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Guidelplatz Brauweiler – Das Urteil ist gesprochen

GuidelplatzAls erste Meldung aus dem Gerichtsaal des Verwaltungsgerichtes in Köln: Das Urteil ist gesprochen. Der Richter entspricht damit den Klagen der Brauweiler Bürger gegen den Bauvorbescheid und empfiehlt die Verlegung der Tiefgaragenzufahrt Guidelplatz . Das als erste Rückmeldung. Mehr in den nächsten Tagen. Das ist ein ganz schwarzer Tag für Brauweiler. Es geht weniger darum, wer recht oder unrecht hat. Die Fronten scheinen verhärtet, und es zeichnet sich kein Fortschritt ab? Gibt es denn einen Weg aus diesem Schlamassel? Ich werde nicht müde, einen Masterplan für Brauweiler zu fordern. Bevor tausende Quadratmeter Einzelhandelsfläche am Guidelplatz entstehen, wäre es an der Zeit zu fragen, ob das überhaupt noch jemand braucht? Alle städtebaulichen und verkehrlichen Fragen im Abteidorf müssen einer Lösung zugeführt werden. Dafür ist jetzt zumindest Zeit. Es sei aber allen Akteuren geraten sich zu sputen. 2010 sind die Bauzäune aufgestellt worden. Dann kam die Abrissbirne. Seitdem haben wir ein Loch in der Dorfmitte.

21 Kommentare to “Guidelplatz Brauweiler – Das Urteil ist gesprochen”

  • Guido Breunung:

    Hallo Herr Neubauer, Danke für die schnellen Informationen heute Mittag. Der Bote ist nur der Mittler.

    Da ich die Argumentationsketten der Parteien und die Konsenzmöglichkeiten nur aus Sekundärquellen kenne, verkneife ich mir „online“ einen Kommentar.

    Die Entäuschung ist groß. Vor dem Termin sind viele positive Signale gesetzt worden – auch von Stadt und unserem Bürgermeister.

    Eine Bitte wäre hier im Blog in den kommenden Tagen sachlich zu informieren, welche Optionen es denn nach dem Urteil gibt. Eine Verlegung der Einfahrt kann es doch nicht sein. Wo immer die dann wäre, dann klagt dort der Nächste.

    Wenn über den Zank der Investor abspringt, dann „Gute Nacht“, Und nur weil die Anzahl der Veranstaltungen, der Abstand der Gebäude und die Ausfahrt der Garage nicht gütlich zu regeln waren?

    Quo Vadis Brauweiler?

    Guido Breunung

  • ein Ehemaliger:

    Einerseits schade andererseits gut. Jetzt bekommen der selbstherliche Landschaftsverband, die Stadt Pulheim und die Gold-Kramer-Stiftung ihr Fett weg. Hoffentlich lernen alle Beteiligten aus dieser mißlichen Lage. Die Stadt Pulheim sollte den Guidelplatz so schnell wie möglich wieder zu einem nutzbaren Platz für die Bürger umbauen (kein Parkplatz), damit dieser Schandfleck endlich verschwindet. Den jetzt wird neu geplant und wenn es in diesem Tempo weitergeht nicht vor 2020 mit dem Bau begonnen.

    Der Masterplan für Brauweiler ist überfällig, weil alle Wege in und um Brauweiler chronisch überlastet sind. Hier ist die Stadtverwaltung gefortdert nicht nur die Entwicklung im Hauptort Pulheim im Auge zu haben, sondern auch die Ortsteile weiterzuentwickeln.

    Wacht auf und packt mal an! Dies gilt auch für Herrn Keppler (noch Bürgermeister), den mit Vorlesestunden in der Bücherstube geht es nicht voran.

  • Heiko Laskowski:

    …zuschütten, Bäume pflanzen, fertig … da gibt es zumindest eine grüne Fläche…alles ist besser als der jetzige Zustand!

    Schade für den Ort, die Menschen und das Gewerbe Vor Ort.

