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Archiv für die Kategorie „Service“

Energieberatung im Rathaus Pulheim

(PM) – Wer den Bau eines energiesparendes Hauses plant, seine eigenen vier Wände mit Blick auf Energieeinsparung sanieren oder in der Wohnung ganz einfach Energie und damit Geld sparen will, für den gibt es in Pulheim eine anbieterunabhängige und kompetente Anlaufstelle: Die Verbraucherzentrale NRW bietet im Rathaus eine Beratung in Energiefragen an. Energieberater, Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Schlimgen, berät einmal monatlich dienstagtagnachmittags von 15 bis 18 Uhr Baufamilien, Althausbesitzer und Mieter. Der nächste Beratungstermine findet nach vorheriger Anmeldung am Dienstag, 16. Juni, Raum 48, im Erdgeschoss statt. Telefonische Terminabsprache, Ruf 02238/ 808 468 (Koordinierungsstelle Umweltschutz, Kai Egert).

Beraten lassen kann man sich z.B. zu folgenden Themen:
– Bausubstanz erhalten, Wohnkomfort steigern und den Energieverbrauch
senken– sowohl im Neu- wie im Altbau als auch in der Mietwohnung.
– Auswahl des Heizsystems, die Wärmedämmung vom Keller bis zum Dach,
– Möglichkeiten zur Nutzung der Sonnenenergie oder energiesparendes Lüften

Bausubstanz und Heiztechnik sind nicht allein für den Energieverbrauch eines Hauses verantwortlich. Optimales Lüften und Heizen oder dem unnötigen Standby-Verbrauch von Elektrogeräten den Strom abzudrehen bringt auch für Mieter eine Ersparnis. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW hat hierzu eine Reihe von Tipps und Empfehlungen parat. Das Beratungsangebot wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – für ein Beratungsgespräch müssen Ratsuchende lediglich 5 Euro entrichten. Gegen Vorlage eines Nachweises von ALGII-Bezügen wird das Entgelt erlassen. Alle Termine sind auf der städtischen Homepage www.pulheim.de im Bereich „Umweltinformationen“ zu finden.

Vortrag im Familienzentrum „Kleine Strolche“

(PM) – Zu einem Vortrag zum Thema „Homöopathie verstehen und anwenden“ lädt das Familienzentrum „Kleine Strolche“ in die städtische Kindertagesstätte „Bärenkinder“ in der von-Harff-Straße1 in Geyen ein. Termin ist Mittwoch, 20. Mai, 20 Uhr.
Derya Larres, Heilpraktikerin, gibt Informationen darüber, welche Potenzen es gibt, welche akuten und chronischen Erkrankungen behandelt werden können und welche Grenzen die Selbstbehandlung hat. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Sie wird von Insa Krechel, Telefon 02238/ 963865, entgegengenommen.

Bürgermeistersprechstunde in Brauweiler

(PM) – Bürgermeister Frank Keppeler hat regelmäßige Sprechstunden in Pulheimer Stadtteilen eingerichtet. Der nächste Termin findet am Donnerstag, 12. März, 17.00 bis 18.30 Uhr, im alten Rathaus in Brauweiler im Raum der Nebenstelle der Einwohnermeldeabteilung im Erdgeschoss statt. Unmittelbar vor Ort haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister über lokale Angelegenheiten zu sprechen. Anmeldungen sind nicht erforderlich.

Förderung des sozialen Wohnungsbaus 2015 – Informationen im Rathaus

(PM) – Die Mittelzuteilung durch das Land NRW zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus 2015 ist inzwischen erfolgt. Das Kontingent beläuft sich auf 15.100.000 Euro für den Rhein-Erft-Kreis. Der Kreis hat von einer Aufteilung auf die einzelnen Kommunen abgesehen. Deshalb sind die Kommunen gehalten, dem Kreis bis zum 18. März mitzuteilen, ob Interesse an einem Einsatz von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau besteht. Bauherren, für die die Förderung infrage kommen kann, werden gebeten, sich im Rathaus Pulheim zu melden.
Außerdem fördert das Land den Bau von Mieteinfamilienhäusern und den barrierefreien Umbau von bestehendem Wohnraum (z.B. ebenerdige Duschen oder rollstuhlgerechte Türen). 2015 werden auch Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder Heizungen oder die Dämmung von Fassaden oder Dächern gefördert. Interessenten wenden sich an das Bauverwaltungsamt, Abteilung für Wohnungswesen, Postfach 13 45, 50241 Pulheim, Telefon: 02238/808274, Herr Schulz. Städtische Grundstücke stehen nicht zur Verfügung.

