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Archiv für die Kategorie „Rhein-Erft-Kreis“

Land gibt Impfungen für weitere Personengruppen frei

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem heutigen Erlass weitere Personengruppen für eine Impfung zugelassen. „Ich bin sehr froh, dass wir nun auch endlich das Personal von weiterführenden Schulen sowie Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkten impfen dürfen“, kommentiert Landrat Frank Rock die heutige Entscheidung.

„Ich finde es konsequent und richtig, dass Personen in diesen wichtigen Bereichen Impftermine vereinbaren können, bevor die Priorisierung im Juni voraussichtlich aufgehoben wird. Gleichzeitig hoffe ich sehr, dass die uns zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen deutlich steigen werden“, so der Landrat.

Die folgenden Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr einen Impftermin über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800/116-117-0. Eine Terminbuchung unmittelbar über den Kreis ist nicht möglich.

  • Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss Zuhause gepflegt werden). Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
  • Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
  • Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder (die sind besonders wichtig a.d.Red. 😉 )
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Einzelne Personengruppen der Justiz

Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.

Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – d.h. BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

Zeitgleich mit dem heutigen Erlass gab das Land auch einen Ausblick auf das weitere Vorgehen: Ab der zweiten Maihälfte wird auch für Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit zur Terminbuchung eröffnet.

SPD-Kandidat kommt online mit Bürger*innen ins Gespräch

von links: Grundhöfer – Geschäftsführer des Rewemarktes in Elsdorf, Aaron Spielmanns – SPD-Bundestagskandidat d. Rhein-Erft Kreis (WK91)

Wer seit dem 01.Mai in Teilen des Erftkreises unterwegs ist, wird vielleicht an einem Wunsch-Maibaum der SPD vorbeigekommen sein. Die Idee stammt von einem der jüngsten Bundestagskandidaten, den die Sozialdemokraten je in`s Rennen geschickt haben. Aaron Spielmanns, 22, ist erst seit Oktober des vergangenen Jahres Parteimitglied und hat die Genossinnen und Genossen in dieser kurzen Zeit bereits von sich begeistert. Und das will er offensichtlich auch bei den Wählerinnen und Wähler erreichen. „Mir ist es wichtig, mit den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises in direkten Kontakt zu treten, deswegen haben wir die Wunsch-Maibäume samt Briefkästen quer über den Kreis verteilt und freuen uns jetzt schon über so viel Anregungen und Wünsche, dass wir uns entschlossen haben, alle Fragen online und live zu beantworten“, so der Initiator. Spielmanns kandidiert für den Wahlkreis 91 und gilt als größtes SPD-Talent der vergangenen Jahrzehnte, und das nicht nur im Erftkreis.

GVG-Mini-Photovoltaik-Anlage: Ökostrom für den Eigenverbrauch

Einfach auf dem Balkon oder der Terrasse selbst Strom erzeugen

Ab sofort bietet die GVG Rhein-Erft umweltbewussten Bürgern die passende Lösung für Zuhause, um im „Kleinen“ selbst Strom zu erzeugen und dabei gleichzeitig ihren CO2-Fußabdruck zu verkleinern: Die neue GVG-Mini-Photovoltaik-Anlage (Mini-PV). Im Rundum-Sorglos-Paket sind Montage, Installation und Inbetriebnahme enthalten.

Mit der Mini-PV ist der erste Schritt zur nachhaltigen Strom-erzeugung gemacht. Ob ein sonniges Plätzchen im Garten, der Balkon zur Südseite oder das Flachdach in bester Sonnenlage – genau diese Standorte sind ideal für die hauseigene Ökostrom-Erzeugung. Das Besondere an der Mini-PV ist, dass sie nur zwei bis drei Quadratmeter Platz benötigt und sich somit auch für Stadtwohnungen oder kleine Gärten eignet. Den selbst erzeugten Strom können die Nutzer direkt verbrauchen. Beim Einsatz von zwei Modulen können hierbei beispielsweise die jährlichen Stromkosten für bis zu 500 kWh selbst produziertem Strom gesenkt werden. Das entspricht etwa dem jährlichen Verbrauch von Geschirrspüler und Waschmaschine.

Der Weg zur eigenen Mini-PV ist ganz leicht. Interessierte können die GVG einfach über das Anfrage-Formular auf der GVG Homepage (Rubrik Service/Energielösungen) kontaktieren und Fotos des geplanten Standorts senden. Der persönliche aktive Beitrag zur Energiewende ist dann greifbar nah.

Detaillierte Infos zur GVG-Mini-Photovoltaik-Anlage gibt es unter www.gvg.de oder telefonisch unter 02233 7909 3502.

