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BVP-Antrag auf Rücknahme Reinigungspflicht der öffentlichen Parkbuchten soll im kommenden Tiefbau- und Verkehrsausschuss behandelt werden

Erneut befasst sich der Tiefbau- und Verkehrsausschuss mit der Reinigung der Parkbuchten durch die Anwohner. Mit einer Satzungsänderung will die Verwaltung nun die Reinigung von Längsparkplätzen weiterhin auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die Straße angrenzenden Grundstücke übertragen. Ausnahmeregelungen sollen nun bei mindestens vier zusammenhängenden Schrägparkplätzen oder vier zusammenhängenden Senkrechtparkplätzen vorgenommen werden. Die Reinigung dieser Flächen soll künftig wieder durch die Stadt erfolgen.
Die Fraktion des BVP ist nach wie vor der Meinung, dass die Reinigung der Parkbuchten nur eine städtische Pflicht sein kann, da sie aus diversen Gründen für die Anwohner nicht praktikabel ist. Dass nun bereits Ausnahmeregelungen geschaffen werden sollen, zeigt zudem wie wenig praktikabel diese Regelung ist und sorgt für eine Ungleichbehandlung der Anlieger.

„Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die Übertragung der Reinigungspflicht der öffentlichen Parkbuchten auf die angrenzenden Anliegerinnen und Anlieger generell wieder zurückgenommen wird und zukünftig wieder in städtischer Hand liegt. Dadurch, dass nun Ausnahmeregelungen geschaffen werden sollen, wird die ganze Sache nur noch undurchsichtiger und sorgt zudem für Unmut bei den Anwohnerinnen und Anwohnern, die weiter ihrer Reinigungspflicht nachkommen sollen. Anlieger haben schlicht und ergreifend nicht die „rechtlichen“ Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Parkbuchten zum geplanten Reinigungstermin frei sind. Hier hat es die Verwaltung verhältnismäßig leicht, indem sie in den jeweiligen Straßen „offizielle“ Hinweisschilder aufstellt. Auch ist eine Einigung unter den Anwohnern, wer wann und in welchem Turnus reinigt oft schwierig. Dadurch, dass nun wieder Anwohner von der Reinigung befreit werden sollen, ist der Ärger vorprogrammiert.
Aus Sicht des Bürgervereins ist die Rückübertragung der Reinigungspflicht an die Stadt Pulheim daher die logische Konsequenz und sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Neufassung der Straßenreinigungssatzung umgesetzt werden, bevor es zu weiteren Ausnahmeregelungen kommt, die für alle immer weniger nachvollziehabr sind“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

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