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Änderungsbaugenehmigung für Ansiedlung Möbelhaus Segmüller erteilt

Bezirksregierung genehmigt geänderten Flächennutzungsplan

(PM) – Für die geplante Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller im Pulheimer Gewerbegebiet Schwefelberg hat die Bezirksregierung Köln den geänderten Flächennutzungsplan genehmigt. Mit der Veröffentlichung der Genehmigung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises ist die Änderung wirksam. Zugleich wird der Bebauungsplan im Amtsblatt bekannt gemacht. Er ist damit rechtsverbindlich. Die Stadtverwaltung hat die Änderungsbaugenehmigung erteilt.

Der Umwelt- und Planungsausschuss und der Rat der Stadt Pulheim hatten den geänderten Bebauungs- und Flächennutzungsplan für die Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller im Gewerbegebiet Am Schwefelberg in Pulheim beschlossen. Die Verkaufsflächen werden verringert.
Für den Möbelbereich werden sie von 45.000 auf 43.000 m² reduziert. Der Verkaufsbereich für das zentrumsrelevante Sortiment wird von ehemals 4.500 auf 2.500 m² verkleinert. Damit wird den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes (LEP) entsprochen.
Die Stadt Pulheim hält an dem Projekt „Ansiedlung eines Möbelhauses der Firma Segmüller im Gewerbegebiet“ fest. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster im Herbst des vergangenen Jahres den Bebauungsplan Nummer 109 „Sondergebiet Möbelhaus“ außer Vollzug gesetzt hat, hatte der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 25. Februar 2014 der Stadtverwaltung mit großer Mehrheit den Auftrag erteilt, zur Fortsetzung des Verfahrens noch einmal den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in einer förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auszulegen und die Stellungnahmen einzuholen. Das gleiche gilt für den Entwurf des Bebauungsplans 109 Pulheim.
Im Rahmen des Planverfahrens ist durch das Büro Stadt+Handel ein Gutachten zur städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeit des Möbelhausbauvorhabens erarbeitet worden. Das Büro hat die konkreten städtebaulichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im gesamten Einzugsbereich des Möbelhauses untersucht und bewertet. Die zu erwartende Umsatzleistung wurde anhand eines Marktanteilskonzeptes berechnet.

Die Städte Bergheim und Leverkusen hatten vor dem Oberverwaltungsgericht Münster im vergangenen Jahr geklagt. Das Gericht erklärte den Bebauungsplan für unwirksam. Das OVG Münster hatte in seinem Urteil die in einem Gutachten angenommene Flächenproduktivität in Frage gestellt. Deshalb ist für das neue Bebauungsplanverfahren vom Büro Stadt+Handel ein neues Gutachten zur städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeit des Vorhabens erarbeitet worden.
Das für die Ansiedlung des Möbelmarktes vorgesehene Grundstück im Gewerbegebiet am Schwefelberg grenzt im Norden an die Bahnlinie Köln-Mönchengladbach und im Westen an das Gelände der Feuer- und Rettungswache und des städtischen Bauhofes an.
Das Unternehmen Segmüller ist ein Familienbetrieb, der sich durch eine eigene Polstermöbelfabrikation von vergleichbaren Möbelhäusern unterscheidet. Die Pläne sehen vor, dass das Möbelhaus aus einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen sowie einem zurückgesetzten Technikgeschoss bestehen wird. Die Erschließung erfolgt über den Kreisverkehr an der Kreisstraße 6 und die Max-Planck-Straße.

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