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Eilantrag der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren „Abteipassage“ vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt – BVP nimmt Stellung!

Der Eilantrag der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren „Abteipassage“ ist vor dem Verwaltungsgericht Köln ohne Erfolg geblieben. Das Gericht hat diesen am 11.06.2019 abgelehnt.

„Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wurde der Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt, weil sich das Verfahren nicht mehr im Stadium der Einleitung befunden habe. Hintergrund ist, dass gleichzeitig mit dem Beschluss der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auch der Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst wurde“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Wenn dies tatsächlich einzig und allein der ausschlaggebende Grund der Ablehnung des Bürgerbegehrens ist, so wird hier nach Ansicht des Bürgervereins die Gesetzgebung, die nämlich ausschließlich bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ein Bürgerbegehren zulässt, ad absurdum geführt. Der Verwaltung sind damit Tür und Tor geöffnet, in solchen Fällen jedes Bürgerbegehren durch die gleichzeitige Beschlussfassung auszuhebeln. Das kann in unseren Augen nicht Sinn der Gesetzgebung sein“, so Liste-Partsch weiter.

„Für uns heißt dies, dass wir künftig der Verwaltung noch intensiver auf die Finger schauen werden.
Diese Entscheidung ist auf jeden Fall ein Schlag ins Gesicht der weit über 2500 Bürgerinnen und Bürger, die wie 2015 von allen Fraktionen versprochen, ihren Ort mitgestalten wollen und mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt haben. Und irgendwie ist es auch ein Rückschlag für unsere Demokratie, wenn ein Bürgerbegehren so einfach umgangen werden kann.
Wir hätten uns gerade bei diesem sehr strittigen Bauvorhaben gewünscht, dass die Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden dürfen, ob sie wirklich einen „Mega-REWE“ und gewiss erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen in ihrem Abteiort in Kauf nehmen möchten, oder sich doch eher einen Ortskern mit einem gemütlichen Ambiente gewünscht hätten. Ein offenes Miteinander mit der Bürgerschaft sieht für uns auf jeden Fall anders aus. Gegen den Beschluss bleibt nur der Gang zum Oberverwaltungsgericht nach Münster, den die Initiative auch gehen wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Beschwerde gegen das Urteil dort Erfolg hat und das OVG die Bürgerrechte stärkt“, meint Liste-Partsch.

19 Kommentare to “Eilantrag der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren „Abteipassage“ vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt – BVP nimmt Stellung!”

  • Faktenlieferant:

    So wirklich faktenbasiert scheint mir diese Pressemitteilung des BVP nicht zu sein.

    Der Pressemeldung des Verwaltungsgerichtes Kölns unter http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/10_190611/index.php ist bspw. zu entnehmen, dass die Entscheidung am 11.6. nur den Beteiligten zugestellt, aber bereits am 29.5. beschlossen wurde.

    Es irritiert auch die Formulierung „Nach unserem aktuellen Kenntnisstand“, die wohl nicht auf wirklich gesichertes Wissen hindeutet. Dabei wirkten der Bürgerverein und die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens bei der gemeinsamen Informationsveranstaltung doch (noch?) wie eine einheitlich handelnde Gruppe.

    Warum nun von „weit über 2500 Bürgerinnen und Bürger“ die Rede ist, obwohl u.a. lt dieser Meldung https://www.brauweilerblog.de/2019/03/13/buergerinitiative-abteipassage-brauweiler-uebergibt-unterschriften/ doch rund 3.300 Unterschriften übergeben wurde, ist nicht verständlich.

    Wie in einem nur auf die Verhinderung der derzeitigen Pläne gerichtetes Bürgerbegehren Bürger ihren Ort mitgestalten können sollen, versteht wohl auch nur der Bürgerverein.

    Geradezu absurd erscheint es, wenn ein Rückschlag für die Demokratie angenommen wird, weil ein Gericht nach Recht und Gesetz entscheidet – spätestens Einwohnende in Ländern, wo dies nicht so ist, werden über die Formulierung den Kopf schütteln.

    Das es neben diesem Eilverfahren, wie in der Pressemeldung des Gerichtes ausgeführt, auch noch ein normales Klageverfahren zum Bürgerbegehren gibt, verschweigt der Bürgerverein. Vielleicht deshalb, weil das Gericht in der Pressemeldung ganz klar die Position einnimmt, das Bürgerbegehren sei unzulässig – damit ist dann im Hauptsacheverfahren wohl auch keine inhaltlich andere Entscheidung zu erwarten.

