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Archiv für die Kategorie „Empfehlungen“

Bürgerbudget 2021: 55.000 Euro fair teilen

Vorschläge für gemeinnützige Projekte online einreichen

Das Bürgerbudget 2021 startet: Vom 23. März bis 3. April 2020 können Bürgerinnen und Bürger, die in Pulheim wohnen oder Abgaben zahlen, ihre Vorschläge zur Verwendung des Bürgerbudgets 2021 online unter der Adresse www.buergerhaushalt-pulheim.de einreichen.

Der Rat hat insgesamt 55.000 Euro für das Bürgerbudget 2021 vorgesehen. Unter dem Motto „Geld fair teilen“ können einzelne Personen, Vereine und Initiativen zu unterstützende Projekte vorschlagen. Einzige Voraussetzung: Die Projekte sollen gemeinnützig sein und einen Betrag von 5.000 Euro je Vorschlag nicht überschreiten.

Geplante Infoveranstaltung: Ideen vor Ort sammeln
Bislang war geplant, dass die Stadtverwaltung für Dienstag, 21. April 2020, um 18 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den Ratssaal, Alte Kölner Straße 26, einlädt. An diesem Abend soll das Amt für Stadtfinanzen über den Stand der Einnahmen und Ausgaben informieren. Anschließend sollen vor Ort weitere Ideen für gemeinnützige Bürgerprojekte gesammelt werden, die dann ebenfalls auf der Online-Plattform buergerhaushalt-pulheim.de veröffentlicht werden. Es wird rechtzeitig bekanntgegeben, ob diese Veranstaltung zum geplanten oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird.

Bürgerinnen und Bürger bestimmen Rangliste
Vom 11. Mai bis 5. Juni 2020 können dann alle Pulheimerinnen und Pulheimer die Vorschläge auf jeden Fall online bewerten und kommentieren. So tragen sie dazu bei, eine Rangliste mit den aus ihrer Sicht besten Ideen zu erstellen. Über die Umsetzung der ausgewählten Vorschläge entscheidet der Rat im Dezember.

Kaffee und Bier

Warum nicht mal Kaffee und Kuchen in einer Mikrobrauerei? Genau das haben wir uns gedacht, als wir Christoph und Michael in ihrer schönen Brauerei besucht haben. Bier ist tatsächlich eine Wissenschaft für sich, aber wenn sie mit viel Leidenschaft vorgetragen wird, ist es mit Sicherheit nicht langweilig. Zu hören ist der Kaffee Klatsch am Freitag von 19-20 Uhr und am Sonntag als Wiederholung von 14-15 Uhr.

Hilfe aus dem Kühlschrank! BVP stellt Antrag auf Einführung der „Notfalldose“ für Pulheim

Der BVP hat für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantragt, dass die Stadt Pulheim prüft, wie und mit welchem finanziellen Rahmen das Projekt „Notfalldose“ in Pulheim umgesetzt, beworben und Sponsoren gefunden werden können. Entsprechende Mittel in Höhe von 4000 € sollen im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
Die aus Irland stammende Idee eine kleine grüne Dose mit den wichtigsten Gesundheitsinformationen wie Kopie des Impfpasses, Medikamentenplan, Hinweis auf Vorerkrankungen sowie Kontaktdaten von Hausarzt und Angehörigen für den Ernstfall im Kühlschrank aufzubewahren, wird mittlerweile bereits in vielen Kommunen praktiziert. Durch zwei Aufkleber, wovon sich einer an der Eingangstüre befindet und ein weiterer an der Tür des Kühlschranks, wird den Ersthelfern das Vorhandensein der Dose angezeigt. Insbesondere für ältere und alleinstehende Menschen kann dies von großer Bedeutung sein, aber auch für Menschen, die in einer Notlage nicht mehr ansprechbar sind.
„Die Idee einer Notfalldose ist so simpel wie genial. Im Ernstfall können wichtige Sekunden gewonnen werden, die unter Umständen Leben retten.“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch „Wir hoffen daher auf Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der übrigen Fraktionen für diese gute Sache und würden uns ein einstimmiges Votum für unseren Antrag aus dem Ausschuss wünschen.“

Corona-Virus: Informationen und Empfehlungen

Der Rhein-Erft-Kreis hat heute darüber informiert, dass es sich bei zwei weiteren labortechnisch bestätigten Corona-Fällen um Pulheimer Bürger handelt. Die wahrscheinlichen Infektionswege können entweder auf das berufliche Umfeld oder auf Urlaubsreisen in Risikogebiete zurückverfolgt werden, wie der Kreis mitteilt. Der Gesundheitszustand sei stabil, die Patienten würden im häuslichen Umfeld durch niedergelassene Ärzte betreut.

