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Der Pulheimer Weg

Die Fraktion „Wir für Pulheim“ (WfP) hatte ein neues zukunftsweisendes Baulandkonzept für Pulheim und seine Stadtteile in die politische Diskussion eingebracht und dazu Eckpunkte entwickelt.
Im Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau wurde zusammen mit der CDU und der FDP ein Antrag gestellt, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine entsprechende Baulandrichtlinie zu entwickeln. Vorgegebene Eckpunkte sind u.a., dass auf neu ausgewiesenen Flächen zur Wohnbebauung im Pulheimer Stadtgebiet ein Anteil von mindestens 40% für Geschosswohnungsbau und davon wiederum je mindestens 30% für öffentlich geförderten und mindestens 20% für preisgedämpften Wohnungsbau ausgewiesen wird. Zudem soll die Geschosshöhe drei Vollgeschosse mit Staffelgeschoss nicht überschreiten. Bei der Vergabe der Wohnungen sollen in Pulheim lebende Personen möglichst bevorzugt zu berücksichtigen werden. Es soll bezahlbarer Wohnraum für alle Generationen entstehen.

Frank Sommer, Fraktionsvorsitzender der WfP, erläutert: „Für Pulheim ist dieses Baulandkonzept ein Meilenstein. Denn gerade in Pulheim fehlt es an bezahlbaren Wohnungen. Die Baulandrichtlinie soll zu einer Verbesserung der angespannten Situation am Wohnungsmarkt in Pulheim beitragen.“
Walter Lugt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Wir für Pulheim: „Das vom Rat der Stadt Pulheim beschlossene Handlungskonzept für geförderten Wohnungsbau reicht nicht annähernd aus. Einem seit Jahren steigenden Bedarf an entsprechendem Wohnraum steht ein sich permanent verringerndes Angebot gegenüber. Ziel ist es in Neubaugebieten, für Geringverdiener zusätzlichen fehlenden bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und auf der anderen Seite die Bedarfe aller Bevölkerungs- und Altersgruppen angemessen zu berücksichtigen. Wer in Pulheim arbeitet soll auch in Pulheim wohnen können.“
Der Antrag wurde im Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau mehrheitlich beschlossen. Die Zustimmung des Planungsausschusses und des Stadtrates dürfte aufgrund der diesen Antrag tragenden Mehrheit nur noch Formsache sein.

1 Kommentar to “Der Pulheimer Weg”

  • Baltasar Fernandez:

    Mich wundert es, auch nach dem Artikel im KStA vor wenigen Tagen, dass niemand sich fragt was durch diesen Antrag droht. In Pulheim würde der §34 BauGB, wonach ein Bauvorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zulässig ist, wenn es sich nach Art, Maß, Bauweise und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügt, nur noch bis maximal 3 Geschosse plus Staffelgeschoss angewandt. Unabhängig davon, ob sich für die eigentlich gewünschte „Verdichtung“ des Geschosswohnungsbaus auch höhere Gebäude herleiten liessen.

    Ein Investor wird sich sicher überlegen, ob in Anbetracht der immer weiter galoppierenden Baukosten mit solch einem Beschluss leben kann.

    Alle Kosten die er in Baugruben, Verbau, Verankerung, in Keller- und Garagengeschosse investiert, werden nur durch die Bauvolumina kompensiert, die er bauordnungsrechtlich oberirdisch genehmigt bekommt. Wenn er dann zusätzlich noch von 100 Wohnungen 40 öffentlich gefördert und preisgedämpft erstellen soll, wird die Luft bei Pulheimer Verhältnissen dünn. Wir sind nicht in den TOP 7 der Republik. Ich befürchte man hat hier nicht zu Ende gedacht.

    Einerseits „verdichten“, andererseits auf drei Geschosse „deckeln“ und das bei gleichem Versiegelungsgrad? Da sollten die Herrschaften aber noch einmal die Köpfe zusammenstecken 😉

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