    Bemerkenswert an der ganzen Sache auch dies: im Protokoll der Ratssitzung, in der das Begehren für unzulässig erklärt wurde unter https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4350/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZarLtgEmQYFOuW_Q1MCOCdwuwHo5WDXDmWMG0bIarjbD/Oeffentliche_Niederschrift_Rat_09.04.2019.pdf, ist zu lesen, dass es einen weiteren Informationsaustausch zwischen Verwaltung und Vertretungsberechtigten gegeben habe. Leider steht dort nichts zu den Inhalten der Gespräche, so dass es wohl kein Fakt, sondern nur sehr, sehr naheliegend ist, dass bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung die Vertretungsberechtigten von der dräuenden Unzulässigkeit des Brgerbegehrens wussten.

    Dies wurde bei der Informationsveranstaltung definitiv nicht mitgeteilt – und bei Unterschriftensammlung in mindestens mehreren Fällen auch nicht.

  • Faktenlieferant:

    Zwischenzeitlich blieb die Beschwerde beim OVG gegen die Ablehnung des Eilantrages durch das VG Köln ab.

    Gestern hat das VG Köln in der Hauptsache entschieden:
    http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/23_191024/index.php

    Das Bürgerbegehren ist unzulässig. Ob die Vertretungsberechtigten gegen diese Entscheidung wiederum beim OVG Berufung einlegen (und möglicherweise das dritte Mal bestätigt bekommen, falsch zu liegen), bleibt abzuwarten.

  • Baltasar Fernandez:

    Liebe Mitbürger,
    seit 8 Monaten gibt es zum Thema der Abteipassage hier keine Infos mehr. Wo kann man sich sonst zum aktuellen Status schlau machen? Hat jemand eine Idee?

    Jeden Samstag bin ich zum Einkaufen auf dem Parkplatz und sehe das Elend und das fürchterliche „Informationsbüro“ des Investors. Dreckige Scheiben, Spinnweben und vergilbte Pläne die anmuten als ob sie aus der Entstehungszeit der Abteipassage stammen. Von den Baumstümpfen der armen Bäume will ich gar nicht mehr reden. Hier blutet einem das Herz.

    Möglicherweise laufen die Planungen in Abstimmung mit der Stadt Pulheim bereits intensiv weiter und wir Bürger bekommen Ende des Jahres(?)wieder schöne bunte Bilder erläutert. Sollte der Kreisel nicht bereits 2020 fertiggestellt sein?

    So wie hier in Pulheim- Brauweiler dieses Projekt präsentiert und aufgezogen wird, ist es nicht verwunderlich das der Investor viel Gegenwind erfährt, viele Planungsrunden drehen und damit viel Zeit, Geld und Ressourcen verbrennen wird. Ich habe wirklich das Gefühl das hier gerade etwas „anbrennt“.

    Schade das man uns eine solche Informationspolitik zumutet. Das haben wir Bürger nicht verdient. Aber bald sind ja Wahlen 😉

  • Christoph Schepers:

    Am 17.3.20 sollte eine Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster stattfinden. Dieser Termin wurde wegen Corona kurzfristig aufgehoben.

    https://www.radioerft.de/artikel/ovg-sagt-termin-zur-abtei-passage-ab-536681.html

  • Baltasar Fernandez:

    Hallo Herr Schepers,
    vielen Dank für Ihren Link und die Info. Der Termin mag zwar aufgehoben worden sein, die Arbeit hinter den Kulissen auf dem Weg zur Rechtskraft des B- Plans wird aber mit Sicherheit nicht ruhen.

    Meine Erfahrung sagt mir, dass kein Investor ein halbes Jahr oder länger die Hände in den Schoss legt und darauf wartet das sich Corona in Luft auflöst.

    Im Hintergrund wird mit Sicherheit fieberhaft an der Planung gearbeitet um bei Satzungsbeschluss startklar zu sein. Das bedeutet, dass kurz nach Satzungsbeschluss des B- Plans ein Bauantrag eingereicht werden wird um möglichst schnell nach der Baugenehmigung Bauleistungen vergeben zu können. Zu diesem Zeitpunkt hat der Investor dann so viele Kosten für Grundstück, externe Planungs- und Gutachterkosten auf der Uhr, dass er sich in gar keinem Fall auf Diskussionen einlassen oder gar von seinem Vorhaben abbringen lassen wird.