  • Carsten Kurz:

    …und ich freu mich schon wie Bolle auf die neuen Segnungen des Brauweiler Oberbeschwichtigers zu diesem Thema.

    Wird vielleicht Zeit, dass In der Brauweiler Ortsmitte mal ägyptisch, türkisch oder auch schwäbisch Tacheles gesprochen wird…

  • Liebe Brauweiler, liebe Pessimisten.
    Und wieder mal folgt man der Presse, die nur Negatives berichtet und die positiven Fingerzeige – auch des Gerichtes – der Bevölkerung nicht mitteilt. Es gibt – Gott sei Dank – immer noch genügend Frauen und Männer, die für Brauweiler kämpfen und es nicht einfach zuschütten möchten. Seit 36 Jahren bemühen sich engagierte Brauweiler für die Gestaltung der Ortsmitte. Wir waren noch nie so weit, wie heute. Der Investor hat einen gültigen Vertrag über die Bebauung und wird diesen auch erfüllen. Das VG Köln hat Änderungen gefordert, die gilt es jetzt umzusetzen. Ein Weg zurück wäre undenkbar. Leider kommen immer wieder Argumente, die längst widerlegt sind. Fragt bei den Beteiligten nach und verlasst Euch nicht auf andere!
    Viele Grüße,
    Hermann Schmitz

  • Christoph Schepers:

    Lieber Herr Schmitz,

    Und wieder mal folgt man der Presse, die nur Negatives berichtet…

    Was gibt es denn Positives zu berichten?

    positiven Fingerzeige – auch des Gerichtes –

    Und noch mal: Was gibt es denn Positives zu berichten?

    Lärmgutachten nicht ausreichend, keine Nachbarverträglichkeit der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage, das Thema Sonderveranstaltungen nicht hinreichend geklärt, Abstandsflächen nicht eingehalten. So das Gericht. (KStA vom 26.6.13)

    Der Investor hat einen gültigen Vertrag über die Bebauung und wird diesen auch erfüllen.

    Was genau steht denn in diesem Vertrag. Bis wann muß gebaut werden? Was geschieht, wenn nicht gebaut wird?

    Seit 36 Jahren bemühen sich engagierte Brauweiler für die Gestaltung der Ortsmitte.

    Aber in den letzten 36 Jahren sah es am Guidelplatz noch nie so schlimm aus wie jetzt (seit 3 Jahren).

    Wir waren noch nie so weit, wie heute.

    Oder übertrieben ausgedrückt: gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter.

    Ein Weg zurück wäre undenkbar.

    Wirklich?

    3 Jahre Guidelgrube. Da wäre jeder Schritt zurück schon ein Fortschritt.

  • kromer:

    Herr Schepers,
    Ich bin doch sehr verwundert, dass ein Mann ihres Berufsstandes sich auf Presseberichte über ein Urteil verlässt und aufgrund dieser ein Urteil spricht, statt sachliche Fakten (sprich die Urteilsbegründung) für sein Urteil heran zieht.
    Es lässt sich natürlich immer gut über andere meckern, wenn man selber nicht bereit ist, sich auch für das Gemeinwesen einzsetzen. Was haben Sie denn als BIG-Vorsitzender getan für den Guidelplatz? Darüber stand nichts in der Presse. Lag es daran, dass Sie tatsächlich nichts getan haben, oder daran dass die Presse es nicht berichtet hat/berichten wollte?
    Machen Sie sich doch einmal sachkundig, ehe Sie hier polemisch reagieren. Ich bin überzeugt, die örtlichen Ratsvertreter der CDU informieren Sie gerne und umfassend. Bedauerlicherweise kann man die Vertreter der anderen Parteien dazu in der Presse nicht wahrnehmen, warum wohl?
    Also bringen Sie sich aktiv ein und kritisieren Sie nicht nur polemisch. Kritik fällt immer dann auf fruchtbaren Boden, wenn man die Pflanze der gesähten Kritik auch pflegt und gießt, sprich sich aktiv engagiert.