Abgesagt: GVG-LaufCup fällt auch 2021 aus

Aufgrund der weiter andauernden Corona-Krise und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird der GVG-LaufCup auch in diesem Jahr nicht stattfinden können. Bis heute sind bereits vier von sieben Veranstaltungen abgesagt worden.
„Die frühzeitigen Absagen und die Planungsungewissheit haben uns dazu veranlasst, den GVG-LaufCup auch 2021 komplett ausfallen zu lassen. Ob im Herbst tatsächlich Laufveranstaltungen durchgeführt werden können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen“, sagt Cup-Organisator Joe Körbs. Nachdem bereits im März der „GVG-Donatuslauf“ in Erftstadt-Liblar ausfallen musste, entschieden sich nun auch die Veranstalter vom „GVG-Volkslauf Hürth“ (09. Mai), Brühler Stadtlauf (22. Mai) und GVG-Citylauf Erftstadt (26. September) zu einer Absage.
Im Kalender verbleiben somit noch der GVG-Abteilauf Brauweiler (13. Juni), Horremer Abendlauf (18. Juni) und GVG-Citylauf Bedburg (18. September).
„Die weitere Entwicklung der Pandemie wird zeigen, ob die verbliebenen Läufe tatsächlich stattfinden können“, so Petra Schnütgen, Marketingleiterin der GVG Rhein-Erft. „Auch wenn der GVG-LaufCup in diesem Jahr erneut ausfällt, blicken wir positiv in die Zukunft und sind gerade in diesen schwierigen Zeiten weiterhin als Sponsor an der Seite der Vereine und Veranstalter.“

Ab 21. April: Impftermine für Personen der Jahrgänge 1948 und 1949 über die Kassenärztliche Vereinigung buchbar!

Die Vergabe von Impfterminen für Personengruppen zwischen 70 und 80 Jahren schreitet weiter zügig voran. Bis heute konnten bereits Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1942 bis 1947 einen Impftermin im Impfzentrum in Hürth vereinbaren.

Ab Mittwoch, den 21. April, 8.00 Uhr ist das nun auch den im Rhein-Erft-Kreis wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern der Jahrgänge 1948 und 1949 möglich.

Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu, welches jedoch zur Impfanmeldung nicht notwendig ist.

Die Terminvergabe erfolgt wie bisher durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.

Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1948 und 1949 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.

Hinweis:

Die Terminvergabe erfolgt nicht über den Kreis. Daher macht es keinen Sinn, sich telefonisch an die Hotline des Kreises oder an das Gesundheitsamt zu wenden.

Ab Montag: Keine Ausnahme mehr von der „Corona-Notbremse“ im Rhein-Erft-Kreis. Regional abgestimmtes Vorgehen.

Im Rhein-Erft-Kreis gilt ab Montag, 19. April 2021, die sogenannte Corona-Notbremse nach §16 der Coronaschutzverordnung – ohne Ausnahme. Das entschied heute Landrat Frank Rock nach intensiven Beratungen mit den Bürgermeistern der zehn kreisangehörigen Kommunen sowie den Landräten und Oberbürgermeistern im Regierungsbezirk Köln.

Die bisherige Allgemeinverfügung, die das Betreten von Einzelhandelsgeschäften unter Auflagen und mit tagesaktuellem Corona-Schnelltest ermöglichte, läuft am Sonntag aus und soll nicht verlängert werden. Für die Geschäfte bedeutet das eine Umstellung vom „Click&Meet-Verfahren“ zurück zum „Click&Collect-Verfahren“.

„In meinen Augen greifen die guten Hygienekonzepte des Einzelhandels, dennoch steigen die Infektionszahlen kontinuierlich Richtung 200. Ich halte abgestimmte und regional möglichst einheitliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für erforderlich. Meine Entscheidung ist auch Ausdruck eines engen Schulterschlusses der Kreise und kreisfreien Städte in der Region“, betont Landrat Rock. „Die angespannte Lage in den Krankenhäusern der Region macht diese Maßnahme notwendig.“ Einer ohnehin bevorstehenden bundeseinheitlichen Regelung kommt der Kreis damit zuvor.

„Noch wichtiger als Verschärfungen im öffentlichen Leben ist es aber, dass die Menschen sich auch ihrer eigenen Verantwortung bewusst sind und Kontakte im privaten Bereich wieder stärker einschränken“, erklärt Rock. Er appelliert daher gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern an die Bevölkerung, sich im privaten Bereich genauso verantwortungsvoll und diszipliniert zu verhalten, wie es im öffentlichen Bereich ohnehin schon nötig ist. Ursprung der meisten nachvollziehbaren Infektionen sei nach wie vor der private Bereich und das unmittelbare persönliche Umfeld.

Ab 19. April: Impftermine für Bürgerinnen und Bürger des Jahrgangs 1946 und 1947 über die Kassenärztliche Vereinigung buchbar!