    Ich bin mir sicher das wir bald vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Dabei haben wir Bürger noch so viele Fragen. Die furchbaren Pläne am „Informationsbüro“ sind einfach ein Armutszeugnis und stehen für den geringen Respekt den der Investor uns allen widmet.

    MfG
    B.Fernandez

  • Christoph Schepers:

    Hallo Herr Fernandez,

    wenn Sie Fragen haben, dann fragen Sie doch einfach…

    • Baltasar Fernandez:

      Hallo Herr Schepers,
      eine erste ganz einfache Frage wäre, warum das Informationsbüro nicht wenigstens an einem Tag der Woche für 2 Stunden besetzt ist, und warum keine aktuellen Pläne ausgestellt werden.

      Können Sie mir das beantworten?

      MfG
      B.Fernandez

  • Baltasar Fernandez:

    Hallo liebe Mitbürger,
    auf meine Mail vom 08.07.2020 an Herrn Schepers (siehe oben) scheint vor Ort reagiert worden zu sein. Das fürchterliche „Informationsbüro“ ist nun komplett leer. Die vergilbten Pläne sind entfernt, neue Infos oder Pläne sind in diesem verstaubten ehemaligen Ladenlokal aber nicht zu sehen.

    Ein verzweifeltes Lebenszeichen der gefällten Bäume ist jedoch mit einer gewissen Freude zu verfolgen. Die Baumstümpfe sprießen mit neuen jungen Ästen und Blättern und versuchen sich ihren Standort wieder zu erobern. Es tut weh das mit ansehen zu müssen 🙁 Leider kann man hier keine Fotos einstellen.

    Bin gespannt wie es in den nächsten Wochen weitergeht !

    MfG
    B.Fernandez

    • A. de Levie:

      Hallo und guten Abend,

      meine Bitte an die GEG das sogenannte “ Infocenter“ zum Abteiquartier in Brauweiler in einem ehemaligen Ladenlokal auch als solches zu behandeln, und Entwicklungen und aktuelle Planungsunterlagen einzustellen, die verständlich sind, soll entsprochen werden. Das wurde mir von der GEG auf Nachfrage zugesagt, -warten wir es ab. Noch in dieser Woche soll da etwas passieren. Bei einem solchen für den Ort wichtigen Projekt sollte doch auch beim Investor Interesse vorliegen, die Bürger zu informieren.

  • Baltasar Fernandez:

    Hallo liebe Pulheimer,
    nach meinem Beitrag vom 27.07.20 (siehe oben) bin ich heute noch einmal zum „Informationsbüro“ der GEG Göttsch Grundstücksentwicklungs mbH & Co.KG (ehem. Laden Passman) geradelt. Weiterhin leider nur Staub und gähnende Leere.

    Auf der Hompage des Investors findet sich m.E. auch nichts aktuelles. Die dort eingestellten Pläne der KUBALUX Architekten GmbH stammen vom November 2018. Die „voraussichtliche“ Fertigstellung des Projektes wird dort noch mit 2021 angegeben. Das ist bereits in 16 !!!! Monaten. Hier der Link: https://geg-goettsch.de/abteiquartier-pulheim-brauweiler-ehrenfriedstrasse/

    Auf der Homepage der Architekten finde ich leider gar keinen Hinweis auf das Projekt in Pulheim- Brauweiler. Hier auch dieser Link: http://www.kubalux.de/projekte/

    Ich wünsche noch einen angenehmen und sonnigen Abend.

    MfG
    Baltasar Fernandez

  • Baltasar Fernandez:

    Hallo liebe Brauweiler,
    weiß jemand ob es mit dem Projekt eigentlich weitergehen soll? Nach wie vor gibt es beim Projektentwickler keine aktuellen Infos. Weder auf der Homepage, noch im sogenannten Informationsbüro vor Ort. Die Architekten haben dieses Projekt ebenfalls nicht auf Ihrer Homepage. Von der Verwaltung hört und liest man auch nichts.

