Parkplatzbedarf in Brauweiler: BVP beantragt, dass als Fußgängerzone deklarierte Stellplätze wieder als Parkflächen ausgewiesen werden
Der BVP hat für die Sitzung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses (TVA) am 25.09.2024 beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, die kürzlich in Brauweiler zur „Fußgängerzone“ deklarierten Stellplätze, wieder als Parkflächen auszuweisen, bis eine endgültige Parkraumlösung für den Ortsteil Brauweiler gefunden ist. Die Verwaltung wird ebenfalls aufgefordert, die Rechtmäßigkeit der bereits verhängten Bußgelder aufgrund der unzureichenden Beschilderung zu prüfen, und diese im Zweifelsfall zu erstatten.
„Vor einigen Wochen wurden in Brauweiler im Bereich des Guidelplatzes, hinter dem ehemaligen Schotteparkplatz, ca. 10 Stellplätze zur Fußgängerzone umgewandelt. Diese Maßnahme gründet sich auf einen Satzungsbeschluss, der im historischen Jahr 2011 gefasst wurde. Doch die Annahmen zur Entwicklung Brauweilers haben sich längst überholt“, erläutert die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Uns haben viele Beschwerden erreicht, die darauf hinweisen, dass die Beschilderung der neuen Fußgängerzone, insbesondere vom ehemaligen Schotterparkplatz aus, unzureichend ist. Dies führte zu einer Welle von Bußgeldern gegen Autofahrer, die die neue Situation nicht erkennen konnten. Wir möchten, dass die Verwaltung prüft, ob die Erhebung dieser Bußgelder rechtmäßig war, oder diese zurückerstattet werden müssen“, ergänzt Liste-Partsch.
Die neu ausgewiesene Fußgängerzone stellt aus Sicht des BVP keine Bereicherung dar, da sie keine angenehme Verweilqualität bietet und lediglich als Durchgang zum Guidelplatz dient. Die Verwaltung sieht das hingehen anders:
„Der Guidelplatz und die von ihm zur Kaiser-Otto-Straße führenden Erschließungs- und Platzflächen sollen als Aufenthalts- und Flanierbereiche dienen, der Fußgänger weitestgehend ungestört von PKW im „neuen“ Brauweiler Ortszentrum bummeln und sitzen können. Dabei schließt die Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ auch Freiheit von ruhendem Verkehr ein. Die Platzflächen sollen attraktiv gestaltete Aufenthaltsbereiche und keine von Autoblech zugestellte Parkplätze sein…“ (Antwort Stadtverwaltung Pulheim auf die Anfrage der BVP-Fraktion zur Einrichtung der Fußgängerzone)
Auch wenn die Verwaltung glaubt, dass die neue Fußgängerzone zum Verweilen und Flanieren einlädt, schlägt der BVP vor, dass die Brauweilerinnen und Brauweiler bis zu einer endgültigen Parkraumlösung weiterhin ihre Autos auf dieser „attraktiven“ Fläche abstellen können.