nur der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes, sondern unmissverständlich auch dem gesetzgeberischen Willen des nordrhein-westfälischen Landtages.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen in der Drucksache 15/2151 des nordrhein-westfälischen Landtages vom 08.06.2011 „Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung“ – eingebracht von der Landesregierung – zu § 26 Abs. 5 Nr. 5 GO NRW, wo es wie folgt eindeutig heißt:
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Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage
(PM) – Am Freitag, 05.04.2019 ( !!) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehung der Zulässigkeit unseres Begehrens im Ratsinfosystem für Dienstag,den 09.04.2019 (!!) eingestellt. Nur durch Zufall haben wir diese entdecken können, da wir seitens der Stadt nicht informiert wurden.
Die Beschlussvorlage ist an falschen Darstellungen kaum zu übertreffen. So wird die beschlossene frühzeitige Bürgerbeteiligung als Grund für die Unzulässigkeit des Begehrens gedeutet …. dabei ist diese ausweislich der von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen erst NACH dem Ende unseres Begehrens veröffentlicht worden (19.03.2019). Zudem könnte dann ja ein Bürgerbegehren grundsätzlich verhindert werden, wenn der Ausschuss schlicht jedes Mal die Bürgerbeteiligung mit beschließt, da wäre es ja lächerlich einfach den Willen des Gesetzgebers ad absurdum zu führen.
Zudem wird kritisiert, wir hätten in unserer Begründung einen direkten Zusammenhang mit der Baumaßnahme hergestellt. Dabei wird unser Begründungstext aus der Unterschriftenliste erst gar nicht tatsächlich zitiert. Zudem hat die Stadtverwaltung diesen Zusammenhang ja selbst hergestellt, indem sie der Beschlussvorlage, die ja VORHABENBEZOGEN ist (!!), die Planungsunterlagen des Bauträgers selber angehängt und damit veröffentlicht hat. Unsere Broschüre ist NICHT offizieller Bestandteil der Unterschriftenliste und gibt erkennbar unsere Meinung wieder, das sollte in einer Demokratie möglich sein ohne den Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen zu erwirken.
Vielmehr stellt der von der Verwaltung vorgelegte Einwand hinsichtlich der Broschüre die Meinung der Verwaltung dar und birgt selber offenbare Falschinformationen, so ist der Abriss des Gebäudes sehr wohl genehmigungspflichtig laut Bauordung NRW (ausgenommen sind nur Gebäude der Kategorie 1-3 bis 7m Traufhöhe oder technische Anlagen).
Auch wurde uns in einer Email bezüglich der möglichen späteren Löschung der Vormerkung wörtlich „man wolle sich anderen Investoren gegenüber nicht festlegen“ mitgeteilt, von einem rechtlichen Hindernis hinsichtlich des Verfahrens war uns ggb. nie die Rede. (Email-Ausdruck kann vorgelegt werden…)
Wir sind entsetzt und fühlen uns von der Verwaltung der Stadt diskreditiert und getäuscht.
Wir fordern die Bürger der Stadt Pulheim auf, am Dienstag um 18:00 Uhr die Möglichkeit, Fragen zu stellen zu nutzen, um ihre Meinung zu diesen undemokratischen Vorgängen Kund zu tun.Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage
Kreuzstraße in Sinthern gesperrt
Die Kreuzstraße in Sinthern ist vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung Pulheim bis auf weiteres für den Durchgangsverkehr gesperrt worden. Bei einem Sturm vor ca. zwei Wochen sind Schäden an einem Wohngebäude entstanden, die aus Sicherheitsgründen behoben werden müssen. Dem Hauseigentümer ist vom Bauordnungsamt zur Durchführung der Reparaturarbeiten per Ordnungsverfügung eine Frist bis Donnerstag, 11. April, gesetzt worden. Anschließend droht ein Zwangsgeld. Verkehrsteilnehmer werden über die Brauweiler Straße und Martinstraße umgeleitet.
Schwarz-grüne Mehrheitskoalition und FDP erlauben weitere Verwendung von Glyphosat
Schwarz-grüne Mehrheitskoalition und FDP erlauben weitere Verwendung von Glyphosat, Totalherbiziden und Neonikotinoiden auf verpachteten städtischen Ackerlandflächen!
In der Sitzung des Umweltausschusses am 27.03.2019 stimmten die schwarz-grüne Mehrheitskoalition und die FDP für die Beschlussvorlage der Verwaltung, die die weitere Verwendung von Glyphosat, Totalherbiziden sowie Neonikotinoiden auf verpachteten städtischen Ackerlandflächen erlaubt. Ein Bürgerantrag vom Dezember 2017 zum Verzicht auf eben diese Ackergifte auf verpachteten städtischen Pachtflächen wurde abgelehnt. Lediglich bei der Pachtvergabe soll ein Verzicht auf diese Ackergifte durch ein Punktesystem positiv bewertet werden.
