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Pressemitteilung der Stadt Pulheim zum Guidelplatz – 37 Wohnungen, acht Ladenlokale und ein Kunsthaus werden entstehen

GuidelPlatzPlan2015
(PM) – Vor über 300 interessierten Bürgerinnen und Bürgern informierten am Donnerstag, 15. Januar, die Stadt Pulheim und die Gold-Kraemer-Stiftung im Gierden-Saal der Abtei Brauweiler über das Guidelplatz-Projekt. Die Gold-Kraemer-Stiftung plant dort als Investor den Bau eines »Inklusiven Wohn- und Kunstquartiers«. Bürgermeister Frank Keppeler, Vorstandsvorsitzender Johannes Ruland, Staatsminister a. D. Harry K. Voigtsberger, Architekt Ralph Hatzmann und der Technische Beigeordnete Martin Höschen stellten die Planungen im Detail vor. Die Teilnehmer der Bürgerversammlung hatten im Anschluss die Gelegenheit, Fragen an die Stadt und die Stiftung zu stellen. Insbesondere die Entstehung eines Kunst- und Kulturzentrums, in dem sowohl Künstler mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten können als auch alle örtlichen Vereine, Gruppierungen und Initiativen zur konstruktiven Mitarbeit eingeladen sind, fand große Zustimmung in der Bevölkerung.

„Wir sind davon überzeugt, dass am Guidelplatz etwas Zukunftsweisendes für die Bürger und die Besucher des Abteiortes entstehen wird“, so der Bürgermeister. Johannes Ruland zeigte sich zuversichtlich: „Für die Stiftung bedeutet dieses Projekt einen weiteren Meilenstein zur Erreichung unserer Ziele, inklusive gesellschaftliche Veränderungsprozesse im Ortszentrum mitzugestalten.“
Die Gold-Kraemer-Stiftung beabsichtigt in der geänderten Konzeption die Hochbebauung der Baufelder 1, 2, 3 und 4 (alt 5) umzusetzen. Die Häuser 1 und 2 sind die Kopfbauten am westlichen Rand des Guidelplatzes. Haus 3 ist der Kopfbau im Anschluss an die bereits stehenden Guidel-Arkaden. Gebäude 4 ist das Haus gegenüber der Guidel-Arkaden auf der nördlichen Seite der Platzfläche.

Entstehen werden insgesamt 37 Wohnungen, acht Ladenlokale und ein Kunsthaus sowie eine Tiefgarage mit etwa 80 Stellplätzen. Die Zufahrt ist von der Kaiser-Otto-Straße aus vorgesehen. Harry Voigtsberger, ehemaliger Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland, stellte das Kunsthaus in Gebäude 3 als „das Herzstück“ des gesamten Projektes vor. Auf 310 Quadratmetern werden dort Künstlerwerkstätten entstehen. Ein 50 Quadratmeter großes Atelier ist in Haus 2 vorgesehen. Neben Lagerflächen sind dort elf Apartments geplant. In den anderen beiden Gebäuden werden frei vermietbare, barrierefreie Wohnungen und Gastronomie (Haus 1) und Ladenlokale entstehen. Johannes Ruland unterstrich, dass die Gold-Kraemer-Stiftung zusammen mit dem Architekten die neuen Pläne nun umgehend im Detail überarbeiten werde, so dass der Bauantrag schnellstmöglich eingereicht werden könne. Die Stadtverwaltung behandle das Bauprojekt der Gold-Kraemer-Stiftung mit hoher Priorität, erklärte der Bürgermeister.

Auf den Baufeldern 5 und 6 wird die Gold-Kraemer-Stiftung keine Häuser errichten. Diese Grundstücke werden an die Stadt Pulheim zurückgegeben. Die Zu- und Ausfahrten der Tiefgarage in der Kaiser-Otto-Straße werden – im Vergleich zur bisherigen Planung – vom Nachbargrundstück abgerückt. Der Stadt Pulheim wird die Möglichkeit eingeräumt, zu einem späteren Zeitpunkt über die Zufahrt der Tiefgarage der Stiftung eine weitere Tiefgarage unter dem angrenzenden städtischen Eigentumsbereich anbinden zu können.