    Interessiert das hier niemanden mehr?

    Ich finde es schon merkwürdig das Wochen und Monate ohne jede Information für uns Bürger ins Land gehen. Ein Bauvorhaben dieser Dimension sollte bitte nicht so stiefmütterlich begleitet werden.

    Ich rate übrigens jedem Fussgänger auf dem Bürgersteig vorsichtig zu sein. Ein alter Beleuchtungskörper hängt in ca. 7- 8m Höhe nur noch an einer Stromleitung und ist nicht mehr mechanisch befestigt. Ich hoffe das alles andere noch bis zum Abriss (wann soll das eigentlich erfolgen?) noch sicher ist.

    Allen wünsche ich ein gesundes Wochenende
    B.Fernandez

  • Baltasar Fernandez:

    Seit dem 31.10.2020 ist es jetzt wohl amtlich, dass die Bürgerinitiative gescheitert ist. Zwar will man gegen den später rechtskräftigen B- Plan erneut klagen, für das B-Planverfahren zwischen dem Investor und der Stadt Pulheim dürfte jetzt aber eigentlich nichts mehr im Wege stehen.

    Ein Restrisiko für den Investor bleibt jedoch. Immerhin wird er mehrere hunderttausend Euro in das Verfahren und die Planung investiert haben wenn er erneut beklagt wird. Ein Normenkontrollverfahren würde wieder Zeit und Geld kosten, birgt zusätzliche Planungsrisiken und hat Auswirkungen auf potentielle Mieter und Käufer die keine Rechtssicherheit haben. Und solange gammelt das alte Gebäude vor sich her 🙁

    Sehr schade für ein Vorhaben an so prominenter Stelle. Ich bin sehr gespannt wie sich Investor und Stadt jetzt positionieren.

    https://www.radioerft.de/artikel/pulheim-buergerinitiative-scheitert-mit-klage-gegen-abriss-742765.html?fbclid=IwAR0l4CvT7Aa-r2vRWJGOW4CCqs4J1Gl-K78MEwF28Xygyok1TaQP6yd3-u4

  • Faktenlieferant:

    Die Rundschau hat offenbar schon die Urteilsbegründung vorliegen und bietet mehr Informationen als Radio Erft:
    https://www.rundschau-online.de/region/rhein-erft/pulheim/pulheim-buergerinitiative-abteipassage-scheitert-vor-dem-oberverwaltungsgericht-37574708
    Demnach war die Begründung des Bürgerbegehrens einfach nicht korrekt:
    Zitat aus dem Artikel:
    „Die Bürgerinitiative habe somit mit ihrer Begründung „den Bereich der zulässigen (zuspitzenden) Wertungen, Schlussfolgerungen oder Erwartungen verlassen.“
    Nach dem Artikel will die Bürgerinitiative auch nicht mehr weiter klagen. wieder Zitat:
    „Weitere juristische Schritte werde die Initiative nicht einlegen. „Aber wir werden das Verfahren sehr kritisch begleiten.““

  • Baltasar Fernandez:

    Hier kommt selbst nach fünf Monaten Funkstille anscheinend keine aktuelle Info mehr. In den sozialen Medien wird bereits spekuliert ob das Grundstück möglicherweise nicht mehr dem Investor, der GEG Göttsch Grundstücksentwicklungs mbH & Co.KG gehört. Seitens der Stadt Pulheim ebenfalls kein Wort. Die Bernhardstrasse wird jetzt bis ins nächste Jahr umgebaut. In dieser Zeit scheint man auch nicht mit einem Abriss und einem Baugebinn der Passage zu rechnen. Wenn der Kreisel Ende 2022 fertiggestellt sein sollte, wird er nach Fertigstellung irgendeiner neuen Planung der Abteipassage saniert werden müssen. Never Ending Story. Aber der Bürgermeister hat ja fast noch die ganzen 5 Jahre Zeit uns mitzuteilen, wie er sich unseren Ortskern in Zukunft vorstellt 🙁

  • Carsten Kurz:

    Ich bin sicher, man wird die Kreiselbaustelle und den Neubau in bewährter Manier zeitlich geeignet aufeinander abstimmen. Sprich, schön der Reihe nach.
    Mit einem Tag Leerlauf dazwischen, damit man werbewirksam ein Eröffnungsbändchen durchschneiden kann.

