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Coronavirus-Pandemie: Aktuelle Lage in der Stadt Pulheim
Laut Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises ist die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen im gesamten Pulheimer Stadtgebiet um drei weitere Fälle auf 33 gestiegen. In häuslicher Quarantäne befinden sich unverändert 196 Menschen.
Bürgermeister Frank Keppeler hat heute erneut den Stab außergewöhnliche Ereignisse (SaE) einberufen, den er bereits vor mehreren Wochen aktiviert hatte. Dort beraten unter dem Vorsitz des Bürgermeisters die Beigeordneten der Stadt Pulheim und die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim. Bei Bedarf wird der Stab um Experten aus den einzelnen Ämtern der Verwaltung ergänzt. Während der heutigen Sitzung standen die neuen Vorgaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ebenso auf der Tagesordnung wie der Verlauf der Kontrollen von Ordnungsamt und ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr am vergangenen Wochenende.
„Es hat sich gezeigt, dass die Pulheimerinnen und Pulheimer – bis auf sehr wenige Ausnahmen – die Vorgaben einhalten und somit dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dafür danke ich allen“, sagt Bürgermeister Keppeler. Die nun geltenden Regelungen werden weiterhin von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes kontrolliert und – wenn nötig – auch sanktioniert.
Einzelhandel, Dienstleistung und Handwerk
Nach der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ dürfen folgende Handelsbetriebe weiterhin öffnen:
• Lebensmittelmärkte
• Wochenmärkte
• Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Betrieben
• Abhol- und Lieferdienste
• Getränkemärkte
• Apotheken
• Sanitätshäuser
• Drogerien
• Tankstellen
• Banken und Sparkassen
• Poststellen
• Reinigungen
• Waschsalons
• Kioske und Zeitungsverkauf
• Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
• Großhandel
Allerdings ist unter anderem festgelegt, dass sich nicht zu viele Kundinnen und Kunden gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen.
Dienstleistungen, die nahe am Kunden erbracht werden müssen, sind laut neuer Verordnung nicht mehr gestattet. Darunter fallen Friseure, Nagelstudios, Tätowierer und auch Massagesalons.
Restaurants und Speisebetriebe
Enger gefasst ist nun auch die Regelung für Restaurants und Speisebetriebe: Diese dürfen ab sofort nicht mehr betrieben werden. Allerdings ist ein Außer-Haus-Verkauf gestattet. Die Speisen und Getränke dürfen in einem Umkreis von 50 Metern um den Betrieb nicht verzehrt werden.
Pulheim hält zusammen
Um die Einkaufs- und Kulturlandschaft Pulheim zu retten, machen wir darauf aufmerksam, dass unsere Geschäfte, Vereine, Tanz- und Musikschulen, Theater und Kabaretts in Pulheim auch unter den aktuellen Umständen weiterhin ihre Mieten, Gehälter und andere Kosten tragen müssen.
Auch wenn Sie kaum auf das neue Buch Ihres Lieblingsautors warten können oder Sie einen neuen Pulli, oder die passende Dekoration für Ostern gerne jetzt schon zuhause hätten, wollen wir Sie darum bitten, kurz innezuhalten und darüber nachzudenken, ob Sie wirklich bei einem globalen Versandunternehmen bestellen möchten, oder Ihren Einkauf zurückstellen und ihn später in dem charmanten Laden bei Ihnen im Ort tätigen wollen. Vielleicht müssen Sie ja auch nicht auf den Einkauf warten. Vielleicht hat der Laden bereits ein Onlineangebot, von dem Sie bis jetzt nichts wussten. Vielleicht liefert der Laden sogar direkt aus. Vielleicht hat sich der kleine Laden auch schon eine andere kreative Lösung überlegt. Helfen Sie den lokalen Unternehmen und Vereinen durch Ihr Verhalten.
In Zeiten physischer Distanz müssen wir im Herzen zusammenrücken. Treten Sie nicht aus der Tanz- oder Musikschule, dem Sportverein oder einem anderen Verein aus. Denn wer jetzt austritt, darf sich nicht wundern, wenn das Angebot in unserer schönen Stadt kleiner und kleiner wird, bis es ganz verschwindet!
Corona-Schutzschirm für 7.000 Beschäftigte im Gastgewerbe gefordert
NGG fordert höheres Kurzarbeitergeld
Leere Hotels, geschlossene Restaurants: Das neuartige Coronavirus trifft im Rhein- Erft-Kreis die 690 Betriebe im Gastgewerbe besonders hart und damit auch die rund 7.000 Arbeitnehmer der Branche. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin – und fordert einen Corona-Schutzschirm.
„Die meisten Kellnerinnen, Köche und Hotelfachangestellten müssen jetzt zuhause bleiben. Zwar können sie Kurzarbeitergeld bekommen. Das liegt aber nur bei 60 Prozent (Eltern: 67 Prozent) des ohnehin oft geringen Einkommens. Für viele Betroffene geht das an die Existenz“, sagt Manja Wiesner von der NGG-Region Köln. Die Gewerkschaft ruft deshalb den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dazu auf, per Tarifvertrag eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergelds für die Branche auf den Weg zubringen.