  • Christoph Schepers:

    Sehr geehrter Herr Kromer,

    ich spreche kein Urteil, ich äußere meine Meinung.

    Es geht nicht um mich und auch nicht darum, was ich als BIG-Vorsitzender für den Guidelplatz geleistet oder nicht geleistet habe (Und es geht auch nicht um die Leistungen der einen oder anderen Partei – meine ich jedenfalls).

    Ich meckere weniger über andere als vielmehr über den derzeitigen Zustand.

    Und ich sehe nichts Positives zu berichten. Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren, von den örtlichen Ratsvertretern der CDU oder von wem auch immer.

    3 Jahre Guidelgrube – das ist keine Polemik, das ist grotesk.

  • Kromer:

    Sehr geehrter Herr Schepers,
    Sie zitieren doch sogar den Stadtanzeiger vom 26.06.13….. Und unterstellen in Frageform dann, dass es nichts positives zu berichten gibt.
    Natürlich meckern Sie über andere, denn der Zustand am Guidelplatz ist ja nicht ein Gott gewollter, der vom Himmel gefallen ist und plötzlich war die Grube da.
    Sie scheinen bewußt die Gründe zu ignorieren, weshalb die Grube am Guidelplatz da ist. Erst kam die Archäologen und haben gebuddelt, so dass nichts getan werden durfte. Leider kam dann kurz bevor es los gehen sollte, auf einmal Anwohner und klagten, was die Investoren darin hinderte, mit dem Bau zu beginnen.
    Wo bleibt eigentlich Ihr meckern über diese Klagen? Selbstverständlich ist es ein verbrieftes Recht, dass Bürger u.a. auch gegen Baubescheide klagen dürfen. Aber es gibt in meinen Augen auch eine Verpflichtung der Bürger gegenüber dem Gemeinwohl. Und diese Verpflichtung sehe ich nicht in einer Klage, die den Baubeginn verzögert. Wo bleibt Ihr Meckern denn hier?
    Bedanken Sie sich bei denen, die für die Verzögerungen mitverantwortlich sind.
    Statt zu meckern wären konstruktive Vorschläge angebracht, was getan werden kann, damit möglichst bald der Baubeginn am Guidelplatz erfolgen kann.
    Hier bin ich gespannt, was Sie für Vorschläge entwickeln.

  • Sven Heinemann:

    Es muss doch wohl noch gestattet sein über die aktuelle Sachlage zu „meckern“.
    Natürlich ist dieses loch nicht, wie sie es nennen:

    ein Gott gewollter, der vom Himmel gefallen ist und plötzlich war die Grube da.

    Aber es MUSS gesagt sein, das dieser Zustand einem komplett versagen aller Parteien und der Stadt geschuldet ist. Denn es kann nicht angehen das in einem Belebten Ortskern erstmal ein loch geschaffen wird, und sich erst dann mit Anwohnern, klagen und anderen Problemen beschäftigt wird !!!!!

    • Carsten Kurz:

      Wählen, Klatschen, Klappe halten, das war schon immer der Anspruch der Politiker ans Wahlvolk.

      Man wird sehen…

      – Carsten Kurz, Brauweiler

  • Christoph Schepers:

    Sehr geehrter Herr Kromer,

    ich soll über die Anwohner meckern, die geklagt haben? Warum? Weil sie Recht hatten (jedenfalls nach Auffassung des Verwaltungsgerichts)?

    Eine Verpflichtung der Bürger gegenüber dem Gemeinwohl. Große Worte.

    Meinen Sie damit, daß der Bürger rechtswidriges Handeln hinnehmen soll im Interesse des Gemeinwohls? Oder was genau meinen Sie? Die Anwohner sollen sich nicht so anstellen? Das bisschen Abstandsfläche, das bisschen Lärm?

    Für die Verzögerung verantwortlich ist doch wohl eine Planung bis an die Grenze des Machbaren und darüber hinaus. Und die Genehmigung dieser Planung. Die Anwohner wehren sich nur.