Sorge äußerten die Bürger und Geschäftsleute hinsichtlich der zukünftigen Parkflächen. Derzeit stellt die Gold-Kraemer-Stiftung auf dem Guidelplatz bis zum Baubeginn provisorisch kostenlos Parkflächen zur Verfügung. Bürgermeister Frank Keppeler machte deutlich, dass sich die Stadtverwaltung bereits intensiv mit diesem Thema beschäftige und nach Lösungen suche. Bevor die Gold-Kraemer-Stiftung mit der Baumaßnahme beginnt, sollen im Zentrum von Brauweiler provisorische Stellplätze entstehen. Möglich ist dies durch den Abriss mehrerer städtischer Gebäude entlang der Kaiser-Otto-Straße gegenüber der Kreissparkassenfiliale sowie durch das von der Gold-Kraemer-Stiftung zurückgegebene Baufeld. Mit dem Abbruch der Gebäude soll die Kaiser-Otto-Straße zudem eine Verbreiterung erfahren.

Der Guidelplatz soll ausgebaut und einheitlich gestaltet werden. Die Platzgestaltung wird über die Ehrenfriedstraße hinweg soweit wie möglich an das Prälatur-Gebäude der ehemaligen Abtei herangeführt. Die Belange des Denkmalschutzes werden berücksichtigt. Der Platzgestaltung liegt die »Gestaltungsvariante 5« des Stadtplanungsbüros Atelier Fritschi und Stahl zugrunde.

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2013 das veränderte Bebauungskonzept für den Bereich des Guidelplatzes und der neuen Verbindung zur Kaiser-Otto-Straße in Brauweiler beschlossen. Die Umsetzung machte detaillierte Anpassungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Gold-Kraemer-Stiftung und Stadt notwendig. Diese Anpassungsarbeiten haben sich als komplexer und langwieriger herausgestellt, als beide Seiten dies ursprünglich angenommen hatten. Sie sind nun erfolgreich abgeschlossen. In seinen Sitzungen vom 13. Mai und 4. November 2014 hatte sich der Stadtrat erneut mit der Neugestaltung des Guidelplatzes befasst und den abschließenden Vertragsdetails zugestimmt. In Bezug auf die Ehrenfriedstraße haben zahlreiche Verhandlungen und hilfreiche Unterstützungsmaßnahmen zur Lösung geführt. In Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau sowie der Denkmalbehörde des Landschaftsverbandes Rheinland haben der Bürgermeister und die Stadtverwaltung die von der Stiftung gewünschte Platzerweiterung über die Straße bis zum Prälatur-Gebäude erörtert und sich über mögliche Planungsansätze ausgetauscht. Dazu war es notwendig geworden, dass sich auch der Rhein-Erft-Kreis beteiligte. Ziel war die Herabstufung der Ehrenfriedstraße von einer Landesstraße zu einer Kreisstraße. Nach einem Gespräch beim Verkehrsministerium in Düsseldorf am 10. November 2011 konnte der Rhein-Erft-Kreis die Ehrenfriedstraße und die Mathildenstraße am 1. Juli 2013 vom Land in die eigene Baulast übernehmen.

Zu weiteren Verzögerungen war es außerdem gekommen, weil gegen den von der Stadt erlassenen Bauvorbescheid Klage erhoben wurde, die am 26. Juni 2013 vor dem Verwaltungsgericht in Köln verhandelt wurde. Zuvor geführte Einigungsgespräche mit den Klägern auf Rücknahme der Klage hatten zu keinem Ergebnis geführt. Das Verwaltungsgericht Köln hat dann festgestellt, dass der für die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern und einer Tiefgarage im Zentrum von Brauweiler erteilte Bauvorbescheid rechtswidrig ist. Dies begründete das Gericht damit, dass das von der Verwaltung beauftragte Lärmschutzgutachten insbesondere im Hinblick auf die nächtliche Nutzung der Tiefgarage Fragen offen lasse.

Unabhängig vom zunächst angestrengten Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster haben die Gold-Kraemer-Stiftung und die Stadtverwaltung ihre Gespräche stets fortgeführt und die jetzt vorliegenden Lösungen für die Umsetzung des Guidelplatz-Projektes unter Berücksichtigung der Hinweise und Verbesserungsvorschläge des Verwaltungsgerichtes Köln erarbeitet.

Bürgermeister Frank Keppeler, Vorstandsvorsitzender Johannes Ruland, Staatsminister a. D. Harry K. Voigtsberger (li.), Architekt Ralph Hatzmann (2.v.re.) und der Technische Beigeordnete Martin Höschen (re.) stellten die Planungen im Detail vor.

Bürgermeister Frank Keppeler, Vorstandsvorsitzender Johannes Ruland, Staatsminister a. D. Harry K. Voigtsberger (li.), Architekt Ralph Hatzmann (2.v.re.) und der Technische Beigeordnete Martin Höschen (re.) stellten die Planungen im Detail vor.

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