Altglas-Sammelcontainer sind jetzt lärmgedämmt

Die Stadtverwaltung Pulheim hat sich mit Erfolg für die Bereitstellung von lärmgedämmten Altglas-Sammelcontainern im Stadtgebiet eingesetzt. Das Duale System Deutschland (DSD) hat in den vergangenen Wochen durch die mit der Altglassammlung beauftragte Firma Schönmackers runderneuerte Altglas-Sammelcontainer an allen 57 Standorten aufstellen lassen. Die Container sind mit geräuschdämmenden Matten versehen und die Fallhöhe wird durch eingezogene Gurte verringert. Die Einwurföffnungen sind mit Öffnungsbegrenzungen versehen worden. Die Container haben außerdem einen neuen Anstrich bekommen. Alle Maßnahmen sorgen für erhebliche Lärmreduzierungen und optische Verbesserungen. Es wird darum gebeten, die Einwurfzeiten werktags von 07.00 bis 19.00 Uhr einzuhalten.

Seniorenwegweiser Stadt Pulheim erschienen

Die Stadt Pulheim teilt mit, dass eine neue, aktuelle Ausgabe des Seniorenwegweisers der Stadt Pulheim erschienen ist. Er liegt ab sofort an der Information im Rathaus und in der Stadtbücherei aus. Die Broschüre ist ein Nachschlagewerk, dem nicht nur ältere Menschen viele nützliche Hinweise und Ratschläge entnehmen können. In dem Wegweiser findet man interessante Anregungen und Empfehlungen für eine attraktive Freizeitgestaltung. Er gibt Hilfestellungen für das tägliche Leben. Außerdem werden Einrichtungen aufgeführt, die sich in der Seniorenarbeit engagieren. Der Wegweiser enthält für diejenigen, die Rat und Hilfe benötigen, wichtige Adressen und Anlaufstellen. Die Broschüre kann an die interessierten Seniorinnen und Senioren kostenlos abgegeben werden. Der Dank gebührt der Pulheimer Wirtschaft, die in ihr geworben hat.
Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die 60 Jahre und älter sind, wird kontinuierlich größer. Mittlerweile gehören von den knapp 53.600 Pulheimerinnen und Pulheimern bereits über 16.000 zu dieser Altersgruppe. Ziel der städtischen Seniorenarbeit ist es, ältere Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die dritte Lebensphase soll spannend und abwechslungsreich bleiben.

Bürgermeistersprechstunde in Brauweiler

Am Donnerstag, 23. Januar, 17.00 bis 18.30 Uhr, wird uns der Bürgermeister Frank Keppeler im alten Rathaus (Büro Einwohnermeldeamt) in Brauweiler besuchen.
Unmittelbar vor Ort haben wir, die Brauweiler, dann die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister über lokale Angelegenheiten zu sprechen. Anmeldungen sind nicht erforderlich.
Vielleicht spricht ja auch einer mal die Situation im Zahnrad an. Siehe auch den Kommentar von Kerstin hier.

Familienpass der Stadt Pulheim

Das kam gerade von der Stadt Pulheim und gehört ja irgendwie auch hierhin.

Neuanträge und Verlängerungen möglich

Bereits ausgestellte Familienpässe der Stadt Pulheim behalten für ein weiteres Jahr ihre Gültigkeit. Neuanträge bzw. Verlängerungen können ab sofort im Rathaus, Sozialamt, Anke Bockwinkel, Zimmer 012, Telefon, 02238 – 808 123, Montag bis Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, gestellt oder vorgenommen werden.

Der Pulheimer Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen:

1. 30% Ermäßigung für den Eintritt in die Schwimmbäder der Stadt Pulheim.
2. Ebenfalls 30% Ermäßigung für die Eintrittskarten von kulturellen
Veranstaltungen der Stadt, sofern diese selbst Ausrichter ist.
3. Die Stadt Pulheim verzichtet bei Familienpassinhabern auf die anfallenden Gebühren für die Ausstellung von Kinderausweisen.
4. 30%-ige Ermäßigung der Kursgebühren und Veranstaltungsgebühren der Volkshochschule und der Musikschule La Musica.
5. Sofern der Schülertransport kostenpflichtig ist, wird ebenfalls eine 30%-ige Ermäßigung auf die maßgeblichen Kosten gewährt.
6. Auf die Leihgebühren der Pulheimer Bücherei gewährt die Stadt Pulheim 30 % Ermäßigung.

Anspruchberechtigt sind:

1. Familien mit 3 und mehr Kindern (als Kinder gelten auch Schüler und Schülerinnen
und Jugendliche, Auszubildende und Studenten), für die ein Anspruch
auf Kindergeld besteht bzw. die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind.
2. Alleinerziehende mit 1 Kind
3. Alleinerziehende mit 2 und mehr Kindern
4. Familien mit 2 und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt
überwiegend erzielen aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach
dem SGB II oder SGB XII, Kapt. 1-4.
5. Familien mit 1 Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S. des Schwerbehindertengesetzes vorliegt.

Es gelten folgende Einkommensgrenzen: Das jährliche Brutto-Familieneinkommen (Arbeitseinkommen, Zins- und Mieteinnahmen, Dividenden, Gewerbeeinkommen, Kindergeld etc.) darf 61.355 € nicht überschreiten. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind darf das Brutto-Familieneinkommen 30.000 € nicht überschreiten. Sämtliche Familienmitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Pulheim haben.

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2024 1. Halbjahr als Download.

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