Bislang habe der Dehoga dies jedoch abgelehnt, kritisiert Wiesner. „Es kann nicht sein, dass Gastwirte und Hotelbesitzer nach Milliardenhilfen vom Staat rufen, aber auf der anderen Seite ihre Beschäftigten im Regen stehen lassen.“ Ziel müsse sein, die Einbußen für Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze in der Krise zu sichern. Wie das gehen könne, hätten die Unternehmen in der Systemgastronomie (McDonald’s, Burger King, Nordsee) gezeigt. Zusammen mit der NGG hat sich die Branche am Dienstag auf eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettolohns geeinigt.
Das neue Kurzarbeitergeld wurde in der vergangenen Woche im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Danach übernimmt die Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab März die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, in denen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem sagte die Bundesregierung betroffenen Firmen großzügige Kredite zu. „Gastronomen und Hoteliers sollten einen Teil der Hilfen für die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einsetzen. Damit können auch Fachkräfte gehalten werden – die man nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder braucht“, so Wiesner.
Was Beschäftigte jetzt wissen müssen – von der Kinderbetreuung bis zur Lohnfortzahlung – hat die NGG im Netz zusammengefasst: www.ngg.net/corona
Coronavirus-Pandemie: Aktuelle Lage in der Stadt Pulheim
Die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen in Pulheim ist laut Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises auf 18 gestiegen. „Den Erkrankten wünsche ich eine baldige Genesung“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler. „Um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen, sind leider weitere Einschnitte und sogar Verbote notwendig. Bitte halten Sie sich an diese Vorgaben und meiden Sie unbedingt Treffen in Gruppen. Ich weiß, dass diese Maßnahmen unser gewohntes Leben erheblich einschränken, aber sie sind absolut notwendig“, fügt Frank Keppeler hinzu.
Informationen zur aktuellen Lage in Pulheim:
Freizeit:
Entsprechend den Weisungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen schließt die Stadt Pulheim alle Spiel- und Bolzplätze und bittet dringend alle Bürgerinnen und Bürger um Einhaltung dieser Regelung, um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen.
Außerdem müssen alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen und ähnliche Einrichtung nach den Vorgaben des aktuellen ministeriellen Erlasses schließen. Fitnessstudios müssen ihren Betrieb ebenso einstellen wie Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Bordelle. Musikschulen, Volkshochschulen und alle weiteren öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen dürfen ihre Angebote derzeit nicht mehr fortführen.
Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt. Restaurants und Speisegaststätten dürfen zwischen 6 Uhr und 15 Uhr unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl sowie Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen – öffnen.
Trauungen:
Im Standesamt der Stadt Pulheim sind Trauungen auch während der Coronavirus-Pandemie weiterhin möglich. Allerdings dürfen während der Trauung nur noch das Brautpaar und maximal zwei Trauzeugen anwesend sein sowie die Standesbeamtin oder der Standesbeamte. Kleine Empfänge und Feiern im Anschluss an die Trauung im Innenhof des Rathauses sind ebenfalls bis auf Weiteres untersagt. Trauungen im Äbtesaal der Abtei Brauweiler sind derzeit nicht möglich. Für Brautpaare, die ihren angemeldeten Trautermin deshalb verschieben möchten, fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Veranstaltungen:
Der Stab außergewöhnliche Ereignisse weist noch einmal darauf hin, dass grundsätzlich alle Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden müssen – unabhängig von der Teilnehmerzahl und dem Veranstaltungsort.
Trauerhallen:
Die Stadt Pulheim schließt außerdem ab sofort die Trauerhallen, um zu verhindern, dass viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Beerdigungen sind aber weiterhin möglich.
Christusgemeinde Brauweiler- Königsdorf bleibt präsent
Zum Schutz der Menschen und zur Eindämmung der Infektionen durch den Corona-Virus hat das Presbyterium der Christusgemeinde Brauweiler-Königsdorf beschlossen ab Montag, 16. März beide Gemeindehäuser zu schließen. Die Kita „miteinander“ bleibt auf Weisung der Landesregierung ebenfalls geschlossen. Alle Angebote inklusive der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) sowie die Gottesdienste werden bis auf Weiteres eingestellt. „Nur so können wir der Aufforderung der Landesregierung und der Experten nachkommen, Kontakte unter Menschen so weit wie möglich zu vermeiden“ erläutert Pfarrer Christoph Nötzel, Vorsitzender des Leitungsgremiums der Gemeinde.
