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Archiv für die Kategorie „Corona“

7-Tage-Inzidenz stabil unter 100: Weitere Öffnungen ab dem 27.05.2021

Die anhaltend rückläufige Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis macht weitere Öffnungsschritte ab Donnerstag, dem 27. Mai, möglich. Die „Notbremse“ des Bundes greift dann nicht mehr.

Damit fällt im Kreisgebiet die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung weg.

Des Weiteren gilt:

  • Treffen im öffentlichen Raum mit 1 Hausstand + 1 Person oder 5 Personen aus 2 Hausständen (Kinder bis 14, Geimpfte oder Genesene zählen dabei nicht mit)
  • Einzelhandel darf ohne Termin öffnen (mit negativem Test -maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
  • Konzerte, Aufführungen im Freien möglich (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
  • Kontaktfreier Sport im Freien mit bis zu 20 Personen (z.B. Yoga, Frisbee)
  • Zoos, Parks sind offen (mit Termin, ohne Test)
  • Freibäder für Sport, Minigolf, Kletterparks usw. offen (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
  • Außengastronomie darf öffnen (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
  • Campingplätze, Ferienwohnungen und Hotels können öffnen (z.T. mit beschränkter Kapazität, Tests usw.)
  • Neben Frisör, Fußpflege nun weitere körpernahe Dienstleistungen (z.B. Massagen) mit Maske oder Test möglich

Lockerungen für den Einzelhandel: Ab Samstag dürfen die Geschäfte im Rhein-Erft-Kreis wieder mit Termin öffnen

Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute im Rahmen einer Allgemeinverfügung formal festgestellt, dass der Rhein-Erft-Kreis den Schwellenwert von 150 bei der 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unterschritten hat. Damit treten zum Samstag, dem 22. Mai, weitere Lockerungen in Kraft.

Landrat Frank Rock freut sich über die Entwicklung der vergangenen Tage: „Durch den stabilen Rückgang der 7-Tages-Inzidenz kann der Einzelhandel im Kreis ab Samstag wieder nach dem „Click & Meet“- Verfahren öffnen.“ Neben einem Termin benötigen Kundinnen und Kunden zum Einkauf einen tagesaktuellen negativen Schnelltest. Eine Übersicht der Anbieter, die kostenlose Schnelltests durchführen, befindet sich auf der Homepage der Kreisverwaltung.

„Ich würde mich freuen, wenn Sie den Handel in dieser schwierigen Phase mit ihrem Einkauf unterstützen. Achten Sie aber bitte gleichzeitig auf die weitere Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen, um die erfolgreiche Entwicklung nicht zu gefährden“, so Rock.

CDU, WfP, BVP und FDP kündigen Boykott der morgigen Stadtratssitzung (19.05.2021) an

Wem der Schutz der Gesundheit vorgeht, der hätte sich um Lösungen bemühen können.

Die Fraktionen der CDU, von WfP, des Bürgervereins und der FDP haben angekündigt, die für morgen Nachmittag geplante Sitzung des Pulheimer Stadtrates zu boykottieren. Ihre Begründung: Der Schutz der Gesundheit gehe vor, da müsse man bei der Demokratie eben schon mal Abstriche machen. Das stößt auf Unverständnis bei der SPD. Der gesetzliche Notfall einer Aufgabenübertragung auf den Hauptausschuss, der nur mit der hohen Hürde einer Zweidrittelmehrheit ausgerufen werden kann, soll hier durch die Hintertür zum Normalfall gemacht werden. Die Fraktionsvorsitzende Sylvia Fröhling zeigt sich überrascht:
„Rund um Pulheim herum tagen wieder alle Stadträte. Selbst der Kölner, seit Monaten – und der ist bedeutend größer als der Pulheimer. Hier vor Ort verzeichnen wir heute einen Inzidenzwert von 72. CDU und FDP wählten in den vergangenen Wochen Bundestags- und Landtagskandidaten auf Präsenzparteitagen mit weit über hundert Teilnehmern und Teinehmerinnen, unter reger Beteiligung auch ihrer Pulheimer Mitglieder. Die gleichen Personen machen nun massive gesundheitliche Bedenken geltend und fordern, dass die demokratischen Rechte gewählter Ratsmitglieder weiter eingeschränkt werden und somit der Ausnahmezustand zum Regelfall verklärt wird.“

Dies verärgert Torsten Rekewitz, ebenfalls Vorsitzender der SPD-Fraktion: „Wir suchen gemeinsam mit den Grünen und dem Bürgerverein seit vielen Wochen das Gespräch mit den anderen Fraktionen, um Alternativen – etwa ein Pairing-Abkommen – vorzuschlagen. Dann müsste der Stadtrat eben nicht mit 65 Mitgliedern zusammenkommen, sondern beispielsweise der Hälfte; könnte seine Aufgabe aber dennoch ordentlich wahrnehmen.“

Die SPD-Fraktion wird an der morgigen Stadtratssitzung selbstverständlich teilnehmen und das machen, wofür sie von den Menschen in Pulheim gewählt wurde. Als Ratsmitglied aller Fraktionen hat man die Verantwortung gegenüber dem Wähler, ansonsten wäre eine Neuwahl in Polheim zu begrüßen!

