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Wer schiebt die Schneemassen weg? Winterdienst in der Stadt Pulheim

Seit einer Stunde schneit es schon wieder, und glaubt man dem Wetterbericht, dann solle die dicken Flocken erst noch kommen. In den Zeiten, in denen Familienväter nachts um 11.00 Uhr noch mal kurz vor die Tür treten, um Schnee zu fegen und dann klopfender und schreiender Weise um Einlass begehren, weil der Rest der Familie schon im Bett liegt – jedoch nicht ohne vorher jede Tür und jedes Fenster zu verriegeln -, stellt sich die Frage nach dem Winterdienst nicht nur in jeder Beziehung sondern ganz generell.Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Winterwartung auf vielen Straßen komplett auf die Grundstückseigentümer übertragen ist. Daher müssen von ihnen nicht nur die Gehwege, sondern auch die Fahrbahnen entlang der Grundstücke von Schnee und Eis befreit werden. Sind Grundstückseigentümer auf beiden Straßenseiten reinigungspflichtig, muss jeder Grundstückseigentümer bis zur Mitte der Fahrbahn tätig werden. Ob eine Winterwartung von der Stadt in einer Straße durchgeführt wird oder nicht können Grundstückseigentümer z.B. anhand ihres Gebührenbescheides kontrollieren. Wenn keine Straßenreinigungsgebühr erhoben wird, findet in dieser Straße keine Winterwartung statt.

Der Einsatz von Streusalz und anderen Taumitteln ist untersagt. Ihre Verwendung ist nur auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und abgängen, Gefäll- und Steigungsstrecken sowie an besonderen Gefahrenstellen oder bei Eisregen erlaubt.

Alles klar?! Dann mal frisch fromm fröhlich frei die Schieber und Besen in Anschlag gebracht.

1 Kommentar to “Wer schiebt die Schneemassen weg? Winterdienst in der Stadt Pulheim”

  • Christoph Schepers:

    Eigentümer von Straßen und Bürgersteige ist in der Regel die Stadt. Eigentlich muß die Stadt selber den Winterdienst für diese Verkehrsflächen übernehmen. Diese hat sie dann einfach auf die Grundstückseigentümer übertragen. Wobei genau genommen diese Grundstückseigentümer die Nachbarn der eigentlichen (Straßen- und Bürgersteigs-) Eigentümer sind.
    Es gibt genug Grundstückseigentümer, die nicht in der Lage sind, den Bürgersteig selber rechtzeitig zu räumen (z.B. weil er arbeiten ist, oder auch, weil er körperlich nicht dazu in der Lage ist). Von diesem Grundstückseigentümer wird dann erwartet, daß er den Winterdienst durch Dritte sicherstellt. Warum kümmert die Stadt sich nicht selber darum?
    Wie soll denn ein Grundstückseigentümer neben dem Bürgersteig auch noch eine (halbe) Straße räumen? Soll er sich ein Räumfahrzeug kaufen? Vielleicht sollte er aber auch einfach nur ein Schild aufstellen: Kein Winterdienst. Benutzung auf eigene Gefahr. Oder vielleicht sollte er einfach den Bürgersteig oder die Straße sperren…

    Und noch etwas:
    Der Einsatz von Streusalz ist untersagt.
    Das gilt natürlich nur für den Grundstückseigentümer, nicht aber, wenn die Stadt selber in der Verantwortung steht und für den Winterdienst zuständig ist. Die Stadt darf natürlich Salz streuen. Warum eigentlich?
    Es ist grundsätzlich öffentliche Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen verkehrssicher zu halten. Es wäre schön, wenn diese öffentliche Aufgabe auch von der Kommune wahrgenommen wird, anstatt sie zwangsweise auf einzelne Bürger zu übertragen.

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