Gleichzeitig will die Gemeinde den Menschen weiterhin seelsorgliche und diakonische Angebote machen. „Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, den Menschen Halt und Beistand, aber auch konkrete Hilfe zu geben“, betont Nötzel. Dazu werden die Gnadenkirche, Friedhofsweg 4 in Brauweiler und die Christuskirche, Pfeilstr. 40 in Königsdorf, Montag bis Sonntag von 9 bis 18 Uhr zum Gebet geöffnet sein. In der Gnadenkirche wird jeweils Mittwoch von 9 bis 10 Uhr und Freitag 17 bis 18 Uhr Pfarrer Dr. Benjamin Härte ansprechbar sein, in der Christuskirche steht Pfarrer Nötzel jeweils Dienstag von 17 bis 18 Uhr und Donnerstag von 9 bis 10 Uhr für Gespräche zur Verfügung. Diakonische Beratung bietet die Gemeinde-Sozialarbeiterin Evelyn Buchner in Königsdorf montags und in Brauweiler donnerstags jeweils von 9 bis 10 Uhr an. Sie koordiniert auch Hilfsangebote und -anfragen aus der Gemeinde, zum Beispiel für ältere oder gefährdete Menschen.
Bei allen Angeboten bittet die Gemeinde dringend, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Nähere Informationen und Kontaktdaten gibt es auf der Website der Gemeinde unter www.ev-christusgemeinde.de und in den Schaukästen der Gemeinde.
Caritas richtet Webseite zur aktuellen Lage ein
Unter der Adresse www.caritas-rhein-erft.de/corona hat der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis eine News-Seite zu den Auswirkungen der aktuellen Lage auf den Caritasverband, seine Einrichtungen und Leistungen eingerichtet. Hier können sich alle Interessierten zum Beispiel über sich ändernde Öffnungszeiten und Dienstleistungen, neuen Besucherregelungen und eventuelle Schließungen von Einrichtungen informieren. Die Webseite ist ab sofort erreichbar.
Wir machen alles kaputt, einfach nur so!
Und wieder macht Europa alles kaputt was es sich nach dem 2, Weltkrieg aufgebaut hat. Diesmal aber nicht durch Krieg, sondern durch die eigene Dummheit. Die Dummheit der Politik und der Presse, die sich darauf stürzt. Ja, ich spreche von der Coronakrise, eine Krise die keine werden sollte. Warum lässt sich das Volk in Europa alles gefallen? Überall wird alles im Namen von SARS-CoV-2 geschlossen, gesperrt und zerstört. Wir zerstören unsere Zukunft und treiben uns in die Armut. Der Dax ist im Sinkflug und damit auch die Altersversorgung der meisten Bürger. Lebensversicherungen werden weniger Wert, Aktien verlieren dramatisch an Wert und die Sparer verlieren ihr Geld. Und alles nur von der Angst getrieben die neue Grippe zu bekommen. Die Politik handelt so, weil sie Angst hat etwas falsch zu entscheiden. Die Politik glaubt uns schützen zu müssen. Aber was hat sie erreicht? Ausverkaufte Geschäfte hervorgerufen durch von der Politik erzeugten Panik! Das Robert Koch Institut schreibt auf seiner Website (Stand 11.3.2020 18:10 Uhr), dass es 1567 Fälle gibt wovon 3 tödlich geendet sind. Das ist eine Sterblichkeitrate von 0,19 Prozent. Zum Glück hat die Stadt Pulheim bis jetzt sehr zurückhaltend reagiert. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte hier nichts herunterspielen aber statistisch gesehen verhält es sich wie jedes Jahr. Was ich erreichen möchte ist, dass wir alle viel besonnener mit der Situation umgehen und ganz normal weiterleben und unseren täglichen Beschäftigungen weitergehen und uns die Hände waschen.
Corona-Virus: Informationen und Empfehlungen
Der Rhein-Erft-Kreis hat heute darüber informiert, dass es sich bei zwei weiteren labortechnisch bestätigten Corona-Fällen um Pulheimer Bürger handelt. Die wahrscheinlichen Infektionswege können entweder auf das berufliche Umfeld oder auf Urlaubsreisen in Risikogebiete zurückverfolgt werden, wie der Kreis mitteilt. Der Gesundheitszustand sei stabil, die Patienten würden im häuslichen Umfeld durch niedergelassene Ärzte betreut.
Diese ersten bestätigten Corona-Fälle für Pulheim und die zahlreichen Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, auf Informationsquellen und Handlungsempfehlungen hinzuweisen.
Informationen und Hotline
Bereits seit zwei Wochen berät der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Lage und über möglicherweise notwendige Schritte. Auf der städtischen Homepage werden unter www.pulheim.de die Informationen fortlaufend aktualisiert.
Der Rhein-Erft-Kreis hat Informationen über das Corona-Virus auf der Homepage unter www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus zusammengestellt und zudem für Bürgerinnen und Bürger eine Hotline unter der Nummer 02271/83-12345 und eine Mailadresse corona-info@rhein-erftkreis.de für Fragen rund um das Corona-Virus eingerichtet. Darüber hinaus finden sich auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts www.rki.de zahlreiche Informationen.
Bürgerinnen und Bürger, die selbst Erkrankungssymptome bemerken, die auf eine Grippe schließen lassen, sollten nur bei einem Notfall den Rettungsdienst verständigen. Sie sollten sich zunächst – telefonisch – an ihren Hausarzt oder an den ärztlichen Notdienst wenden.