„Die Entscheidung von CDU, Grünen und FDP, Glyphosat und andere Herbizide/Pestizide auf städtischen Ackerflächen weiter zuzulassen, ist in unseren Augen mehr als bitter. Gerade von den Grünen hätten wir hier eine klare und deutliche Haltung erwartet! Sprechen sich doch die Grünen im Bund ganz klar gegen die Verwendung von Glyphosat aus. Aber anscheinend haben sie sich und ihre Ziele in der Koalition mit der CDU komplett aufgegeben. Ein Bonuspunkt, der bei einem Verzicht auf Glyphosat und andere Herbizide/Pestizide bei einer Bewerbung positiv berücksichtigt wird, kann sicherlich nicht als politischer Erfolg gewertet werden“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Der BVP hat gegen die Beschlussvorlage der Verwaltung gestimmt, da uns ein absolutes Verbot der genannten Ackergifte auf den verpachteten Ackerlandflächen der Stadt Pulheim wichtig ist und wir unsere Verantwortung für den Schutz und das Wohl der Bevölkerung und der Umwelt in Pulheim ernst nehmen. Glyphosat z. B. schadet der biologischen Vielfalt, weil durch die Anwendung Lebensräume zerstört und Nahrungsketten unterbrochen werden. Es ist mitverantwortlich für Bienen- und Insektensterben. Es schadet Böden und Gewässern und somit letztendlich uns Menschen, weil es in unserer Nahrung und so auf unseren Tellern landet. Höchstwahrscheinlich ist es sogar krebserregend“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Im Liegenschaftsausschuss am 11.04.2019 und im Haupt- und Finanzausschuss am 14.05.2019 steht das Thema erneut zur Abstimmung auf der Tagesordnung. Bürgerinnen und Bürger haben dort, oder auch im Vorfeld bei Gesprächen mit ihren politischen Vertretern, die Möglichkeit ihre Meinung zu äußern und so ggf. noch Einfluss auf die Abstimmung zu nehmen“, so Liste-Partsch weiter.
Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler übergibt Unterschriften

Dr. Amadeus Franke und Getrud Kirchartz-Weber als Vertretungsberechtigte der Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler überreichen Bürgermeister Frank Keppeler
die Unterschriften.
Das Bürgerbegehren Abteipassage Brauweiler ist am 20. Dezember 2018 angezeigt worden. Die Sechswochenfrist, bis zu der das Bürgerbegehren eingereicht werden muss, läuft am Donnerstag, 14. März, ab. Sechs Prozent der Wahlberechtigten müssen unterschrieben haben (auf der Grundlage des letzten Bürgerentscheides vom 25. Juni 2017 sind das ca. 2.800 Stimmen). Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens trifft der Rat.
Bürgerbegehren
Die Bürgerinitiative Brauweiler Abteipassage hat in den letzten 6 Wochen erfolgreich mehr als 3200 Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen den Aufstellungsbeschluss des Planungsausschusses der Stadt Pulheim vom 12.12.2018 zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung des Abteipassagegebietes in Brauweiler von Pulheimer Bürgern eingesammelt. Auf Märkten, Plätzen, vor Geschäften und auf der Straße wurde mit den Bürgern diskutiert und über Vorstellungen und Wünsche bezüglich des Abteipassagengeländes in der Ortsmitte gesprochen. Dabei wurde immer wieder die mangelnde Bürgerbeteiligung und Informationspolitik der Stadt Pulheim beklagt.
An alle Unterschriftensammler, besonders auch an die vielen namentlich nicht bekannten, die die Bürgerinitiative unterstützt haben, indem sie eigenständig Unterschriften in ihrer Nachbarschaft und im Freundeskreis gesammelt haben, eine herzliches Dankeschön. Ein ganz besonderer Dank für die Leistung einer Sammlerin, die alleine mehr als 1000 Unterschriften eingesammelt hat.
Am Mittwoch, den 13.03.2019, um16.30 Uhr werden die Unterschriftenlisten Herrn Bürgermeister Frank Keppeler von Herrn Dr. Franke, einem der Initiatoren der Bürgerinitiative, übergeben. Damit wäre der erste Schritt getan, einen Bürgerentscheid zu erreichen!
Honorarkräfte gesucht
Das Jugendamt der Stadtverwaltung Pulheim sucht Honorarkräfte für die Durchführung von Veranstaltungen, Projekten und Aktionen. Konkret gesucht werden Menschen, die auf städtischen Spielplätzen Spielaktionen durchführen und in den Osterferien bei Ferienaktionen mitwirken. Die Interessenten sollten mindestens 18 Jahre alt und pädagogisch interessiert sein. Von Vorteil wäre es, wenn sie über Erfahrungen im Umgang mit Kindern verfügen würden. Es wird ein Honorar gezahlt. Weitere Auskünfte erteilt im Jugendamt, Ute Jumpertz, Telefon 02238/808490 oder E-Mail ute.jumpertz@pulheim.de.
Abtei-Passage und Rahmenplanung Brauweiler
Bürgerinformationsveranstaltung, Donnerstag, 28. März. 18 Uhr, Mensa Schulzentrum
Am Donnerstag, 28. März, 18 Uhr, lädt die Stadtverwaltung Pulheim zu einer Bürgerinformationsveranstaltung zur zukünftigen Entwicklung der Abtei-Passage und zur Rahmenplanung für die Ortsmitte Brauweiler ein. Die Veranstaltung findet in der Mensa des Schulzentrums statt.
Die Durchführung der Bürgerversammlung ist vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 beschlossen worden. Bereits in dieser Sitzung ist mitgeteilt worden, dass die Versammlung im März 2019 stattfinden wird.
Neue Broschüre: Informationen über Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen
In der Stadt Pulheim gibt es eine große Auswahl von Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen ohne Anwesenheit der Eltern. Träger sind entweder Kirchen, Wohlfahrtsverbände oder auch der Verein Spielgruppen Pulheim e.V.. Um die Eltern über das breitgefächerte Angebot zu informieren, hat das Jugendamt der Stadtverwaltung eine Broschüre neu aufgelegt, die einen Überblick über das Angebot verschafft und Ansprechpartner benennt. Die Broschüre liegt im Rathaus an der Information und im Jugendamt im Rathauscenter aus und kann auch telefonisch, Ruf 02238/808490 oder per E-Mail ute.jumpertz@pulheim.de angefordert werden.