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Erörterungstermin Ultranet Abschnitt E am 15./16. September 2020 in Bonn

PBU:

Liebe Interessierte, liebe Freunde und Mitstreiter,

es ist soweit: Mit einem Vorlauf von lediglich zwölf Tagen hat die Bundesnetzagentur die Terminierung für den Erörterungstermin zum Ultranet Abschnitt E (Rommerskirchen – Weißenthurm) im Rahmen der Bundesfachplanung auf Ihrer Internetseite bekannt gegeben. Am 15. und 16. September 2020 besteht in Bonn zum einzigen und vorerst letzten Mal die Möglichkeit, unsere Einwendungen zu den Planungen der Vorhabenträgerin Amprion GmbH persönlich auszuführen und vorzutragen. Im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung konnten allein durch unseren „Online Ultranet Einspruchskonfigurator“ 1.444 Einwendungen generiert werden. Hinzu kamen unzählige persönliche Einwendungen von direkt und indirekt betroffenen Bürgern entlang der geplanten Hybridtrasse sowie die Stellungnahmen von Kommunen, Kreisen und Trägern öffentlicher Belange.
www.netzausbau.de/SharedDocs/Termine/DE/Veranstaltungen/2020/200915_ET2-E_Bonn.html

Die gute Nachricht vorab: Die Stadt Pulheim und der Rhein-Erft-Kreis unterstützen unsere Forderung nach einer alternativen, den Konflikt maßgeblich befriedenden Leitungsführung vollumfänglich. Die Pulheimer Fraktionen und die Verwaltung hatten auf unsere Initiative hin im Vorfeld bewirkt, dass die hierfür notwendige und räumlich mögliche Verschwenkung innerhalb des Trassenkorridors (bei Mitnahme der Bestandsleitungen) in die Antragsunterlagen eingebracht wurde. Nun ist es nicht nur an der Genehmigungsbehörde, diesem alternativen Plan die dringend nötige Beachtung zu schenken. Auch die Fa. Amprion kann sich ihrer Verantwortung nicht mehr entziehen, will man langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Stadt Pulheim und betroffenen Bürgern nach der möglicherweise erfolgenden Planfeststellung noch vermeiden.

Die von der Vorhabenträgerin für die Prüfung alternativer Trassenvarianten in den Raum gestellten Kriterien lauteten in vorangegangenen Erörterungsterminen wie folgt:

Technische Umsetzbarkeit
Beachtung zwingender rechtlicher Vorgaben
Vereinbarkeit mit dem Projektziel
Einhaltung von Immissionsschutz
Rücksicht auf Schutzgüter im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
Raumverträglichkeit
Sonstige öffentliche und private Belange (Forst, Landwirtschaft, Infrastrukturen, kommunale Belange, Eigentum, Kosten)

Wir sind der Meinung, dass alle oben genannten Kriterien im Ortsbereich Pulheim sogar nur dann ansatzweise gewürdigt und entsprechend den eigenen Ansprüchen umgesetzt werden können, wenn sich Netzbetreiber und Genehmigungsbehörde auf die von uns beantragte Verschwenkung einigen und diese im Rahmen der Planfeststellung genehmigt wird.

Jeder, der seinerzeit eine persönliche Einwendung unter Einhaltung der Beteiligungsfrist bis zum 16.4.2020 an die BNetzA übermittelt hatte, kann sich derzeit noch unter www.netzausbau.de/_tools/Anmeldung_AEV/etbfp_bonn150920/node.html für die beiden genannten Tage registrieren und mit Behördenvertretern und Amprion Mitarbeitern in die Diskussion einsteigen, sowie seine Kritik und Fragen vorbringen. Nach erfolgter Anmeldung wird noch im Laufe dieser Woche eine Bestätigung digital per E-Mail übermittelt. Auch die Ausstellung von Vollmachten zur Vertretung bei persönlicher Verhinderung sind möglich. Achtung: Eine schriftliche persönliche Einladung zum Termin versendet die Behörde NICHT! Bitte beachtet vor Ort die Einhaltung der Corona Hygieneschutzregeln wie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und die Einhaltung von Abständen.

Die knappe Frist, die die BNetzA zur Bekanntgabe bis zum Erörterungstermin gewählt hat, kritisieren wir gleichwohl ausdrücklich. Nur zwei Tage nach der NRW Kommunalwahl wird es für die mit dem Wahlausgang beschäftigten Verwaltungsvertreter, Bürgermeister und Landräte absehbar schwierig, sich bei den Terminen zu zeigen und klar Stellung zu beziehen. Während die Vorhabenträgerin voraussichtlich mit einer großen Anzahl von Mitarbeiten, juristischen Vertretern und dem von ihr selbst beauftragten Planungsbüro ERM GmbH wohl massive Präsenz zeigen werden, kämpfen betroffene Bürger als Arbeitnehmer stattdessen mit kurzfristig eingereichten (und im Zweifel dann abgelehnten) Urlaubsanträgen. Die Vertreter der politischen Fraktionen beklagen bereits Terminkollisionen wie z.B. zeitgleich stattfindende Ausschusssitzungen. Aus unserer Sicht kann die „Waffengleichheit“, für die die Behörde bei der Erörterung des Vorhabens eigentlich zu sorgen hat, so leider nicht gewährleistet werden.

Während die BNetzA für Orte des Ultranet Abschnitts D (RLP und Hessen) zwischenzeitlich bereits eine „Nachbeteiligung“ angekündigt hat, bei der Verschwenkungen der Leitung, die den festgelegten Trassenkorridor verlassen, erneut diskutiert werden, kann eine Berücksichtigung unserer Forderung und ein Einlenken des Übertragungsnetzbetreibers zum starken Zeichen werden: für mehr Beteiligung von Betroffenen und Transparenz bei den unzähligen Netzausbauvorhaben insgesamt.

Wir hoffen auf eine zahlreiche Beteiligung und danken vorab für Eure Unterstützung am

15. und 16.9.2020 ab 9 Uhr
(Einlass ab 8 Uhr)

im World Conference Center Bonn
Platz der Vereinten Nationen 2
53113 Bonn

Beste Grüße, Eure PBU e.V.

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