    Und die Anwohner haben auch nicht kurz bevor es losgehen sollte auf einmal geklagt. Sie haben zu dem Zeitpunkt geklagt, in dem sie klagen konnten. Das Zeitfenster für eine Klage beträgt genau 1 Monat, beginnend mit dem Erlaß (bzw. die Zustellung) des Bauvorbescheides.

    Es hätte Möglichkeiten gegeben, das alles im Vorfeld zu klären. Zum Beispiel Planfeststellungsverfahren. Oder vertragliche Vereinbarungen mit den Nachbarn im Vorfeld.

    Ich weiß nicht, ob während des Verfahrens Vergleichsverhandlungen geführt wurden, und woran sie ggf. scheiterten. Aber auch ein Vergleich während des Verfahrens wäre eine Möglichkeit gewesen.

    Ich ignoriere die Gründe, wieso die Grube da ist? Nein. Das nicht.

    Aber Sie ignorieren die Gründe, wieso die Grube immer noch da ist. Sie hätte nach den archäologischen Untersuchungen doch wieder zugeschüttet werden können. Als Zwischenlösung Asphalt drauf, ein paar Blumenkübel, ein paar Parkplätze – und dann in aller Ruhe die Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.

    Wurde aber nicht gemacht. Warum? Weil es kostet, nehme ich an.

    Sie wollen konstruktive Vorschläge von mir? Ohne daß ich Hintergrundwissen habe? Ohne daß ich genau weiß, woran ein Kompromiss zwischen Anwohnern, Stadt und Investor bisher scheitert?

    Nun denn, wie wäre es denn zum Beispiel damit:
    Die Gebäude an der Kaiser-Otto-Straße (gegenüber der Kreissparkasse) und an der Ehrenfriedstraße vor der Abtei werden abgerissen (ich glaube, sie gehören bis auf ein Gebäude der Stadt). Die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage wird parallel zur Kaiser-Otto-Straße angelegt (dort, wo jetzt noch die Gebäude stehen, gegenüber der Kreissparkasse). An der Kaiser-Otto-Straße Ecke Ehrenfriedstraße wird ein kleiner Kreisverkehr eingerichtet. Der Rest der Fläche wird begrünt.

    Welche konstruktiven Vorschläge haben Sie denn?

  • Kromer:

    @ Herrn Schepers,
    danke für die Rechtsbelehrung Herr Anwalt. Dieser hätte es aber nicht bedurft, da auch mir dieses Zeitfenster bekannt ist.
    Was die Kläger angeht, so hat der Richter in der Verhandlung einen der beiden Kläger dafür gerügt, dass er seine Klage nicht begründet hat. Zumindest das darf man wohl erwarten, wenn man gegen ein Vorhaben, von einer solchen Bedeutung wie es der Guidelplatz für Brauweiler hat, klagt. Das sehe ich auch als Verpflichtung dem Gemeinwohl gegenüber.
    Für meine Begriffe, kann man mit einem Kläger, der seine Klage nicht einmal begründet auch im Vorfeld keine sachlich zielorientierten Gespräche führen, um zu einer Kompromisslösung zu kommen. Es wurden aber breits Gespräche zwischen den Parteien geführt. Dass das Urteil jetzt erst kommt, lag schließlich am Gericht, dass den Termin für die Verhandlung verschoben hatte.
    Die von Ihnen vorgeschlagene Bebauung war ja schon einmal Gegenstand der Planungen vor Jahren. Leider fand sich damals dafür keine Mehrheit in den entsprechenden Gremien.
    Würde man diese Lösung jetzt verfolgen, würde dies eine Verzögerung bedeuten, die nicht im Interesse der Anwohner sein kann.
    Man sollte hier die Ein- und Ausfahrt vorverlegen, noch etwas vor die derzeitige Einfahrt auf den Parkplatz.
    Alles in allem kann ich auch Ihnen nur raten, versuchen Sie zu einer sachlichen Diskussion zurück zu kehren, denn die Polemik die inzwischen diese Diskussion in der Bevölkerung erreicht hat, halte ich nicht für sinnvoll, denn was geschieht, sollte der Investor die Lust verlieren? Ich denke, das können auch Sie nicht wollen.