Diese ersten bestätigten Corona-Fälle für Pulheim und die zahlreichen Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, auf Informationsquellen und Handlungsempfehlungen hinzuweisen.

Informationen und Hotline
Bereits seit zwei Wochen berät der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Lage und über möglicherweise notwendige Schritte. Auf der städtischen Homepage werden unter www.pulheim.de die Informationen fortlaufend aktualisiert.

Der Rhein-Erft-Kreis hat Informationen über das Corona-Virus auf der Homepage unter www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus zusammengestellt und zudem für Bürgerinnen und Bürger eine Hotline unter der Nummer 02271/83-12345 und eine Mailadresse corona-info@rhein-erftkreis.de für Fragen rund um das Corona-Virus eingerichtet. Darüber hinaus finden sich auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts www.rki.de zahlreiche Informationen.

Bürgerinnen und Bürger, die selbst Erkrankungssymptome bemerken, die auf eine Grippe schließen lassen, sollten nur bei einem Notfall den Rettungsdienst verständigen. Sie sollten sich zunächst – telefonisch – an ihren Hausarzt oder an den ärztlichen Notdienst wenden.

Baryt auf MDF – Schwarz / Weiß Fotografie

Baryt auf MDF íst eine Serie von Bildern aus Brauweiler und Umgebung. Es werden pro schwarz / weiß Negativ 11 Bilder hergestellt. Obwohl die 11 Bilder alle von dem gleichen Negativ gemacht sind, so ist doch jedes ein Unikat. Jedes Bild ist irgendwie anders. Doch was ist Baryt(-papier)? Bei Wikipedia steht: „1866 entwickelten Martinez-Sanchez und J. Laurant in Madrid das barytierte Papier als Unterlage für lichtempfindliche Emulsionen. Das klassische Fotopapier für ein schwarzweißes Bild besteht aus einem hochwertigen Rohpapier, welches aus Zellulose, versetzt mit Bindemitteln und Füllstoffen besteht.“ Dieses so klassisch hergestellte Urfotopapier ist die Grundlage dieser Bilder.
Hier nun das 2. Bild aus dieser Serie. St. Nikolaus

Aufgenommen wurden die Fotos mit einer Olympus OM 1 aus den 70ern. Noch mal Wikipedia: „Die OM-1 unterscheidet sich im Handling teilweise erheblich von Kameras anderer Hersteller, obwohl sie ihnen doch sehr ähnlich schaut. Der auffälligste Unterschied ist jener, dass die Kamera kein Zeitenrad hat. Statt des Zeitenrads ist das Rad für die Filmempfindlichkeit an der Kameraoberseite zu finden, die Zeiten werden am Zeitenring am Bajonett eingestellt. Somit ist es möglich, mit nur einer Hand Blende, Entfernung und Zeit zu steuern, ohne die Kamera vom Auge nehmen zu müssen. Um eine Verwechslung von Zeitenring und Blendenring des Objektives zu verhindern, verlegte Olympus bei fast allen Festbrennweiten den Blendenring auf den Vordertubus des Objektives. Einzige Ausnahme bei den Objektiven bei der Systemeinführung war das Zoomobjektiv 75-150mm. Statt der damals üblichen Entriegelung für die Filmrückspulung am Kameraboden realisierte Olympus einen Drehknauf an der Kameravorderseite unterhalb des Filmempfindlichkeitsrades. Die OM-1 (wie auch alle anderen OM Kameras) hat keine Abblendtaste. Olympus baute diese Funktion in die Objektive ein, während andere Hersteller diese Funktion in die Kamera integrierten.“

Die Bilder gibt es in der Bücherstube Brauweiler.