  • Rosa S.-Dahmen:

    Was das Baugeschehen in Brauweiler betrifft, so löst offenbar ein Desaster das andere ab…. ich erinnere da nur an die Sanierung des Abteigymnasiums (über 7Jahre!!!), damals hat die Stadt Pulheim den Schülern damals ermöglicht ihre gesamte Gymnasialzeit auf einer Baustelle zu verbringen – das nennt man wohl Anschauungsunterricht. Es war aber durchaus möglich parallel dazu, innerhalb kürzester Zeit das Prestigeobjekt Köstersaal in Pulheim (2006) zu realisieren. Das nur nebenbei …
    Das nächste Glanzstück die „Platzgestaltung“ im Orteszentrum….eine Aufpflasterung der Straße, um einen einheitlichen Platz zu schaffen vor den Toren der Abtei sieht wahrlich anders aus !! Auch hier ist die Realisierung ein schlechter Witz, gefolgt von dem Bauvorhaben „Abteipassage“, wo ein Bürgerbegehren als unzulässig eingestuft ist – allein diese Formulierung ist für mich nicht verständlich …. warum ist denn die Unzufriedenheit betroffener Bürger über geplante Vorhaben unzulässig ?? Offensichtlich fehlt da die Übereinstimmung mit den Interessen der Investoren. Wofür braucht unser kleiner Ort einen Mega-RREWE ??? Neben Aldi und Lidl ist der vorhandene absolut ausreichend.
    Es scheint, als gehöre zur neuen Ortsgestaltung in Brauweiler öffentliches Grün zu reduzieren.
    Nach der Fällung der Platanen soll nun der blühende Grünstreifen in der Helmholz Straße einer Straßenbahn weichen. Wohl dem, der den Zuschlag für die Realisierung dieses Bauvorhabens erhält!
    Wieder ein Schritt weiter die ländliche Struktur unseres Ortes brachial zu zerstören, auf Kosten der Umwelt und Lebensqualität. Da gibt es mit Sicherheit sensiblere Lösungen.
    Allmählich kommt es mir vor,als würde ich vor 24 nach Schilda gezogen sein und nicht nach Brauweiler.

  • Carsten Kurz:

    Das mit dem Entwurf der Stadtbahnverlängerung durch den Park Helmholzstraße ist allerdings ein echter Kracher…

  • Manfred R:

    Der Presse war zuletzt zu entnehmen, dass im April mit dem Ausbau der Bernhardstraße begonnen werden soll.
    Auf der Veranstaltung des Bürgermeisters mit GEG Götsch wurde zugesagt, dass der Abriss der Abteipassage bis zum Beginn des Baus des Kreisels Ehrenfriedstraße, Bernhardstraße, Mathildenstraße fertig sein solle, damit der neue Kreisel dort nicht durch die Abrißarbeiten gleich beschädigt werde. Auch wurde angeführt, dass man entgegen der ursprünglichen Planung mit dem Kreisel an der Ehrenfriedstraße beginnen werde, da man gleichzeitig die Einfahrt in die Tiefgarage der neuen Abteipassage beginnen würden.

    Auf der Homepage http://www.abtei-quartier.de steht Fertigstellung 2021. Ich habe mehrfach versucht, bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Brauweiler CDU Ratsmitglied, der CDU Vorsitzenden und dem früheren CDU Vorsitzenden und heutigen Ortvorsteher in Brauweiler eine Antwort auf meine Frage zu bekommen, wann denn die Arbeiten mit Abriss etc. beginnen würde. Auch auf mehrfache Erinnerungen erfolgten bis heute keine Antworten. Bei den Kommunalwahlen hat mir der heutige Ortsvorsteher noch bei der Wahlveranstaltung mit dem Bürgermeister auf dem Guidelplatz zugesichert, dass noch in 2020 mit ersten Abrissarbeiten begonnen werden würde, bevor dann die Bernhardstraße ausgebaut werde.
    Es zeigt sich, wie wenig man den Worten der CDU Vertretern Glauben schenken darf. Die verhalten sich genauso unsäglich, wie ihre Parteifreunde in Berlin beim Thema Masken.
    Leider müssen wir noch bis 2025 uns von diesen alten Herren und wenigen Damen regieren lassen hier in Pulheim.

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