Die Vergabe von Impfterminen für Personengruppen zwischen 70 und 80 Jahren schreitet zügig voran. Erst gestern konnte bekannt gegeben werden, dass ab Morgen die Jahrgänge 1944 und 1945 einen Impftermin vereinbaren können.

Seit heute steht fest, dass nun auch alle Personen der Jahrgänge 1946 und 1947, die im Rhein-Erft-Kreis wohnhaft sind, einen Impftermin für das Impfzentrum in Hürth vereinbaren können. Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu.

Die Terminvergabe startet ab Montag, den 19. April, 08:00 Uhr und erfolgt wie bisher durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.

Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1946 und 1947 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.

Impftermine für Bürgerinnen und Bürger des Jahrgangs 1944 und 1945 über die Kassenärztliche Vereinigung ab 16. April buchbar!

Ab kommenden Freitag, 16. April, 8:00 Uhr können nach einer Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) auch alle Personen der Jahrgänge 1944 und 1945, die im Rhein-Erft-Kreis wohnhaft sind, einen Impftermin für das Impfzentrum in Hürth vereinbaren. Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu.

Die Terminvergabe erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.

Erste Impfungen sind ab Montag, 19. April 2021 möglich.

Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1944 und 1945 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.

Hausärzte führen Corona-Schutzimpfungen bei Menschen mit Vorerkrankung durch

Seit dem 6. April 2021 erhalten chronisch kranke Bürgerinnen und Bürger endlich die Möglichkeit, sich einen Impftermin über ihren bekannten Hausarzt zu vereinbaren. „Nach einer wahren Antragsflut beim Gesundheitsamt sorgt dies nun für eine Beschleunigung des Impfprozesses“, erläutert Landrat Frank Rock.

„Die Hausärzte kennen ihre Patienten und deren Krankheitsbilder zum Teil schon über viele Jahre. Das schafft Vertrauen und ermöglicht zugleich eine zügige Priorisierung“, so Rock weiter.

Für die Impfversorgung der Personengruppe mit einer in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Impfverordnung genannten Erkrankung sind nun ausschließlich die niedergelassenen Ärzte zuständig, welche auch die Einhaltung der Impfreihenfolge sicherstellen. Zu diesen Krankheiten zählen unter anderem: Trisomie 21, Demenz, behandlungsbedürftige Krebserkrankungen, diverse Lungenerkrankungen, Diabetes und Muskeldystrophien.

Von den Gesundheitsämtern und Impfzentren sind diese Personen ab sofort nicht mehr zu berücksichtigen. Bereits beim Gesundheitsamt vorliegende Anträge, die bis zum 7. April eingegangen sind, werden allerdings noch sukzessive abgearbeitet, sofern sie vollständig sind und ein ausreichendes ärztliches Attest vorliegt.

Lediglich Personen mit Erkrankungen, die nicht explizit in der Verordnung genannt sind, und bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besteht, können weiterhin einen Antrag auf Impfung im Impfzentrum stellen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe k). Für diese Einzelfälle führt das Gesundheitsamt eine Härtefallprüfung durch.

Bevor ein Einzelfallantrag aufgrund einer Vorerkrankung gestellt wird, sollten Betroffene in jedem Fall zunächst mit ihrem Hausarzt klären, ob nicht doch eine Impfmöglichkeit in der entsprechenden Arztpraxis besteht. Sieht der behandelnde Arzt diese Möglichkeit nicht und empfiehlt aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere einen Einzelfallantrag, so ist diesem Antrag ein Attest des Arztes beizufügen. Die Ärztekammern stellen hierzu einheitliche Musterbescheinigungen bereit. In dem anschließenden Verfahren wird aufgrund ärztlicher Beurteilung geprüft, ob ein vorrangiger Impfanspruch besteht.

Der Einzelfallantrag kann formlos per E-Mail an einzelfallantrag-impfung@rhein-erft-kreis.de geschickt werden.

„Ihr Paket wird zurückgesendet…“ – Achtung Datendiebstahl

(ots) – Die Polizei Rhein-Erft warnt vor SMS, die nur dem Zweck dienen, an die im Handy gespeicherten Informationen zu gelangen. Vermehrt erstatten Geschädigte Anzeige wegen versuchter oder auch vollendeter Ausspähung von Daten.

Zumeist gehen auf den Mobiltelefonen SMS von unbekannten Nummern ein, die im Text eine vermeintliche Rücksendung eines Paketes ankündigen. In der Textnachricht ist dann für weitere Informationen ein Link hinterlegt. Der Klick auf diesen Link bringt die Täter in die Lage, die im Mobiltelefon gespeicherten Daten abzugreifen.

Die Polizei Rhein-Erft rät:

Löschen Sie verdächtige SMS und blockieren Sie deren Absender.

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