Nächste Sitzung des Rats am 19. Mai 2021

Die nächste Sitzung des Rats der Stadt Pulheim findet am kommenden Mittwoch, 19. Mai 2021, um 18 Uhr im Dr.-Hans-Köster-Saal statt. Die Tagesordnung ist auf der Homepage der Stadt Pulheim eingestellt.

Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie hat bislang häufig der Haupt- und Finanzausschuss statt des Rats getagt, der 22 Mitglieder – einschließlich des Bürgermeisters – umfasst. Dafür müssen die Ratsmitglieder allerdings mit einer Mehrheit von zwei Dritteln einer Übertragung der Befugnisse des Rates auf den Haupt- und Finanzausschuss zustimmen.

Grundlage ist eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite. Diese hat der nordrhein-westfälische Landtag Ende April 2021 erneut festgestellt. Die Stadtverwaltung hat daraufhin wieder die Ratsmitglieder befragt, ob sie einer Delegierung der Entscheidungsbefugnisse des Rates auf den Haupt- und Finanzausschuss zustimmen. Jetzt ist das notwendige Quorum nicht erreicht worden. Dies bedeutet, dass der Rat tagen wird, dem 65 Mitglieder – einschließlich des Bürgermeisters – angehören.

Kaffee Klatsch aus dem Hotel Excelsior in Köln

Georg Plesser Direktor des ehrwürdigen Excelsior Hotel Ernst am Dom empfängt Antenne Pulheim zum Kaffee Klatsch. Er erzählt Manuel Zeh von der 160 jährigen Geschichte des Hauses und wie sehr Corona und die damit verbundenen Maßnahmen den Hotelbetrieb beeinflussen. Zu hören am Freitag von 19-20 Uhr und am Sonntag von 14-15 Uhr auf Antenne Pulheim UKW 97.2 und über jede Radio App als Stream.

Einwohnermeldeamt wieder geöffnet

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Pulheim ist wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Nach einem Coronafall hatte das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises die vorübergehende Schließung angeordnet; ein Notdienst wurde eingerichtet. Jetzt kann der gewohnte Service – nach vorheriger Terminvereinbarung – wieder angeboten werden.

Land gibt Impfungen für weitere Personengruppen frei

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem heutigen Erlass weitere Personengruppen für eine Impfung zugelassen. „Ich bin sehr froh, dass wir nun auch endlich das Personal von weiterführenden Schulen sowie Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkten impfen dürfen“, kommentiert Landrat Frank Rock die heutige Entscheidung.

„Ich finde es konsequent und richtig, dass Personen in diesen wichtigen Bereichen Impftermine vereinbaren können, bevor die Priorisierung im Juni voraussichtlich aufgehoben wird. Gleichzeitig hoffe ich sehr, dass die uns zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen deutlich steigen werden“, so der Landrat.

Die folgenden Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr einen Impftermin über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800/116-117-0. Eine Terminbuchung unmittelbar über den Kreis ist nicht möglich.

  • Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss Zuhause gepflegt werden). Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
  • Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
  • Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder (die sind besonders wichtig a.d.Red. 😉 )
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Einzelne Personengruppen der Justiz

Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.

Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – d.h. BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

Zeitgleich mit dem heutigen Erlass gab das Land auch einen Ausblick auf das weitere Vorgehen: Ab der zweiten Maihälfte wird auch für Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit zur Terminbuchung eröffnet.

BVP beantragt Solidaritätsfonds aus Corona-Bußgeldern für Pulheimer Kulturschaffende

Die Fraktion des Bürgervereins Pulheim (BVP) hat für die nächste Ratssitzung am 19.05.2021 den Antrag gestellt, die bisherigen und weiteren Einnahmen, welche die Stadt durch die Erhebung von Corona-Bußgeldern erhalten hat, in einen Solidaritätsfonds für Pulheimer Kulturschaffende zu überführen. Zuwendungsberechtigt sollen freie Künstlerinnen und Künstler und eingetragene gemeinnützige Vereine sein, die in Pulheim leben bzw. tätig sind und deren Veranstaltungsorte sich in der Kommune befinden. Die Verwaltung soll beauftragt werden den Solidaritätsfonds umgehend einzurichten und Kriterien für eine möglichst gerechte Verteilung festzulegen. Die Verwaltung wird darüberhinaus gebeten, darzulegen in welcher Höhe bisher coronabedingte Bußgelder eingenommen wurden.