Kaffee Klatsch mit Gin

Der Kaffee Klatsch zu Besuch in einer Destillerie. Benedikt Brauers weiht Manuel Zeh in die Geheimnisse eines guten Gins ein. Benedikt hat seine Leidenschaft für hochwertige Destillerie während seines VWL Studiums entdeckt und dann zum Beruf gemacht. Welche Inspiration zu seinem Wanderer Provence Gin steckt erzählt er nicht nur bei Kaffee und Kuchen. Zu hören am Freitag von 19 bis 20 Uhr und am Sonntag als Wiederholung von 14 – 15 Uhr. Antenne Pulheim 97,2 und im Internet.

Im Vorstellungsgespräch überzeugen!

NRW.BANK fördert im elften Jahr Schulprojekt an Düsseldorfer Hauptschule

(PM) – Der Satz „Erzählen Sie doch mal etwas über sich!“ fällt nahezu in jedem Vorstellunggespräch. Doch wie präsentiert man sich authentisch und so positiv wie möglich? Außerdem, wie geht man mit einer Bewerbungssituation um, wenn es die erste ist? Jugendliche der neunten und zehnten Jahrgangsstufe der Katholischen Hauptschule St. Benedikt in Düsseldorf erfahren und üben am 25.3. und 19.08. alles rund um das Thema Selbstpräsentation und Vorstellungsgespräch. Trainer der Kölner Einstieg GmbH sind bereits zum elften Mal für das seit 2009 von der NRW.BANK unterstützte Berufsorientierungsprojekt tätig.
Die Schüler des St. Benedikt lernen in dem Training wie man ein Vorstellungsgespräch erfolgreich meistert. „Sich selber zu präsentieren fällt den meisten Schülern erstmal schwer. Daher erarbeiten wir mit den Jugendlichen unter anderem einen Gesprächsleitfaden, um sie so auf mögliche Fragen im Vorstellungsgespräch gut vorzubereiten. Hinzu kommen gezielte Übungen und Tipps für die konkrete Bewerbungssituation“, so Sabine Gärtner, Diplom-Pädagogin und Trainerin der Einstieg Studien- und Berufsberatung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Rollenübungen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung. So können die Schüler sehen, wie sie auf andere wirken bzw. wie sie von ihrem Gegenüber wahrgenommen werden.
Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK, betont: „Die Vielfalt an Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten ist groß. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen liegt uns das Thema Bildung sehr am Herzen. Deshalb unterstützen wir in diesem Jahr insgesamt vier Schulprojekte zur Berufswahl: zwei in Düsseldorf, eines in eines in Erkrath und eines in Münster.“
Weitere Informationen zu den Schulprojekten der NRW.BANK und der Einstieg Studien- und Berufsberatung gibt es telefonisch unter 0221/39809-30 sowie per Mail unter beratung@einstieg.com.