  • Christoph Schepers:

    @ Herr Kromer

    Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht muß nicht begründet werden. Zum Glück. Zum Glück ist es bei uns so, daß nicht der Bürger begründen muß, wieso er sich gegen Handeln des Staates wehrt, wenn der Staat ihn in seinen Rechten einschränkt, sondern der Staat begründen muß, wieso er in die Rechte des Bürgers eingreift.

    Und um es einmal ganz deutlich zu sagen: die klagenden Anwohner sind nicht schuld an der Misere.

    Eine sachliche Diskussion führe ich gerne, basierend auf Fakten. Die Fakten, die ich bisher kenne, sind: 3 Jahre Guidelgrube, Bauvorbescheid (= Vorstufe zur Baugenehmigung) durch das Gericht aufgehoben, in der Bevölkerung rumort es und auch die Geschäftsleute sind unzufrieden.

    Gerne wiederhole ich meinen Satz von gestern morgen:

    Und ich sehe nichts Positives zu berichten. Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren, von den örtlichen Ratsvertretern der CDU oder von wem auch immer.

  • Guido Breunung:

    Hallo Brauweiler,

    besteht die Möglichkeit, dass ein Beteiligter die Urteilsbegründung anonymisiert hier postet?

    Stimmt es, dass die Stadt den Guidelplatz bereits an die Stiftung verkauft hat und somit überhaupt keinen Plan B liefern darf/muss?

    Und wenn ja, wo wird der Erlös vom Verkauf investiert?

    Wenn dem so wäre müsste kurzfristig eine einvernehmliche Lösung zwischen Stiftung und Anwohnern gefunden werden. Hier könnte der Bürgermeister vermitteln, zumal die Lösung ja planungstechnisch konform und genehmigungsfähig sein muss.

    Auf gehts Brauweiler!

    • Kromer:

      Liefern muss die Stiftung, weil sie Eigentümerin des Grundstückes ist und ja auch Bauherr ist. Die Stadt muss aber den Bebauungsplan genehmigen, denn gegen dessen Vorbescheid richtete sich ja die Klage.
      Bzgl. des Urteils ist zu prüfen, ob dieses vom Verwaltungsgericht auf der Homepage veröffentlicht wird.
      Es sind sicherlich schon Verhandlungen für eine Lösung im Gange, es gab ja wohl auch Gespräche vor dem Urteil für einen Konsenz.

  • RA Schepers:

    Hier geht es zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen inklusive der Aktenzeichen.

  • RA Schepers:

    Falls die Urteile vom Verwaltungsgericht veröffentlicht werden sollten, werden sie in der Rechtsprechungsdatenbank NRW zu finden sein. Es werden aber nicht alle Entscheidungen veröffentlicht. Und die Veröffentlichtung dauert mindestens einige Wochen, weil die Urteile vor der Veröffentlichung anonymisiert werden. Die aktuellste Entscheidung der 23. Kammer, die dort derzeit zu finden ist, ist ein Urteil vom 8.5.13.

  • Guido Breunung:

    @ Herren Kromer / Schepers: Danke für die Info.

    Das heißt:

    Variante A: Stadt legt Berufung ein; Ausgang ungewiss …

    Variante B: Stiftung, klagende Anwohner und Stadt setzen sich an einen Tisch und finden eine Lösung

    Variante C: Warten auf den Sankt-Nimmerleins-Tag …

    Ich plädiere für Variante B.

    Viele Grüße

    Guido Breunung

  • Christoph Schepers:

    JETZT gibt es etwas Positives zu berichten: Die Grube am Guidelplatz wird vorerst verfüllt.

    Vielen Dank dafür an die Verantwortlichen! 🙂

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