„Leider hat eine Mehrheit des Rates die Fortführung des Kulturnotfallfonds in der Sitzung des HFA am 09.02.2021 im Rahmen der Haushaltsberatungen abgelehnt. Der Kulturbetrieb leidet jedoch in besonderem Maße unter der anhaltenden pandemischen Lage, da Aufführungen und Veranstaltungen weiterhin nicht stattfinden können und eine ausreichende finanzielle Unterstützung fehlt“, erläutert die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Wir hoffen, dass mit dieser wenn auch nur kleinen Geste, die der Solidaritätsfonds leisten kann, das Engagement der Künstlerinnen und Künstler neben der finanziellen Unterstützung auch ein Zeichen der Wertschätzung erfährt und diese so ermutigt werden die kulturelle Vielfalt unserer Stadt lebendig zu halten“, so Liste-Partsch weiter.

African Vocals LiveStream Konzert aus Namibia am Muttertag, 9. Mai 2021 um 18:00 Uhr

Das Vokal-Ensemble aus Swakopmund nutzte die Zeit der Corona-Pandemie, ein neues Programm einzustudieren und möchte es dem Publikum nun vorstellen. Die Lieder stammen zum großen Teil von dem namibischen Komponisten Marcellinus Swartbooi und spiegeln die zeitgenössische Chormusik wieder, die auf traditionellen namibischen Wurzeln beruht. Die Gruppe sieht sich als Botschafter für authentische namibische Kultur, Musik und Traditionen, und will mit ihrer Musik voller afrikanischer Lebensfreude und Spiritualität ein positives und hoffnungsvolles Afrikabild vermitteln. Sie singen von ihrer Liebe zu Namibia, der Schönheit der Natur, von Liebe, Alltag und einer tiefen Spiritualität. Ob rhythmisch-dynamisch, sanft-emotional oder spirituell – jedes Lied drückt tiefe Emotionen aus. Wunderbare Stimmen, ein wenig Percussion und die passende Choreographie, dazu die Interaktion der Künstler mit dem Publikum, lassen ein Konzert der African Vocals unvergesslich werden.

Weitere Informationen zu den Musikern und den Link zum LiveStream-Konzert erhalten Sie unter https://www.mucuma.de/African-Vocals/African-Vocals-2021.html Das Konzert wird noch bis Ende Mai Online sein. Unterstützen Sie jetzt schon oder im Anschluss an das Konzert die Musiker durch Ihre Spende: https://www.startnext.com/african-vocals-2021

Abgesagt: GVG-LaufCup fällt auch 2021 aus

Aufgrund der weiter andauernden Corona-Krise und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird der GVG-LaufCup auch in diesem Jahr nicht stattfinden können. Bis heute sind bereits vier von sieben Veranstaltungen abgesagt worden.
„Die frühzeitigen Absagen und die Planungsungewissheit haben uns dazu veranlasst, den GVG-LaufCup auch 2021 komplett ausfallen zu lassen. Ob im Herbst tatsächlich Laufveranstaltungen durchgeführt werden können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen“, sagt Cup-Organisator Joe Körbs. Nachdem bereits im März der „GVG-Donatuslauf“ in Erftstadt-Liblar ausfallen musste, entschieden sich nun auch die Veranstalter vom „GVG-Volkslauf Hürth“ (09. Mai), Brühler Stadtlauf (22. Mai) und GVG-Citylauf Erftstadt (26. September) zu einer Absage.
Im Kalender verbleiben somit noch der GVG-Abteilauf Brauweiler (13. Juni), Horremer Abendlauf (18. Juni) und GVG-Citylauf Bedburg (18. September).
„Die weitere Entwicklung der Pandemie wird zeigen, ob die verbliebenen Läufe tatsächlich stattfinden können“, so Petra Schnütgen, Marketingleiterin der GVG Rhein-Erft. „Auch wenn der GVG-LaufCup in diesem Jahr erneut ausfällt, blicken wir positiv in die Zukunft und sind gerade in diesen schwierigen Zeiten weiterhin als Sponsor an der Seite der Vereine und Veranstalter.“

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2024 1. Halbjahr als Download.

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