Im Rhein-Erft-Kreis verdienen Frauen 530 Euro weniger als Männer

Sie arbeiten genauso lang, ziehen aber beim Verdienst den Kürzeren: Frauen, die im Rhein-Erft-Kreis eine Vollzeit-Stelle haben, verdienen rund 530 Euro weniger im Monat als ihre männlichen Kollegen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten zum Internationalen Frauentag am 8. März hingewiesen. Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Danach liegt das durchschnittliche Vollzeit-Einkommen von Frauen im Rhein-Erft-Kreis aktuell bei 2.899 Euro im Monat – Männer mit der gleichen Arbeitszeit kommen auf 3.427 Euro. Das macht einen Unterschied von
15 Prozent.
„Es kann nicht sein, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt noch immer so stark benachteiligt sind. Viele Unternehmen in der Region nutzen das Lohngefälle aus, obwohl sie mehr zahlen müssten“, kritisiert Manja Wiesner von der NGG-Region Köln. Besonders
problematisch sei die Situation in frauendominierten Berufen – etwa im Service einer Gaststätte oder im Verkauf einer Bäckerei. Wenn hier nicht nach Tarif gezahlt werde, träfen niedrige Löhne häufig auf Teilzeitjobs und befristete Stellen. „Die Folge sind geringe Einkommen und im Alter Mini-Renten, die Frauen dann beim Amt aufstocken müssen“, so Wiesner.
Nach Einschätzung der Gewerkschafterin dürfte der tatsächliche „Gender Pay Gap“, die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern, im Rhein-Erft-Kreis bei deutlich über 15 Prozent liegen. „Bezieht man Teilzeitstellen und Minijobs in die Rechnung ein, wird die Kluft noch größer. Denn hier arbeiten mehr Frauen als Männer. Zugleich sind die Löhne im Schnitt deutlich niedriger“, sagt die NGG-Geschäftsführerin. Das zeige sich gerade im Gastgewerbe: Nach Angaben der Arbeitsagentur werden im Kreis aktuell 59 Prozent aller Teilzeit- und Minijobs in der Branche von Frauen erledigt. „Hinzu kommt, dass noch immer zu viele Frauen zu Hause bleiben – nicht zuletzt auch, weil das Ehegatten-Splitting bei der Steuer die Rollenteilung verstärkt“, so Wiesner. Damit gehe dem heimischen Arbeitsmarkt eine große Chance durch die Lappen. Mit Blick auf die Alterung der Gesellschaft und den Fachkräftemangel müssten eigentlich schon heute viel mehr Frauen ins Berufsleben einsteigen. Die NGG fordert die Unternehmen auf, die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern in vergleichbaren Positionen zu beenden. Auch die Politik sei gefordert. „Statt immer neuer Lippenbekenntnisse zum Frauentag brauchen wir einen gesetzlichen Anspruch auf gleiches Geld für gleichwertige Arbeit, der Wirkung zeigt und in den Betrieben zwingend umgesetzt werden muss. Alles andere ist im Jahr 2020 von
vorgestern“, so Wiesner.

Dansweiler, 1.3.: D’r Zock kütt

Kommenden Sonntag ist es endlich soweit. D’r Zoch kütt. Wegen des Sturmes letzten Sonntag wurde der Karnevalszug in Dansweiler auf kommenden Sonntag verschoben. Los geht es um 11:11 Uhr. Nach dem Zug findet dann, wie jedes Jahr, in der Mehrzweckhalle die Große Karnevalsparty statt.

Familienpass Pulheim – Neuanträge und Verlängerungen ab sofort möglich

Den Pulheimer Familienpass gibt es auch in diesem Jahr wieder. Er bietet anspruchsberechtigten Familien mit Hauptwohnsitz in Pulheim vergünstigten Zugang zu vielen Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten der Stadt. Ab sofort können im Sozialamt des Rathauses bereits ausgestellte Familienpässe für ein weiteres Jahr verlängert sowie Neuanträge gestellt werden.

Ansprechpartnerin ist: Anke Bockwinkel, Zimmer 012, Telefon 02238-808-123
Montag bis Donnerstag von 8.30 – 12 Uhr, Donnerstagnachmittag von 14 – 18 Uhr

Inhaber des Pulheimer Familienpasses profitieren von folgenden Vergünstigungen:
– 30 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis in die Aquarena
– 30 Prozent Ermäßigung auf Eintrittskarten von kulturellen, städtischen Veranstaltungen
– 30 Prozent Ermäßigung der Kurs- und Veranstaltungsgebühren bei der Volkshochschule und der Musikschule La Musica
– 30 Prozent Ermäßigung des kostenpflichtigen Schülertransports
– 30 Prozent Ermäßigung der Leihgebühren der Pulheimer Bücherei
Verzicht auf anfallende Gebühren für die Ausstellung von Kinderausweisen für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr

Anspruchsberechtigt sind Familien, deren jährliches Brutto-Familieneinkommen
61.355 Euro nicht überschreitet, mit:
– drei oder mehr Kindern
– mit zwei und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kapt. 1-4 erzielen
– mit einem Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S. des Schwerbehindertengesetzes vorliegt

Bei Alleinerziehenden mit einem Kind liegt die Brutto-Familieneinkommensgrenze bei 30.000 Euro.

Als Kinder gelten auch Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind.

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2025 1. Halbjahr als Download.

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